Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Entwicklung und Herleitung des Mindestbedarfs

Rz. 44 Ursprünglich, nämlich bis 30.6.1998, musste gemäß § 1615f Abs. 1 a.F. für nichteheliche Kinder der in der Regelunterhalts-VO festgelegte Regelunterhalt gezahlt werden. Nach § 1610 Abs. 3 Satz 1 a.F. war diese Verordnung auch Grundlage für den Mindestunterhalt des ehelichen Kindes. In der Zeit von 1.7.1998 bis 31.12.2007 bestimmte sich der Unterhaltsbedarf des eheliche...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 34. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

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§ 1 Einkommensermittlung / 31. Zweites Familienentlastungsgesetz

Rz. 101 In diesem Gesetz[49] werden folgende Verbesserungen mit Wirkung zum 1.1.2021 umgesetzt: Erhöhung des Kindergeldes um 15 EUR pro Monat auf folgende Beträge: Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 EUR um 288 EUR auf 5.460 EUR. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kindergeld

Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist, beispielsweise ausreichende Vermögenseinkünfte des Kindes vorhanden sind. Rz. 656 Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kindergeld wird durch das Ein...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Begriff des Nachteils

Rz. 10 Bei Prüfung in der Praxis muss zwischen "Nachteil" und der – streng kausal zu betrachtenden – Ehebedingtheit als Ursache des Nachteils unterschieden werden. Jedoch müssen beide Faktoren vorliegen, damit der Umstand im Rahmen des § 1578b BGB Bedeutung gewinnen kann. Rz. 11 Das Gesetz wählt hierzu die folgende Formulierung: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 EGZPO

Rz. 53 Bis 31.12.2007 wurde der geschuldete Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO angegeben. Solche Unterhaltstitel haben auch ab 1.1.2008 Bestand, sodass eine Abänderung nicht erfolgen muss. Mit Inkrafttreten der Unterhaltsreform 2007 zum 1.1.2008 tritt an die Stelle des Vomhundertsatzes vom Regelbetrag ein neuer Prozentsatz vom Mi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / V. Anwendungsfälle zum ehebedingten Nachteil

Rz. 23 Der Gesetzeswortlaut zur Definition des ehebedingten Nachteils ist eindeutig: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Rz. 24 Praxistipp Ehebedingte Nachteile liegen nur dann vor, wenn die Unterhaltsberechtigte nicht "ihr eigenes Geld" verdiene...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Wirkungen

Rz. 611 Eine Freistellungsvereinbarung ist im Zweifel entgeltlich.[810] Auch Eltern, die beide nicht unterhaltspflichtig oder zwar unterhaltspflichtig sind, aber keinen Unterhalt leisten, erhalten die Kinderfreibeträge.[811] Daher kommt auch derjenige Elternteil, der entgeltlich von der Unterhaltspflicht für seine Kinder freigestellt ist, seiner Unterhaltspflicht i.S.d. § 32...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / k) Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen

Rz. 811 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob die Erklärungen erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob zuvor bereits ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Hinweis Ab dem 1.1.2013 ersetzt da...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick über die Ermittlung der Einkommensteuerschuld

Rz. 918 Im Einkommensteuergesetz wird tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer unterschieden. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) und der festzusetzenden Einkommensteuer folgt aus § 2 Abs. 1 a–5 EStG, R 2 Abs. 1 EStR 2005 und § 2 Abs. 6 EStG, R 2 Abs. 2 EStR 2005. Das zu versteuernde Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 5 EStG wird im Wesentlichen so...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 2068 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[2194] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 596 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[649] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 2.2 Unterbringung in einem Heim

Ist der Angehörige in einem Heim untergebracht, sind – vergleichbar mit den Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine eigene Unterbringung[1] – nicht nur die Kosten der medizinischen Leistungen und die gesondert abgerechneten Pflegekosten, sondern auch die allgemeinen Pflegekosten einschließlich der Unterbringungskosten nach § 33 EStG zu berücksichtigen, soweit sie die Ha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhalt für ihre Kinder leisten besonders Eltern. Für diese Unterhaltszahlungen bedarf es einer dem § 33a EStG vorgehenden (> Rz 53) Sonderregelung zur vereinfachenden Typisierung solcher Massenfälle: Zur Abgeltung der den Eltern entstehenden Belastungen für den üblichen Unterhalt ihrer Kinder wird ein Einkommensbetrag in Höhe des > Existe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Haushalt des alleinstehenden Stpfl (> Rz 9) muss – mindestens – ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht. Weil § 24b Abs 1 Satz 1 EStG auf § 32 Abs 6 EStG verweist, kommen nicht nur die in § 32 Abs 1 EStG genannten leiblichen, angenommenen oder Pflegekinder des Stpfl in Betracht. Auch ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zuordnung von Kindern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Zuordnung eines Kindes zu einem Elternteil werden diesem kindbedingte Steuererleichterungen (> Kinderfreibeträge Rz 30 ff; ergänzend > Kinderadditive) oder > Kindergeld gewährt. Die Zuordnung folgt dem Obhutsprinzip; sie verstößt nicht gegen das GG (BFH 208, 220 = BStBl 2008 II, 762; VerfB nicht angenommen – BVerfG vom 10.05.2005 – 2 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Höhe des Entlastungsbetrags

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Entlastungsbetrag beträgt 4 260 EUR im Kalenderjahr, wenn zum Haushalt des alleinstehenden Stpfl ein Kind gehört, für das dem Stpfl ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Er erhöht sich um 240 EUR für jedes weitere Kind, für das diese Voraussetzung gegeben ist (vgl § 24b Abs 2 EStG). Der Entlastungsbetrag wird für jeden vollen Mon...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zweitausbildung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Zweitstudium > Ausbildungsfreibetrag Rz 10, 11, > Bildungsaufwendungen Rz 20, 22 ff, > Kinderfreibeträge Rz 60 ff, > Umschulung.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entwicklungshelfer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entwicklungshelfer iSd Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) sind Deutsche iSv Art 116 GG oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der > Europäische Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich für eine ununterbrochene Zeit von mindestens einem Jahr gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (> Rz 2) verpflic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zöliakie

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mehraufwendungen für glutenfreie Ernährung bei Zöliakie (einer Erkrankung des Magen-Darm-Trakts) führen nicht zu AgB (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Krankheitskosten Rz 10 Zöliakie); dies ist nach BFH/NV 2022, 120 = HFR 2022, 239 verfassungsgemäß und gilt ebenso bei entsprechender Erkrankung eines Kindes der Stpfl. Sie begr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Universität

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Akademischer Austausch, > AStA, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Ausbildungsfreibetrag, > Bildungsaufwendungen, > Deutsche Forschungsgemeinschaft, > Doktoranden, > Doktorprüfung, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff, 235 (ergänzend etwaige Hinweise zu Studierenden und Gastprofessoren in den jeweiligen Länder-Stichworten), > Entfernungspauschale Rz 27/2,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zivildienst

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht und deren Ersatz durch den freiwilligen Wehrdienst ist seit dem 01.07.2011 der Zivildienst im Bundesfreiwilligendienst aufgegangen. Die Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes ist durch § 1a ZDG idF von Art 3 des Gesetzes vom 28.04.2011 (BGBl 2011 I, 687) ausgesetzt. Zu Einzelheiten > Bundes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Gesetzlich Unterhaltberechtigte

Rz. 81 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer anderen Person nach § 33a Abs 1 EStG ist, dass der Empfänger gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; vgl BFH 201, 31 = BStBl 2003 II, 187). Zivilrechtliche Grundlage ist vor al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen für den Unterhalt: Der eigene Unterhalt wird mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten. Für ein Kind gibt es > Kindergeld oder die > Kinderfreibeträge. Die gegenüber dem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner bestehende > Unterhaltspflicht Rz 2 ist im Normalfall eb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zypern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Zypern (Hauptstadt: Nikosia, Amtssprachen: Griechisch und Türkisch) ist ein Insel-Staat im östlichen Mittelmeer. 1974 wurde der nordöstliche Teil Zypern von der > Türkei besetzt, um einen Anschluss Zyperns an > Griechenland zu verhindern. 1983 wurde dort die Türkische Republik Zypern als selbständiger Staat ausgerufen, was durch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2004 können alleinstehende Stpfl (> Rz 9 ff) einen Entlastungsbetrag – iHv mittlerweile mindestens 4 260 EUR im Kalenderjahr (> Rz 16 ff) – von der Summe der Einkünfte (> Rz 20) abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht (> Rz 5) und das ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Kindergeld oder Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6

Rz. 62 Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist ferner – diametral entgegen § 33a Abs. 1 EStG – das Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG. Auch hierbei kommt es nicht auf die tatsächliche Gewährung oder Inanspruchnahme an (Rz. 42).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Kein Anspruch auf einen Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 oder Kindergeld, Abs. 1 S. 4

Rz. 42 Der Abzug von Aufwand für Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung setzt ferner voraus, dass weder der Stpfl. noch eine andere Person einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld i. S. der §§ 62ff. EStG hat.[1] Der Gesetzgeber möchte hiermit eine Doppelbegünstigung von Kindern vermeiden, indem einerseits Anspruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Überblick

Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Aufwendungen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4 Zeitanteilige Kürzung, Abs. 3

Rz. 67 § 33a Abs. 3 S. 1 EStG normiert das sog. Monatsprinzip für die Gewährung der in § 33a Abs. 1 und 2 EStG geregelten außergewöhnlichen Belastungen. Die Steuerermäßigungen werden entsprechend nur zeitanteilig zu je 1/12 für die Monate gewährt, in denen die Voraussetzungen gem. § 33a Abs. 1 und 2 EStG vorliegen. Eine lediglich teilweise Gewährung des Abzugs ist z. B. auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte Pflicht zur Leistung von Unterhalt[1], sondern...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.2 Kinderfreibetrag

Den Partnern der eheähnlichen Gemeinschaft steht der Kinderfreibetrag für ein gemeinsames Kind grundsätzlich je zur Hälfte zu. Ein Partner kann nur dann den Abzug des gesamten Kinderfreibetrags verlangen, wenn zwar er selbst, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nachkommt, oder wenn der andere mangels Leistungsfähigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag

Diesen Freibetrag können die Eltern wie den Kinderfreibetrag im Regelfall je zur Hälfte abziehen. Eine Übertragung des halben Freibetrags sieht das Gesetz[1] – auf Antrag des begünstigten Elternteils – nur bei minderjährigen Kindern vor; außerdem nur dann, wenn das Kind allein in der Wohnung eines Elternteils gemeldet ist. In diesen Fällen kann der andere Elternteil der Über...mehr