Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Interperiodische Einheitlichkeit

Rn. 328 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die interperiodische Bewertungseinheitlichkeit "verlangt die Beibehaltung einmal gewählter Bewertungsmethoden auch in den Bilanzen der Folgejahre" (Wohlgemuth, in: FS von Wysocki (1985), S. 45 (50)) und wird allg. als Bewertungsstetigkeit bezeichnet. Dieser Grundsatz ist ausdrücklich geregelt: Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 sollen die auf den voran...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 2 Verhandlungsmachtposition des Unternehmens als Kreditnehmer

Wenn das Rating wie in Kapitel 1.2 beschrieben Basis für eine Kreditentscheidung ist, wird klar: Die Verhandlungsmachtposition eines Unternehmens gegenüber seinen Banken hängt von dem Ergebnis im Rating ab. Das Rating ist allerdings nur einer von 4 Entscheidungsparametern in den Kreditinstituten: Risikoklassifizierung/Rating Wie die Ratingverfahren im Detail gestaltet sind, wa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit dem AReG wurde Art. 22 Abs. 1 Satz 2 der sog. Abänderungs-R 2014/56/EU (ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) umgesetzt und führte damit erstmals in die Generalklausel einen zeitlichen Aspekt ein. Ein WP ist nach § 319 Abs. 2 als AP ausgeschlossen, wenn er "während des Geschäftsjahres, für dessen Schluss der zu prüfende Jahresabschluss au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 4 Rating: Eine Kurzbeschreibung

Das Rating mit dem Ziel einer Risikoeinschätzung für das bewertete Unternehmen besteht aus verschiedenen Teilelementen: Quantitative Analyse: Analyse der letzten 3 Jahresabschlüsse durch Bildung einer Reihe von Kennzahlen, Vergleich der Werte der Kennzahlen mit einem großen Datenpool anderer Unternehmen und Bewertung. Qualitative Analyse: Beantwortung einer Reihe von Fragen zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rabatt, Skonto, Bonus

Rn. 57 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Rabatt bezeichnet einen Abschlag auf den Absatzpreis, den ein "Lieferer seinem Abnehmer für die Übernahme bestimmter, bei dem einzelnen Bezug feststellbarer Leistungen einräumt" (Ziegler, ZfB 1955, S. 302). Rabatte können z. B. auf die Abnahme großer Mengen (sog. Mengenrabatt) zurückgehen. Es können aber auch Preisnachlässe im Verhältnis ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Ist-Besteuerung / 15 Vorsteuer darf immer sofort abgezogen werden

Der Unternehmer macht die Vorsteuer geltend, sobald er eine Leistung für sein Unternehmen erhalten hat und im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Der Unternehmer zieht die Vorsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum ab, in dem er die ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Es kommt nicht darauf an, wann er die Rechnung bezahlt. Bei Voraus- und Anzahlungen darf die Vorst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / IX. Der neue § 153 Abs. 4 AO nach einer Betriebsprüfung

Mit Wirkung ab 2025 wurde durch das DAC7-Umsetzungsgesetz § 153 AO um einen neuen Abs. 4 ergänzt. Dieser besagt, dass die in § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verankerte Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn Prüfungsfeststellungen unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder einem Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) umgesetzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.2 Fondsetablierungskosten nach § 6e Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 37 Schon aus der Begrifflichkeit Fondsetablierungskosten, verbunden mit dem Erfordernis des notwendigen Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen mit den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts folgt, dass es sich in zeitlicher Hinsicht um den Erwerb vorgelagerte Kosten handeln muss. Dementsprechend können nur solche Ausgaben erfasst werden, die in der Konzeptions-, Grü...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Generalvers... / 4.4 Aus- bzw. vorzulegende Unterlagen zur Generalversammlung

Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats: Mindestens eine Woche vor der Generalversammlung insbesondere in den Geschäftsräumen der eG, auszulegen oder sonst zur Kenntnis bringen (§ 48 Abs. 3 Satz 1 GenG; § 39 Abs. 1 der Mustersatzung), Jahresabschluss, Lagebericht nebst Bemerkungen des Aufsichtsrats sowie Gewinnverwendungs- bzw. Verlustdeckungsvorschlag: Der G...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Erfolgreich im Verein – mit... / Zusammenfassung

Keine Frage – für jeden Verein ist es wichtig, dass er seine Zielsetzung und seine Projekte der Öffentlichkeit vermittelt und auch die Mitglieder umfassend informiert. Dabei wird die Vermittlung von Fakten zu einem immer größeren Problem. Die Menschen werden vermehrt mit Tatsachen und leider auch Fake News überflutet, sodass sie mit der geistigen Verarbeitung schlicht überfo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassung über Gegen... / 1.2 Regelungen in der Satzung

Die Mustersatzung enthält einen Katalog von Gegenständen der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach § 28 der Mustersatzung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat auf der Grundlage von Vorlagen des Vorstands nach gemeinsamer Beratung durch getrennte Abstimmung über die Aufstellung des Neubau- und Modernisierungsprogramms, die Regeln für die Vergabe von Genoss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in der G... / 6 Praktische Umsetzung

Die Tagesordnung einer Generalversammlung könnte so aussehen: Tagesordnung TOP 1: Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer TOP 2: Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr ____ TOP 3: Bericht des Aufsichtsrats TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses ______ TOP 5: Verwendung des Bilanzgewinns _________ TOP 6: Entlastung des Vorstands TOP 7: Entlastung des Aufsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Generalvers... / Zusammenfassung

Überblick Die Generalversammlung ist das Organ der Wohnungsgenossenschaft ("Parlament der eG"), das ihren Mitgliedern die Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens ermöglicht. Größere Genossenschaften (mit mehr als 1.500 Mitgliedern) haben statt einer "Mitgliederversammlung" in der Regel die Generalversammlung in der Form der Vertreterversammlung. Für eine erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Generalvers... / 6 Praktische Umsetzung

Eine Einladung zur ordentlichen Generalversammlung könnte so aussehen: Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Sehr geehrte Frau ____ (Name des Mitglieds), sehr geehrter Herr _______ (Name des Mitglieds), zur ordentlichen Generalversammlung unserer Genossenschaft wird hiermit eingeladen. Die Generalversammlung findet statt am ______ (Wochentag), den ______ (Datum), um ____...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in der G... / 1 Gegenstände der Beschlussfassung

Die Aufgaben der Generalversammlung ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung. Die Mustersatzung enthält einen Zuständigkeitskatalog (§ 35): Wichtig Unterscheiden! Zwischen den Gegenständen der Beratung und der Beschlussfassung bei der Behandlung der Tagesordnung ist zu unterscheiden! Nur Beratung – und keine Beschlussfassung (!) – über: den Lagebericht des Vors...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Haufe Finance Office Platin... / 2.3 Ausgewählte Veranstaltungen

Um Ihnen die Wahl Ihrer Veranstaltung zu erleichtern, haben wir eine Auswahl an Veranstaltungen aus den Bereichen Rechnungswesen und Controlling für Sie zusammengestellt (alphabetisch sortiert): Anhang und Lagebericht: Grundlagen, Anforderungen, Gestaltung Bilanzierung kompakt: Aktuelles Wissen für Buchführung und Bilanzierung nach HGB ChatGPT im Controlling: Datenanalyse mit K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Haufe Finance Office Platin... / 2.2 Angebote im Bereich Rechnungswesen, Steuern und Finanzen

Gerade im Finanz- und Rechnungswesen und im Controlling sind Sie ständig von vielen Neuregelungen betroffen, z. B. durch neue Bewertungs- oder Bilanzierungsvorschriften oder Änderungen im Steuerdschungel. Daher ist aktuelles Fachwissen entscheidend. Ganz gleich, ob es um die Auswirkungen neuer elektronischer Prozesse oder den Jahresabschluss geht, mit der Haufe Akademie sind ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Form und Inhalt der Steuererklärungen

Tz. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. U. U. ist dies schriftlich zu versichern (s. § 150 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Nach § 150 Abs. 4 AO (s. Anhang 1b) sind den Steuererklärungen die erforderlichen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, beizufügen. Ggf. kann die Fi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist.[3] Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein Rechtsakt, durch den der Jahresabschluss verabschiedet und damit endgültig wird. Zweck der Feststellung ist es, den Jahresabschluss als verbindlich zu fixieren und mögliche Einwendungen auszuschließen. Die Feststellung des Jahresabschlusses der Genossenschaft erfolgt durch die zu diesem Zweck einzuberufende Generalversammlung (Mi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.1 Grundsätze der genossenschaftlichen Rechnungslegung

Bedeutung der Rechnungslegung Rechnungslegung bedeutet die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der Genossenschaft unter Beifügung der Belege.[1] Jeder Geschäftsvorfall (z. B. Kauf, Reparaturauftrag) ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) buchhalterisch zu erfassen. Mit der Buchung der ein- und ausgehenden Belege (Rechnungen) sin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.2 Mittel zur Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 719 Das insoweit entsprechend anzuwendende Aktiengesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Rz. 720 Berichterstattung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.2 Umfang der Pflichtprüfung nach Größenklassen

Die Einbeziehung des Jahresabschlusses, der Buchführung und des Jahresabschlusses in die Pflichtprüfung erfolgt in Abhängigkeit von der Größenklasse der zu prüfenden Genossenschaft (§ 53 Abs. 2 GenG). Hierdurch sollen kostenmäßige Erleichterungen für kleine Genossenschaften erfolgen.[1] Bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1,5 Millionen Euro und deren Umsatzerlöse 3 Millio...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.3.3 Nutzen des Prüfungsberichts für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat als gesamtes Organ erhält eine Ausfertigung des Prüfungsberichts. Dem Aufsichtsrat kommt die Aufgabe zu, den gesamten Prozess der Ableitung der Zahlen und Angaben im Jahresabschluss aus der Rechnungslegung zu überwachen. Der Fokus der Tätigkeit des Aufsichtsrats liegt dabei auf der Überwachung des Vorstands (§ 38 Abs. 1 Satz 1 GenG), d. h. er hat zu überwach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.2 Aufgaben der Liquidatoren

Rz. 1046 Die Liquidatoren einer GmbH haben folgende Aufgaben (§ 70 Satz 1 GmbHG): Beendigung der laufenden Geschäfte, Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft, Einziehung der Forderungen und Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft. Rz. 1047 Das Ziel der Liquidation ist die bestmögliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 5.3 Einsicht und Prüfung von Unterlagen

Soweit es das Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats betrifft, erstreckt sich dieses insbesondere auf folgende Unterlagen: Geschäftsbriefe Planungsunterlagen Vertragsunterlagen Kontounterlagen Angebote Berichte der Innenrevision Ausschreibungsunterlagen Protokollnotizen Organisationspläne Mitgliederlisten Vorstandsprotokolle Dies betrifft auch die Vorstandsprotokolle[1], doch li...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.2.5 Zahlung einer Dividende

Rz. 329 Bei der Dividende handelt es sich um die Auszahlung des am Ende eines Geschäftsjahrs entstandenen Überschusses (Gewinn), der vollständig oder teilweise an die Mitglieder verteilt wird. Grundlage für die Ausschüttung in bestimmter Höhe ist ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Dividendenausschüttung kann – wie die Verzinsung – nach dem Geschäftsg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.1 Prüfungspunkte

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 7 Sachverstand des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür Sorge zu tragen, dass sie über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Hierzu haben sie sich regelmäßig weiterzubilden. Neue Aufsichtsratsmitglieder sind von den Aufsichtsratsmitgliedern einzuarbeiten bzw. ggf. auf entsprechende Informations- und Bildungsveranstaltungen zu schicken....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.8 Lagebericht

In dem als Ergänzung zum Jahresabschluss aufzustellenden Lagebericht (§ 289 Abs. 2 HGB) wird auf die Risiken der künftigen Entwicklung eingegangen. Der Lagebericht beinhaltet die Einschätzung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds der Genossenschaft, eine Prognose der weiteren Entwicklung der Genossenschaft, Erläuterungen zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Genosse...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 4.4 Vorbereitung der Einberufung der Generalversammlungen

Rz. 1054 Vor der Einberufung der Generalversammlungen, die über eine Verschmelzung in Form der Aufnahme oder Neugründung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften beschließen, sind in den Geschäftsräumen jeder beteiligten Genossenschaft folgende Unterlagen auszulegen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 UmwG): der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 UmwG), die Jah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.2.4 Verzinsung von freiwilligen Geschäftsanteilen

Rz. 328 Um Mitgliedern Anreize zu schaffen, freiwillige Geschäftsanteile zu zeichnen, gibt es zum einen die Möglichkeit der Verzinsung der freiwilligen Geschäftsanteile und zum anderen die der Ausschüttung einer Dividende bemessen am Geschäftsguthaben der freiwilligen Beteiligung. Die Verzinsung stellt für das Mitglied eine Vergütung für die Übernahme freiwilliger Geschäftsan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.3.1 Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist das abschließende Gesamturteil, das nach einer nach anerkannten Berufsgrundsätzen (Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer) durchgeführten ordnungsmäßigen Prüfung abgegeben wird (§ 322 Abs. 1 HGB). Mit einem Bestätigungsvermerk bestätigt der Prüfungsverband, dass Jahresabschluss und Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und dass der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.2 Überwachung des Rechnungslegungsprozesses durch den Aufsichtsrat

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 5 GenG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags "zu prüfen". Anders als der Prüfungsverband, der den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnvorschlag auf seine Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit hin prüft[1], liegt der Tätigkeitsschwerpunkt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.7 Anhang

Der Anhang (§§ 264, 265 HGB) bildet bei Kapitalgesellschaften den dritten Teil des Jahresabschlusses und steht in enger Beziehung zur Bilanz und zur GuV.[1] Er bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 336 Abs. 1 HGB). Im Anhang werden Erläuterungen und zusätzliche Angaben zu den Bilanzpositionen oder den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, wie zum ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 9 Überschneidungsbereiche zwischen Prüfungs- und Aufsichtsratstätigkeit

Zusammenfassend sind folgende Überschneidungsbereiche zwischen der Tätigkeit des Prüfungsverbands und des Aufsichtsrats festzustellen, in denen der Aufsichtsrat für seine Überwachungstätigkeit auf die Feststellungen des Prüfungsverbands zurückgreifen bzw. mit den Prüfern den Dialog suchen kann und sollte.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.1 Grundsätze

Der Prüfungsverband hat die Aufgabe, bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1,5 Millionen Euro und deren Umsatzerlöse 3 Millionen Euro übersteigen, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts zu prüfen (§ 53 Abs. 2 GenG). Unabhängig von der Größe der Genossenschaften, hat der Prüfungsverband zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältniss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3 Kenntnisse des Aufsichtsrats über die Rechnungslegung und Bilanzierung

Um den Jahresabschluss prüfen zu können, muss sich das einzelne Aufsichtsratsmitglied Grundkenntnisse über die Rechnungslegung und Bilanzierung bei Genossenschaften aneignen. Ausgangspunkt ist dabei ein solides Verständnis der gesetzlichen Regelungen (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) einschließlich der darin verwendeten Terminologie. Die folgenden Erläuterungen sollen an dieser Stel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.2 Aufgaben der Liquidatoren

Rz. 1016 Die Liquidatoren einer Genossenschaft haben folgende Aufgaben (§ 88 Satz 1 GenG): Beendigung der laufenden Geschäfte Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten eG Einziehung der Forderungen und Umsetzung des Vermögens der Genossenschaft in Geld gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der eG Rz. 1017 Die Beendigung der laufenden Geschäfte muss grundsätzlich nach ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 6.1.1.2 Hauptforderung – Erfüllbarkeit

Rz. 384 Hauptforderung und Gegenforderung stehen sich gegenüber. Die Hauptforderung muss erfüllbar sein. Sie braucht demgegenüber noch nicht fällig zu sein. "Erfüllbarkeit" bedeutet, dass die Hauptforderung erfüllt werden darf, jedoch noch nicht erfüllt werden muss, da sie eben noch nicht fällig ist. Die Hauptforderung ist ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der eG erfüllb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.3.2 Formvorschriften

Der Prüfungsverband hat bei seiner Berichterstattung bestimmte Formvorschriften zu beachten. Im Allgemeinen Teil des Prüfungsberichts wird erläutert, welchen Umfang die Prüfung hatte und wie diese vorbereitet und durchgeführt wurde. Danach werden unter "Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung" und "Feststellungen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung" die Prüfun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält eine Vielzahl von Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung sowie einige zu beachtende Grundsätze. In § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist das Stichtagsprinzip verankert, wonach grundsätzlich die Wertverhältnisse des Bilanzstichtags maßgeblich sind. Zu berücksichtigen sind aber auch werterhellende Ereignisse, die zum Stichtag begründet, aber dem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 6 Bildung von Prüfungsschwerpunkten

Die Prüfung des Prüfungsverbands ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die anzuwendenden Vorschriften, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken, erkannt werden. Als Stichprobenprüfung orientiert sich die Prüfung auf Grundlage der Festlegung von Schwerpunkten und Vorgehensweisen, insbesondere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 4.4 Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen

Rz. 1122 Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass die Geschäftsführer in der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, die Verschmelzung als Gegenstand der Beschlussfassung anzukündigen haben (§ 49 Abs. 1 GmbHG). Rz. 1123 Von der Einberufung an sind in dem Geschäftsraum der Gesellschaft die Jahre...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1 Überwachung des Rechnungslegungsprozesses

Die Tätigkeitsbereiche des Aufsichtsrats einer Genossenschaft sind in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich erläutert worden. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt unserer Darstellung auf der anspruchsvollen Aufgabe des Aufsichtsrats, den Rechnungslegungsprozess einer Genossenschaft "mit" zu überwachen. Daraus ergibt sich eine besondere Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 5.2 Zusammensetzung und Gesamtkompetenz des Aufsichtsrats

Da es dem Aufsichtsrat obliegt, die Geschäftsführung seitens des Vorstands zu überwachen, erweist es sich als vorteilhaft, wenn und soweit die Aufsichtsratsmitglieder aus unterschiedlichen beruflichen Bereichen oder Erfahrungszusammenhängen kommen, um so das Feld der anstehenden Überwachungs-, Kontroll- und Prüfungsaufgaben des Aufsichtsrats soweit wie möglich abzudecken. Da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.5 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Prüfungsverband

Während sich bei den Kapitalgesellschaften die Prüfung ausschließlich auf die Prüfung des Jahresabschlusses und den Lagebericht erstreckt (§ 316 Abs. 1 HGB), hat die genossenschaftliche Pflichtprüfung des Prüfungsverbands die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GenG) sogar zum vorrangigen Inhalt.[1] Der Prüfungsgegenstand bei Wohnungsgenossensch...mehr