Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 298 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 299 HGB wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt. Er ging in seiner ursprünglichen Fassung im Wesentlichen auf die 7. EG-RL vom 13.06.1983 (Konzern-Bilanz-RL)[1] zurück. Ursprünglich sah Abs. 1 vor, dass der Konzernabschluss auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens oder auf den hierv...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.1 Klarheit und Übersichtlichkeit

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen. Der so normierte Grundsatz der Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit gilt auch im Einzelabschluss (§ 243 Abs. 2 HGB)[1], sodass grundsätzlich die gleichen Prinzipien wie dort (Kapitel 4 Tz. 139) gelten, allerdings ergänzt um konzernrechtliche Besonderheiten. Rz. ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.2 Verstöße gegen Gliederungsvorschriften (§ 256 Abs. 4 AktG)

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB dienen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses und damit, wenn auch nicht primär, zumindest auch dem Gläubigerschutz. Erfasst sind[1] aus dem HGB §§ 246 Abs. 2, 247, 265, 266, 268–277, zu denen es aber rechtsformspezifische Erleichterungen gibt; aus dem AktG §§ 152, 158, 240, 261 Ab...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1 I. § 300 HGB

Rz. 314 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 300 Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot (1) 1In dem Konzernabschluß ist der Jahresabschluß des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufassen. 2An die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechn...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1 § 320 HGB

Rz. 132 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht (1) 1Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben dem Abschlußprüfer den Jahresabschluß, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. 2Sie haben ihm zu gestatten, die Bücher und Schriften der Kapitalgesellschaft sowie die Vermögens...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.1 Handelsbücher: Begriff und Bedeutung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt den Begriff der Handelsbücher voraus. Welche Bücher unter den Begriff fallen und wie sie zu führen sind, ergibt sich aus den GoB. Zu unterscheiden sind Grundbücher (Journale), Hauptbücher und Nebenbücher (Hilfsbücher). Grundbücher dienen der vollständigen Erfassung und Sicherstellung aller Geschäftsvorfälle und sind deshalb chro...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.1.3 Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

Rz. 1015 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesetzgeberische Konzeption seit BilRUG Besonders diskussionsbedürftig war lange, ob Dividendenansprüche phasengleich, nämlich für das Geschäftsjahr zu aktivieren sind, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Denn rechtlich entstehen diese Ansprüche erst im Folgejahr, wenn der Jahresabschluss festgestellt ist und ein Gewinnverwendungsbesc...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.2.2 Notwendigkeit der Aufstellung eines Zwischenabschlusses

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weicht der Stichtag des Jahresabschlusses des in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmens vom Stichtag des Konzernabschlusses ab, ist die Aufstellung eines Zwischenabschlusses nur entbehrlich, wenn der Stichtag des einzubeziehenden Unternehmens maximal bis zu drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt. In diesen Fälle...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.6.4 Zahlungsbericht

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Inländische Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, die nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften Rechnung legen, nicht in einen Konzernzahlungsbericht einbezogen sind und in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, müssen für nach dem 23.07.20...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1 Einleitung

1.2.1.1 Überblick Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (198...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.4 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und jahresabschlusspolitische Maßnahmen

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Berichterstattung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ist nach Abs. 2 Satz 4 auch auf wesentliche Bewertungsgrundlagen sowie darauf einzugehen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen sowie sa...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.4 Pflichtverantwortliche

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Jahresabschlussverantwortung, verstanden als Zuweisung der Aufstellungspflicht im Innenverhältnis und abzugrenzen von der Feststellungskompetenz,[1] richtet sich an dieselben Adressaten, die für die Buchführung verantwortlich sind (vgl. Kapitel 2). Aufstellungsverantwortlich ist, wer buchführungsverantwortlich ist. Beim Einzelkaufmann ist...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.1 Begriff der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Kaufleute definiert als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2 HGB). Aufwendungen sind Ausgaben, die nach den GoB dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Verursachung zugeordnet sind. Erträge sind Einnahmen, die nach den GoB dem Geschäftsja...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.2.2 Die Wirkung von Verstößen gegen § 264 Abs. 2 HGB

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil § 264 Abs. 2 HGB ein zutreffendes Bild des Jahresabschlusses erreichen will, wird zum Teil vertreten, dass ein Verstoß zur Nichtigkeit gem. § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG führen kann. Begründet wird dies mit der Gläubigerschutzfunktion von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB.[1] Die Gegenauffassung verweist auf die fehlende eigenständige Bedeutung der Vors...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1 § 299 HGB

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 299 Stichtag für die Aufstellung (1) Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen. (2) 1Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sollen auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden. 2Liegt der Abschlußstichtag eines Unternehmens um mehr als ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.2.1 Vorlagepflicht (Satz 1)

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch § 320 Abs. 3 Satz 1 HGB passt der Gesetzgeber die Vorlagepflichten des § 320 Abs. 1 Satz 1 HGB an die Charakteristika einer Konzernabschlussprüfung an. So haben die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, die einen Konzernabschluss aufzustellen hat, dem Konzernabschlussprüfer den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht, den gesondert...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.2.1 Einheitlichkeit des Stichtags

Rz. 303 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Ausprägung der Einheitstheorie enthält Abs. 2 Satz 1 eine Sollvorgabe: Die Stichtage der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und der Stichtag des Konzernabschlusses sollen übereinstimmen (Einheitlichkeit des Stichtags). Dies bedeutet: Es müssen sachliche Gründe für eine Abweichung der Einzelabschlussstich...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1 § 318 HGB

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) 1Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. 2Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Si...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2 IFRS

1.2.1 Einleitung 1.2.1.1 Überblick Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch i...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 3 Haftung für Hilfeleistung bei der Aufstellung einer Bilanz

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a HGB ergibt sich eindeutig, dass die Unterstützung bei der Aufstellung des JA eine eigenständige Leistung darstellt, die strikt von der Prüfungsleistung zu trennen ist. Vielmehr führt eine derartige Leistung dazu, dass der betreffende Abschlussprüfer nicht als Prüfer für den JA dieser Gesellschaft herangezogen we...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2 Erläuterung

1.2.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Abschlusses nach IFRS Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 VO (EU) 1606/2002 v. 19.07.2002[1] schreibt in der EU börsennotierten Mutterunternehmen vor, einen konsolidierten Abschluss nach den unionsrechtlichen IFRS aufzustellen. Die Vorschrift ist als Verordnung unmittelbar für die adressierten Mutterunternehmen verbindlich. Sie bedarf n...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.7 Sanktionen

Rz. 300 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein fehlerhafter Ausweis des Nennkapitals führt Grds. zur Nichtigkeit gem. § 256 Abs. 1 AktG.[1] Ein zu geringer Ausweis eröffnet Ausschüttungspotenzial, das in Wahrheit nicht vorhanden ist; ein zu hoher Ausweis minimiert zwar das Ausschüttungspotenzial, suggeriert aber Gläubigern der Gesellschaft ein zu hohes Haftkapital. Daher darf die Nic...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.7 Ansatzstetigkeit

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Stetigkeitsgebot dient der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen und wird von Abs. 3 für den Ansatz und von § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Bewertung konstituiert. Eine Rolle spielt es insbes. im Zusammenhang mit der Ausübung von – seltenen – Wahlrechten (zu originären immateriellen Vermögensgegenständen vgl. Tz. 418 ff.). Rz. 59 Stand: 2....mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.3 Schlussbilanz (Liquidationsbilanz)

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Schlussbilanz ist die Jahresbilanz für das letzte Geschäftsjahr des Einzelkaufmanns, das kürzer als ein Jahr sein kann. Für sie gelten keine Besonderheiten. Deshalb ist sie im Gesetz auch nicht geregelt. Die Liquidationsbilanzen der Handelsgesellschaften treten neben oder an Stelle der Jahresbilanzen nach GoB und folgen besonderen Regeln. ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.1.1 Überblick

Rz. 315 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen des § 300 HGB beinhalten Verfahrensregelungen zur Ableitung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses aus den einzelnen Jahresabschlüssen der einzubeziehenden Unternehmen. Diese Regelungen werden unter dem Terminus der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) zusammengefasst[1] und treten i. S. einer Ergänzung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1 § 308 HGB

Rz. 563 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 308 Einheitliche Bewertung (1) 1Die in den Konzernabschluß nach § 300 Abs. 2 übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluß des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. 2Nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.1 Mindestanforderungen für alle Kaufleute

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt für die Bilanz aller Kaufleute eine hinreichende Aufgliederung der Aktiva und Passiva. Sie gilt für alle Kaufleute, soweit nicht speziellere Gliederungsvorschriften vorgehen. Sie gilt damit auch für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei Kapitalgesellschaften.[1] Eine entsprechende Vorschr...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.1 Publizitätsgesetz

Rz. 78 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 An erster Stelle ist hier das Publizitätsgesetz zu nennen. Das Publizitätsgesetz regelt die Offenlegung des Jahresabschlusses von Unternehmensträgern, die nicht schon zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet sind.[1] Dazu gehören insbesondere Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute. Sie sind nur zur Offenlegung verpflich...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.1.1 Überblick

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vergleichbar den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB gewährt § 327 HGB mittelgroßen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB sowie den ihnen gleichgestellten mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften nach § 264a Abs. 1 HGB (Kapitalgesellschaft & Co.) Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie ist eine Zeitraumrechnung, oftmals von einem Jahr (Geschäftsjähr).[1] Sie gibt Auskunft über die Höhe des Gewinns oder die Höhe des Verlusts. Während die Bilanz hauptsächlich der Darstellung der Vermögens- und der Finanzlage zu einem bestimmten Stichtag dient ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.2 IFRS

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten weder Vorschriften zur Inventur noch zum Inventar. Die IFRS regeln nur den Jahresabschluss selbst.[1] In der Literatur wird befürwortet, Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) aus IAS 34 Appendix C1[2], IAS 2 und den Grundsätzen im Framework abzuleiten.[3] Folgende Grundsätze werden in der Literatur aufgeführt:[4] Vollst...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2 § 321 HGB

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 321 Prüfungsbericht (1) 1Der Abschlußprüfer hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten; auf den Bericht sind die Sätze 2 und 3 sowie die Absätze 2 bis 4a anzuwenden. 2Der Bericht ist schriftlich und mit der gebotenen Klarheit abzufassen; in ihm ist vorweg zu der Beurteilung der Lage der Kapitalgesellschaft ode...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1.2.1 Bezugnahme auf die kapitalmarktorientierte Gesellschaft

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf § 264d HGB: § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB: Eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft, die keinen Konzernabschluss aufstellen muss, muss Jahresabschluss um Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel erweitern. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB: Eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft gilt stets als große Kapital...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.1 Einleitung und Anwendungsbereich

Rz. 329 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Globalisierung der Unternehmenstätigkeit stellt den Bilanzersteller vor besondere Herausforderungen. Zunächst bedingt die Konzernbilanzerstellung eine Angleichung der Rechnungslegungsmethoden, so z. B. mit Hinsicht auf die IFRS als weltweit verbreitetes Rechnungslegungsnormensystem. Darüber hinaus müssen allerdings auch die Bilanzposten ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.5 CSR, FüPoG, Offenlegungsverordnungen, ARUG II, DiRUG, TaxonomieVO

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht wurde in den letzten Jahren auch durch zahlreiche weitere Gesetze ausdifferenziert.[1] Mit der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-RL) [2] wurde die Bilanz-RL 2013 um die Anforderung ergänzt, dass bestimmte große Unternehmen im Interesse der Corporate Social Responsibility eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-,...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.4.1 Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen

Rz. 115 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fertigungsaufträge stellen regelmäßig Werkverträge i. S. d. § 631 BGB dar. Ein Werkvertrag beinhaltet für das umsatzgenerierende Unternehmen die Verpflichtung zur Fertigstellung eines konkreten Kundenauftrags, der die Herstellung bzw. Veränderung eines Gegenstands oder die Ablieferung des Ergebnisses einer Dienstleistung, wie beispielsweise ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1.2.2.1 Wesentliche Änderungen im Konsolidierungskreis

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises verlangt Abs. 2 Angaben im Konzernabschluss, die es ermöglichen, die aufeinander folgenden Konzernabschlüsse sinnvoll miteinander zu vergleichen. Änderungen des Konsolidierungskreises liegen vor, wenn sich die Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (u...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.2 Ermittlung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

Rz. 128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GoB bezeichnen in den §§ 243 und 264 HGB einen unbestimmten Rechtsbegriff,[1] dessen Inhalt mit den herkömmlichen Auslegungsmethoden ermittelt werden kann.[2] Sie sind damit Rechtsnormen und Teil der Bilanzrechtsordnung, nicht außerrechtliches Ordnungssystem.[3] Die frühere Rechtsprechung und das ältere Schrifttum betonten bei der Auslegu...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.2 Die anderweitige Verlustübernahme

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 302 Abs. 1 AktG erfasst nur den Verlustausgleich bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Aktiengesellschaft. § 302 Abs. 2 AktG führt zu einem Verlustausgleich bei einem Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag mit einer abhängigen Aktiengesellschaft. Bei der Betriebspacht wird das gepachtete Unternehmen vom and...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.2.2 Die Vorabausschüttung bzw. Abschlagszahlung

Rz. 282 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Vorabausschüttung im GmbH-Recht[1] bzw. Abschlagszahlung gem. § 59 AktG führen zu einer Auszahlung eines prognostizierten Gewinns; im GmbH-Recht kann das recht großzügig noch im laufenden Geschäftsjahr geschehen[2], während § 59 AktG sehr restriktive Voraussetzungen aufstellt und eine Abschlagszahlung nur nach Schluss des Geschäftsjahre...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.5 Prüfungsstandards des IDW

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erhebliche praktische Bedeutung für den Jahresabschluss und seine Prüfung durch den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer (§§ 316ff. HGB) haben die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Von normativer Bedeutung sind dabei die IDW Prüfungsstandards (IDW PS) und die IDW Standards (IDW S) mit Regelungen zu den anderen Tätigkeitsgebie...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.4 Gruppenbewertung (Abs. 4)

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 240 Abs. 4 HGB lässt vom Grundsatz der Einzelbewertung (vgl. Tz. 63) – aus Gründen der Vereinfachung und Aufwandsverringerung bei der Aufstellung des Inventars und der Bewertung – eine weitere wichtige Ausnahme zu: Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens (§ 266 Abs. 2 B I HGB), die Teil des Umlaufvermögens i. S. v. § 247 Abs....mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.2.3 Übertragung auf Bilanzierungsfragen

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Versuche, einzelne Verstöße oder sogar "Fraud-Tatbestände" aus dem Bereich der Bilanzierung herauszugreifen und sie einer juristischen Untersuchung dahingehend zu unterziehen, ob eine Zurechnung zur Geschäftsleiterebene erfolgt, bergen die Gefahr einer Scheingenauigkeit. Denn es kommt für die Frage der Wissenszurechnung grds. nicht auf den ei...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.3 Restlaufzeit

Rz. 494 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Problematisch ist die Bestimmung der Restlaufzeit. Teilweise steht diese bereits aufgrund vertraglicher Verpflichtungen fest. In anderen Fällen bedarf es einer Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungszeitpunktes. Hierbei ist wiederum das Vorsichtsprinzip zu berücksichtigen, sodass von unterschiedlich langen Restlaufzeiten, die in Frage kom...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 1.1.2.3.2 Berichterstattung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Berichterstattung über die Nachtragsprüfung hat nach § 316 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz i. V. m. § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB schriftlich in ein einem eigenständigen Nachtragsprüfungsbericht zu erfolgen. Wird die Nachtragsprüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1 §§ 289, 289a HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289 Inhalt des Lageberichts (1) 1Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit en...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.4 Versagungsvermerk

Rz. 229 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gelangt der Abschlussprüfer nach Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise zu dem abschließenden Urteil, dass Einwendungen gegen den Abschluss, den Lagebericht bzw. einen sonstigen Prüfungsgegenstand nicht nur wesentlich, sondern auch umfassend sind, d. h. sich negativ auf die Rechnungslegung als Ganzes auswirken, sodass eine Eins...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.4 Kriterien der Publizitätspflicht

Rz. 282 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bereits zuvor angesprochen, knüpft der Gesetzgeber die Publizitätspflicht bei der Rechnungslegung im Wesentlichen an zwei Kriterien, nämlich die unternehmenstragende Gesellschaftsform der Kapitalgesellschaft (§ 264 HGB) und die Größe des Unternehmens. Die Größenmerkmale legt § 1 Abs. 1 PublG fest. Danach müssen jeweils mindestens zwei de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.1.2 Mehrebenensystem

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sodann ist die Normierung von Rechnungslegung und Bilanzierung dadurch gekennzeichnet, dass die maßgeblichen Regelungen und Grundsätze auf mehreren Ebenen angesiedelt sind. Auf der internationalen Ebene zu nennen sind die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS mit den SIC und den IFRIC), die für die Abschlussprüfung flankiert werden ...mehr