Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

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FoVo 05/2022, Änderung des ... / Leitsatz

1. Ein Kind ist bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens nur zu 50 % zu berücksichtigen, wenn der Schuldner einen Kinderfreibetrag von 0,5 hat und der andere Elternteil Naturalunterhalt zahlt. 2. Der Pfändungsfreibetrag ist um einen Mietanteil zu kürzen, wenn der Schuldner in einem eigenen unbelasteten Haus wohnt und daher keine Wohnraummiete und keine Darlehe...mehr

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FoVo 05/2022, Änderung des ... / 1 I. Der Sachverhalt und die Entscheidung

Nichtberücksichtigung des Kindes wegen Unterhaltsleistungen Die Gläubigerin hat mit Schreiben vom 13.1.2021 die teilweise Nichtberücksichtigung der Tochter der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens beantragt. Zur Begründung wurde angegeben, dass die Schuldnerin nur einen Kinderfreibetrag von 0,5 angegeben hat. Der Vater des Kindes leistet außerd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 4.2 Berücksichtigung des Familienlastenausgleichs (Abs. 2 S. 1)

Rz. 52 Durch G. v. 11.10.1995[1] ist die Definition der Bemessungsgrundlage mit Wirkung ab Vz 1996 an die Neuregelung des Familienlastenausgleichs angepasst worden. Bemessungsgrundlage ist danach nicht die tatsächlich festgesetzte ESt i. S. d. § 2 Abs. 6 EStG, sondern die ESt, wie sie unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge nach § 32 EStG (durch G. v. 22.12.1999[2], erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 5 Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren (Abs. 2a)

Rz. 67 Abs. 2a enthält Sonderregelungen für das LSt-Abzugsverfahren. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 S. 1 tritt danach beim LSt-Abzug anstelle der festgesetzten ESt die Jahres-LSt; auch wenn keine Veranlagung nach § 46 EStG erfolgt und daher keine Jahres-ESt festgesetzt wird, führt diese Regelung zu einer exakten Festsetzung der Zuschlagsteuer. Die Zuschlags...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 51a EStG wurde durch G. v. 5.8.1974[1] als Ersatz für die wegfallenden Kinderfreibeträge (Rz. 56) eingeführt. Die Vorschrift enthielt lediglich die Kinderabzugsbeträge und entsprach damit dem jetzigen Abs. 2. Rz. 10 Eine größere systematische Änderung trat mit Wirkung ab Vz 1986 aufgrund des G. v. 26.6.1985[2] in Kraft. Ab diesem Vz sind in § 32 Abs. 6 EStG wieder Kin...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / I. Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder

Rz. 7 Zahlungen von Kindesunterhalt können bis maximal 9.744 EUR (2021) im Jahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Unterhaltszahlende noch der andere Ehegatte Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind in Anspruch nehmen. Rz. 8 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Begriff des Nachteils

Rz. 119 § 1578b BGB stellt insbesondere darauf ab, ob ehebedingte Nachteile im Hinblick darauf eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt selbst sorgen zu können und die einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen.[151] Rz. 120 Praxistipp:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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FF 04/2022, Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpft bis zum Vz 2023 an die Gewährung der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren an (Rz. 40a). Ab dem Vz 2024 entfällt die Mindestvorsorgepauschale, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die tatsächlich entstandenen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. ...mehr

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FF 03/2022, Arbeitshilfen 2022 / 1. Bezogen auf den notwendigen Eigenbedarf (mind. 1.160 Euro)

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FF 03/2022, Arbeitshilfen 2022 / 2. Bezogen auf den angemessenen Eigenbedarf (mind. 1.400 Euro)

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Freibeträge für Kinder und ... / 4. Übertragung von Freibeträgen

Bei verheirateten, aber dauernd getrennt lebenden Elternteilen kann die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von einem auf den anderen Elternteil nicht allein auf den Antrag eines Elternteils gestützt werden. Die Übertragung des Kinderfreibetrags scheidet aus, wenn der Elternteil, dessen Freibetrag au...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 9. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht die nach wie vor bestehende Streitanfälligkeit der die Freibeträge für Kinder und Kinderfreibeträge regelnden Vorschriften des EStG deutlich. Trotz mittlerweile eindeutiger BFH-Rechtsprechung zu den Begriffen Erst- und Zweitausbildung gestaltet sich die Abgrenzung im Einzelfall auch weiterhin schwierig. Auch bei Auslandstatbestä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Gleichstellung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen (§ 65 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 65 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass die in § 65 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG genannten Leistungen dem Kindergeld gleichstehen, soweit es für die Anwendung von Vorschriften des EStG auf den Erhalt von Kindergeld ankommt. Mit dem Regelungszweck des § 65 EStG, unerwünschte kindbezogene Doppelleistungen zu vermeiden, steht die Vorschrift in keinem Zusam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Ermittlung des Pauschsteuersatzes (Abs. 1 S. 2 und 4)

Rz. 13 Der Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 EStG ist grundsätzlich entsprechend § 38a EStG zu ermitteln. Das bedeutet, dass durch die Pauschalierung diejenige LSt erhoben werden muss, die auch bei der Einzelermittlung nach § 38a EStG zu erheben wäre. § 40 Abs. 1 EStG bezweckt keine Steuervergünstigung, sondern nur eine Vereinfachung der Steuerberechnung. Die Pauschalierung ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Kinderfreibeträge bei Progressionsvorbehalt

Im Falle von unter Progressionsvorbehalt stehenden steuerfreien ausländischen Einkünften liegt auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung vor, wenn bei Zusammenrechnung der Auslandssteuer und der inländischen Steuererhöhung aufgrund des Progressionsvorbehaltes eine Steuerbelastung von mehr als 49 % bezogen auf die ausländischen Einkünfte entsteht. In derartigen Fällen is...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen

Leitsatz 1. Bei einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Hinblick auf die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Verteilung der Unterhaltsleistungen zwischen den Elternteilen für im Haushalt lebende minderjährige Kinder (in Form von Natural‐, Bar- und Betreuungsunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nicht zusammen veranlagte Eltern; Berücksichtigung des Kindergeldanspruchs im Umfang des Kinderfreibetrags (§ 31 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für nicht zusammen veranlagte Eltern trifft § 31 S 4 Hs 2 EStG (für die VZ ab 2004) die Regelung, dass bei der Vergleichsrechnung der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt wird. Steht dem StPfl also nur der halbe Kinderfreibetrag zu, wird die unter Berücksichtigung der halben Freibeträge für Kinder ermittelte tariflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Kindergeld als Steuervergütung

Rn. 49 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dem Gesetzgeber steht es frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder Entlastungen im Steuerrecht mit solchen durch das Kindergeld zu kombinieren (vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Existenzminimum des Kindes

Rn. 196 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich typisierend für alle Alterss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systemwechsel vom sog dualen System zum alternativen System

Rn. 46 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 EStG als die zentrale Norm zur steuerlichen Berücksichtigung der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit der Familie mit Kindern dient der "grundlegenden Neuordnung des zu einem Familienleistungsausgleich fortentwickelten Familienlastenausgleichs" (BT-Drucks 13/1558, 7). Die Vorschrift statuiert den Systemwechsel vom sog dualen Syst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. LSt-Abzug und ESt-Vorauszahlung

Rn. 71 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Soweit das dem StPfl zustehende bzw gezahlte Kindergeld geringer ist als die steuerlichen Auswirkungen der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG, erfolgt während des laufenden VZ eine überhöhte Besteuerung, die erst bei der ESt-Veranlagung durch die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung des § 31 EStG durch das JStG 1996

Rn. 8 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 EStG wurde – ohne das eine Vorgängerregelung bestand – durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) eingeführt. Die Vorschrift tritt an die Stelle des bis zum VZ 1995 geltenden Familienlastenausgleichs. Dieser war dadurch gekennzeichnet, dass neben dem der steuerlichen Entlastung dienenden Abzug von Kinderfreibeträgen vom Einkomm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten VZ entweder durch Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder Anspruch auf Kindergeld nach dem X. Abschn

Rn. 210 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 S 1 EStG besagt, dass die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes sowie der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kindergeld nach dem X. Abschn bewirkt wird. Diese Aussage ist im Zusammenhang mit § 31 S 3 u S 4 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 87 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 EStG erfasst alle unbeschränkt StPfl iSd § 1 Abs 1 u 2 EStG. Ferner werden die beschränkt StPfl erfasst, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 3 S 1–4 EStG auf Antrag als unbeschränkt StPfl behandelt werden (§ 62 Abs 1 EStG). Zur Gleichstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften gemäß § 2 Abs 8 EStG vgl BFH v 08.08.2013, VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verstoß des Antragserfordernisses gegen Art 3 Abs 1 GG?

Rn. 165 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 3 Abs 1 GG soll dadurch verletzt sein, dass das Kindergeld nur auf Antrag gewährt und der Kinderfreibetrag bei ArbN im Falle des § 31 S 4 EStG nur iRd Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG abgezogen wird. Eine zutreffende, leistungsgerechte Besteuerung könne nicht von einem Antrag des StPfl abhängig gemacht werden. Die verfassung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das FamilienförderungsG

Rn. 9 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das FamilienförderungsG (BStBl I 2000, 4) hatte zum Ziel, mit Wirkung vom 01.01.2000 die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Beschluss des BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182 umzusetzen. Danach ist neben dem sächlichen Kinderexistenzminimum auch der Betreuungsbedarf des Kindes bei der Bemess...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Räumlicher Anwendungsbereich

Rn. 105 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Berechtigten im Beitrittsgebiet, die abweichend von § 64 Abs 2 u 3 EStG für Dezember 1990 Kindergeld bezogen haben, steht dieses auch in der Folgezeit zu, solange die Berechtigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet beibehalten, die Kinder die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung weiter erfüllen und der nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kindergeld und Zuschlagsteuern

Rn. 109 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei der Ermittlung von Zuschlagsteuern (SolZ und KiSt) ist seit dem VZ 2002 nach § 51a Abs 2a S 1 EStG die ESt/LSt maßgebend, die unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG festzusetzen wäre. Die genannten Freibeträge mindern somit die Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern unabhängig davon, ob diese Freibeträge bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verstoß gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung?

Rn. 150 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieser Verstoß soll darin zu sehen sein, dass der Familienleistungsausgleich – bei der Höhe der Kinderfreibeträge – lediglich den sozialhilferechtlichen Mindestbedarf, nicht aber die Aufwendungen entsprechend der bürgerlich rechtlichen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt (vgl Söhn in FS Klein (1994), 421; Lang in FS Klein (1994), 437; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Das StÄndG 2003

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BStBl I 2003, 710 hat mit Wirkung ab dem VZ 2004 § 31 S 4 EStG geändert. Nach § 31 S 4 Hs 1 EStG ist bei der Vergleichsrechnung (sog Günstigerprüfung) nicht mehr das gezahlte Kindergeld, sondern der Anspruch auf Kindergeld anzusetzen. Ferner bestimmt § 31 S 4 Hs 2 EStG nunmehr, dass iRd anzustellenden Vergleichs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kindergeld als Steuervergütung im laufenden Kj (§ 31 S 3 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im laufenden Kj wird das Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. Das Kindergeld ist somit eine Vorauszahlung auf eine mögliche einkommensteuerliche Kinderentlastung, Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 31 (Juni 2019). Wegen der Rechtsnatur als Steuervergütung, BFH v 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237, sind die AO die FGO anwendbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus Art 1 Abs 1 GG iVm mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass der Staat dem StPfl sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfG v 29.05.1990, 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653, 657). Unter Berücksichtigung der in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuständigkeit der Landes-FinVerw

Rn. 130 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Daneben besteht die Zuständigkeit der Landes-FinVerw für die iRd ESt-Veranlagung von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung nach § 31 S 4 EStG (sog Günstigerprüfung), bei der geprüft wird, ob die gebotene steuerliche Entlastung durch den Anspruch auf Kindergeld erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, werden bei der Veranlagung die Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verletzung der Rechtsklarheit durch die Vermengung von Fiskal- und Sozialzwecken?

Rn. 144 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die "Verortung" des Kindergeldes als "typischer Sozialleistung" im Regelungszusammenhang des EStG sei systemfremd (vgl Jachmann in K/S/M, § 31 EStG Rz A 9 (März 2004)) und beinhalte eine problematische Verbindung von Sozialrecht und Steuerrecht (vgl Loschelder in Schmidt, § 31 EStG Rz 4 (40. Aufl); Hey in Tipke/lang, Steuerrecht 23. Aufl, §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Kindergeld und tarifliche ESt

Rn. 108 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ausgangsgröße für die Tarifberechnungen nach §§ 32b, 32c aF, 32d, 34 Abs 1, 34b u 34c EStG ist die tarifliche ESt. Das beim Abzug eines Kinderfreibetrags zur tariflichen ESt hinzugerechnete Kindergeld (§ 31 S 4 Hs 1 EStG) findet deshalb keine Berücksichtigung (Jachmann in K/S/M, § 31 EStG Rz A 12 (März 2004); Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 16...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit?

Rn. 146 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der steuerliche Familienleistungsausgleich nach dem JStG 1996 soll deshalb gegen das aus Art 3 Abs 1 GG abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen, weil für die große Mehrheit der StPfl mit Kindern durch übermäßige Besteuerung soziale Bedürftigkeit herbeigeführt werde und dann Kindergeld als S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entsprechende Geltung des § 31 S 4 EStG für mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65 EStG (§ 31 S 6 EStG)

Rn. 340 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Gemäß § 31 S 5 EStG ist die Vergleichsrechnung nach § 31 S 4 EStG nicht nur dann durchzuführen, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, sondern auch dann, wenn ein Anspruch auf mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65 EStG besteht. Von vergleichbaren Familienleistungen ist auszugehen, wenn ihr Sinn und Zweck sowie ihre Berechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 S 1 EStG beinhaltet die Grundaussage des sog Familienleistungsausgleichs. Danach wird im gesamten VZ die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.6 Fallgruppen

Rz. 25 Offenbare Unrichtigkeiten sind von der Rspr. in folgenden Fallgruppen angenommen worden[1]: reine Rechenfehler [2] sowie falsche Vervielfältigung bei richtig gewähltem Vervielfältiger[3]; ebenfalls offenbare Unrichtigkeiten können unterlassene Umrechnungen sein.[4] Verwechslungen und ähnliche Fehler: Spaltenverwechslungen[5], Übertragungsversehen[6], Drehfehler[7], Berüc...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 1.1 Kinderbonus kann Steuererstattung mindern

Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wurde ein Kinderbonus von 150 EUR gewährt. Die Auszahlung des Kinderbonus ist regelmäßig im Mai 2021 erfolgt. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bei der endgültigen Berechnung der Einkommensteuerlast wird der Bonus aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Im Ergebnis wird gerade bei Gut- un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.3 Fehler in der Sachverhaltsermittlung

Rz. 17 Da eine offenbare Unrichtigkeit nur vorliegen kann, wenn der äußere Wortlaut des Verwaltungsakts von dem wirklichen, nach der Erklärungstheorie zu bestimmenden Inhalt des Verwaltungsakts abweicht (vgl. Rz. 5), kann es sich nicht um eine offenbare Unrichtigkeit handeln, wenn die Finanzbehörde infolge fehlerhafter Sachverhaltsermittlung oder Irrtums bei ihrer Entscheidu...mehr