Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.4 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

Rz. 56 Durch G. v. 20.12.1996[1] wurde § 37 Abs. 3 S. 12 EStG in die Regelung eingefügt. Nach § 31 EStG werden Kinder im laufenden Kj. regelmäßig nur durch Zahlung des Kindergelds berücksichtigt. Erst bei der Veranlagung wird verglichen, ob durch das Kindergeld das Existenzminimum eines Kindes gewährleistet ist. Ist das nicht der Fall, wird bei der Veranlagung der Kinderfrei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Enkelkinder

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zum Anspruch auf Kindergeld für ein Enkelkind vgl § 63 Abs 1 Satz 1 Nr 3, § 64 Abs 2 EStG, > Kindergeld Rz 15, 15/2, 27 sowie > Haushaltszugehörigkeit (DA-KG A 9, A 13); zur Übertragung des Kinderfreibetrags von den Eltern auf die Großeltern vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG und > Kinderfreibeträge Rz 170. Großeltern, die für ihr Enkelkind Kindergeld ode...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Doktorprüfung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die Promotion können WK/BA sein, wenn eine berufliche Veranlassung besteht (> Rz 2). Ein Promotionsstudium setzt hochschulrechtlich idR ein abgeschlossenes > Erststudium voraus; es muss aber kein "berufsqualifizierender Studienabschluss" sein (BMF vom 22.09.2010, Rz 26, BStBl 2010 I, 721 [724]). Es ist dann stets ein "weitere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstmalige Berufsausbildung

Rz. 13 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung als Erstausbildung ist seit dem VZ 2015 in § 9 Abs 6 Satz 2 bis 5 EStG gesetzlich definiert. Damit ist die frühere Rechtsprechung (BFH 240, 352 = BStBl 2015 II, 180) überholt, nach der weder das Berufsausbildungsgesetz maßgebend noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung erforderli...mehr

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Fragen und Antworten zum Au... / Wie profitieren Familien von den Vorschlägen?

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst und das Kindergeld wird für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023 angehoben. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen. So wird beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Kinderfreibetrag beträgt 1falls es sich um zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner handelt und das Kind zu beiden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinsame Regelungen für Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 3ff EStG)

Rn. 343 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 An gemeinsamen Regelungen für Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag sind hervorzuheben:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Der Begriff des zvE für andere Gesetze als das EStG (§ 2 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 346 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Durch das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) ist der S 2 in § 2 Abs 5 EStG eingefügt worden. Danach gilt für das zvE, soweit andere Gesetze (als das EStG) an sie anknüpfen, dass das Einkommen stets um die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG (Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag) zu kürzen ist. Gemeint ist damit der Fall, dass der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 333 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG, seit VZ 1996, eingefügt durch JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250; s dazu BMF v 09.03.1998, BStBl I 1998, 347) stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes (inklusive Betreuungsbedarf) frei, und zwar durch zwei Wege:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)

Rn. 198a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit Wirkung ab VZ 2004 haben Art 9 Nr 21, Art 29 Abs 1 HBeglG v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076 wegen der Aufhebung des Haushaltsfreibetrages (Art 23c HBeglG aaO; § 32 Abs 7 EStG aF) einen sog Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingeführt (geändert durch Art 3 Nr 3, Art 6 Abs 2 des Gesetzes zur Änderung der AO und anderer Gesetze v 21.07...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1, 2 EStG)

Rn. 338 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Betreuungsfreibetrag (genauer: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wurde ab VZ 2000 (Gesetz zur Familienförderung v 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552) zusätzlich zum Kinderfreibetrag eingeführt, um den Anforderungen des BVerfG BStBl II 1999, 182 Rechnung zu tragen. Danach muss die geminderte Lei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Freibetrag für Alleinerziehende und Günstigerprüfung beim Wechselmodell

Der Abzug der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG setzt auch beim Wechselmodell (bei dem das Kind gleichwertig in den jeweiligen Haushalten seiner nicht miteinander verheirateten Elternteile aufgenommen ist) voraus, dass der jeweilige Elternteil die Kinderbetreuungskosten tatsächlich getragen hat. Bei einer fehlenden einvernehmlichen Re...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / I. Allgemeines zu § 33a EStG

Die Regelung des § 33a EStG ist Ausfluss des subjektiven Nettoprinzips nach § 12 Halbs. 1 EStG [1]. Sie ist im Gesamtgefüge mit dem Familienleistungsausgleich zu verstehen[2]. Daraus ergibt sich auch, dass § 33a EStG nicht bezüglich Betriebsausgaben und Werbungskosten – objektives Nettoprinzip – greift[3]. Auch der Sonderausgabenabzug geht § 33a EStG vor[4]. § 33a Abs. 1 EStG ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Kindergeld und Unterhalt

Rz. 177 Grundsätzlich haben beide Eltern einen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld. Nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG wird das Kindergeld jedoch nur an einen Berechtigten ausgezahlt. Leben Eltern zusammen, wird es an denjenigen ausgezahlt, der das Kind "in seinem Haushalt" aufgenommen hat.[191] Leben Eltern getrennt oder sind sie geschieden, wird das Kindergeld an denjenigen ausgezah...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 1017 Jeder getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[1171] Getrennt lebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 922 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[1056] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 326 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[382] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Kinderfreibetrag (§ 17 Abs. 2 ErbStG)

8.1 Der Begriff des Kindes/Freibetrag Rz. 14 Für Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 des § 15 Abs. 1 ErbStG ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 2 ErbStG zu gewähren. Der Kindesbegriff des § 17 Abs. 2 ErbStG entspricht dem des § 15 ErbStG (§ 15 ErbStG Rz. 13 ff.). Damit sind insbesondere Enkel nicht vom Tatbestand umfasst, da diese zur Steuerklasse I Nr. 3 des § 15 Abs. 1 ErbSt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Der Begriff des Kindes/Freibetrag

Rz. 14 Für Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 des § 15 Abs. 1 ErbStG ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 2 ErbStG zu gewähren. Der Kindesbegriff des § 17 Abs. 2 ErbStG entspricht dem des § 15 ErbStG (§ 15 ErbStG Rz. 13 ff.). Damit sind insbesondere Enkel nicht vom Tatbestand umfasst, da diese zur Steuerklasse I Nr. 3 des § 15 Abs. 1 ErbStG gehören. § 15 Abs. 1a ErbStG ist al...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Berichtigung bei späterer Änderung von Versorgungsbezügen

Rz. 16 Nach § 5 Abs. 2 BewG kann in Fällen auflösend bedingter Erwerbe bei Bedingungseintritt die Festsetzung von nicht laufend veranlagten Steuern auf Antrag nach dem tatsächlichen Wert des Erwerbs berichtigt werden. Der Antrag ist bis zum Ablauf des Jahres zu stellen, das auf den Eintritt der Bedingung folgt. Diese Norm ermöglicht i. V. m. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO auch f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 15 Für die Kürzung der Versorgungsfreibeträge gilt grundsätzlich das oben unter Rz. 8 ff. zur Anrechnung bei den Ehegatten gesagte. Die Anrechnungsregelungen greifen hinsichtlich der Freibeträge der Kinder nur, soweit den Kindern die Versorgungsbezüge selbst zustehen. Bei den Versorgungsbezügen der Kinder handelt es sich meist um zeitlich begrenzte und nicht um lebensläng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab 1979

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das StÄndG 1979 wurde aufgrund der Rspr des BVerfG BStBl II 1977, 526 die zumutbare Belastung iSd Abs 3 der Vorschrift geändert, und zwar durch eine Erweiterung der bei Berechnung der zumutbaren Belastung zu berücksichtigenden Kinder. Nach § 33 Abs 3 S 2 Nr 2 EStG 1979 wird im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch ein Kind berücksichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kinder

Rn. 206 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der für die Berechnung der zumutbaren Belastung maßgebende Vomhundertsatz verringert sich, wenn Kinder vorhanden sind. Bei der Zurechnung von Kindern knüpft § 33 EStG an den Anspruch auf einen Freibetrag gemäß § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld an. Durch Übertragung und Verzicht auf den Kinderfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 6 u 7 EStG) kann sich die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Haftungsausschluss des ArbG

Rn. 22 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In einigen Fällen ist die Haftung des ArbG ausgeschlossen. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN nicht nacherhoben werden kann. Der ArbG haftet nicht, soweit LSt nachzufordern ist, weil der ArbN seine LSt-Karte nicht hat berichtigen lassen, obwohl die Eintragung der Steuerklasse, die Zahl der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse, Kinderfreibetragszahl und Freibeträge

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Zwecke des LSt-Abzugs trägt das FA für ArbN, die nach § 1 Abs 2, 3 und § 1a EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind (> Rz 41), auf Antrag des ArbN Folgende > Lohnsteuerabzugsmerkmale in die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ein (vgl § 39 Abs 4 EStG): Rz. 44 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtige > Ehegatten, die verheiratet sind (> Familienstand), aber während des gesamten VZ getrennt leben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1). Sofern die Voraussetzungen des dauernden Getrenntlebens gegeben sind (> Rz 4 ff), werden sie desh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 41 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Auch diese Regelung gilt ab VZ 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis VZ 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurd...mehr

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FoVo 05/2022, Änderung des ... / Leitsatz

1. Ein Kind ist bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens nur zu 50 % zu berücksichtigen, wenn der Schuldner einen Kinderfreibetrag von 0,5 hat und der andere Elternteil Naturalunterhalt zahlt. 2. Der Pfändungsfreibetrag ist um einen Mietanteil zu kürzen, wenn der Schuldner in einem eigenen unbelasteten Haus wohnt und daher keine Wohnraummiete und keine Darlehe...mehr

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FoVo 05/2022, Änderung des ... / 1 I. Der Sachverhalt und die Entscheidung

Nichtberücksichtigung des Kindes wegen Unterhaltsleistungen Die Gläubigerin hat mit Schreiben vom 13.1.2021 die teilweise Nichtberücksichtigung der Tochter der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens beantragt. Zur Begründung wurde angegeben, dass die Schuldnerin nur einen Kinderfreibetrag von 0,5 angegeben hat. Der Vater des Kindes leistet außerd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 4.2 Berücksichtigung des Familienlastenausgleichs (Abs. 2 S. 1)

Rz. 52 Durch G. v. 11.10.1995[1] ist die Definition der Bemessungsgrundlage mit Wirkung ab Vz 1996 an die Neuregelung des Familienlastenausgleichs angepasst worden. Bemessungsgrundlage ist danach nicht die tatsächlich festgesetzte ESt i. S. d. § 2 Abs. 6 EStG, sondern die ESt, wie sie unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge nach § 32 EStG (durch G. v. 22.12.1999[2], erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 5 Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren (Abs. 2a)

Rz. 67 Abs. 2a enthält Sonderregelungen für das LSt-Abzugsverfahren. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 S. 1 tritt danach beim LSt-Abzug anstelle der festgesetzten ESt die Jahres-LSt; auch wenn keine Veranlagung nach § 46 EStG erfolgt und daher keine Jahres-ESt festgesetzt wird, führt diese Regelung zu einer exakten Festsetzung der Zuschlagsteuer. Die Zuschlags...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 51a EStG wurde durch G. v. 5.8.1974[1] als Ersatz für die wegfallenden Kinderfreibeträge (Rz. 56) eingeführt. Die Vorschrift enthielt lediglich die Kinderabzugsbeträge und entsprach damit dem jetzigen Abs. 2. Rz. 10 Eine größere systematische Änderung trat mit Wirkung ab Vz 1986 aufgrund des G. v. 26.6.1985[2] in Kraft. Ab diesem Vz sind in § 32 Abs. 6 EStG wieder Kin...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / I. Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder

Rz. 7 Zahlungen von Kindesunterhalt können bis maximal 9.744 EUR (2021) im Jahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Unterhaltszahlende noch der andere Ehegatte Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind in Anspruch nehmen. Rz. 8 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Begriff des Nachteils

Rz. 119 § 1578b BGB stellt insbesondere darauf ab, ob ehebedingte Nachteile im Hinblick darauf eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt selbst sorgen zu können und die einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen.[151] Rz. 120 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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FF 04/2022, Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpft bis zum Vz 2023 an die Gewährung der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren an (Rz. 40a). Ab dem Vz 2024 entfällt die Mindestvorsorgepauschale, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die tatsächlich entstandenen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. ...mehr

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FF 03/2022, Arbeitshilfen 2022 / 1. Bezogen auf den notwendigen Eigenbedarf (mind. 1.160 Euro)

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FF 03/2022, Arbeitshilfen 2022 / 2. Bezogen auf den angemessenen Eigenbedarf (mind. 1.400 Euro)

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