Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Zusammenarbeit der Familienkasse mit anderen Behörden

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Weiterleitung von Anträgen auf KiG zwischen den Familienkassen und Trägern der EU/EWR-Mitgliedstaaten > Rz 49. Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Verhältnis zum FA des Berechtigten, das für denselben Sachverhalt über die Gewährung oder Nichtgewährung eines Kinderfreibetrags entscheidet (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff), entscheidet die Fa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Ausbildung für einen Beruf

a) Grundsätze Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Volljährige Kinder (§ 32 Abs 4 EStG)

I. Die Begünstigungstatbestände im Überblick Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Systematik des § 32 Abs 4 EStG liegt die Vermutung zugrunde, dass ein volljähriges Kind selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann. Deshalb werden die Eltern nach dem 18. Geburtstag nur noch dann entlastet, wenn einer der folgenden Begünstigungstatbestände gegeben ist. Bis zum 21. Geburtstag wir...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Freibeträge für Steuerpflichtige mit Kindern (§ 32 EStG)

I. Anspruchsberechtigte Eltern Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F si...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Berücksichtigung von Kindern bei der Veranlagung zur Einkommensteuer

1. Grundsätzliches Rz. 145 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei der Veranlagung prüft das FA von Amts wegen, ob der Stpfl Anspruch auf die Freibeträge für Kinder des § 32 Abs 6 EStG hat, und zwar unabhängig von den bis dahin gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmalen (> Rz 122 ff). Besteht ein Anspruch, hat das FA auch festzustellen, ob die Voraussetzungen in allen Monaten des VZ oder nu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung in den Familienleistungsausgleich

I. Verfassungsrechtliche Vorgaben Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stpfl mit Kindern wenden einen Teil ihrer > Einkünfte für deren Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Dieser Lebensbedarf der Kinder mindert die steuerliche Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern. Das > Existenzminimum ihres Kindes von der Besteuerung bei den zum Unterhalt verpfli...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kinder vom 18. bis zum 25. Lebensjahr

1. Ausbildung für einen Beruf a) Grundsätze Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Beginn und Abschluss der Berufsausbildung/des Studiums

aa) Beginn der Ausbildung Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Schulausbildung beginnt mit dem offiziellen Beginn des Schuljahres, ein Hochschulstudium beginnt idR mit dem Semesterbeginn (vgl BFH 197, 383 = BStBl 2002 II, 484; EFG 2003, 1483). Ein bereits vor Beginn des Jurastudiums besuchtes Repetitorium kann zur Berufsausbildung gehören (EFG 2013, 1772 = DStRE 2014, 788). ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Inhalt des Lohnsteuerabzugsmerkmals

a) Kinderfreibetragszähler Rz. 135 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Abzugsmerkmal wird als eine bestimmte Zahl der Kinderfreibeträge gebildet (vgl § 38b Abs 2 iVm § 39 Abs 4 Nr 2 EStG). Für die doppelten Freibeträge (> Rz 35) wird grundsätzlich der Zähler 1 gebildet (§ 38b Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG), also bei einem verheirateten zusammenlebenden Elternpaar bei Steuerklasse III für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Lohnsteuerabzugsverfahren

1. Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug Rz. 122 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beim Steuerabzug vom > Arbeitslohn wirkt sich die Zahl der Kinderfreibeträge für die Berechnung der > Lohnsteuer nicht aus, wohl aber bei den Zuschlagsteuern (> Rz 123). Dafür werden Freibeträge für Kinder als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet: Für Kinder unter 18 Jahre...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf einen Stiefeltern- oder Großelternteil

Rz. 170 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die einem Elternteil oder beiden Elternteilen zustehenden Freibeträge kann (> Ermessen) das FA auf Antrag auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG). Dazu besteht nicht nur iRd Veranlagung, sondern ggf schon beim > Lohnsteuer-Ermäßigungsverf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 145 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei der Veranlagung prüft das FA von Amts wegen, ob der Stpfl Anspruch auf die Freibeträge für Kinder des § 32 Abs 6 EStG hat, und zwar unabhängig von den bis dahin gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmalen (> Rz 122 ff). Besteht ein Anspruch, hat das FA auch festzustellen, ob die Voraussetzungen in allen Monaten des VZ oder nur zeitanteilig vor...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / dd) Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Rz. 87 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Seit dem VZ 2012 (> Rz 25) wird ein Kind nach dem Abschluss einer ‚erstmaligen Berufsausbildung’ oder eines ‚Erststudiums’ nur noch berücksichtigt, solange es noch in einem Ausbildungsdienstverhältnis steht oder keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (vgl § 32 Abs 4 Satz 2 EStG). ‚Erstmalig’ ist eine ‚Berufsausbildung’, wenn ihr keine andere abges...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kindbegriff

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Kinder werden berücksichtigt (vgl § 63 EStG):mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Beginn der Ausbildung

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Schulausbildung beginnt mit dem offiziellen Beginn des Schuljahres, ein Hochschulstudium beginnt idR mit dem Semesterbeginn (vgl BFH 197, 383 = BStBl 2002 II, 484; EFG 2003, 1483). Ein bereits vor Beginn des Jurastudiums besuchtes Repetitorium kann zur Berufsausbildung gehören (EFG 2013, 1772 = DStRE 2014, 788). Zur Wartezeit bis zum Aus...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahren

Rz. 120 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs erhält der Berechtigte (vgl § 62 EStG; > Kindergeld Rz 10 ff) während des laufenden Jahres nur das Kindergeld und – zunächst – keine Ermäßigung der ESt/LSt. Erst wenn der Berechtigte nach Ablauf des Kalenderjahres zur ESt veranlagt wird, prüft das FA von Amts wegen, ob die Inanspruchnahme der Freibe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Im Ausland lebende Kinder

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG werden auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind (zur Rechtsentwicklung > Rz 15). Deshalb werden die Freibeträge grundsätzlich unabhängig davon berücksichtigt, ob das Kind im > Inland oder Ausland lebt, wenn nur der berechtigte Stpfl unbeschränkt steuerpflichtig ist (> Rz 30 ff)....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die Begünstigungstatbestände im Überblick

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Systematik des § 32 Abs 4 EStG liegt die Vermutung zugrunde, dass ein volljähriges Kind selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann. Deshalb werden die Eltern nach dem 18. Geburtstag nur noch dann entlastet, wenn einer der folgenden Begünstigungstatbestände gegeben ist. Bis zum 21. Geburtstag wird ein Kind berücksichtigt, wenn es der Arbei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Voraussetzungen in der Person des Kindes

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Berücksichtigt werden nur Aufwendungen für ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG . Das sind Kinder, die im 1. Grad mit dem Stpfl verwandt sind einschließlich der angenommenen Kinder (> Adoptivkinder) und > Pflegekinder (ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 40 ff). Nicht begünstigt sind somit Aufwendungen für Stief- und Enkelkinder, die der Stpfl in seinen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in Betracht, also solche,mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Kindergeld als Sozialleistung

Rz. 95 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit das KiG als Sozialleistung organisiert ist, wird der auf die Steuern begrenzte Erläuterungsbereich des ABC-Führer Lohnsteuer überschritten. Das Folgende enthält deshalb nur die zum Verständnis der Zusammenhänge erforderlichen Hinweise; zur Vertiefung wird auf die Kommentare zum BKGG und zum SGB verwiesen. Rz. 96 Stand: EL 136 – ET: 11/...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Kinder im Ausland

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat leben, wird grundsätzlich dort KiG gezahlt. Als Folge des auch hier geltenden Territorialprinzips besteht für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat einen > Wohnsitz oder ihren > gewöhnlichen Aufenthalt haben (> Rz 17, 18), in Deutschland grundsätzlich kein Anspruch auf KiG. Rz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kinder mit Behinderungen über 18 Jahren

Rz. 110 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind mit Behinderungen wird über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Lebensaltersgrenze berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG). Voraussetzung ist, dass das Kind körperlich, geistig oder seelisch schwerbehindert ist (> Rz 110/1–110/2), diese Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist (> Rz 111) und das Kind deshalb außerstande ist,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Ende der Ausbildung

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Berufsausbildung iwS ist idR abgeschlossen, sobald das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung befähigt. Die Schulausbildung endet idR mit Ablauf des letzten Schuljahres. Für allgemein- und berufsbildende Schulen (Fach- und Berufsfachschulen) ist das offizielle Ende des Schuljahres in den meisten Bundesländern ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Unterbrechung der Ausbildung

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Ausbildung wird erst unterbrochen, wenn das Kind nicht mehr am Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Ausübung des angestrebten Berufs arbeitet. Unschädlich ist es aber, wenn die Arbeit an der Ausbildung nicht möglich oder unzumutbar ist (BFH/NV 2006, 2067). Deshalb wird während eines Ausbildungsabschnitt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Rz. 94 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nicht jede Unterbrechung eines laufenden Ausbildungsabschnitts führt zum Wegfall der steuerlichen Entlastung der Eltern (> Rz 81 ff). Aber auch nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts wird ein Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es den einen Ausbildungsabschnitt beendet, den nächsten aber noch nicht begonnen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Definition der Berufsausbildung

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für einen Beruf wird ausgebildet, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH 189, 88 = BStBl 1999 II, 701; BFH/NV 2017, 1304 = HFR 2017, 937). Zur Berufsausbildung iwS (> Rz 62) gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stpfl mit Kindern wenden einen Teil ihrer > Einkünfte für deren Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Dieser Lebensbedarf der Kinder mindert die steuerliche Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern. Das > Existenzminimum ihres Kindes von der Besteuerung bei den zum Unterhalt verpflichteten Eltern freizustellen, ist...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Verlängerungstatbestände bei Wehr- und Ersatzdiensten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Folge der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 01.07.2011 (> Bundeswehr Rz 1) ist § 32 Abs 5 EStG ausgelaufenes Recht: Die Vorschrift wurde letztmals für den VZ 2018 auf ein Kind angewendet, das den gesetzlichen Grundwehrdienst, einen Dienst als Zeitsoldat oder einen Ersatzdienst (> Zivildienst, > Entwicklungshelfer) vor dem 01.07...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeit suchende Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt, wenn es in keinem Beschäftigungsverhältnis steht (> Rz 58) und bei der > Bundesagentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 21). Eigene Bemühungen um einen Arbeitsplatz sind unerheblich; auch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Jugendfreiwilligendienste und andere Dienste

Rz. 108 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird ferner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es bestimmte Dienste leistet (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst d EStG; zur Rechtsentwicklung vgl ergänzend > Rz 15, 19, 24/2, 26). Diese Dienste sind ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr iSd Jugendfreiwilligendienstegesetzes (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Erweiterung der abgeschlossenen Erstausbildung/des Erststudiums durch ein angeschlossenes Ausbildungsdienstverhältnis

Rz. 90 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befindet sich das Kind in einem Ausbildungsdienstverhältnis, obwohl es bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (> Rz 87 ff), wird es bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres begünstigt (§ 32 Abs 4 Satz 3 EStG). Das gilt auch bei mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit (EFG 2013, 1055). Beispiel: Der B hat im A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Wegfall der Begünstigung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Rz. 116 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (> Rz 87 ff) wird für den Regelfall gesetzlich vermutet, dass ein volljähriges Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Deshalb wird ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr nur berücksichtigt, wenn es einen der Grundtatbestände des § 32 Abs 4 Satz 1 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Suche nach/Warten auf einen Ausbildungsplatz

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung (> Rz 65 ff) im In-oder Ausland mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, sich aber um einen Ausbildungs-/Studienplatz zum nächstmöglichen Termin bemüht (BFH/NV 2015, 322). § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst c EStG überbrückt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätze

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf" ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kind iSv § 32 Abs 1 EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Es muss sich um ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG handeln. Dies sind im ersten Grad mit dem Stpfl verwandte, also leibliche oder angenommene Kinder, sowie Pflegekinder. Im Einzelnen: Rz. 41 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im ersten Grad mit dem Stpfl verwandt (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG) ist ein Kind, das von dem Stpfl unmittelbar abstammt (vgl § 1589 BGB). ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Monatsprinzip

Rz. 47 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Kind wird vom Beginn des Monats an berücksichtigt, in dem die Voraussetzungen an irgendeinem Tag erfüllt sind (§ 32 Abs 6 Satz 5 EStG). Nach Ablauf des Monats, in dem diese Voraussetzungen wegfallen, wird das Kind nicht mehr berücksichtigt (Monatsprinzip; > R 32.3 EStR). Beispiel 1: Das Kind E ist am 29.10. geboren. Es wird ab dem Monat O...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eltern verwenden einen Teil ihres Einkommens für den Unterhalt ihrer Kinder. Auf den notwendigen Lebensbedarf darf der Staat nicht zugreifen. Dem Gesetzgeber steht es aber frei, ob er das sog > Existenzminimum von Kindern bei der Besteuerung der Eltern durch Kinderfreibeträge berücksichtigt oder ob er es in anderer Weise, zB durch ein KiG, si...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zusammentreffen mehrerer Ansprüche (§ 64 EStG)

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Grundsatz der Einmalgewährung: Für jedes Kind erhält nur ein Berechtigter (> Rz 10 ff) KiG; eine Aufteilung ist nicht zulässig (§ 64 Abs 1 EStG; A 24ff DA-KG [> Rz 9/3]). Bei Konkurrenz mehrerer Berechtigter wird das KiG demjenigen ausgezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Zuordnung nach dem Obhutsprinzip – vgl § 64 Abs 2 S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Festsetzung des Kindergelds

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Auf Antrag setzt die zuständige Familienkasse das KiG nach Maßgabe der §§ 155 – 177 AO durch Bescheid fest und zahlt es aus (§ 70 Abs 1 EStG; vgl V 10 DA-KG [> Rz 9/3]). Die Familienkasse prüft eigenständig (zur Zusammenarbeit besonders mit dem FA > Rz 67 ff), ob die Voraussetzungen für die Zahlung von KiG aus § 32 Abs 3 bis 5 EStG vorliegen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Beginn und Ende der Kindergeldzahlung (§ 66 Abs 2 EStG)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf KiG besteht ab dem Kalendermonat, in dem das Kind lebend geboren wurde und für jeden vollen Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 63 Abs 1 Satz 2 EStG iVm § 32 Abs 3 EStG; ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 47 ff). Bei Zuzug aus dem Ausland vom Einreisemonat an; bei Wegzug ins Ausland le...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Leistungssatz

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG beträgt mindestens 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Für ArbN, die selbst mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 3 bis 5 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff) haben oder deren Ehegatte oder eingetragener > Lebenspartner mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide > Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt stpfl (> ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinder

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Über Kinder als > Arbeitnehmer > Alter des Arbeitnehmers und seiner Kinder; > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zum Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 110–124, > Haushaltshilfe Rz 37 f. Zu den Aufwendungen eines Kindes für die eigene Berufsausbildung > Bildungsaufwendungen. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die finanz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Abzug von Kinderbetreuungskosten als > Sonderausgaben setzt § 10 Abs 1 Nr 5 EStG idF seit 2012 (> Rz 10) die Absicht des Gesetzgebers fort, die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf zu erleichtern (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/643) und Anreize zur Schaffung von legalen Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten zu ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Art der Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG begünstigt nur Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes. Das können Aufwendungen in > Geld oder als > Sachbezüge (> Rz 22) sein, die der Stpfl einer anderen Person dafür leistet, dass diese sein Kind behütend oder beaufsichtigend betreut. Die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung ihr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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