Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Keine Übertragung des Freibetrags nach § 32 Abs 6 S 8 EStG, wenn der andere Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut (§ 32 Abs 6 S 9 EStG)

Rn. 945 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ab dem VZ 2012 erfolgt dann keine Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, wenn dieser Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichen Umfang betreu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermäßigung der Jahresfreibeträge (§ 32 Abs 6 S 5 EStG)

Rn. 830 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 S 1–4 EStG nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs 6 S 5 EStG). Durch die Verweisung auf § 32 Abs 6 S 1 EStG wird auch auf die Berücksichtigungsvoraussetzungen nach § 32 Abs 1–5 EStG verwiesen. Entsprechend d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Für besondere Ausbildungszwecke bestimmte Bezüge u Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden (§ 32 Abs 4 S 5 EStG aF)

Rn. 1079 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 1 EStG aF bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte u Bezüge außer Betracht. Entsprechendes gilt nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 2 EStG aF für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden, vgl dazu H 32.10 EStH 2011 "Besondere Ausbildungskosten". N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kürzung des Jahresgrenzbetrags nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats des Kindes (§ 32 Abs 4 S 3 EStG aF)

Rn. 1071 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Kindern mit Wohnsitz o gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist der Jahresgrenzbetrag zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats notwendig u angemessen ist. Inlands- u Auslandskinder sollen gleich behandelt werden, zumal sich die Höhe des Kinderfreibetrags ebenfalls nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates richtet (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 32 Abs 1 EStG enthält die Definition des einkommensteuerlichen Kind- und Pflegekindbegriffs. § 32 Abs 2 EStG beinhaltet die Regelung über das Konkurrenzverhältnis bei Adoptiv- und Pflegekindern. § 32 Abs 3 EStG bezeichnet die Berücksichtigungsvoraussetzungen für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. § 32 Abs 4 EStG benennt die Berück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kindern

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Auch nach dem Wegfall der Kinderfreibeträge ab dem VZ 1975 enthielt § 32 EStG die einkommensteuerliche Definition des Kindbegriffs und die Voraussetzungen über die Berücksichtigung von Kindern. Beide Regelungen waren für andere einkommensteuerliche Vorschriften, zB § 10 Abs 1 Nr 9, § 33 Abs 3, 34f EStG; vgl Jachmann in K/S/M, § 32 EStG Rz A 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden aus dem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern

Rn. 240 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als weiteres Erfordernis muss das Kind aus dem natürlichen oder rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen oder rechtlichen (Adoptiv-)Eltern ausgeschieden sein, vgl H 32.2 EStH 2020 "Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern"; A 11.4 S 1ff DA-KG 2020. Dadurch soll eine Doppelberücksichtigung des Kinde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.2 Begriff der Einkommensteuer

Rz. 4 Mit "ESt" i. S. d. Vorschrift ist die bei der Veranlagung des Stpfl. festzusetzende ESt gemeint. Nach § 2 Abs. 6 EStG handelt es sich bei der festzusetzenden ESt um die tarifliche ESt i. S. d. § 32a Abs. 1 bzw. 5 EStG, die um die in dem jeweiligen Fall zu berücksichtigenden Steuerermäßigungen (regelmäßig §§ 35, 34g und 35a EStG) vermindert bzw. Hinzurechnungsbeträge er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.2 Kindergeld und Kinderfreibeträge

Gemäß § 31 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch die Freibeträge für Kinder nach § 32 oder durch Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG bewirkt. Die Freibeträge nach §§ 32, 66 EStG: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag für das "sächliche ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.3 Kindergeldanspruch bei Ableistung von Freiwilligendiensten

Wichtig Leistet das Kind Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr ab, so haben die Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld. Bestimmte Freiwilligendienste wurden in den Katalog der begünstigten Dienste für die Kindergeldberechtigung aufgenommen (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Wird der Freiwilligendienst nach A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.1 Zielsetzung, Rechtsgrundlagen

Zielsetzung Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat zu besonderem Schutz von Ehe und Familie. Dieser Aufgabe kommt der Staat unter anderem durch die Zahlung von Kindergeld nach. Familienstand und Kinderzahl haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe des Erwerbseinkommens. Erwerbstätige mit Kindern sind deshalb finanziell in doppelter Hinsicht benachteiligt: Kinder führen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.9 Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen

Rz. 533 [Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 40 und 44, eZeilen 41–43] Der Steuerpflichtige kann grds. die Aufwendungen, die er als Versicherungsnehmer schuldet und geleistet hat, als Sonderausgabe abziehen. Beiträge für die eigene Person und die des Ehegatten sind in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 11–27) einzutragen. Hat der Steuerpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Rz. 564 [Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 43–48] Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2021 ein Kinderfreibetrag von jährlich 2.730 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG). Dies gilt für nicht verheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Einzelveranlagung wählen. Der Freibetrag wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Rz. 575 [Freibetrag für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes → Zeilen 61–64] Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) als außergewöhnliche Belastungen (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 4 Steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2)

Rz. 113 Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich (→ Tz 564, → Tz 563). →Kinder Rz. 114 [Kranken-/Pflegepflichtversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.1 Steuervergünstigungen für Kinder

Rz. 545 Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen im Wesentlichen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (→ Tz 564) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (→ Tz 570) Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Ausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 1 Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen

Rz. 596 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 453 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 3 Kindschaftsverhältnis und Alter (Seite 1)

Rz. 106 [Persönliche Angaben → Zeilen 4–9] Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Kindergeld und Freibeträge

Rz. 563 Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienleistungsausgleich) eines Einkommensbetrags i. H. des Existenzminimums eines berücksichtigungsfähigen Kindes (sächlicher Bedarf wie Wohnung, Kleidung, Nahrung einschließlich Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) wird entweder durch das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 128 [Gesetzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 5 Schulgeld, Behinderung, Betreuungskosten (Seite 3)

Rz. 118 [Schulgeld → Zeilen 65–67] Schulgeld ist abzugsfähig, wenn es sich um eine (Privat-)Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft in Deutschland, im EU- bzw. EWR-Ausland (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder eine deutsche Schule im Ausland handelt. Begünstigt sind nur Schulen, deren Schulabschluss in Deutschland anerkannt ist, sowie Einrichtungen, die auf einen aner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.4 Alleinerziehende

Rz. 570 [Entlastungsbetrag für Alleinerziehende → Zeilen 49–54] Alleinerziehende können nach § 24b EStG unter folgenden Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag steuermindernd angerechnet bekommen: alleinstehender Elternteil mindestens ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bzw. Freibetrag zur Betreuung, Erziehung und Ausbildung besteht Haushaltszugeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 417 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1 Allgemein

Rz. 104 Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind ist in folgendem Fall auszufüllen: Sie wollen Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen steuermindernd berücksichtigt bekommen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. [Überblick]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Einkommensteuerpflicht... / B. "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde lieg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2021

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kinder: Das Kindergeld (§ 66 EStG), der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG) wurden erhöht. Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2021 je Kind ein Corona-Bonus von 150 EUR ausgezahlt.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 EUR für das erste Kind, die aufgrund der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.3 Anrechnung von Nettoarbeitsentgelt (nicht Brutto-Arbeitsentgelt)

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmeranteile aufgrund von Pflichtbeiträgen z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 92 Die Firma Audicon hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch weniger erfahr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Übertragung des Pauschbetrags

Rz. 62 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Pauschbetrag kann grundsätzlich übertragen werden, wenn ein Kind mit Behinderung(en) Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, aber keine > Einkünfte hat, bei deren Besteuerung der Pauschbetrag berücksichtigt werden kann, oder wenn die Berücksichtigung bei den Eltern günstiger ist und das Kind den Pauschbetrag deshalb nicht selbst bea...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Berücksichtigung des Pauschbetrags im Lohnsteuerverfahren

Rz. 56 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der den Behinderten-Pauschbetrag beinhaltende Freibetrag (vgl § 39a Abs 1 EStG) ist eines der vom FA festzustellenden persönlichen > Lohnsteuerabzugsmerkmale des ArbN. Für den Behinderten-Pauschbetrag gilt die 600-EUR-Grenze nicht (vgl § 39a Abs 2 Satz 4 EStG). Rz. 57 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Sind beide > Ehegatten ArbN und haben Behinderun...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 33b EStG Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berichtigung von Verwaltungsakten

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 25 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25, > Offenbare Unrichtigkeit, > Schlichte Änderung. Außerdem > Kinderfreibeträge Rz 159, 168/1, 169, > Kindergeld Rz 60 ff, > Private Altersvorsorge Rz 90, 105, 108, 137, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 145 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssoldaten

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Auslandsbeamte, > Beamte, > Bundeswehr, > Kinderfreibeträge Rz 70 ff und Rz 115 ff, > Stationierungsstreitkräfte.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verheiratete Arbeitnehmer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Dauernd getrennt lebende Ehegatten, > Ehegattenbesteuerung, > Ehescheidung, > Eheschließung, > Familienstand, > Kinderfreibeträge, > Lohnsteuertarif, > Steuerklassen, > Steuerklassenwahl, > Steuerklassenwechsel, > Unterhaltsleistungen Rz 1, > Veranlagung von Arbeitnehmern.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Behinderten-Einrichtung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Beschützende Werkstätten, > Kinderfreibeträge Rz 110 ff, > Kindergeld Rz 28, 86 f, > Pflegeheim. Zur Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in einer Gastfamilie > Menschen mit Behinderungen Rz 46. Siehe ferner (betreute) > Wohngemeinschaft sowie > Pflegepersonal Rz 19 f.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsausbildung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Bildungsaufwendungen Rz 21, 43 ff; außerdem > Auszubildende, > Kinderfreibeträge Rz 55 ff, > Kindergeld Rz 15 ff, > Schulgeld sowie > Ausbildung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich WK (> Bildungsaufwendungen Rz 12ff, 22ff, 34ff). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beiladung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Entscheidung über den Einspruch oder die Klage kann das FA bzw das FG von Amts wegen oder auf Antrag andere Personen als > Beteiligte hinzuziehen (vgl § 360 AO zur Hinzuziehung; vgl § 60 FGO zur Beiladung). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 AO und FGO unterscheiden zwischenmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwendungen für Kinder

Rz. 33 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Eltern sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, für die Bedürfnisse eines Kindes mit Behinderungen aufzukommen. Das gilt auch für ein volljähriges Kind, es sei denn, dieses verfügt über ausreichendes eigenes Vermögen (> Unterhaltsleistungen Rz 70 ff, 140 ff). Ein schwerbehindertes Kind darf aber zur Altersvorsorge maßvoll Vermögen bil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Einen Pauschbetrag nach § 33b EStG erhalten grundsätzlich nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Die Vorschrift ist aber auch auf erweitert unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 2 EStG) und auf fiktiv unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 3 EStG) anwendbar; > Unbeschränkte Steuerpflicht. Rz. 8 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Änderungen von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen (§ 39 Abs 6 S 1 u 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch § 39 Abs 6 S 1 EStG wird dem ArbN die Möglichkeit eingeräumt, für ihn sich aus Änderungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerklasse oder für die Zahl der Kinderfreibeträge ergebende günstige Änderungen der LSt-Abzugsmerkmale selbst beim FA zu beantragen. In den meisten Fällen (zB Eheschließung oder Geburt eines (weiteren) K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Freibetrag für Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 1 S 1 Nr 6 S 1 EStG können zudem die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuung-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs 6 EStG (s § 32 Rn 752ff (Pust)) für Kinder iSd § 32 Abs 1 bis 4 EStG (s § 32 Rn 190ff ( Pust) s § 32 Rn 311ff (Pust)) als Freibetrag bereits im LSt-Abzugsverfahren angewandt werden. Eine Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. LSt-Abzugsmerkmale – Aufzählung (§ 39 Abs 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Abzugsmerkmale stellen Informationen über den ArbN dar, die den ArbG in die Lage versetzen, den zutreffenden LSt-Abzug vorzunehmen. Die gemäß § 39 Abs 4 Nr 1–3 EStG zu bildenden LSt-Abzugsmerkmale sind die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und der Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV (§ 38b Abs 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlagung bei Eintragung eines Freibetrags iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 o 6 EStG oder bei Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 1 Abs 2 EStG (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wenn bei ArbN Freibeträge nach § 39a Abs 1 Nr 1–3 u 5 EStG (WK, SA, ag Belastungen, negative Einkünfte aus VuV ua) ermittelt worden sind, soll die Richtigkeit der Angaben im Wege der Veranlagung geprüft und sichergestellt werden. Ab VZ 1997 findet darüber hinaus noch eine Veranlagung in den Fällen statt, in denen ArbN aus Nicht-EU-Staaten tr...mehr