Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 11.3 Würdigung

Der Entscheidung des BGH ist vollumfänglich zuzustimmen. Sie verdeutlicht einmal mehr, dass bei der Ermittlung des Verlustausgleichsanspruchs nach § 302 Abs. 1 AktG nicht einfach das Ergebnis der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung vor Ergebnisabführung verwendet werden kann. Neben der im Urteilsfall behandelten Entschädigungsleistung können insbesondere die Abfüh...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 13 Umstellung auf vorschüssige Erhebung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft – Auswirkungen auf die Bilanzierung bei Mitgliedsunternehmen

Kernaussage Durch die Umstellung auf eine vorschüssige Erhebung von Beiträgen zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen – anders als in der Vergangenheit – Rückstellungen "nur" in Höhe der Differenz zwischen dem durch das Mitgliedsunternehmen ermittelten Jahresbeitrag am Abschlussstichtag und den vorschüssig gezahlte...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 37 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Art. 5 der IAS-VO ermächtigt die Mitgliedstaaten, die Anwendung der IFRS für den Einzelabschluss von kapitalmarktorientierten wie auch von nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften zwingend anzuordnen oder freiwillig zu gestatten. Tz. 38 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mit dem BilReG hat der deutsche Gesetzgeber allen Gesellschaften das Wahlrech...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. IFRS-Einzelabschlüsse

Tz. 39 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der Wortlaut des Art. 5b der IAS-VO bezieht sich ausdrücklich auf die konsolidierten Abschlüsse und/oder Jahresabschlüsse (in der Terminologie des § 325 Abs. 2a HGB: Einzelabschlüsse) der nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften. Der Begriff "Jahresabschluss" umfasst dabei sowohl die Aufstellung eines sog. separaten IFRS-Einzelabschlusse...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 10.2 Lösungsansatz

Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bildung von Rückstellungen für Altersfreizeit liegt – soweit ersichtlich – nicht vor (s. a. Prinz, StuB 2022, S. 13). Das FG Niedersachsen lehnte die Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit ab, da es sich weder um drohende Verluste aus einem schwebenden Geschäft noch um ungewisse Verbindlichkeiten handle (vgl. FG Niedersachsen, Urt...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 17 Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Kernaussage Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften sowie von Unternehmen, die dem PublG unterliegen, müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesell...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6 Handelsrechtlich (nichts) Neues zur Digi-AfA

Kernaussage Handelsrechtlich bleibt es auch nach der durch das BMF veröffentlichten, ergänzten Fassung seines Schreibens zur sog. digitalen AfA bei dem Befund, dass für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen von zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss allein deren voraussichtliche (handelsrechtliche), i. d...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 4.2 Handelsrechtliche Rechnungslegung

Konsolidierungswahlrecht für Tochterunternehmen[1] Ein Tochterunternehmen braucht nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen zu werden, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung des Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigen (§ 296 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Zusätzliche handelsrechtliche Vorschriften

Tz. 27 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Unternehmen, die nach § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen, haben zusätzlich zu den von der Europäischen Union übernommenen IFRS bestimmte Vorschriften des HGB anzuwenden, die überwiegend kein Pendant in den IFRS haben. Nur insoweit ist § 315e Abs. 1 HGB konstitutiv (vgl. Tz. 4). Nach der abschließenden Aufzählung des § ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 11.1 Sachverhalt

Zwischen der T GmbH als Untergesellschaft und der M GmbH als Obergesellschaft bestand ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (EAV). Da der Unternehmensverbund getrennt werden sollte, wurde zwischen T und M einvernehmlich die Aufhebung des EAV mit Wirkung zum 11.12.2016 vereinbart; hierzu bildete die T ein förmliches Rumpfgeschäftsjahr (s. § 296 AktG analog). Der Aufh...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 9.2 Auszahlung ohne Arbeitszeitabsenkung

Wird bis zum 31.12. eines Jahres indes keine Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich vereinbart, erhalten die Arbeitnehmer das Transformationsgeld als Sonderzahlung mit der Lohnabrechnung für Februar des Folgejahres ausgezahlt. Zum 31.12.2022 sind insofern noch keine Rückstellungen zu passivieren, da auch in diesem Fall noch keine rechtliche Entstehung oder wirtschaftli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Assmann, in: Assmann/Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 7. Aufl., Köln 2019; Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004 (BilKoG), BGBl. I 2004, S. 3408; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BilMoG), BGBl. I 2009, S. 1102; Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 13.2 Auswirkungen auf die Bilanzierung der Mitgliedsunternehmen

Die Änderungen bei der Beitragserhebung wirken sich auf die Berechnung von Rückstellungen für (der Höhe nach) ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der VBG aus. Bislang entsprach die Höhe der Rückstellung dem voraussichtlichen Jahresbeitrag für das abgelaufene Beitragsjahr. Dieser wurde von den Mitgliedsunternehmen im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses jeweils selb...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.1 Problemstellung

Der Ausgangspunkt für das von IDW RH FAB 1.021 behandelte Bilanzierungsproblem ist eine Altersversorgungszusage eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Diese Altersversorgungszusage kann Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung beinhalten. Häufig decken Altersversorgungszusagen alle 3 Bereiche ab, es können aber auch nur einzelnen Bereiche abge...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 18.1 Einzelangaben des Anhangs

Altersvorsorgeverpflichtungen Angabe gemäß §§ 285 Nr. 25, 314 Abs. 1 Nr. 17 HGB zu Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, zum Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie zu den verrechneten Aufwendungen und Erträgen, auch dann, wenn aufgrund des Saldierungsgebots nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die verrechneten Pensionsrückstell...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 2. Grundsätzliche Vermögensverzeichnisse

Vermögensauskünfte und Rechnungslegung durch Verzeichnisse nach den §§ 260, 259 BGB sind im deutschen Zivilrecht einige zu finden. Beispielhaft zu nennen sind die Auskünfte des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB [11]), des Vorerben (§§ 2121, 2127, 2130 Abs. 2 BGB), des Erbschaftsbesitzers (§§ 2018, 2027 BGB), des Hausgenossen (§ 2028 BGB), des Bevollmäch...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 5.2 Handelsrechtliche Auffassung(en) unverändert divers

Nach Auffassung des Befürworters der Aktivierung von Implementierungskosten scheidet die Aktivierung einer dem Servicemodell SaaS zugrunde liegenden Software – mangels wirtschaftlichen Eigentums an der genutzten Software selbst – zwar in der Regel aus. Ob es bei einer Nutzungsüberlassung im Servicemodell SaaS zum Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an einem eigenständigen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Möglichkeiten der Ableitung von Konzern-Kapitalflussrechnungen

Tz. 144 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Wie bei der Aufstellung von Kapitalflussrechnungen für einzelne Unternehmen können auch Konzern-Kapitalflussrechnungen sowohl originär aus den Buchhaltungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als auch derivativ aus dem jeweiligen Konzernabschluss bzw. aus den Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen entwickelt werden....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Amen, Die Kapitalflußrechnung als Rechnung zur Finanzlage, WPg 1995, S. 498–509; Amen, Erstellung von Kapitalflußrechnungen, München/Wien 1994, 2. Aufl. München/Wien 1998; Auer, Kapitalflussrechnung, in: HWRP, 3. Aufl., Stuttgart 2002, Sp. 1292–1311; Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Web...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Berichtigung der Einkünfte (Satz 2)

"Wurde eine solche Regelung nicht vereinbart ..." Rz. 37 [Autor/Stand] Fehlen einer individuellen Preisanpassungsklausel. Nach § 1a Satz 2 ist eine Preisanpassung nur in Fällen vorgesehen, in denen die Parteien nicht selbst eine Preisanpassungsklausel vereinbart haben. Haben die nahestehenden Personen eine Anpassungsklausel vereinbart, ist diese vorrangig zugrunde zu legen.[2...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.8.1 IDW RH HFA 1.014: Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB (Stand: 26.10.2021)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das IDW neuerlich mit der Frage befasst, wie (aktive) Finanzinstrumente im Zeitpunkt ihrer Umwidmung zu bilanzieren sind. Dabei wurden die Ausführungen in dem IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) (Stand: 9.1.2009) bestätigt. Demnach haben Umwidmungen z...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 11.2 Entscheidung des BGH

Der BGH gab der Klage der T auf Verlustausgleich für das Rumpfgeschäftsjahr (0,4 Mio. EUR) sowie Zahlung des Restbetrags der Entschädigung (0,4 Mio. EUR, insgesamt also 1,3 Mio. EUR Entschädigung) statt. In der Urteilsbegründung blieb offen, ob der Anspruch auf die Entschädigungsleistung zum Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres (11.12.2016) handelsrechtlich als Forderung zu akt...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 9 Bilanzierung von Ansprüchen auf Transformationsgeld ("Trafobaustein")

Kernaussage Für das Transformationsgeld, das im Februar 2023 ausgezahlt wird, muss in Jahresabschlüssen, die am oder vor dem 31.12.2022 enden, keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten passiviert werden. Falls keine Arbeitszeitabsenkung vereinbart wurde, ist in Abschlüssen, die (nach dem 31.12.2022, aber) vor dem 28.2.2023 enden, anteilig eine Rückstellung und in Abs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Fremdwährungsumrechnung

Tz. 165 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Sonderprobleme treten dann auf, wenn Zahlungsvorgänge nicht in der Berichtswährung des rechnungslegenden Unternehmens (Konzerns) abgewickelt werden (Fremdwährungstransaktionen), wenn bei (derivativer) Ableitung der Konzern-Kapitalflussrechnung die Jahresabschlüsse bzw. Kapitalflussrechnungen ausländischer Tochterunternehmen Grundlage für die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist[3]. Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 5. Der Pflichtenkatalog der Vermögenserfassung

Im Einzelnen: Unstreitig dürfte sein, dass für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dabei regelmäßig ein Zeitraum von drei bis vier Monaten zugebilligt wird.[40] Damit ist der Zeitraum, bis wann nach Verpflichtung das Verzeichnis erstellt werden muss, definiert. Das deckt sich mit den anderen benannten Vorschriften.[41] Unstreitig dürfte auch sein, dass die Erstellung vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Anwendungsbereich

Tz. 16 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 1.10 (d) ist eine Kapitalflussrechnung zwingender Bestandteil eines vollständigen Abschlusses, unabhängig davon, ob es sich bei dem Abschluss um einen Konzernabschluss oder einen separaten Einzelabschluss handelt (vgl. IAS 1.4). Entsprechend wird in IAS 7.1 eine Verpflichtung zur Aufstellung von Kapitalflussrechnungen für sämtliche U...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.3 Änderungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Auf die OHG und die KG sind die Vorschriften des BGB zur GbR entsprechend anzuwenden (§ 105 Abs. 3 HGB n. F.). Obschon die GbR durch das MoPeG deutlich der OHG angenähert wurde, hat der Gesetzgeber aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, alle entstandenen Doppelungen zwischen HGB und BGB zu beseitigen. Neu eingeführt durch das MoPeG wurde in § 107 Abs. 1 HGB n....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 3.2 Mehrabfindung ohne Vorhandensein stiller Reserven

Wenn der ausscheidende Gesellschafter eine Mehrabfindung erhält, die über seinen Kapitalanteil hinausgeht, ohne dass stille Reserven vorhanden sind, führt die Mehrabfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem steuerlichen Verlust, der sich im Jahr des Ausscheidens auswirkt. Mehrabfindungen werden insbesondere auch dann vereinbart, wenn es darum geht, einen "lästig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, PublG § 5 Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

A. Umfang der Verantwortlichkeit gesetzlicher Vertreter für den Jahresabschluss Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die gesetzlichen Vertreter (vgl. § 4 Abs. 1 PublG) haben den JA aufzustellen. Diese Verpflichtung umfasst sowohl die JA-Arbeiten als auch die Beachtung der Grundsätze über Form und Inhalt des JA (vgl. §§ 246ff.). Der JA kann regelmäßig aus dem Rechnungswesen des UN ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Umfang der Verantwortlichkeit gesetzlicher Vertreter für den Jahresabschluss

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die gesetzlichen Vertreter (vgl. § 4 Abs. 1 PublG) haben den JA aufzustellen. Diese Verpflichtung umfasst sowohl die JA-Arbeiten als auch die Beachtung der Grundsätze über Form und Inhalt des JA (vgl. §§ 246ff.). Der JA kann regelmäßig aus dem Rechnungswesen des UN entwickelt werden. Rn. 2 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Besonderheiten ergeben sich f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gliederung des Jahresabschlusses

1. Gliederung der Bilanz Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten für die Gliederung der Bilanz die §§ 266 und 268 bis 274, dazu die allg. Grundsätze gemäß § 265. Diese Vorschriften sind nicht unmittelbar, sondern "sinngemäß" anzuwenden. Die Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG auf die sinngemäße Anwendung von § 266 erlaubt keine eindeutige Aussage, ob da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt des Jahresabschlusses und Bewertung

Rn. 6 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Inhalt des JA ist für die KapG in § 264 geregelt; der JA hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage zu vermitteln (vgl. § 264 Abs. 2 Satz 1). Mangels gesonderter Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG ist diese Regelung für dem PublG unterliegende UN jedoch nicht beachtlich. Für sie gilt vielme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

A. Grundlegendes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes des JA kann die Nichtigkeit des JA nur in schwerwiegenden Fällen geltend gemacht werden (vgl. § 256 AktG). Die Feststellung eines JA durch die HV ist nach Maßgabe des § 257 AktG anfechtbar. Der Feststellungsbeschluss, den eine HV in Bezug auf einen festzustellenden JA fa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Funktion des nach dem PublG aufzustellenden Jahresabschlusses

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG stellt durch den Klammerverweis auf § 242 klar, dass der nach den Grundsätzen des PublG aufzustellende JA dem nach dem HGB vom Kaufmann aufzustellenden JA zu entsprechen hat.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verfahrensfehler bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 256 Abs. 3 AktG)

Rn. 41 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Regelung des § 256 Abs. 3 AktG betrifft die Feststellung des JA durch die HV und bezieht sich damit auf das Verfahren des § 173 AktG, wonach die Feststellung des JA die Folge der Billigung des vom Vorstand vorgelegten JA durch den AR ist. Die Nichtigkeitsgründe des § 256 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 sind die gleichen wie die des § 241 Nr. 1, 2 und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nicht ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 256 Abs. 2 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Gesetz bezieht sich in § 256 Abs. 2 AktG auf das Verfahren der Feststellung eines JA nach § 172 AktG. Danach ist der JA festgestellt, wenn der AR den ihm vom Vorstand vorgelegten JA billigt. Wenn aber der AR oder Vorstand bei der Feststellung des JA nicht ordnungsgemäß mitgewirkt haben, ist der JA nichtig. Nicht unter den Anwendungsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verstoß gegen Vorschriften über die Gliederung des Jahresabschlusses (§ 256 Abs. 4 AktG)

Rn. 15 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verletzung von Gliederungsvorschriften führt zur Nichtigkeit des festgestellten JA unter den Voraussetzungen des § 256 Abs. 4 AktG. Als eine Verletzung von Gliederungsvorschriften gelten Verstöße gegen die Vorschriften über die Gliederung des JA sowie die Nichtbeachtung von Formblättern i. S. d. § 330, nach denen der JA zu gliedern ist. N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 777 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Braun (2015), Latente Steuern in Gruppenbesteuerungssystemen, Berlin. Dinkelbach (2019), Ertragsteuern, 8. Aufl., Wiesbaden. Deutscher BT (2008), Sachverständigenanhörung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – Protokoll der 122. Sitzung des Rechtsausschusses vom 17.12.2008, URL: https://www.­bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Offenlegung von Angaben aufgrund der Auskunftspflicht gegenüber der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 913 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach [...] § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte" (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Bestimmung bewirkt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Achleitner/Wollmert (2002), Stock Options, 2. Aufl., Stuttgart. APAS (2018), Verlautbarung Nr. 4 vom 20.12.2018: Informationspflicht nach Art. 14 der VO (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_04_ue_f.html (Stand: 04.08.2021). Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 18 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; wegen Einzelheiten zum Inhalt vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ergänzende Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (§ 265 Abs. 4)

Rn. 41 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Sind mehrere Geschäftszweige vorhanden und bedingt dies die Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften, so ist der Jahresabschluss nach der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung aufzustellen und nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung zu ergänzen. Die Ergänzung ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgliederung der Verbindlichkeiten sowie Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 2)

Rn. 298 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 2 sind im Anhang anzugeben die "Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema". Mit dieser Angabe wurde Art. 43 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 16 Abs. 1 lit. g) der Bilanz-R) umgesetzt; daraus resultiert das Gebot einer R-konf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 105 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] die Grundlagen für die Umrechnung in Euro angegeben werden, soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.)). Diese Vorschrift wurde durch das BilRUG aufgehoben. Dadurch entsteht indes kei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr