Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6 Besteuerung der optierenden GmbH & Co. KG

6.1 Ertragsteuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft[1] Rz. 739 Für die optierende GmbH & Co. KG gelten die gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorgaben auch nach Ausübung der Option fort. Ertragsteuerlich wird die optierende Gesellschaft jedoch wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, d. h. alle Regelungen insbesondere des KStG, EStG, GewStG und SolZG, die für alle...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8 Bei Option: Kontenmodelle bei der GmbH & Co. KG

Rz. 745 Die vorstehenden Berechnungen zeigen, dass im Thesaurierungsfall Kapitalgesellschaften sich günstiger als Personengesellschaften darstellen. Daher zielen Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Körperschafsteuer optieren, auf eine Thesaurierung ihrer erwirtschafteten Gewinne ab. Um diese Zielsetzung der Option zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Ko...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft

1 Optionsmodell nach § 1a KStG Rz. 730 Das deutsche Unternehmenssteuersystem wird als dualistisch bezeichnet: Kapitalgesellschaften werden nach dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen selbst der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, während Ihre Gesellschafter bezüglich der Unternehmensgewinne er...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10 Beendigung der Option (BMF Rz. 90 – 99)

10.1 Rückoption (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG) Rz. 755 Auf Antrag ist eine Rückkehr zur transparenten Besteuerung möglich (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG). Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn desjenigen Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die optierende Gesellschaft erstmals nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden soll. 10.2 Beendigung der Op...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1 Ertragsteuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft

Rz. 739 Für die optierende GmbH & Co. KG gelten die gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorgaben auch nach Ausübung der Option fort. Ertragsteuerlich wird die optierende Gesellschaft jedoch wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, d. h. alle Regelungen insbesondere des KStG, EStG, GewStG und SolZG, die für alle Kapitalgesellschaften gelten, finden auch auf die optierende Ge...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 5 Zusammenfassendes Beispiel der Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 738 A und B sind als natürliche Personen zu jeweils 50 % an der AB-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist zu 0 % an der KG beteiligt. A und B wiederum sind jeweils zu 50 % an der GmbH beteiligt. A ist Eigentümer eines Grundstücks (Buchwert: 500.000 EUR, gemeiner Wert: 1.000.000 EUR), welches an die AB-GmbH & Co. KG verpachtet ist und dort als Betriebsgrundstü...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.2 Sonderfragen: Ertragsteuerliche Organschaft

Rz. 742 Eine optierende Gesellschaft kann unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit Organträgerin i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 KStG sein (vgl. Rn. 4 des BMF-Schreibens vom 26. August 2003, BStBl I Seite 437). Eine bereits bestehende Organschaft wird fortgeführt. Die Ausübung der Option führt nicht zu einem Neubeginn der fünfjährigen Mindestlaufzeit i. S. d. § 14 ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.2 Einnahmen aus einer Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft

Rz. 743 Durch die Option werden die bisherigen Mitunternehmer steuerlich zu Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft, und zwar mit allen steuerlichen Folgen; nach § la Abs. 3 KStG zu nennen sind insbesondere, dass[1] eine bisher als Sondervergütung (Gewinnvorab) zu wertende Tätigkeitsvergütung mit der Option zu Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG des Gesellschafters wird, für wel...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.1 Rückoption (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG)

Rz. 755 Auf Antrag ist eine Rückkehr zur transparenten Besteuerung möglich (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG). Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn desjenigen Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die optierende Gesellschaft erstmals nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden soll.mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.5 Mitteilungspflicht

Rz. 760 Der Steuerpflichtige hat der zuständigen Finanzbehörde nach Eintritt eines Ereignisses im Sinne des § 1a Absatz 4 Satz 4 bis 7 KStG mitzuteilen, dass die Voraussetzungen für die Option entfallen sind.mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11 Anwendung anderer Gesetze – Grunderwerbsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Optionsausübung

Rz. 761 Das Optionsmodell des § 1a KStG greift für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen. Die Anwendung anderer Gesetze bei Optionsausübung regeln die entsprechenden Gesetze – z. B. GrEStG oder ErbStG – eigenständig. 11.1 1. Grunderwerbsteuer Rz. 762 Die Option löst keinen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 GrEStG aus. Zitat § 1a Abs. 3 S. 1 KStG schließt die Wirkung der Option auf di...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 2 Optionsantrag

Rz. 731 Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt einen ausdrücklichen unwiderruflichen Antrag auf Option nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG für Zwecke[1] der Besteuerung nach dem Einkommen voraus, eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesel...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 732 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Option wird ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Da § 4 Abs. 3 EStG bei einer optierenden Gesellschaft nach § 1a Abs. 3 Satz 6 KStG nicht anwendbar ist, ist von Einnahmenüberschussrechnern im Rahmen...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.3 Auswirkungen der Beendigung der Option

Rz. 758 Die Beendigung der Option stellt – mit Ausnahme der Fälle der fiktiven Auflösung ohne Umwandlung (§ 1a Absatz 4 Satz 6 KStG) – einen Veräußerungs- und Erwerbsvorgang dar. Im Fall der Rückoption (§ 1a Absatz 4 Satz 1 KStG) oder des Wegfalls der persönlichen Voraussetzungen der Option unter Fortbestand als Personengesellschaft (§ 1a Absatz 4 Satz 4 KStG) finden die für...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.4 Weitere Auswirkungen der Option

Rz. 754 Im EStG wird in § 17 EStG die Veräußerung der Anteile an der optierenden Gesellschaft und in § 20 EStG die Besteuerung der Erträge aus der Gesellschaft sichergestellt. Auch im GewStG erfährt die optierende Gesellschaft und ihre Gesellschafter eine Gleichgestellung als Kapitalgesellschaft bzw. deren Gesellschafter (§ 2 Abs. 8 GewStG). Im BewG wird in § 97 BewG eine opti...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9 Sonstige Folgen der Option (BMF Rz. 86 – 88)

Rz. 748 Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Diese ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die entsprechenden Steuerbescheid...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.1 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 751 § 35 EStG ist bei den Gesellschaftern der optierenden Gesellschaft nicht anzuwenden (§ 1a Abs. 3 Satz 3 KStG). Auf gewerbliche Einkünfte, die den Gesellschaftern für Zeiträume vor dem Übergang zur Körperschaftsbesteuerung im Rahmen der transparenten Besteuerung zugerechnet werden, findet § 35 EStG hingegen Anwendung.mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.3 Investmentbesteuerung

Rz. 753 Investmentfonds können nicht selbst zur Körperschaftsbesteuerung optieren (§ 1a Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 KStG) und optierende Gesellschaften können kein Investmentfonds sein (§ 1 Absatz 3 Satz 3 InvStG). Wenn eine optierende Gesellschaft in einen Investmentfonds oder einen Spezial-Investmentfonds investiert, sind die investmentsteuerrechtlichen Regelungen für Anleger...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.4 Beendigung der Option innerhalb von sieben Jahren

Rz. 759 Eine Rückoption oder sonstige Beendigung der Option innerhalb von sieben Jahren führt zu einer Sperrfristverletzung im Sinne des § 22 Absatz 1 bzw. 2 UmwStG. § 23 Absatz 2 UmwStG ist zu beachten. Die Beendigung der Option kraft Gesetzes nach § 1a Absatz 4 Satz 7 KStG durch Formwechsel in eine Körperschaft führt zu keiner Sperrfristverletzung i. S. d. § 22 Absatz 1 un...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 12 Literaturverzeichnis

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.2 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 765 Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören "die Anteile an einer optierenden Gesellschaft i. S. des la Abs. 1 KStG weiterhin zum begünstigungsfähigen Betriebsvermögen, vorausgesetzt es handelt sich bei der optierenden Gesellschaft um eine gewerblich oder freiberuflich tätige Gesellschaft. Auf die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Optionsgesell...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.1 Gesellschafterkonten und vollständige Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 746 Die folgenden Regelungen eignen sich, um eine bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung nach der vollständigen Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowohl den steuerlichen Zielen der Anwender der Op...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 737 Im Zuge der Option kann grundsätzlich der Buchwertansatz nur gewählt werden, wenn neben dem Gesamthandsvermögen der PersG auch funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen (spätestens) durch eine separate zivilrechtliche Vereinbarung (z. B. Einbringungs- oder Übertragungsvertrag) in das Gesamthandvermögen der PersG übertragen wird. Sondervermögen bedeutet, dass die...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.1 Gewinnermittlung

Rz. 740 Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solch...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2 Gesellschafterkonten und keine Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 747 Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Reg...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 1 Optionsmodell nach § 1a KStG

Rz. 730 Das deutsche Unternehmenssteuersystem wird als dualistisch bezeichnet: Kapitalgesellschaften werden nach dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen selbst der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, während Ihre Gesellschafter bezüglich der Unternehmensgewinne erst bei Ausschüttung steuerpfli...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.1 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 762 Die Option löst keinen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 GrEStG aus. Zitat § 1a Abs. 3 S. 1 KStG schließt die Wirkung der Option auf die GrESt auch ausdrücklich aus, da die Option nur für die Besteuerung nach dem Einkommen gilt. Dies betrifft in erster Linie Grundstücke im Gesamthandsvermögen. Soweit Grundstücke wesentliches Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Rz. 752 Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – und nach § 2 Absatz 8 GewStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer – als Beteiligung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Ist für die Beste...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 7 Vergleich der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG mit dem Optionsmodell (§ 1a KStG)

Rz. 744 Durch das Optionsmodell soll eine Thesaurierung von Gewinnen als Instrument der Innenfinanzierung ausgeübt werden. Es steht dem für Personengesellschaften ab 1.1.2008 eingeführten § 34a EStG gegenüber. [1] Ein Vergleich zwischen der Steuerbelastung bei einem thesaurierenden Gesellschafter einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (de...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.2 Beendigung der Option kraft Gesetzes (§ 1a Absatz 4 Satz 4 bis 7 KStG)

Rz. 756 a. Rückkehr zur transparenten Besteuerung nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung kraft Gesetzes nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG kommt in Betracht, wenn die optierende Gesellschaft zwar fortbesteht, aber die persönlichen Voraussetzungen für die Option nicht mehr erfüllt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die optierende Gesellschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 18 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Wer ist aufbewahrungspflichtig?

Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse, Lageberichte etc. geordnet aufzubewahren. Im Steuerrecht sind die Aufbewahrungsfristen von jedem Steuerpflichtigen zu beachten. Wichtig Einzelunternehmen, OHG, KG, stille Gesellschaft Bei Einzelunternehmen ist der Inhaber aufbewahrungspflichtig, bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / e) Vermögensverwaltende Gesellschaften oder Gemeinschaften (Vermietungsgemeinschaften – geschlossene Immobilienfonds)

Ist eine Personengesellschaft oder Gemeinschaft nicht gewerblich tätig und handelt es sich auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, bezieht sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Allgemeine Vora...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / I. Allgemeines

Gemäß § 179 Abs. 2 S. 2 AO wird die gesonderte Feststellung gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich vorgenommen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist (z.B. in § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO oder in § 15a Abs. 4 S. 6 EStG) oder falls ihnen der Gegenstand der Feststellung (gemeinsam) zuzurechnen ist. Zweck ist, die inhaltlich gleiche Sachbehandlung gegenüber allen Beteiligten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / d) Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft

Die gesonderte und einheitliche Feststellung gewerblicher Einkünfte kommt grundsätzlich nur bei Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht, in der Praxis bei den Rechtsformen KG, OHG, GbR oder atypisch stille Gesellschaft. Ob die typischen Merkmale einer Mitunternehmerschaft vorliegen, muss im Verfahren der gesonderten Fest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

Leitsatz Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die An-tragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steu-erabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Nr. 1, § 19 FVG, § 193 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine KG, die eine Konzertdirektio...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2.1 Betriebliche Veranlassung

Schadensersatzleistungen sind Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG, wenn ihr Rechtsgrund in der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt oder die Entstehung des Schadens selbst beruflich/betrieblich veranlasst ist, z. B. bei mangelhaften Warenlieferungen oder Werkleistungen, Fristversäumnis durch Steuerberater usw. Wichtig Schadensersatzleistungen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.7 Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung und umgekehrt

Wird innerhalb der maßgeblichen 10-Jahresfrist[2] die Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand von einer, über eine oder mehrere Gesamthandgemeinschaften bestehenden, mittelbaren zu einer unmittelbaren Beteiligung verstärkt, findet § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG keine Anwendung. Eine Abschwächung von einer unmittelbaren zu einer mittelbaren Beteiligung führ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a (sowie 2b) GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grund...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.2.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Diese Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG, denn der grundstücksübertragende Gesamthänder verliert seine gesamthänderische Mitberechtigung am Vermögen der Gesellschaft und damit auch am Grundstück. Nach Maßgabe der spezifischen grunderwerbsteuerlichen Zuordnung ändert sich als Folge ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt die laufende 10-Jahresfrist[1] fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Doppelst...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.2 Fälle des § 1 Abs. 3 GrEStG

§ 1 Abs. 3 GrEStG verfolgt das Ziel, Steuerumgehungen zu vermeiden. Die Vorschrift findet nur insoweit Anwendung, als eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sondern der Anteilserwerb bildet (nur) den rechtstechnischen Anknüpfungspunkt. Liegen die Voraussetzungen nach § 1...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3 Formwechselnde Umwandlung

Für die Beurteilung der Frage, ob eine gewährte Steuervergünstigung nachträglich zu versagen ist, ist von Bedeutung, ob es sich um eine homogene, z. B. der Formwechsel einer OHG in eine KG, oder heterogene (Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft) formwechselnde Umwandlung handelt und ob die grundstückserwerbende oder grundstücksübertragende Gesamthan...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 1 Allgemeines

Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerlich selbständige Rechtsträger. Deshalb unterliegen auch Erwerbsvorgänge zwischen einer Gesamthandsgemeinschaft und den an ihr Beteiligten sowie Erwerbsvorgänge zwischen Gesamthandsgemeinschaften der Grunderwerbsteuer. Die Erwerbsvorgänge sind allerdings unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 5, 6 GrEStG von der Grunderwerbs...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr