Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Als eigenständiges Konto für die abziehbaren Vorsteuern kann das Konto 157...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 5.2 Schritt-für-Schritt – wie vorgegangen werden kann

Vorgehensweise: Zuerst die Konten auswählen, die später in der Bilanz gezeigt werden sollen. Dann die Salden der anderen Konten auf diese Konten umbuchen. Um die Kontenbewegungen nachvollziehen zu können, sollte eine Umbuchungsliste erstellt werden. Die Konten bzw. das Ergebnis auf der Passivseite ausweisen, wenn sich insgesamt noch eine Umsatzsteuerschuld ergibt. Bei einem Ers...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung von Umsatzerlösen und Umsatzsteuer

Unternehmer Hans Groß hat Waren für 5.000 EUR zzgl. 950 EUR Umsatzsteuer verkauft. Der Kunde überweist auf das betriebliche Bankkonto. Unternehmer Hans Groß nutzt keine Offene-Posten (OPOS)-Buchhaltung. Abwandlung: Unternehmer Hans Groß hat Waren für 5.000 EUR zzgl. 350 EUR Umsatzsteuer verkauft. Der Kunde überweist auf das betriebliche Bankkonto. Buchungsvorschlag:mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 3 Untergliederung der Vorsteuer laut DATEV-Kontenrahmen: Gekennzeichnet als (S = Sammelkonto)

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 5.1 Es gibt keine gesetzlichen Regeln – es kommt auf Ihre Entscheidung an

Damit die Übersicht gewahrt werden kann, sollten bestimmte Konten zusammengefasst werden. Hier gibt es keine Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Maßgebend sind die eigenen Vorstellungen. Sinnvoll ist, wenn die Zahlen, die in der Umsatzsteuererklärung benötigt werden, auch in der Bilanz getrennt ausgewiesen werden. Folgende Positionen reichen aus:mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 6 Buchung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember bei Einnahmen-Überschussrechnern

Bei Einnahmen-Überschussrechnern kommt grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip zur Anwendung. Das besagt, dass Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses berücksichtigt werden. Es kommt nicht wie bei Bilanzierern auf das Kalenderjahr der wirtschaftlichen Zuordnung an. Eine Ausnahme hiervon greift bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen/Ausgaben. Hierzu zäh...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 5.3 Erlösaufteilung nach Steuersätzen

In der Umsatzsteuererklärung müssen die Erlöse für Lieferungen und sonstige Leistungen nach Steuersätzen aufgeteilt werden. Außerdem muss der Eigenverbrauch gesondert ausgewiesen werden: Diese Differenzierung entspricht nicht der Aufteilung der Umsatzsteuerkonten in der Buchführung. Die gewünschte Differenzierung wird erreicht, wenn im Rahmen des Jahresabschlusses die Erlöskon...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 6.1 Keine Verlängerung des 10-Tageszeitraums

Nach § 108 Abs. 3 AO wird eine Zahlungsfrist auf den nächst folgenden Werktag verschoben, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den 10-Tageszeitraum des § 11 Abs. 2 EStG. Darauf hat die OFD Nordrhein-Westfalen in ihrer Verfügung vom 18.5.2015 ausdrücklich hingewiesen. Dabei bezieht sie sich a...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 4.2 Steuerliche Betrachtung

Beträge, die die Gesellschaft ihrem Gesellschafter vertragsgemäß für besondere Leistungen zahlt, gehören steuerlich zum Gewinn der Personengesellschaft. Gehälter, Tantiemen, Gratifikationen, Provisionen, Zinsen, Mieten und Pachten, die Gesellschafter von ihrer Gesellschaft erhalten, dürfen den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft nicht mindern. Die Vergütungen an Gesellschaf...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Sachverhalt

Der Sachverhalt dieses bedeutsamen Urteils stellt sich wie folgt dar: Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft bestand im Ankauf, der Verwaltung und der Verwertung von eigenem Grundbesitz sowie der Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art. Die Holding war als Kommanditistin an der X-KG und der Y-KG (Projektgesellschaften) beteiligt, die als Bauträger ...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.1 Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 83 Die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich zum Bilanzstichtag zu bewerten.[1] Im Jahresabschluss müssen mithin jene Werte angesetzt werden, welche am Stichtag zutreffend waren (Stichtagsprinzip). Bilanzstichtag ist immer der letzte Tag eines (Rumpf-)Geschäftsjahrs. Rz. 84 Alle wertschaffenden Ereignisse (wertbeeinflussenden Ereignisse), die bis ...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 1.2 Gesetzliche Definitionen

Rz. 7 Im handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss dominiert der Ansatz vergangenheitsbezogener Werte, wie sich dies vor allem in der Vorschrift über den Regelansatz der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausdrückt.[1] Auch das Realisationsprinzip und das Vorsichtsprinzip verhindern den Ansatz über den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten l...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.1 Handelsrecht

Rz. 8 Gesetzliche Bilanzierungsgebote in Einzelbestimmungen Besondere gesetzliche Bilanzierungsgebote bestehen für folgende Posten: Entgeltlich erworbener (sogenannter derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert. Er gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) und ist daher nach dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu aktivi...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.1 Fair Value

Rz. 115 Der Fair Value ist der wohl am meisten diskutierte Begriff bzw. Wertansatz in der angloamerikanisch geprägten Rechnungslegung. Während für die Befürworter mit diesem Wert für den Bilanzleser ein großer Sprung zu einer besseren, informationshaltigeren Berichterstattung der Unternehmen erfolgt, sehen die Kritiker[1] in diesem Wert eine Minderung der Aussagefähigkeit vo...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.9 Zusammenfassung

Rz. 76 Die Regelwertansätze für den Jahresabschluss sind beim nicht abnutzbaren Vermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für das abnutzbare Vermögen gelten als Regelwertansatz die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für den Regelwertansatz besteht regelmäßig kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Rz. 77 Ein über dem Regelwertansatz li...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1.2 Ausweis des Betriebsvermögens in der Steuerbilanz nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 5 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die §§ 238–263 HGB enthalten zwingende Vorschriften für die Bilanzierung und Bewertung. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei diesen Vorschriften sein allgemeines Gebot aus § 243 Abs. 1 HGB beachtet und die Einzelvorschriften für die Bilanzierung und...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 1.2.1 Handelsrechtliche Definition

Rz. 9 vorläufig frei Rz. 10 Trotz des Fehlens eines generell definierten Zeitwertbegriffs kennt das Handels- und Wirtschaftsrecht eine Reihe von Wertbegriffen,[1] welche unter den betriebswirtschaftlichen Begriff des Zeitwerts einzuordnen sind. Zu den Wichtigsten zählen:mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.4 Beizulegender Zeitwert

Rz. 43 vorläufig frei Rz. 44 Für alle Unternehmen ist eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Fälle der Bilanzierung von betrieblicher Altersversorgung hinsichtlich der Wertpapiere in einem Planvermögen bzw. Deckungsvermögen[1] und der damit zusammenhängenden – zu saldierenden – Rückstellung[2] zwingend. Sind die Kriterien für ein Planvermögen nicht erfüllt, entfällt ...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 1.1 Betriebswirtschaftliche Überlegungen

Rz. 1 Neben der Bilanzierung als dem Ausweis eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld dem Grunde nach stellt die Bewertung als dem Ausweis eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld der Höhe nach die wichtigste Frage im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Die Bewertung beschäftigt sich jedoch nicht nur mit der Ermittlung eines bestimmten Wertansatzes, sondern generel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.1 Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 4 Alt. 2

Rz. 304 Eine Gewinnausschüttung wird nach § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG bereits zu dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen kann. Die Ausschüttung wird also in dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Auszahlung seines Gewinnanteils hat. Auf die tatsächliche Auszahlung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / IV. Folgen für die verbleibenden GF

Im Rahmen der Gesetzgebung weitgehend ausgeblendet wurden die Konsequenzen für den oder die verbleibenden GF. Mit der Abberufung des betroffenen GF stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, wer die bisherigen Aufgaben des betreffenden GF übernimmt. Entstehen eines Tätigkeits- und oft auch Kenntnisvakuums: Da die Geschäftsführung heutzutage – ob ausdrücklich als Ressortz...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 6. Folgen der Zuordnung zum Privatvermögen: Versuch eines Ansatzes für die Praxis

Das Grundstück ist in 2009 (i.R.d. Umqualifizierung durch die Betriebsprüfung) de lege bzw. qua fictione legis vorläufig als Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückhandels erfasst worden. Diese Zuordnung hat sich als tatsächlich unzutreffend erwiesen. Fraglich ist jedoch, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen ertragsteuerlichen Konsequenzen die Umqualifizierung des Grunds...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrunds...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. 2. Kommt es wäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachweis des Erwerbers

Rz. 109 Der Erwerber muss dem FA nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen.[1] Rz. 110 Die Nachweispflichten werden im Gesetz nicht näher geregelt. In der amtlichen Gesetzesbegründung findet sich gleichfalls keinerlei Hinweis auf Art, Umfang oder Inhalt des erforderlichen Nachweises. Rz. 111 In der Regel ist ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Zulässige Mittelzuführung zum Vermögen

Tz. 138 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) wird durch § 62 Abs. 3 AO (Anhang 1b) durchbrochen. Dauerhaft können dem Vermögen ohne Verlust von Steuervergünstigungen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 12. Unterlagen nach Abs. 2

Rn 29 Die Beifügung des letzten Konzernabschlusses dient dem Zweck, das Gericht so gut wie möglich über die Unternehmensgruppe sowie deren Tätigkeit und Zusammensetzung zu informieren. Liegen keine Konzernabschlüsse vor, so sollen zumindest die Jahresabschlüsse derjenigen gruppenangehörigen Unternehmen beigefügt werden, die für die Unternehmensgruppe nicht von untergeordnete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung bei gewerblichem Grundstückshandel

Leitsatz Nach Veräußerung des letzten Grundstücks kann eine nur noch vermögensverwaltende Tätigkeit unschädlich für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG sein. Sachverhalt Eine in der Immobilienbranche tätige GmbH hatte drei Immobilienprojekte veräußert. Der Übergang des Besitzes, der Nutzungen und der Gefahr für das letzte noch vorhandene Grundstück sollte mit der Kau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 440 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 441 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 10. Fall des FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U – ein OR-Geschäft?

Das FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U,[93] hat mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen. Die den Vorsteuerabzug beanspruchende Unternehmerin betrieb einen Kiosk. Eine bei einer Lieferantin durchgeführte Steuer...mehr

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Entlastungswirkung durch Feststellung des Jahresabschlusses zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers?

Zusammenfassung Die Feststellung des Jahresabschlusses kann – ähnlich wie ein Entlastungsbeschluss – zu einem Haftungsausschluss zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers führen. In der Regel gilt die "Entlastungswirkung" des Feststellungsbeschlusses allerdings nur für gesellschaftsinterne Forderungen; sie kann sich aber auch auf die Höhe und Angemessenheit von Drittverb...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.2 Einzelunternehmen, Personengesellschaften, kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sowie Kleinst-KapCo-Gesellschaften

Rz. 106 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist eine Gliederung der Bilanz nicht vorgeschrieben. Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen nur die nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Bilanzposten[1], Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinst-KapCo-Gesellschaften mit Buchstaben bezeichneten Bilanzposten[2] in einer ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.5.1 Restlaufzeiten bis zu einem Jahr

Rz. 116 Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften [1] haben den Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken.[2] Verbindlichkeiten, die innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Jahresabschluss fällig werden, belasten erheblich die Liquidität des Unternehmens. Daher sind sie von Kapital- und KapC...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 8.1 Angaben zu den Verbindlichkeiten

Rz. 138 Kapital- und KapCo-Gesellschaften haben ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.[1] Kleinstkapitalgesellschaften[2] brauchen einen Anhang nicht aufzustellen, wenn sie die Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten (Rz. 109ff.) unter der Bilanz mitteilen.[3]. Zu den Verbindlichkeiten sind gem. § 285 Nr. 1 HGB (vgl. auch § 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB) im Anhang anzuge...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 9.2 Form der Übermittlung

Rz. 144 Aus elektronischen Buchführungssystemen sollen die Daten voll automatisiert in die Positionen des durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermittelnden Datensatzes, die sog. E-Bilanz, übernommen werden. So soll mit dem Verfahren eine vollelektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt gewährleistet werden.[1] Nach dem Gesetzgeber ist ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.6 Abgeld

Rz. 88 Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind hiernach nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert s...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1.2 IDW ERS IFA 3: Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Stand: 3.2.2022)

IDW ERS IFA 3 ergänzt die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 2) sowie die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31 n. F.) und enthält Grundsätze sowohl zur Abgrenzung von Immobilien des Anlage- und des Umlaufvermögens als auch zum Ausweis von Bauv...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.5 IDW PH 9.400.17 (04.2022): Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 45a Abs. 1 KAGB (Stand: 13.4.2022)

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.7.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u. a. Geldwäscheprüfungen, umfasst. Der neue, vom IDW Fachausschuss Investment (FAIN) entwickelte...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Anforderungen

Tz. 47 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Formale Voraussetzungen für eine Befreiung von der Publizität des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind nach § 325 Abs. 2b HGB nF, dass bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (vgl. Tz. 48) in den offengelegten IFRS-Einzelabschluss statt des Bestätigungsvermerks zum HGB-Jahresabschluss der Bestätigungsvermerk zum IFRS-Einzelabschluss einbez...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.4 Auswirkungen auf die Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Persönlich haftende Gesellschafter Der Gesetzgeber hat durch das MoPeG zunächst klargestellt, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung ist. Völlig neu gefasst wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewinn- und Verlustverteilung. Bisher hatte das HGB vorgesehen, zunächst jedem Gesellschafter einen Anteil von 4 % seines Kapital...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Inhaltliche Anforderungen

Tz. 42 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Für eine befreiende Offenlegung werden an einen IFRS-Einzelabschluss kumulativ folgende inhaltliche Anforderungen gestellt: Es müssen sämtliche von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards vollumfänglich beachtet werden (vgl. Tz. 43); darüber hinaus sind auch die in § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB abschließend gena...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Befreiende Offenlegung

Tz. 40 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im Rahmen der Offenlegung konnte für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2022 begannen, nach § 325 Abs. 2a HGB bei der Bundesanzeigerpublizität an die Stelle eines HGB-Jahresabschlusses ein IFRS-Einzelabschluss treten, sofern bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt waren (vgl. Tz. 42ff.). Der handelsrechtliche Jahresabschl...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 15 Lageberichterstattung mittelgroßer Gesellschaften

Kernaussage Mittelgroße Gesellschaften, die in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung nach § 276 HGB nur das Rohergebnis ausweisen, müssen im Lagebericht weder im Wirtschafts- noch im Prognosebericht auf die Umsatzerlöse eingehen. Nach § 276 Satz 1 HGB dürfen kleine und mittelgroße haftungsbeschränkte Gesellschaften in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Anwendung des Gesamtkosten...mehr