Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsumwandlung: Kündigu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Begriff "Personengesellschaft" in § 577a Abs. 1a BGB auch OHG und KG meint. Personengesellschaft Der BGH bejaht nach einer Auslegung, die sich vor allem am Willen des Gesetzgebers orientiert, die Frage. Die BGH-Sinndeutung ist gut vertretbar. Sie ist aber etwas "beliebig". Was meint das? Im Fall heißt es, ausschlaggebend sei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Schulde... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Schadensersatz schuldet, wenn er einen Schadensfall auslöst, den die Versicherung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer reguliert. Treu und Glauben Im Fall hatte der Wohnungseigentümer B Pflichten verletzt. Einerseits wegen des Eintritts des Schadens. Und dann bei ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Selbsts... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert richte sich nach dem vollen mutmaßlichen Hauptsachestreitwert. Handele es sich bei dem Hauptsacheverfahren um eine Beschlussersetzungsklage, mit der der Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme erstrebe, sei § 49 GKG anzuwenden. Das Gesamtinteresse ergebe sich dort aus den Gesamtkosten der Maßnahme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / Zusammenfassung

Überblick Die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, bestehend aus dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Bedarfsfreibetrag), haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Einkommensbesteuerung in der Wechselbeziehung mit dem Kindergeld die Funktion, bei unterhaltspflichtigen El...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 1 Grundsätzliches

Im System des Familienleistungsausgleichs besteht eine unmittelbare Verzahnung zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) einerseits und andererseits dem Anspruch auf Kindergeld. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 31 EStG. Danach erfolgt die steuerliche Freistellung des Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3.1 Voraussetzungen zur Berücksichtigung

Kinder werden nach dem Kalendermonat, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, nur noch unter folgenden besonderen Voraussetzungen berücksichtigt:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.672 EUR (VZ 2025) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Gesamtplan-Rechtsprechung i.R.d. §§ 20,24 UmwStG

Die in §§ 20, 24 UmwStG geregelten Bewertungswahlrechte sind nur anwendbar, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebes, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils mit eingebracht werden. Beachten Sie: Werden in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer solchen Einbringung funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in ein anderes BV überführt, ist di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.2 Mitarbeitender Gesellschafter

Rz. 109 Ist ein GmbH-Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (vgl. zuletzt BSG, Urteil v. 20.2.2024, B 12 KR 1/22...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3 Gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Ehegatten am Betrieb

Sind beide Ehegatten an Personen- oder Kapitalgesellschaften (z. B. KG, OHG, GmbH) beteiligt, beurteilt sich ihre Mitarbeit in einem solchen Unternehmen – ungeachtet ihres Güterstands – nach den geltenden Grundsätzen für die versicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Gesellschafter bzw. Geschäftsführer.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 2.1 Voraussetzung

Rz. 2 Voraussetzung für eine Bevorzugung ist, dass die fachliche Eignung sowie die für die Ausübung der entsprechenden selbständigen Tätigkeit geforderten gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Berufsordnungen und ggf. weiterer spezifischer Regelungen vorliegen. Eine fachliche Eignung kann beispielsweise ein bestimmter schulischer Abschluss oder eine universitäre Ausbil...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)

Leitsatz 1. Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist. 2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als begünstigun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.4 Ein- und Austritt von Mitgliedern

Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern sind nach § 58 Nr. 1 BGB Sollvorschriften, doch empfiehlt es sich für Lohnsteuerhilfevereine, in der Satzung die Bedingungen festzulegen, da die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Beratungsbefugnis ist. Grundsätzlich ist es allerdings nicht erforderlich, dass Beratungsstellenleiter und andere Mitarbeiter in den Beratung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 19 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entspricht dem Gegenbegriff des Arbeitnehmers.[1] Arbeitgeber i. S. d. Sozialversicherung ist jede natürliche oder juristische Person, zu der der Arbeitnehmer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht. Der Arbeitgeber übt das Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Dies äußert sich insbesondere in Anweisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 1 Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Einkommensteuergesetz und in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nicht eindeutig bestimmt.[1] Er wird lediglich in den weiteren lohnsteuerlichen Vorschriften und durch die Rechtsprechung näher umschrieben. Folglich bestimmt sich der Begriff durch die Zielsetzung des Lohnsteuerverfahrens und durch die Abgrenzung zum Arbeitnehmer. Weil d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.9.1 Regelung

§ 15a EStG [1] begrenzt den Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden (Mit-)Unternehmern, vor allem bei Kommanditisten. Die Regelung gilt für alle Kommanditgesellschaften[2], nicht nur für Verlustzuweisungsgesellschaften. Sie gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, in denen die beschränkte Haftung eine Rolle spielen kann, und ist en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.3 Gewerbliche Tätigkeit

Wird von einer GbR ein gewerblich tätiges Unternehmen betrieben, bestehen auch in steuerlicher Hinsicht keine Gründe, die GbR anders zu behandeln als eine OHG oder KG. Dies zumal die GbR mit dieser Tätigkeit ab 2024 eine rechtsfähige GbR darstellen wird (§ 705 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Die GbR erzielt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie gilt steuerlich ebenfalls als sog. Mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7.1.6 Einzelfragen

Bei Gemeinschaftskonten ist nur dann nach den o. g. Grundsätzen Kirchensteuer einzubehalten, wenn ausschließlich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner an den Kapitalerträgen beteiligt sind. Nach § 51a Abs. 2c Satz 7 EStG wird hier der Anteil an der Kapitalertragsteuer hälftig ermittelt. Andere Personenmehrheiten werden von dem automatisierten Verfahren nicht erfasst. Bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 7 Wofür ist die GbR ­geeignet?

Als Gesellschaftsform kommt die GbR vor allem in Betracht für kleinere Gewerbebetriebe und Handwerker, die nach Art und Umfang für ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen.[1] Allerdings können diese Kleingewerbetreibenden auch die Rechtsform einer OHG oder KG wählen und sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Fr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells. Um ein vorgefertigtes Konzept handelt es sich auch, wenn die positiven Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.4.2 Eingänge im Post(schließ)fach

Schriftstücke, die in das Postfach des Finanzamts eingelegt werden, sind dem Finanzamt nicht schon mit dem Einsortieren in das Postfach, sondern erst mit der Abholung der Sendung durch einen Amtsträger zugegangen.[1] In der Praxis ist gewährleistet, dass das Postfach des Finanzamts täglich geleert wird. Oft werden Schriftstücke aus dem Postfach aber nicht mehr abgeholt, sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / 5. Analogie für das Grenzpendlergesetz

Der VIII. Senat des BFH v. 16.1.1996 – VIII B 128/95, BStBl. II 1996, 426 Rz. 19 hatte offenlassen können, ob durch die Neufassung des § 48 FGO durch das Grenzpendlergesetz vom 24.6.1994 eine Änderung der Rechtslage eingetreten war. Die Rechtsbehelfsbefugnis der Beschwerdeführerin bestimmte sich hingegen noch nach der bis zum Inkrafttreten der Neuregelung (1.1.1996) maßgeben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Nach IAS 28 und IFRS 11 müssen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity konsolidiert werden. Das vor dem Ersatz von IAS 31 durch IFRS 11 noch bestehende Wahlrecht, Gemeinschaftsunternehmen quotal zu konsolidieren, ist entfallen. Die Problematik stiller Reserven zunächst außen vor gelassen, gleicht die equity-Methode der steuerlichen Spiegelbildmethode. B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.4 Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 72 Der Widerspruchsgrund nach Nr. 3 setzt eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens voraus, ggf. auch erst nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder unter geänderten Vertragsbedingungen. Es kann der Kündigung nicht mit der Möglichkeit der Weiterbeschäfti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Als formwechselnde Personengesellschaften kommen nur Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) als besondere Form der OHG) sowie die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)[1] und Partnerschaftsgesellschaften in Betracht. Die nicht eing...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 26 Zivilrechtlich sind eigentlich keine Besonderheiten gegenüber der normalen KG oder der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG zu berücksichtigen. Teilweise müssen jedoch aufgrund von steuerrechtlichen Implikationen Anpassungen vorgenommen werden. So ist z.B. darauf zu achten, dass auch die nachfolgenden Generationen einkommensteuerlich zu Mitunternehmern werden. Die Rech...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 2. Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG oder GmbH & Co. KG

Rz. 54 a) Überblick zur Errichtung der Struktur Rz. 55 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Rz. 56 Im Fallbeispiel (Rdn 3) könnte z...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Rz. 24 Damit der rein vermögensverwaltende Familienpool in der Rechtsform der GmbH & Co. KG steuerlich wie eine rein vermögensverwaltende KG behandelt wird, muss eine sog. gewerbliche Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) vermieden werden. Hierzu muss neben der Komplementär-GmbH entweder eine natürliche Person als weiterer persönlich haftender Gesellschafter an der GmbH & Co. KG ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Rz. 20 Die zur rein vermögensverwaltenden GbR dargestellten steuerlichen Grundsätze gelten ganz überwiegend auch für die rein vermögensverwaltende KG. Den an der KG beteiligten natürlichen Personen werden die von der Gesellschaft erzielten Einkünfte infolge der im Grundsatz[17] geltenden ertragsteuerlichen Transparenz anteilig wie eigene Einkünfte zugerechnet; es gelten die ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Rz. 17 Die KG ist aus zivilrechtlicher Sicht die optimale Rechtsform für vermögensverwaltende Familienpools. Die "Senioren" können als Komplementäre die Geschäftsführung übernehmen und somit weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten. Die persönliche Haftung der Komplementäre stellt bei rein vermögensverwaltenden Familienpools kein Problem dar, da die Risike...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Rz. 23 Neben den Vorteilen der zuvor dargestellten rein vermögensverwaltenden KG hat die rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keines der Familienmitglieder als Gesellschafter die persönliche Haftung übernehmen muss. Zudem kann hier z.B. bei der Komplementär-GmbH ein familienfremder Geschäftsführer angestellt werden. Diese Rechtsform ist daher insbesonder...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Familienpool in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Rz. 22 Auch eine rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG ist als Rechtsform für einen Familienpool möglich. a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG Rz. 23 Neben den Vorteilen der zuvor dargestellten rein vermögensverwaltenden KG hat die rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keines der Familienmitglieder als...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 27 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. gewerbliche Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[23] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Familienpool in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 25 Bis zur Erbschaftsteuerreform im Jahre 2009 wurden Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG verwendet, um die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen zu erhalten. Seit dem Jahr 2009 erhalten Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG zwar regelmäßig nicht mehr die erbschaftsteuerrechtlichen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 2. Familienpool in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Rz. 16 Seit der Handelsrechtsreform im Jahre 1998 ist auch die Eintragung rein vermögensverwaltender Kommanditgesellschaften in das Handelsregister möglich (§§ 107 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB). a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG Rz. 17 Die KG ist aus zivilrechtlicher Sicht die optimale Rechtsform für vermögensverwaltende Familienpools. D...mehr