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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinderfreibeträge / 5. Kinder mit Behinderungen über 18 Jahren

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Rz. 110

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Ein Kind mit Behinderungen wird über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Lebensaltersgrenze berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG). Voraussetzung ist, dass

  • das Kind körperlich, geistig oder seelisch schwerbehindert ist (> Rz 110/1–110/2),
  • diese Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist (> Rz 111) und
  • das Kind deshalb außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (> Rz 112 ff).

Vorrangig ist jedoch auch bei einem Kind mit Behinderungen zu prüfen, ob das Kind als arbeitslos gemeldet ist (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG) oder sich in Berufsausbildung usw befindet (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a bis d EStG). Ergänzend vgl A 19.1 Abs 6 DA-KG (> Rz 9); BFH/NV 2016, 190. Schwerbehinderte Kinder befinden sich in Berufsausbildung, wenn sie durch gezielte Maßnahmen auf eine – wenn auch einfache – Erwerbstätigkeit vorbereitet werden. Berufsausbildung kann deshalb auch der Besuch einer Behindertenschule, Heimsonderschule oder das Arbeitstraining in Anlern- oder > Beschützende Werkstätten sein (A 15.4 DA-KG [> Rz 9]; H 32.5 EStH; EFG 1982, 30; 301). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden > Unterhaltsleistungen ggf nach § 33a Abs 1 EStG berücksichtigt. Zu anderen Steuerermäßigungen > Menschen mit Behinderungen.

 

Rz. 110/1

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

In Betracht kommen ua Kinder, deren Schwerbehinderung iSv § 2 Abs 2 SGB IX festgestellt ist oder die § 2 Abs 3 SGB IX einem schwerbehinderten Kind gleichstellt (> R 32.9 Satz 1 EStR). Auch eine Suchtkrankheit wie Drogenabhängigkeit oder Alkoholismus kann für eine Behinderung ursächlich sein, wenn sie ein Stadium erreicht hat, das zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führt (BFH 198, 567 = BStBl 2002 II, 738; BFH/NV 2006, 540).

 

Rz. 110/2

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Auf den Grad der Behi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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