Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 15 Erbscheinsverfahren / V. Bindungswirkung des Erbscheinsverfahrens/Beschwerdeverfahren

Rz. 140 Die Ergebnisse des Erbscheinsverfahrens entfalten keine Bindungswirkung für das angerufene Prozessgericht.[149] Das angerufene Prozessgericht kann das Verfahren auch nicht bis zum Abschluss des Erbscheinsverfahrens aussetzen, § 148 ZPO. Das Nachlassgericht ist jedoch an das Ergebnis des Prozessgerichts gebunden.[150] Auch kann das Nachlassgericht das Erbscheinsverfah...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / dd) Sonstige Beweismittel

Rz. 46 Sonstige Beweismittel sind diejenigen Beweismittel, die nicht unter die § 352 FamFG fallen, aber dem Antragsteller es trotzdem ermöglichen sollen, einen Nachweis für sein Erbrecht erbringen zu können. Die "anderen" Beweismittel müssen jedoch ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine Urkunde, so dass an die Voraussetzungen der Beweisführung...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Kreis der bedachten Personen

Rz. 54 Voraussetzung ist, dass der Personenkreis hinreichend bestimmt ist.[134] Dies bedeutet, dass die Auswahl nicht in das völlige Belieben des Dritten gestellt werden darf. Die Zugehörigkeit des Bedachten zu dem ausgewählten Personenkreis muss zweifelsfrei feststellbar sein.[135] Änderungen im Personenkreis der Bedachten sind i.d.R. ohne Belang. Eine zu weite Ausdehnung d...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Laufende Geschäftsführung der Gesellschaft

Rz. 156 Der Minderjährige als Nachfolger in die Beteiligung des Schenkers wird i.R.d. laufenden Geschäftsführung der Familiengesellschaft von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Bei Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten wendet die heute h.M. und die Rspr. §§ 181, 1824 BGB nicht an,[277] solange sich die Beschlüsse und Maßnahmen i.R.d. bestehenden Gesellschaft...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Natürliche und juristische Personen

Rz. 72 Zum Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht in § 2201 BGB lediglich bei den Personen eine Einschränkung vor, die zur Zeit, in denen sie das Amt anzutreten hätten, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind oder wegen Gebrechlichkeit nach § 1814 BGB n.F. (§ 1896 BGB a.F.) zur Be...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / a) Anfechtung durch Dritte

Rz. 115 Dritte können die in dem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen des erstverstorbenen Ehegatten nach den allg. Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB anfechten.[157] Insbesondere können Pflichtteilsberechtigte, die zwischen der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments und dem ersten Erbfall geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden sind (z.B. ein nach d...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 3. Ermächtigung des Vorerben zur Änderung der Nacherbeneinsetzung

Rz. 23 Im Gegensatz zu den Fällen, in denen der Erblasser die Vor- und Nacherbfolge anordnet und die Auswahl der Nacherben dem Vorerben oder sonst einem Dritten überlässt,[36] stehen die Fälle, in denen die Nacherbeneinsetzung selbst unter einer Bedingung steht. Während die einen Klauseln wegen Verstoßes gegen § 2065 BGB unwirksam sind, ist die zweite Gestaltungsmöglichkeit ...mehr

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem AG auf Auskunft nach § 556g Abs. 1a S. 1 BGB geklagt. Es kam dann später zu einem Vergleich, in dem sich die Parteien auch über die Höhe der Miete verglichen haben. Das AG war hinsichtlich der Feststellung der Miethöhe in analoger Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG vom Jahreswert ausgegangen und hat hiervon 10 % für den Auskunftsantrag sowie für den übe...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 2. Probleme bei Minderjährigkeit

Rz. 12 Geschäftsunfähige oder nur beschränkt geschäftsfähige Erben bedürfen zur wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft grundsätzlich der gesetzlichen Vertretung.[14] Minderjährige Kinder werden dabei regelmäßig durch ihre Eltern vertreten (§ 1629 Abs. 1 BGB). Der gesetzliche Vertreter kann jedoch nach § 181 BGB von der Stellvertretung ausgeschlossen sein, das Familien- bzw. ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Einführung

Rz. 36 Nach dem Wortlaut des § 2184 BGB gilt dieser nur für Stückvermächtnisse. Jedoch kommt er ebenso bei einzuräumenden Rechten zur Anwendung.[87] Gleiches gilt bei beschränkten Gattungsvermächtnissen in Form eines gemischten Sach- und Rechtsvermächtnisses. Dies ist gegeben, wenn von einem Wertpapierdepot nur ein Teil vermacht worden ist. Bei einem Nießbrauch muss derselbe...mehr

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FF 12/2023, Auslegung und V... / Leitsatz

1. Welche Formen des Umgangskontakts von einer konkreten Umgangsregelung ausgeschlossen sind, ist es eine Frage der Auslegung des Titels im Einzelfall. 2. Bei der Auslegung von Umgangstiteln gilt der Grundsatz, dass dem Verpflichteten bei verständiger und objektiver Betrachtung hinreichend deutlich sein muss, was mit der Regelung von ihm verlangt wird. Dabei dürfen allerdings...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Einzelfallabwägung

Rz. 91 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Dies lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[241] und a...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Abgrenzung zum Europäischen Nachlasszeugnis

Rz. 150 Wie bereits mehrfach erwähnt, ist das ENZ nicht der Nachfolger des deutschen Erbscheins. Vielmehr stehen die beiden Zertifikate nebeneinander. Für einen rein inländischen Nachlass wird es auch in Zukunft kein Bedürfnis für die Beantragung eines ENZ bestehen. Zugegebenermaßen ist der Anwendungsbereich des § 352c FamFG durch das in der EuErbVO kodifizierte Nachlasszeug...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Anfechtungsfrist

Rz. 17 Die Anfechtung muss wieder innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom und unter Angabe des Anfechtungsgrundes vor dem Nachlassgericht erklärt werden, §§ 1954, 1955 BGB.[28] Ist die Frist abgelaufen, kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht.[29]mehr

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AGS 12/2023, Fragen und Lös... / II. Beklagtenvertreter

Diese Voraussetzungen waren hier beim Beklagtenvertreter erfüllt. Der Rechtsanwalt hat nach Aufruf der Sache den Gerichtssaal betreten und hat die Sach- und Rechtslage mit dem Richter erörtert. Für diese Tätigkeit ist ihm – wenn nicht bereits durch vorangegangene Tätigkeiten – sowohl die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) als auch die 1,2-Terminsgeb...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Personengesellschaften

Rz. 640 Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Rz. 641 Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig sind vielmehr die Gesellschafter: Gewerblich tätige oder gewerblich ge...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / f) Inhalt des Fremdrechtserbscheins

Rz. 157 In einem Fremdrechtserbschein ist mit aufzunehmen:mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Klagepflegschaft (§ 1961 BGB)

Rz. 170 Nach § 1958 BGB kann vor der Annahme der Erbschaft ein Anspruch gegenüber den Erben nicht gerichtlich geltend gemacht werden.[338] Für diese Fallgestaltung eröffnet die Klagepflegschaft die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung. Man bedenke, wenn der Erbe im Ausland wohnt, hat dieser sechs Monate Zeit, um die Erbschaft anzunehmen. Die Klagepflegschaft findet e...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / N. Grundbuchrecht

Rz. 349 Gehört eine Immobilie zum Nachlass, sind alle Miterben im Grundbuch einzutragen, § 47 GBO. Der Eintragung ist der Hinweis auf die Erbengemeinschaft hinzuzusetzen. Der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft ist nicht anzugeben.[648] Der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs kann von jedem Miterben erfolgen, § 13 Abs. 1 S. 2 GBO.[649] Er muss darauf gerichtet se...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Amtsklagen der Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 359 Um Amtsklagen, die sich gegen den Nachlass richten, handelt es sich aber z.B. in folgenden Fällen:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Dauervollstreckung

Rz. 448 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zzgl. zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet (Nr. III. der Empfehlungen):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / aa) Formalien des Erbverzichtsvertrags

Rz. 113 Nach § 2348 BGB bedarf der Erbverzichtsvertrag der notariellen Beurkundung. § 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Eine entsprechende Anwendung der Norm auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen, kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[191] Regelmäßig ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 686 Einkommensteuerrechtlich kommt es nicht allein auf den zivilrechtlich definierten Gesellschaftsanteil an, sondern vielmehr auf den so genannten Mitunternehmeranteil. Dieser umfasst neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters/Mitunternehmers.[1083] Rz. 687 Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens wird unterschieden zwisc...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 21 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[50] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten und kann noch gem. § 2344 BGB fü...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / i) Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Rz. 277 Mit Wirkung zum 1.1.2024 greift das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).[356] Für die Zulässigkeit und Haftung des Testamentsvollstreckers ergeben sich dadurch keine wesentlichen Änderungen. Weidlich [357] weist aber zu Recht auf das Bedürfnis nach einer Aufrechterhaltung des erbrechtlichen Haftungssystems bei Anordnung einer Testamentsvo...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Kontensperrung

Rz. 7 Wenn neben einzelnen Wertgegenständen Konten aufgefunden werden, könnte das Nachlassgericht die Kontensperrung veranlassen.[6] Die allgemein anerkannte Befugnis des Nachlassgerichts, den Beteiligten für die Fortführung des Haushalts, des Geschäfts- und Wirtschaftsbetriebs sowie zur Erfüllung dringender Nachlassverbindlichkeiten, namentlich zur Bestreitung der Beerdigun...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. "Ehrliches Begräbnis"

Rz. 130 Der Anspruch auf ein "ehrliche Begräbnis", also auf eine ordentliche und würdige Bestattung, steht jedem Gemeindeeinwohner zu, der auch einen Anspruch auf eine Grabstätte hat.[173] Dieser Anspruch auf ein ordnungsgemäßes und würdiges Begräbnis wird aus Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet. Das Begräbnis ist mit allen üblichen Ehren und Feierlichkeiten durchzuführen. Jede Maßn...mehr

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FF 12/2023, Vorsitzende der Familiensenate in Berlin und Baden-Württemberg

Kammergericht Berlin Gerichtseingesessene: 3.469.849 KG Berlin, Zivilsenate, Elßholzstr. 30–33, 10781 Berlin Tel.: 030/9015-0, Fax: 030/9015-2200 www.kammergericht.de 3. Senat: VRiKG Prof. Dr. Ernst (*28.12.1964) 13. Senat: VRiKG Groth (*15.7.1959) 15. Senat: VRinKG Dr. Brüning (*20.3.1965) 16. Senat: VRiKG Dr. Wimmer (*2.4.1961) 17. Senat: VRinKG Hennemann (*31.5.1961) 18. Senat: VRi...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Vermeidung der Beendigung einer Betriebsaufspaltung und der Entnahme von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 727 Wenn durch den Erbfall die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen endet oder ein in den Nachlass gefallener Personengesellschaftsanteil auf andere Personen übergeht als das Teil oder die Teile des Sonderbetriebsvermögens des Erblassers, kommt es zwingend zu Betriebsaufgabe- bzw. Entnahmetatbeständen und somit zu einer Steuerpflicht. Rz. 728 Z...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 151 In der Unternehmensnachfolge sind neben den erbrechtlichen Anordnungen und Wirkungen stets vor allem bei Personengesellschaften auch die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten. So muss bei einer Unternehmensnachfolge im Wege der Vor- und Nacherbschaft auch das Vertragswerk innerhalb der Gesellschaft(en)[185] auf diese Nachfolgeart ausgerichtet werden. Bei qual...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen

Rz. 420 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ins. eine Rz. 421 Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr

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zfs 12/2023, Gehörsverstoß ... / 3 Anmerkung:

Es handelt sich hier um eine wichtige und gut begründete Entscheidung des ersten Strafsenats des OLG Köln. Er liegt vom Prinzip her voll auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Ablehnung eines Beweisantrags die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG als Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann begründet, wenn sie willkürlich ist, also o...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / c) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 135 Die inländische örtliche Zuständigkeit bestimmt sich wie auch die internationale Zuständigkeit in Art. 4 EuErbVO. Danach ist das Nachlassgericht innerhalb Deutschlands zuständig, an welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes hatte. Hatte der Erblasser indes keinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt sein...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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zfs 12/2023, Vereinbarung ü... / Leitsatz

1. Bestätigt ein VN nach einer gutachterlichen Annahme des Eintritts von Berufsunfähigkeit, er sei mit dem Vorschlag der Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung einverstanden, so wird der bisherige Vertrag über eine Krankentagegeldversicherung in einen Vertrag über eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt. 2. Das gilt unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit als Vorausse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Gewerbesteuer

Tz. 80e Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gewstliche Grundsätze Weder das UmwStG noch das GewStG enthalten eine (Sonder-)Regelung zur gewstlichen Behandlung des Einbringungsgewinns II. Insbes gibt es keine Bestimmung, die den Einbringungsgewinn II als Gewinn sui generis stets dem Gewerbeertrag zurechnet, noch eine Regelung, die den Einbringungsgewinn II generell von der GewSt ausnim...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Voller Verteidigungsauftrag

Die Vorschriften der Nrn. 4130 ff. VV gelten für die in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Revisionsverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 4130 ff. VV, sondern Teil 4 Abschnitt 3 VV. ...mehr

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FF 12/2023, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. [1] Das Familiengericht hat im vorliegenden Scheidungsverfahren in dem gesonderten Beschl. v. 8.3.2023 den Wert der Ehescheidung auf 14.100 EUR und den Wert für den Versorgungsausgleich für sieben Anrechte auf 9.870 EUR festgesetzt. Dem Wert der Ehescheidung hat es gemäß § 43 FamKG das in drei Monaten gemeinsam erzielte Einkommen der Ehegatten zugrunde gelegt. Die Berücks...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Recht am Leichnam

Rz. 115 Leichnam ist der "entseelte menschliche Körper bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilen durch den natürlichen Verwesungsprozess oder einem diese gleichzustellende Vernichtungsart (z.B. Verbrennung) aufgehoben ist, sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken zerlegte menschliche Körper, solange die Absicht einer gemeinsamen Bestattung de...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 110 Die Zuwendung eines Vermächtnisses[247] auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts gem. § 1093 BGB dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers in Bezug auf das Grundbedürfnis des Wohnens. Das weitere Wohnen in der Wohnung des Verstorbenen wird dadurch sichergestellt, wobei das Eigentum nicht auf den Vermächtnisnehmer übergeht. Ein Wohnungsrecht ist das Recht auf...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Keine wesentliche Veränderung

Rz. 90 Eine wesentliche Veränderung des Nachlassgegenstandes ist keine ordnungsgemäße Verwaltung mehr und kann daher mehrheitlich weder beschlossen noch verlangt werden, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 Abs. 3 BGB. "Wesentlich" ist eine Veränderung, wenn durch die beabsichtigte Verwaltungsmaßnahme die Zweckbestimmung oder Gestalt des Nachlasses in einschneidender Weise geände...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Steuerfreistellung

Rz. 826 Beim Übergang eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand wird die Steuer nicht erhoben, soweit der bzw. die Übertragenden am Vermögen der Gesamthand (wertmäßig) beteiligt sind. § 5 Abs. 2 GrEStG regelt insoweit den Übergang des Grundstückseigentums von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand. § 5 Abs. 1 beschäftigt sich mit der Gr...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2024 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Besteuerung kleiner Körperschaften (R 31.1 KStR 2022)

Tz. 34 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 156 Abs 2 AO kann die Festsetzung von St unterbleiben, wenn feststeht, dass die Kosten der Einziehung einschl der Festsetzung außer Verhältnis zu dem festzusetzenden Betrag stehen. R 31.1 KStR 2022 stellt klar, dass diese Voraussetzung im Einzelfall auch bei kleinen Kö erfüllt sein kann, die einen Freibetrag nach § 24 oder § 25 KStG n...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / I. Vortrag des Erben

Rz. 2 Ist bisher (im Erkenntnisverfahren oder einer vorangegangenen Klage gestützt auf §§ 785, 767 ZPO) noch nicht über die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass entschieden, muss der Erbe in der Vollstreckungsabwehrvariante (siehe § 12 Rdn 21 ff.) der Klage darlegen und ggf. beweisen, dass er inzwischen wirksam eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass herbeigeführt hat. H...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / I. Oft: Kettenausschlagung notwendig

Rz. 25 Die Ausschlagung bewirkt, dass der Nachlass mit Rückwirkung auf denjenigen übergeht, der zum Erben berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalles nicht gelebt hätte, § 1953 Abs. 1 und 2 BGB. Oft werden das die Kinder des Ausschlagenden sein. Das Haftungsproblem ist durch die Ausschlagung also noch nicht einmal innerhalb der Kernfamilie des Erben gel...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 105 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB. Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[285] Notwendige Maßregeln sind zwangslä...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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