Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB bildet seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985[1] für alle Kaufleute das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss. Die Regelung verweist in Abs. 1 durch eine Generalnorm des Handelsbilanzrechts auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Sie steckt in Ab...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die rechtliche Bedeutung des Bestätigungsvermerks liegt in erster Linie darin, dass der Jahresabschluss ohne sein Vorliegen nicht festgestellt (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB) bzw. der Konzernabschluss nicht gebilligt werden kann (vgl. § 316 Abs. 2 Satz 2 HGB). Ein ohne vorliegenden Bestätigungsvermerk festgestellter Jahresabschluss einer prüf...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.3.1 Relevanz (relevance) und Wesentlichkeit (materiality)

Rz. 171 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Relevanzprinzip (relevance principle) spiegelt den Wesentlichkeitsgrundsatz (materiality), hat aber eine andere Funktion. Es charakterisiert in IASC F.26–28 (1989) und IASB CF.2.6–.11 (2018) konzeptionell, welche Informationen für den Adressatenkreis relevant sind und schützt den Jahresabschluss damit einerseits vor überflüssigen Informa...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.1 Das Regelungsgefüge des § 256 AktG

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Vorliegen bestimmter Bilanzierungsfehler, die wesentlich sind, erklärt § 256 AktG den festgestellten Jahresabschluss für nichtig. Dieses Schicksal teilt gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 AktG dann auch der auf ihm beruhende Gewinnverwendungsbeschluss. In Abs. 6 regelt die Vorschrift Heilungsmöglichkeiten nichtiger Jahresabschlüsse. Gem. § 256 Abs. ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.2 Aktienrechtliche Sanktionen

Rz. 297 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Regelungen zur Sanktionierung der aktienrechtlichen Jahresabschlusspflicht sind im Aktiengesetz enthalten. Die wesentliche Rechtsfolge einer Verletzung der Bilanzierungspflicht ist die Nichtigkeit des gesamten Jahresabschlusses gem. § 256 AktG. Die Nichtigkeit wirkt gem. den allgemeinen Vorschriften der §§ 134, 139 BGB zurück auf d...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.3 Harmonisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die europäische Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung gründete in dem Ziel einer Angleichung der nationalen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Gesellschafter und Gläubiger von Kapitalgesellschaften. Einen historischen Ausgangspunkt bildete der Auftrag der EWG-Kommission an eine Arbeitsgruppe unter der ...mehr

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Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

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Kapitel 15: Prüfung / 1.1.2.3.1 Notwendigkeit und Umfang der Prüfung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 3 beinhaltet die Vorgaben zur Nachtragsprüfung infolge von Änderungen nachdem der Prüfungsbericht nach § 321 Abs. 5 HGB den gesetzlichen Vertretern bzw. dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss vorgelegt wurde. Die Nachtragsprüfung wird von dem bestellten Abschlussprüfer durchgeführt. Die gesonderte Wahl ist dabei weder erforderlich no...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.6 Stichtagsprinzip

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[1] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanzstichtag durch die erste Schlussbilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Sat...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.3 Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rz. 244 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Widerruf ist gesetzlich nicht geregelt und vollzieht sich daher nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen.[1] Erkennt der Abschlussprüfer nach Beendigung[2] der Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nicht vorgelegen haben, und ist das geprüfte Unternehmen nicht bereit, den geprüften Abschluss zu ändern u...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.1 Zweck und Anwendbarkeit

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Blick insbesondere auf die Publizitätsvermeidung liegt in § 267 Abs. 1 HGB besonderer Sprengstoff. Die Gesellschaft hat vielfältigen Gestaltungsspielraum.[1] Der Schwellenwert "Bilanzsumme" wird maßgeblich dadurch bestimmt, inwieweit stille Reserven beibehalten werden können oder realisiert sind. Ebenso ist es für die Bilanzsumme maßgebl...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.1 Grundlagen

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Liegt ein Bilanzierungsfehler vor, kann dies verschiedene Folgen auslösen. Zum einen kommt in Betracht, dass der Jahresabschluss nichtig ist. Es stellt sich dann die Frage, wie er zu korrigieren ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Fehler bereits mehrere Abschlussperioden betrifft. Es kommen aber auch Folgen in Betracht, wenn der Jahresa...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache un...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.34 Pflicht zur Angabe wesentlicher Nachstichtagsereignisse im Anhang (Nr. 33)

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang sind gem. § 285 Nr. 33 HGB Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs bis zum Datum des Bestätigungsvermerks[1] bzw. (in bedeutenden Fällen) bis zum Feststellungszeitpunkt[2] eingetreten sind und sich weder in der GuV noch in der Bilanz niedergeschlagen haben, unter Angabe ihrer Art und finanziellen ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.2 § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB besagt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln soll. Gelingt das nicht durch Auslegung und Anwendung der §§ 242–277 HGB, sind gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB im Anhang zusätzliche Angaben zu machen. Schwierigkeiten bestehen bereits bei der Frage, wie das den tatsächlich...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.2 Einleitender Abschnitt

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilRUG wurde die vorherige überwiegende Praxis eines einleitenden Abschnittes gesetzlich verankert. Mindestbestandteile des einleitenden Abschnittes sind nach Abs. 1 Satz 3 eine Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und die Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Als Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss unter Ein...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.1 Grundsatz der Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB)

Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 Abs. 2 HGB (inhaltlich entsprechend Art. 4 Abs. 2 Jahresabschlussrichtlinie 2013 und Art. 2 Abs. 2 der Jahresabschlussrichtlinie 1978) gilt für alle Kaufleute und regelt mit den Geboten der Klarheit und Übersichtlichkeit die äußere Gestaltung für alle Teile des Jahresabschlusses.[1] Das Gebot der Klarheit bezieht sic...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.7 Kostenrestriktion bei nützlicher Rechnungslegung

Rz. 188 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in IASB CF.2.39–2.43 (2018) anerkannte Nebenbedingung der Kostenrestriktionen bei der Erstellung eines Jahresabschlusses erweitert den Gedanken der Wirtschaftlichkeit über die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeit hinaus durch einen außerordentlich weiten Kostenbegriff. Kosten sind nach diesen Leitlinien nicht nur auf die...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.1.2 Verpflichteter Personenkreis

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Aufstellung verpflichtet sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Das sind der Vorstand bei der AG, die Geschäftsführer bei der GmbH sowie die persönlich haftenden Gesellschafter bei der KGaA. Bei mehreren Geschäftsleitern kann zwar einem die Zuständigkeit zugewiesen werden, jedoch besteht Gesamtverantwortung.[1] Das wirkt sich n...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 308 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilMoG wollte der Gesetzgeber die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses stärken. Er orientierte sich an den Internationalen Rechnungslegungsstandards, die sowohl für den Konzern- als auch für den Einzelabschluss einen Eigenkapitalspiegel vorsehen. Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, ein zusätzlic...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.7 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes

Rz. 43 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Wegen der Vielzahl der mit einer Bewertung verbundenen Prognosen und dem Realisationsprinzip, das insbesondere den Ausweis erhöhter Grundstückswerte oder selbst geschaffener Immaterialgüter untersagt, wird nie ein der wirtsch...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.1 Informationsfunktion des Konzernabschlusses

Rz. 570 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Konzernabschluss als fiktive rechtliche Einheit (gem. § 297 Abs. 3 HGB; Einheitstheorie) bedingt konsequenter Weise eine Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden im Konzern.[1] Die Anpassung bzw. Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt, sofern deren einzelbilanzielle Behandlung mit den Vorgaben des Konzernabschlusses k...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.2 Den Konzernabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a) HGB schützt die Einbeziehung des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss (§ 294 Abs. 1 HGB). Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. b) HGB schützt Vorschriften über Inhalt oder Form, namentlich zur Nennung des Namens und des Sitzes sowie weiterer Angaben...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.1 Stichtag des Konzernabschlusses

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Konzernabschluss ist seit der Änderung durch das TransPuG 2002 (vgl. Tz. 297) zwingend auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen (Abs. 1). Insoweit ist der Konzernabschluss akzessorisch zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens, sodass indirekt auch für den Konzernabschluss die für den Jahresabschluss des...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.3 Beachtung der Generalnorm

Rz. 182 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer muss nach Abs. 2 Satz 3 auch darauf eingehen, ob der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auf d...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.6 Einzelabschluss nach IFRS

Rz. 15b Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Begrifflichkeiten: Der im HGB verwendete Begriff des Jahresabschlusses ist für den HGB-Einzelabschluss reserviert, während der IFRS-Abschluss als Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB) bezeichnet wird. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2a Satz 1, der durch das BilReG ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 10.1 § 324a HGB

Rz. 283 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 324a Anwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a (1) 1Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts, die sich auf den Jahresabschluss beziehen, sind auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a entsprechend anzuwenden. 2An Stelle des § 316 Abs. 1 Satz 2 gilt § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend. (2) 1Als Abschlussprüfer des Einzelabschlusses...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 262 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da infolge der Umsetzung der 7. EG-RL die zuvor im deutschen Konzernrecht geltende Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses für den Konzernabschluss entfallen war, bedurfte es eigenständiger Bilanzansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Einfachheit und Übersichtlichkeit auf eine detaillierte selbstän...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.2 Aktiengesetz

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Aktiengesellschaften gelten ergänzend zum Dritten Buch des HGB die §§ 150–178 AktG.[1] Es handelt sich um aktienrechtliche Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Gewinnverwendung, die von besonderem Gewicht sind, weil die Aktionäre typischerweise kaum Einblick in die Gewinnentstehung haben. Wegen der Nähe dieser Regeln zum Organisations...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.6.1 Lagebericht

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB und Genossenschaften müssen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 1, 336 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss auch einen Lagebericht aufstellen. Er ist kein Element des Jahresabschlusses, sondern tritt rechtlich selbständig neben diesen. Äußer...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.1 Normenkonformität

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Prüfungsbericht festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Eine Berichterstattung ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.2 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hat der Abschlussprüfer nach Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 zu erklären, dass die von ihm vorgenommene Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, der Abschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, der ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.6 Wesentlichkeit eines Bilanzierungsfehlers

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Bilanzierungsfehler führt nur dann zu Konsequenzen, wenn er wesentlich ist. Es handelt sich dabei wohl nicht um ein Merkmal der Fehlerdefinition, sondern es geht um die Frage, wann eine Fehlerfolge ausgelöst wird. Woraus der Grundsatz der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit fehlerhaften Bilanzen als rechtliches Prinzip deduziert wird, ist ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.2 Unterzeichnung und Aufnahme in den Prüfungsbericht

Rz. 240 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Bestätigungsvermerk ist zwar unabhängig vom Prüfungsbericht, aber zeitgleich mit diesem zu erteilen und auf den Jahresabschluss anzubringen oder mit diesem bzw. dem Lagebericht fest zu verbinden.[1] Damit wird verdeutlicht, dass der Vermerk nur in Verbindung mit dem geprüften Jahresabschluss und ggf. Lagebericht verwendbar ist. Nach Abs....mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.3 Grundlegende qualitative Anforderungen an den Abschluss (Rahmenkonzept 2010)

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.5 (2018) gewichtet die qualitativen Anforderungen an den Jahresabschluss und hebt Relevanz und glaubwürdige Darstellung als grundlegend aus den anderen Grundsätzen heraus. 2.2.2.3.1 Relevanz (relevance) und Wesentlichkeit (materiality) Rz. 171 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Relevanzprinzip (relevance principle) spiegelt den Wesentlich...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.3 Eingeschränkte Wahlfreiheit im Konzernabschluss

Rz. 580 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derweil § 308 Abs. 1 Satz HGB eine Verknüpfung zwischen den zulässigen Methoden im Konzern- und Jahresabschluss herstellt, stellt Satz 2 klar, dass die konkrete Auswahl der angewendeten (zulässigen) Methode im Ermessen des Konzernabschlussaufstellers liegt. Folglich dürfen die handelsrechtlich verankerten Wahlrechte zur Bewertung auf Konzern...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.2 Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit

Rz. 140 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit besagt, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung und den vorrangigen gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften nichts Falsches enthalten darf und vollständig sein muss. Nicht gemeint ist eine an überpositiv-naturrechtlichen, ausländischen oder internationalen...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.2 Handels- und gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspublizität

Rz. 269 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung der unterschiedlichen handelsrechtlichen Rechnungslegungsinstrumente wird in den §§ 325ff. HGB geregelt. Die Offenlegung setzte sich für Einzelabschlüsse wie für Konzernabschlüsse bisher aus der Einreichung der vorgeschriebenen Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zusammen. Im...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.1.1 Überblick

Rz. 564 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die gesetzliche Regelung des § 308 HGB beinhaltet eine klare Aufgabenverteilung. Währenddessen Abs. 1 Satz 1 von einer einheitlichen Bewertung nach den zulässigen Bilanzierungsmethoden im Jahresabschluss spricht, regelt Abs. 2 die möglichen Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung der zu bilanzierenden Posten. Die Einheitlichkeit ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.1 Begriffsverständnis

Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsrecht enthält keine Vorschriften zur Berichtigung und Änderung von Jahresabschlüssen. Ausgehend von dem Befund, dass die Bilanzierungsregeln des HGB Rechtsnormen und daher grds. einzuhalten sind (vgl. Tz. 6), spricht einiges dafür, dass Bilanzansätze korrigiert werden müssen, wenn sie fehlerhaft sind. Dies hätte mitunter praktisch ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.5 Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 56 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie nach § 1 PublG offenlegungspflichtige Unternehmen, die kapitalmarktorientiert i. S. d. § 264d HGB und nicht selbst verpflichtet sind einen Konzernabschluss aufzustellen, müssen den Jahresabschluss gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.1 Verlustübernahme gem. § 302 Abs. 1 AktG

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 302 Abs. 1 AktG wird der bilanzielle Jahresverlust einer Aktiengesellschaft durch das andere Unternehmen (Mutterunternehmen) ausgeglichen, wenn es abhängiges Unternehmen bei einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag ist. Auf eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14ff. KStG) kommt es nicht an. Das Mutterunternehmen muss n...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.2 Der Bezugspunkt des true and fair view

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es ist umstritten, ob die Vorschrift lediglich eine Generalklausel für den Anhang darstellt (Abkoppelungsthese)[1] oder ob es sich bei § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB um eine Generalklausel für den gesamten Jahresabschluss handelt.[2] Die erste Auffassung verweist auf die Gesetzessystematik, wonach § 264 Abs. 1 HGB besagt, dass der Jahresabschluss be...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 116 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB regelt die Geltung der allgemeinen Grundsätze der Bilanzierung für alle Kaufleute einschließlich der Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und anderer juristischer Personen, die ein kaufmännisches Handelsgewerbe betreiben. Dieser sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der systematischen Stellung...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.6.2 Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Börsennotierte und gem. § 289a Abs. 1 Satz 1 HGB kapitalmarktorientierte Gesellschaften müssen eine Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Sie kann nach § 289a Abs. 1 Satz 1, 2 HGB einen gesonderten Bestandteil des Lageberichts bilden oder auf der Internetseite des Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. Damit stellt si...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.7.1 Nationale Ebene: Deutsche Prüfstelle

Rz. 307 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf nationaler Ebene sind drei Arten der Durchsetzung des Bilanzrechts (Enforcement) zu unterscheiden. Erstens gibt es die Prüfpflicht durch den Abschlussprüfer (primäres Enforcement). Zweitens prüft der Betreiber des Unternehmensregisters, ob die übermittelten Unterlagen vollständig sind (§ 329 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daneben wurde 2004 für die...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB differenziert im Rahmen der zentralen Ansatz- und Bewertungsvorschriften nicht strukturell zwischen Aktiva und Passiva. § 246 HGB konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot (Abs. 1) und dem Verrechnungsverbot (Abs. 2) zwei zentrale Vorgaben für den Jahresabschluss, die sowohl für die Aktivseite als auch für die Passivseite gelten. Der ...mehr