Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Horizontale Besteuerungsgleichheit und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Rn. 101 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 32 EStG stellt die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von StPfl mit Kindern gegenüber solchen StPfl ohne Kinder her. Der Aufwand, der durch den Unterhalt für Kinder zwangsläufig entsteht, mindert die Leistungsfähigkeit der Eltern. Art 6 Abs 1 und 2 GG gebietet, dass der Staat nur das Einkommen der Besteuerung unterwirft, das den Eltern nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umgestaltung zum Familienleistungsausgleich

Rn. 8 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) und das JStErgG 1996 v 18.12.1995 (BStBl I 1995, 786) haben den Familienlastenausgleich mit Wirkung ab dem VZ 1996 zu einem Familienleistungsausgleich umgestaltet. § 32 EStG erfuhr eine grundlegende Neugestaltung. Rn. 9 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es entfällt die Doppelberücksichtigung von Pflegeki...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Im ersten Grad mit dem StPfl verwandte Kinder (§ 32 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Maßgeblich für den Kindbegriff des § 32 Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften des BGB über die Verwandtschaft, §§ 1589–1771 BGB. Insoweit gilt für den Zeitraum seit dem 01.07.1998 das KindschaftsreformG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2942), das die statusrechtlichen Differenzierungen zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern weitgehend aufge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.2 Höhe des Kurzarbeitergeldes

§ 106 SGB III regelt die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Arbeitnehmer mit Leistungssatz 1, d. h. Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist und welche somit zumindest ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben oder dies anderweitig, z. B. durch Unterlagen über den Kindergeldbezug nachweisen, haben Anspruc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Keine Übertragung des Freibetrags nach § 32 Abs 6 S 8 EStG, wenn der andere Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut (§ 32 Abs 6 S 9 EStG)

Rn. 945 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ab dem VZ 2012 erfolgt dann keine Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, wenn dieser Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichen Umfang betreu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermäßigung der Jahresfreibeträge (§ 32 Abs 6 S 5 EStG)

Rn. 830 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 Sätze 1–4 EStG nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs 6 S 5 EStG). Durch die Verweisung auf § 32 Abs 6 S 1 EStG wird auch auf die Berücksichtigungsvoraussetzungen nach § 32 Abs 1–5 EStG verwiesen. Entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 32 Abs 1 EStG enthält die Definition des einkommensteuerlichen Kind- und Pflegekindbegriffs. § 32 Abs 2 EStG beinhaltet die Regelung über das Konkurrenzverhältnis bei Adoptiv- und Pflegekindern. § 32 Abs 3 EStG bezeichnet die Berücksichtigungsvoraussetzungen für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. § 32 Abs 4 EStG benennt die Berück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kindern

Rn. 4 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Auch nach dem Wegfall der Kinderfreibeträge ab dem VZ 1975 enthielt § 32 EStG die einkommensteuerliche Definition des Kindbegriffs und die Voraussetzungen über die Berücksichtigung von Kindern. Beide Regelungen waren für andere einkommensteuerliche Vorschriften, zB § 10 Abs 1 Nr 9, § 33 Abs 3, 34f EStG; vgl Droege in K/S/M, § 32 EStG Rz A 8 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden aus dem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als weiteres Erfordernis muss das Kind aus dem natürlichen oder rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen oder rechtlichen (Adoptiv-)Eltern ausgeschieden sein, vgl H 32.2 EStH 2022 "Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern"; A 11.4 S 1ff DA-KG 2024. Dadurch soll eine Doppelberücksichtigung des Kinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsstättenfinanzamt / 2 Zuständigkeiten des Betriebsstättenfinanzamts

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist die Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.[1] Es ist ebenfalls für alle anderen das Lohnsteuerverfahren betreffenden Pflichten und Rechte des Arbeitgebers zuständig. So hat der Arbeitge...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.672 EUR (VZ 2025) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3 Kinderfreibetrag

5.3.1 Übertragung auf den anderen Elternteil[1] Die Übertragung ist nur möglich bei einem Elternpaar[2], das verheiratet oder verpartnert ist und seit mindestens dem vorangegangenen VZ dauernd getrennt lebt, geschieden oder nicht verheiratet oder verpartnert ist und wenn beide Elternteile unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Voraussetzungen für die Übertragung des (halben) Kinder...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.4 Halber Kinderfreibetrag

Der 1/2 Kinderfreibetrag i. H. v. 3.336 EUR (VZ 2025) ist bei jedem Elternteil vom Einkommen abzuziehen, wenn bei den Eltern des Kindes keine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG erfolgt. Diese Voraussetzung ist in folgenden Fällen erfüllt, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, geschieden sind, nicht verheiratet oder verpartnert sind oder die Einzelveranlagung für Ehegatten bean...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4 Verfahren

5.3.4.1 Übertragung auf einen Elternteil Beantragt ein Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils, hat der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt die Voraussetzungen darzulegen. D. h., er hat darzulegen, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung im Berücksichtigungszeitraum zu weniger als 75 % nachgekommen oder dass der andere Elte...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.2 Überblick

Der halbe Kinderfreibetrag und der halbe Bedarfsfreibetrag können wie folgt übertragen werden: Übertragung auf den anderen Elternteil (auch bei Lebenspartnern), Übertragung auf den Stiefelternteil (auch bei Lebenspartnern) oder die Großeltern.mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3 Folgewirkungen der Übertragung

5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwa...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.2 Folgewirkungen beim Übertragungsempfänger

Soweit es sich beim Empfänger des übertragenen Kinderfreibetrags nicht um einen Elternteil, sondern um den Stiefelternteil, die Großeltern oder einen Großelternteil handelt, werden durch die Übertragung u. U. die Voraussetzungen für die kindbedingten Steuervergünstigungen erfüllt. In der Regel werden beim Empfänger jedoch bereits vor Übertragung des Kinderfreibetrags die Vora...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.2 Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.2 Übertragung auf einen Stief- oder einen Großelternteil

Der den Eltern jeweils zustehende Bedarfsfreibetrag kann auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen [1] werden. Hierfür gelten dieselben Regelungen wie beim Kinderfreibetrag.[2]mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil

Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwangsläufig der (halbe) Bedarfsfreibetrag.[1] Die V...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.1 Vorbemerkung

Über den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) im ESt-Bescheid wird letztlich nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung, die für jedes Kind getrennt durchzuführen ist, entschieden. Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag ist danach abzuziehen, wenn die ESt-Entlastung durch Abzu...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Der Kinderfreibetrag kann auch auf den Stiefelternteil oder auf Großeltern übertragen werden, wenn diese das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist die Aufnahme des Kindes in den Haushalt auf Dauer, verbunden mit altersgemäßer Betreuung, Versorgung und Erziehung. Ein Kind, das sich wechselweise im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils und im Haushal...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.4 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Der Abzug des Kinderfreibetrags/Bedarfsfreibetrags ist dem Grunde nach unabhängig davon vorzunehmen, ob das Kind einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder im Ausland hat. Bei einem Kind, das seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag u. U. allerdings gem. § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG entsprechend ...mehr

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Auslandskinder / 2.2.2 Beim Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag

Für den Abzug des Kinderfreibetrags dem Grunde nach ist es gleichgültig, in welchem ausländischen Staat das Kind seinen Wohnsitz hat. Liegen ein begünstigtes Kindschaftsverhältnis und die altersmäßigen Voraussetzungen (bis 18 Jahre) oder die besonderen Voraussetzungen (Berufsausbildung etc.) vor, ist das Kind beim Kinderfreibetrag und beim Bedarfsfreibetrag, also den Freibetr...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 2 Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag für ein Kind des Steuerpflichtigen ist nur abzuziehen bei Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) oder der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG (Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes, Auslandsbeamte) unterliegen oder...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1.3 Ausschluss der Doppelberücksichtigung von Adoptivkindern bzw. von Pflegekindern und leiblichen Kindern

Adoptivkinder: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen Eltern, bei Annahme des Kindes des Ehegatten (Stiefkind) nur das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen Elternteil. Bei minderjährigen Kindern kann sich deshalb keine Doppelberücksichtigung ergeben. Mit der Annahme eines Volljährigen erlischt hingegen im Regelfall das Verwandt...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.3.1 Beim Übertragungsempfänger

Bei der Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für den Übertragungsempfänger wird der volle Bedarfsfreibetrag zugrunde gelegt. Der sich aus dem Abzug des halben Kinderfreibetrags und des vollen Bedarfsfreibetrags ergebenden ESt-Minderung wird die Hälfte des Kindergeldanspruchs für den gesamten Veranlagungszeitraum[1] gegenübergestellt. Auch trotz der Tatsache, dass der volle Beda...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.1 Vorbemerkung

Im System des Familienleistungsausgleichs hat die Übertragung von Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag beim Übertragungsempfänger im Regelfall nur noch eine geringe steuerliche Auswirkung. In den Fällen, in denen es nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) beim Anspruch auf Kindergeld verbleibt, weil dieser höher ist, wirkt sich die Übertragung nur bei de...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 1 Grundsätzliches

Im System des Familienleistungsausgleichs besteht eine unmittelbare Verzahnung zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) einerseits und andererseits dem Anspruch auf Kindergeld. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 31 EStG. Danach erfolgt die steuerliche Freistellung des Ei...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.8 Zuschlagsteuern, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

Für den Fall, dass der Anspruch auf Kindergeld höher ist als die ESt-Entlastung aus Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag und daher im ESt-Bescheid diese Freibeträge nicht abgezogen werden, werden die Freibeträge für Kinder fiktiv bei der Berechnung der Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) abgezogen. Auch bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des zu versteuern...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.3 Auswirkungen der Übertragung

5.4.3.1 Beim Übertragungsempfänger Bei der Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für den Übertragungsempfänger wird der volle Bedarfsfreibetrag zugrunde gelegt. Der sich aus dem Abzug des halben Kinderfreibetrags und des vollen Bedarfsfreibetrags ergebenden ESt-Minderung wird die Hälfte des Kindergeldanspruchs für den gesamten Veranlagungszeitraum[1] gegenübergestellt. Auch trotz...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5 Übertragung der Freibeträge

5.1 Vorbemerkung Im System des Familienleistungsausgleichs hat die Übertragung von Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag beim Übertragungsempfänger im Regelfall nur noch eine geringe steuerliche Auswirkung. In den Fällen, in denen es nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) beim Anspruch auf Kindergeld verbleibt, weil dieser höher ist, wirkt sich die Übertr...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3 Voraussetzungen in der Person des Kindes

3.1 Begünstigte Kindschaftsverhältnisse[1] 3.1.1 Im 1. Grad verwandte Kinder Hierzu gehören leibliche und angenommene Kinder.[1] Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinderfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4 Bedarfsfreibetrag

5.4.1 Übertragung auf den anderen Elternteil Für die Übertragung des Bedarfsfreibetrags gibt es 2 Alternativen: a) Bei Übertragung des Kinderfreibetrags[1]: Wegen mangelnder Erfüllung (= zu weniger als 75 %) der Unterhaltspflicht durch den anderen Elternteil oder wegen fehlender Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit beantragt der eine Elternteil die Übertragung des dem a...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3 Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres

3.3.1 Voraussetzungen zur Berücksichtigung[1] Kinder werden nach dem Kalendermonat, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, nur noch unter folgenden besonderen Voraussetzungen berücksichtigt:mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4 Höhe der Freibeträge

4.1 Vorbemerkung Über den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) im ESt-Bescheid wird letztlich nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung, die für jedes Kind getrennt durchzuführen ist, entschieden. Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag ist danach abzuziehen, wenn die ESt-Entla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.1 Übertragung auf den anderen Elternteil

Die Übertragung ist nur möglich bei einem Elternpaar[2], das verheiratet oder verpartnert ist und seit mindestens dem vorangegangenen VZ dauernd getrennt lebt, geschieden oder nicht verheiratet oder verpartnert ist und wenn beide Elternteile unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Voraussetzungen für die Übertragung des (halben) Kinderfreibetrags sind der Antrag desjenigen Elterntei...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / Zusammenfassung

Überblick Die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, bestehend aus dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Bedarfsfreibetrag), haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Einkommensbesteuerung in der Wechselbeziehung mit dem Kindergeld die Funktion, bei unterhaltspflichtigen El...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.3.2 Beim abgebenden Elternteil

Beim abgebenden Elternteil wird eine Vergleichsrechnung nur durchgeführt, wenn bei ihm noch der halbe Kinderfreibetrag abzuziehen ist. Der ESt-Entlastung aus dem Abzug des Kinderfreibetrags – ohne halben Bedarfsfreibetrag – wird das anteilige Kindergeld gegenübergestellt.[1] Bei den Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) unterbleibt in jedem Fall die Berücksic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4.1 Übertragung auf einen Elternteil

Beantragt ein Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils, hat der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt die Voraussetzungen darzulegen. D. h., er hat darzulegen, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung im Berücksichtigungszeitraum zu weniger als 75 % nachgekommen oder dass der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.1 Übertragung auf den anderen Elternteil

Für die Übertragung des Bedarfsfreibetrags gibt es 2 Alternativen: a) Bei Übertragung des Kinderfreibetrags[1]: Wegen mangelnder Erfüllung (= zu weniger als 75 %) der Unterhaltspflicht durch den anderen Elternteil oder wegen fehlender Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit beantragt der eine Elternteil die Übertragung des dem anderen zustehenden Kinderfreibetrags. Im Fall...mehr

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Auslandskinder / 1.3 Kreis der Steuerpflichtigen mit Anspruch auf den Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag

Einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag) für ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG erfüllt, können nur Personen erhalten, die entweder nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, weil sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten un...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Die Zustimmung des berechtigten Elternteils zur Übertragung erfolgt mit der Anlage K. Wird die Zustimmung nach Erlass und Bestandskraft des ESt-Bescheids erklärt, ist eine Korrektur nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Zustimmung kann nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden.[1] Der Widerruf muss also vor Beginn des VZ, für das e...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.7 Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Die Freibeträge für Kinder werden grundsätzlich im LSt-Abzugsverfahren nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung der einzubehaltenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) werden Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag jedoch berücksichtigt. Die Freibeträge werden im Ausnahmefall als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erfasst, w...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.6 Ermäßigung aufgrund der Ländergruppeneinteilung

Für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben[2], ermäßigen sich die Freibeträge ggf. auf 3/4, 1/2 oder auf 1/4.[3] Übersicht Jahresbeträge 2025 für Ländergruppen 1–4 Die Anwendung der Ländergruppeneint...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag

Zusammenfassung Überblick Die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, bestehend aus dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Bedarfsfreibetrag), haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Einkommensbesteuerung in der Wechselbeziehung mit dem Kindergeld die Funktion, bei unterhalt...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.5 Bedarfsfreibetrag

Der Bedarfsfreibetrag wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen neben dem Kinderfreibetrag, und zwar i. H. v. 1.464 EUR (Jahresbetrag) bei einem Alleinstehenden bzw. i. H. v. 2.928 EUR (Jahresbetrag) bei zusammenveranlagten Eltern abgezogen. Voraussetzung für den Abzug des Bedarfsfreibetrags ist damit die Berücksichtigung des Kindes. Er wird unabhängig davon...mehr

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Auslandskinder / 2.3.3 Besondere Voraussetzungen bei Kindern über 18 Jahren (Kindergeld/Kinderfreibetrag)

Die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 und 5 EStG gelten für Auslandskinder beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag gleichlautend. a) Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz (arbeitsuchende bzw. beschäftigungslose Kinder)[1] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen u...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1 Begünstigte Kindschaftsverhältnisse

3.1.1 Im 1. Grad verwandte Kinder Hierzu gehören leibliche und angenommene Kinder.[1] Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinderfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurü...mehr