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Rating: Grundlagen / 5.1 4-Augen-Prinzip bei Kreditentscheidungen in Banken und Sparkassen

Carl-Dietrich Sander
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In der Regel werden Kreditentscheidungen in Banken und Sparkassen von 2 Arbeitsbereichen (Organisationseinheiten) gemeinsam getroffen. Auch dies ist eine Vorgabe der Bankenaufsicht. Diese Vorgabe soll die Grundlage für eine klare Risikosteuerung in der Bank bilden. Die beiden Arbeitsbereiche werden allgemein bezeichnet als Markt und Marktfolge. Dabei können die Bezeichnungen dieser Organisationseinheiten je nach Bank oder Sparkasse natürlich unterschiedlich lauten wie z. B. Beratung oder Betreuung für Markt und Sachbearbeitung oder Kreditanalyse für Marktfolge. Die hauptsächlichen Arbeitsbereiche der beiden Einheiten lassen sich wie folgt stichwortartig beschreiben:

Markt

  • Betreuung aller namentlich zugeordneten Kunden;
  • Selektion der Kunden nach Geschäftspotenzialen und Risiko;
  • Beratung der interessanten Kunden mit den Zielen Kundenbindung und Produktverkauf (sog. Cross-Selling mit dem Ziel, den Deckungsbeitrag aus der Kundenverbindung zu steigern) einschließlich der Leistungen der Vertriebs- oder Verbundpartner (Versicherungen, Bausparkassen, Leasinganbieter etc.);
  • Dokumentation der Kundengespräche;
  • Beantworten der qualitativen Fragen des Ratings auf Basis der Unterlagen und Gesprächsinformationen des Kunden;
  • Erstellen von Kreditvorlagen mit dem "ersten Votum" – also dem eigenen Vorschlag, diesem Kunden einen (weiteren) Kredit zu geben und zu welchen Bedingungen (Kredithöhe und Laufzeit, Verwendungszweck, Konditionen, Sicherheiten); dabei bringt der Markt auch die Erfahrungen und Einschätzungen zum Kunden aus dem persönlichen Kontakt in sein Votum mit ein;
  • Akquisition weiteren interessanter Noch-Nicht-Kunden.

Marktfolge

  • Beurteilung der vom Markt vorgelegten Kreditvorlage und Abgabe eines zweiten Votums aus der Risikosicht der Bank; dabei kennen die Mitarbeiter in der Marktfolge die Kunden nicht persönlich (Ausnahmen: sehr große Unternehmen oder eine Firmengruppe, bei denen Mitarbeiter aus der Marktfolge am Gespräch zum Jahresabschluss teilnehmen);
  • Damit erfolgt das zweite Votum der Marktfolge allein auf Basis der in der Bank vorliegenden Unterlagen zum Kunden; das sind zum einen die Vermerke/Aufzeichnungen/Vorlagen aus dem Markt und zum anderen die Unterlagen, die das kreditnehmende Unternehmen selber eingereicht hat; diesen kommt damit eine wichtige Aufgabe zu;[1]
  • Nachfragen zu den Unterlagen des Kunden wie z. B. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Unternehmenskonzept, Planungen, Sicherheitenunterlagen etc.; diese Nachfragen wird dann der Markt wiederum mit dem Kunden klären;
  • Erarbeiten des Ratings mit einerseits quantitativer Analyse durch Eingabe der Zahlen aus den Jahresabschlüssen und andererseits Plausibilisierung der Antworten des Marktes zu den Ratingfragen auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen;
  • Erarbeiten der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung auf Basis von Jahresabschlüssen, BWAs und Planungen;
  • Bewertung der vereinbarten Sicherheiten und so Berechnen des Blankoanteils;
  • Ausfertigung der Verträge für Kredite und Sicherheiten, wenn eine positive Kreditentscheidung einvernehmlich getroffen wurde;
  • Überwachung des gegebenen Kredites während der Laufzeit;
  • Stellungnahme zur Risikosituation – vor allem Risikoverschlechterung – des Kredites während der Laufzeit;
  • bei Risikoverschlechterung ggf. Übernahme der Aufgabe der Betreuung vom Markt (das Kreditengagement wird vom Markt in die sog. Intensivbetreuung oder die Sanierungsabteilung übergeleitet);
  • Überwachen der Kreditrisikosituation der Bank nicht nur mit Blick auf das einzelne Kreditengagement, sondern mit Blick auf alle Kreditengagements (Kredit-Portfolio) im Rahmen der Risikosteuerung der Gesamtbank.

Spannend wird es für Unternehmen als Kreditnehmer, wenn Markt und Marktfolge zu einem Kredit unterschiedliche Voten abgeben: Die Marktfolge folgt dem positiven Votum des Marktes – zumindest so wie vom Markt vorgeschlagen – also nicht. Der Markt wird jetzt Kontakt mit dem Kunden aufnehmen. In der Regel geht es dann um weitere Informationen und Unterlagen, die dazu dienen können, die Risikobedenken der Marktfolge auszuräumen. Sollten sich die Mitarbeiter aus den beiden Bereichen auch auf der erweiterten Informationsbasis nicht auf ein gemeinsames Votum verständigen können, hat der Markt 2 Möglichkeiten: Er zieht seinen Kreditvorschlag zurück (und informiert den Kunden entsprechend) oder er spricht seinen Vorgesetzten an und dieser spricht bei eigener positiver Einschätzung wiederum mit seinem hierarchischen Pendant in der Marktfolge. Damit geht der bankinterne Abstimmungsprozess in eine weitere Runde – Ergebnis offen.

Konsequenz für Unternehmen: Engen Kontakt zum Betreuer halten, alle Vereinbarungen über Unterlagen-Einreichung etc. einhalten und bei Kreditanfragen gleich zu Beginn fragen, welche Informationen und Unterlagen die Bank für ihre Entscheidung benötigt und diese in einem Paket dem Betreuer übergeben oder übersenden.

[1] S. "Arbeiten mit dem Rating".

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