Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.4.1 Jahresabschluss

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Richtlinie 2013/34/EU v. 26.06.2013 (Jahresabschlussrichtlinie 2013)[1] hat die Richtlinie 78/660/EWG v. 25.07.1978 (Jahresabschlussrichtlinie 1978)[2] mit Änderungen über den Inhalt und die Gliederung des Jahresabschlusses ersetzt. Sie war bis zum 20.07.2015 mit Wirkung spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, in n...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2 Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss

2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss

1 Grundelemente des Jahresabschlusses 1.1 §§ 242, 247, 264 Abs. 1 HGB Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilan...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.2 Rechtsfolgen nichtiger Jahresabschlüsse

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei fehlerhaften Jahresabschlüssen ist danach zu differenzieren, ob der Fehler so gewichtig ist, dass der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 1 bis Abs. 5 AktG nichtig ist oder ob der Fehler nicht so gewichtig ist, dass eine Nichtigkeit angenommen werden muss. Kein Fehler liegt vor, wenn der Jahresabschluss unter Verkennung von Tatsachen aufgeste...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 1.1.2.1 Prüfungspflicht für Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 1)

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Solange der Jahresabschluss eines prüfungspflichtigen Unternehmens (vgl. Tz. 1) nicht geprüft wurde, kann keine Feststellung nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgen (§ 171 Abs. 2 Satz 4, i. V. m.§ 172 Satz 1 AktG, §§ 42a Abs. 2 Satz 2, § 46 Nr. 1 GmbHG). Die Art des Vermerks über die Abschlussprüfung hat auf die rechtswirksame Feststellung des J...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.1 Jahresabschluss (Abs. 1 und Abs. 2)

5.1.2.1.1 Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1) Rz. 135 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anschluss an die Aufstellung sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und der ggf. nach § 289b Abs. 3 HGB erstellte gesonderte nichtfinanzielle Bericht dem Abschlussprüfer unverzüglich vorzulegen. Zum Jahresabschluss gehören neben Bilanz und GuV auch der Anhang und im Falle des § 264 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.8 Unterschiedliche Perspektiven im Umgang mit fehlerhaften und nichtigen Jahresabschlüssen

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorstehend wurde erläutert, dass ein Jahresabschluss nur in speziellen Fällen nichtig ist, also nicht immer, wenn er fehlerhaft ist. Welche Handlungsanforderungen für die Beteiligten sich daraus ergeben, ist noch zu erläutern (vgl. Tz. 70). Ist ein Jahresabschluss fehlerhaft, aber nicht nichtig, bedeutet dies jedoch nicht, dass Tätigwerden de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.1 Den Jahresabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) HGB bewehrt Verstöße gegen Vorschriften über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB), die Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB), die Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB), die Unterzeichnung (§ 245 HGB), die Vollständigkeit und das Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), den Inhal...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3.2 Änderung des Jahresabschlusses zwischen Feststellung und Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 71 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein festgestellter Jahresabschluss fehlerhaft, aber nicht nichtig, darf er auch noch nach der Feststellung geändert werden. Das wird damit begründet, dass ein gesetzlicher Zustand hergestellt wird, sodass es an der Willkür mangele.[1] Grundsätzlich ist der Geschäftsleiter frei in seiner Entscheidung. Ein Jahresabschluss mit wirksamen Bila...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.2.1 Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens

Rz. 574 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendbarkeit der Bewertungsmethoden im Konzernabschluss setzt zum einen deren zulässige Anwendung im Jahresabschluss, zum anderen deren einheitliche Ausübung im Konzernabschluss voraus (§ 308 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den Bezugspunkt im mehrstufigen Konzern bildet das oberste – einen Konzernabschluss aufstellende – Mutterunternehmen, sodass e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.7 Nichtigkeit des fehlerhaften Jahresabschlusses/Heilung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz bestimmt in § 256 Abs. 1 AktG ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen ein Jahresabschluss nichtig ist. Auf die einzelnen Nichtigkeitsgründe wird unten einzugehen sein, vgl. Tz. 53. In allen anderen Fällen ist der Jahresabschluss auch dann nicht nichtig, wenn er fehlerhaft ist. Zugleich besteht gem. § 256 Abs. 6 AktG eine Heilun...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3.1 Änderung des Jahresabschlusses bis zu seiner Feststellung

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Jahresabschluss noch nicht festgestellt, kann der Aufsichtsrat dem Vorstand Änderungen aufgeben, was unzweifelhaft gem. § 325 Abs. 1 Satz 6 HGB zulässig ist.[1] Gesellschaftsrechtlich hat der Aufsichtsrat die Pflicht, bei Bedenken gegen die Gesetzes- und Satzungskonformität den Jahresabschluss zu billigen;[2] bei bloßer Beanstandung d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.3.2 Eigenkapitalspiegel des Jahresabschlusses

Rz. 315 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB im Jahresabschluss aufzustellenden Eigenkapitalspiegel gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung entsprechend.[1] Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift. Der Gesetzgeber wollte durch die Erweiterung der Verpflichtung zur Erstellung eines Eigenkapitalspiegels auf de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3 Die Änderung von Jahresabschlüssen

2.3.3.1 Änderung des Jahresabschlusses bis zu seiner Feststellung Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Jahresabschluss noch nicht festgestellt, kann der Aufsichtsrat dem Vorstand Änderungen aufgeben, was unzweifelhaft gem. § 325 Abs. 1 Satz 6 HGB zulässig ist.[1] Gesellschaftsrechtlich hat der Aufsichtsrat die Pflicht, bei Bedenken gegen die Gesetzes- und Satzungskonformi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1 Grundelemente des Jahresabschlusses

1.1 §§ 242, 247, 264 Abs. 1 HGB Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß gel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB

1.1.2.1.1 Inhalt und Rechtsnatur der Aufstellungspflicht Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kaufleute und Handelsgesellschaften sind gem. §§ 242 Abs. 1–3 HGB verpflichtet, zu Beginn ihres Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und zum Schluss jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den GoB und innerhalb der in §§ 243 Abs. 3 HGB und 264 Abs. 2 H...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3.3 Änderung des Jahresabschlusses nach dem Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 72 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unzulässig ist eine Änderung des Jahresabschlusses dann, wenn bereits durch die HV manifestierte Rechte der Aktionäre berührt werden, d. h. bereits über die Gewinnverwendung beschlossen worden ist und dieser Beschluss seine Grundlage verlieren würde.[1] War der Beschluss zulässig (d. h. Fehler unterhalb der Nichtigkeitsschwelle oder keine Feh...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2 Nichtigkeit des Jahresabschlusses gem. § 256 AktG

2.2.1 Das Regelungsgefüge des § 256 AktG Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Vorliegen bestimmter Bilanzierungsfehler, die wesentlich sind, erklärt § 256 AktG den festgestellten Jahresabschluss für nichtig. Dieses Schicksal teilt gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 AktG dann auch der auf ihm beruhende Gewinnverwendungsbeschluss. In Abs. 6 regelt die Vorschrift Heilungsmöglichkeiten nic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3 Berichtigung und Änderung des Jahresabschlusses

2.3.1 Begriffsverständnis Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsrecht enthält keine Vorschriften zur Berichtigung und Änderung von Jahresabschlüssen. Ausgehend von dem Befund, dass die Bilanzierungsregeln des HGB Rechtsnormen und daher grds. einzuhalten sind (vgl. Tz. 6), spricht einiges dafür, dass Bilanzansätze korrigiert werden müssen, wenn sie fehlerhaft sind. Dies ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.2.2 Prüfung der zusammengefassten Jahresabschlüsse

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter zusammengefassten Jahresabschlüssen sind nach § 317 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB bzw. IFRS 10.B86 Finanzinformationen des Mutterunternehmens sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen – d. h. Vermögen, Schulden, Eigenkapital, ggf. Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge sowie Anhanganga...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.1 Zusammenfassung der Jahresabschlüsse zum Konzernabschluss (Abs. 1)

10.1.2.1.1 Entwicklung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen (Satz 1) Rz. 320 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss des Mutterunternehmens mit denen der Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung bezieht sich sowohl auf die Bilanz (Summenbilanz) als auch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.2 Stichtage der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen/Zwischenabschluss

9.1.2.2.1 Einheitlichkeit des Stichtags Rz. 303 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Ausprägung der Einheitstheorie enthält Abs. 2 Satz 1 eine Sollvorgabe: Die Stichtage der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und der Stichtag des Konzernabschlusses sollen übereinstimmen (Einheitlichkeit des Stichtags). Dies bedeutet: Es müssen sachliche Gründe für e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1 Prüfung des Jahresabschlusses

3.1.2.1.1 Gegenstand der Prüfung Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Prüfungsgegenstand sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Neben Bilanz, GuV und Anhang umfasst dies bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften auch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel (§...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.2 Ausstrahlungswirkung der Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses

17.1.2.2.1 Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens Rz. 574 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendbarkeit der Bewertungsmethoden im Konzernabschluss setzt zum einen deren zulässige Anwendung im Jahresabschluss, zum anderen deren einheitliche Ausübung im Konzernabschluss voraus (§ 308 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den Bezugspunkt im mehrstufigen Konzern bildet das obers...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.1 Inhalt und Rechtsnatur der Aufstellungspflicht

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kaufleute und Handelsgesellschaften sind gem. §§ 242 Abs. 1–3 HGB verpflichtet, zu Beginn ihres Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und zum Schluss jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den GoB und innerhalb der in §§ 243 Abs. 3 HGB und 264 Abs. 2 HGB geregelten Fristen aufzustellen. Eine Ausnahme hiervon...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2 § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB statuiert zusätzliche Pflichten für die gesetzlichen Vertreter kapitalmarktorientierter Gesellschaften (§ 264d HGB), wenn diese Gesellschaften nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Dann muss der Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert werden, zude...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.6 Einblicksgebot (§ 264 Abs. 2 Sätze 1–4 HGB)

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB umfasst Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a HGB, Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kreditinstitute (§ 340a HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341a HGB). Die Vorschrift konkretisiert das für alle Kaufleute geltende Einblicksgebot (§ 238 Abs....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundnorm für den handelsrechtlichen Jahresabschluss aller Kaufleute und Handelsgesellschaften einschließlich der Kapitalgesellschaften ist § 242 HGB. Die Vorschrift regelt in den Abs. 1 und 2 getrennt die Verpflichtungen des Kaufmanns, zu Beginn seines Handelsgewerbes einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.2 Die Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der wesentliche Treiber der Bilanzrechtsentwicklung blieb auch nach der Reform von 1986 zunächst vor allem die europäische Rechtsharmonisierung.[1] Aus dem umfangreichen Harmonisierungsprogramm und den dazu ergangenen deutschen Umsetzungsmaßnahmen seien im Folgenden nur die wichtigsten in chronologischer Folge genannt. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.1 Vorfragen

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bezeichnung "Fehlerhafte Bilanzen" birgt das Risiko von Missverständnissen. Das liegt unter anderem daran, dass es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die für das Handelsrecht explizit vorschreiben: Wann ist ein Bilanzansatz fehlerhaft? Wann ist die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld fehlerhaft? Wann ist die Höhe eines au...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1 § 264 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalges...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1 §§ 242, 247, 264 Abs. 1 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.5 Unterzeichnung (§ 245 HGB)

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 245 HGB muss der Kaufmann den Jahresabschluss persönlich unter Angabe des Datums unterzeichnen.[1] Der Kaufmann muss selbst unterschreiben. Er kann sich nicht vertreten lassen (Wortlaut "ist vom Kaufmann"). Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist ohne Bedeutung für die Wirksamkeit des Jahresabschlusses und hat beim Einzelkaufman...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1 § 325 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 325 Offenlegung (1) 1Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen, sofern sie aufzustellen oder zu erstellen sind, in deutscher Sprache offenzulegen: den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.3 Fehlerhafte Bilanz

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wann eine Bilanz fehlerhaft ist, bestimmt das Gesetz nicht. Es knüpft an die Fehlerhaftigkeit der Bilanz allein auch keine Rechtsfolgen. Es sagt lediglich, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen ist (vgl. § 243 Abs. 1 HGB). Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgew...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.3.2 Schriftliche Versicherung

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es muss eine "Versicherung" abgegeben werden. Eine "Versicherung" geht bereits dem Sprachgebrauch nach weit über eine "Unterschrift" hinaus. Im Strafrecht wird neben dem Lügen vor Gericht (uneidlich und eidlich §§ 153, 154 StGB) in Ausnahmefällen die inhaltlich falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) vor einer dazu zuständigen Stelle...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.2 Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse

Rz. 364 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur besseren Vergleichbarkeit im Zeitablauf sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Auch wenn der Wortlaut von "Posten" spricht, nimmt die ganz h. M. auch eine Pflicht zur Angabe bei "Davon"-Vermerken an.[1] Auch freiwillige Untergliederungen sind von § 265 Abs. 2 HGB erfasst.[2] Ebenso ist es unbeachtlich, ob der entsprechende Posten in der Vo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen über das Verhältnis des Vermögens und der Schulden aufzustellen, regelten unter dem Begriff des Abschlusses bereits § 39 HGB 1897 und Art. 29 ADHGB 1869 und, begrenzt auf die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsfunktion, das Preußische Allgemeine Landrecht 1794 in II 8 § 642.[1] Di...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.5 Unterscheidung von der Feststellung

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Handelsgesellschaften ist die Aufstellung begrifflich streng von der Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden, auch dann wenn beide Vorgänge zeitlich zusammenfallen.[1] Während die Aufstellung eine Geschäftsführungsmaßnahme darstellt, bildet die Feststellung einen dem Gewinnverwendungsbeschluss notwendig vorangestellten eigenst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.1 Zeitpunkt

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist, ob es auf den Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz oder den Zeitpunkt ihrer Feststellung ankommt. Die besseren Gründe sprechen dafür, auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem eine rechtlich verbindliche Bilanzierungsentscheidung getroffen wird.[1] Denn vorher ist die Bilanz zwar – jedenfalls in dem hier gewählten Begriffsvers...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 307 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verpflichtung einen Eigenkapitalspiegel zu erstellen gilt nach §§ 264 Abs. 1 Satz 2, 297 Abs. 1 Satz 1 HGB für nicht selbst konzernrechnungslegungspflichtige kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie gem. § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG für andere kapitalmarktorientierte Unternehmen, d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.1.1 Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 135 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anschluss an die Aufstellung sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und der ggf. nach § 289b Abs. 3 HGB erstellte gesonderte nichtfinanzielle Bericht dem Abschlussprüfer unverzüglich vorzulegen. Zum Jahresabschluss gehören neben Bilanz und GuV auch der Anhang und im Falle des § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB auch die Kapitalflussrechnung sowie ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.3 Aufstellungsfrist (§§ 243 Abs. 3, 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, ist der Jahresabschluss nach § 243 Abs. 3 HGB innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Entscheidend ist, welcher Zeitraum der Verwirklichung der Bilanzierungszwecke noch entspricht. Bei einem Einzelunternehmer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.1.3 Bestandteile

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch § 264 HGB verpflichtete Gesellschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und daneben einen Lagebericht aufzustellen. Der Lagebericht steht somit neben dem Anhang und ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses.[1] Die Trennung von Anhang als Ergänzung zum Jahresabschluss und Lagebericht als selbstständigem Teil, der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.2.2 Bilanzierungswahlrechte (Satz 2)

Rz. 330 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 300 Abs. 2 Satz 2 HGB dürfen nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige Bilanzierungswahlrechte im Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgeübt werden. Somit ist weder die Ausübung von Wahlrechten im Jahresabschluss des Mutterunternehmens noc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2 Begrifflichkeiten

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Ermangelung handelsrechtlicher Vorschriften existieren aus rechtlicher Perspektive keine vorgegebenen Begrifflichkeiten, um die vorstehend aufgeworfenen Fragen knapper zu beschreiben. Nicht eindeutig ist, was ein fehlerhafter Ansatz, eine fehlerhafte Bewertung oder ein fehlerhafter Ausweis ist; was eine fehlerhafte Bilanz ist; was ein fehlerha...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.3 Definition und Gegenstand der Offenlegung

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze der Offenlegung sind in Abs. 1, 1a und 1b geregelt. Abs. 1 enthält die Vorgaben zu der Zuständigkeit für die Offenlegung, den Unterlagen, die offenzulegen sind, und die Art und Weise der Offenlegung. Abs. 1a enthält die Vorgaben zur Offenlegungsfrist und die Möglichkeit der späteren Übermittlung bestimmter Unterlagen. Abs. 1b e...mehr