Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.2 Allgemeine Vorschriften (§§ 244, 245 HGB)

Rz. 264 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 244 HGB: Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache und in der Währung Euro aufzustellen (vgl. Kapitel 4 Tz. 155). Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 245 HGB: Der Konzernabschluss ist unter Angabe des Datums zu unterzeichnen, und zwar am Ende des Konzernanhangs (vgl. Kapitel 4 Tz. 156). Bei Zusammenfassung mit dem Anhang des Jahresabsch...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des § 326 Abs. 1 HGB übernimmt das Mitgliedstaatenwahlrecht gem. Art. 47 Abs. 2 der Vierten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie in das deutsche Recht und dient der Erleichterung gegenüber den Offenlegungspflichten des § 325 HGB für kleine Kapitalgesellschaften.[1] Hingegen wurde Abs. 2 durch das MicroBilG 2012 neu angefügt. Er ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.2 Dynamische Bilanztheorie

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die dynamische Bilanztheorie verbindet sich mit dem Namen von Eugen Schmalenbach.[1] Fortgeführt wurde sie von seinem Schüler Erich Kosiol, der sie zur Theorie der pagatorischen Bilanz weiterentwickelte.[2] Die dynamische Bilanztheorie sieht die wesentliche Funktion der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses in der Ermittlung eines vergleichbaren...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift des § 332 HGB gilt wie § 331 HGB grundsätzlich nur für Prüfungen bei KapGes (vgl. Tz. 22). Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden aber auch hier über § 335b HGB (vgl. Tz. 235 f.) in den Anwendungsbereich einbezogen. Jeweils unabhängig von der jeweiligen Rechtsf...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.4 Bewertung Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Rz. 369 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen und deshalb mit der gedeckten Verpflichtung zu verrechnen sind (vgl. § 246 Abs. 2 Nr. 2 HGB), sind mit dem ihnen beizulegenden Zeitwert (vgl. § 255 Abs. 4 HGB) zu bewerten. Rz. 370 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleinstkapitalgesellschaften dürfen Vermögensg...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.3 Strafrechtliche Sanktionen

Rz. 300 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben die handelsrechtlichen Strafvorschriften der §§ 331ff. HGB treten spezifische Straftatbestände des StGB . So wird wegen Bankrott gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5–7 StGB bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit eine Manipulation der Buchführung und des Jahresabschlusses vornimmt und dadurch die Übe...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.2.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB gelten folgende Erleichterungen bei der Offenlegung gegenüber § 325 HGB. An die das Unternehmensregister führende Stelle ist nur die Bilanz und der Anhang, also der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats zu übermitteln. Der Bestätigungsvermerk entfällt mangels Prüfungspflichtig...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2.1 Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung

Rz. 670 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mitglied des DRSC kann gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung B...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4.1 Grundsätzliches zur Abgrenzung

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 2 HGB definiert das Anlagevermögen, ohne eine Beschreibung des Umlaufvermögens zu enthalten. Jeder Vermögensgegenstand, der nicht Anlagevermögen ist, ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Das Umlaufvermögen wird durch § 247 Abs. 2 HGB damit negativ definiert. Die Vorschrift setzt einheitlich für alle Kaufleute wortg...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 1.1 § 316 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 316 Pflicht zur Prüfung (1) 1Der Jahresabschluß und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine im Sinne des § 267 Abs. 1 sind, sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen. 2Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluß nicht festgestellt werden. (2) 1Der Konzernabschluß und der Konzernlagebericht von Kapitalgesell...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.2 Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge und Aufwendungen unterliegen denselben allgemeinen Erfassungskriterien, wie Vermögenswerte und Schulden. Sie sind dann zu erfassen, wenn sie die im Framework enthaltenen Definitionskriterien erfüllen und zu einer relevanten und glaubwürdigen Informationsbereitstellung führen (IASB CF.5.6–.7 (2018)). Einer relevanten Informationsbereit...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.4 Hilfspersonen und Buchführung außer Haus

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführungspflicht trifft auch den dazu persönlich nicht fähigen Kaufmann, also etwa die juristische Person. Der Buchführungspflichtige braucht aber die Bücher nicht persönlich zu führen, sondern darf sie Hilfspersonen übertragen oder auch außer Haus geben, und zwar unabhängig von der Größe des geführten Unternehmens (sogenannte Fernbuch...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 8.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 263 HGB zum Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften entspricht weitgehend dem früheren § 42 HGB. Nach dieser Vorgängerbestimmung war es den Unternehmen der öffentlichen Hand gestattet, Jahresabschlüsse in einer von den handelsrechtlichen Vorschriften abweichenden Weise zu erstellen. Eine Einschränkung im Hinblick auf den Kreis der Gebiets...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.5.1 Regelungsgehalt

Rz. 56 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 HGB einem Abschlussprüfer de...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.3.3 Postenzusammenfassungen und Saldierbarkeit

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV-Gliederung kommt regelmäßig mit einer Gliederungsebene aus. Ihr Detallierungsgrad ergibt sich deshalb in der Regel nicht aus der Zahl der Gliederungsebenen, sondern aus der Aggregierung von Posten. Einen Grad der Zusammenfassung beschreibt die Unterscheidung zwischen Bruttoform und Nettoform der GuV. Bei der Bruttoform weist die GuV a...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.3 Mindest- und Mustergliederung

Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 schreibt auf einer Gliederungsebene achtzehn Posten vor, die in der Bilanz mindestens auszuweisen sind, ohne diese zu definieren oder ins Verhältnis zu setzen. Die in IAS 1.54 verwandten Begriffe sind "Standardautonom" auszulegen. Sie werden nicht durch andere Standards vorgegeben.[1] Weder Gliederung, noch Reihenfolge noch Bezeichnu...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.5 Gliederungsvorschriften für veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB, Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB) und nach § 3 Abs. 1 PublG offenlegungspflichtige Nichtpersonenunternehmen müssen die GuV nach § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB in Staffelform aufstellen. Sie können dabei zwischen Gesamtkosten – und Umsatzkostenverfahren frei wähl...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.4 Kommunales Rechnungswesen

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Inzwischen hat die handelsrechtliche Rechnungslegung auch Bedeutung für die öffentliche Verwaltung erlangt. Im Jahre 2003 hat die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossen, das Gemeindehaushaltsrecht zu reformieren.[1] Der Beschluss empfiehlt, das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen von eine...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4 § 333 HGB

Rz. 123 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 333 Verletzung der Geheimhaltungspflicht (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2), eines gemeinsam geführten Unternehmens (§ 310) oder eines assoziierten Unternehmens (§ 311), namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeh...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.2 Reform der Abschlussprüfung

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[1] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.3.1 Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine GuV kann nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Aufwendungen einer Periode berücksichtigt. Korrespondierend wird die Wertschöpfung bei den Erträgen erfasst, die sich noch nicht in Umsatzerlösen niedergeschlagen hat. Das bedeutet, dass auch Bestandserhöhungen a...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.1 Kapitalgesellschaften

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 Abs. 1 HGB enthält eine allgemeine Verordnungsermächtigung für geschäftszweigbezogene Formblätter und andere Vorschriften betreffend Kapitalgesellschaften. Dabei geht es herkömmlich vor allem um Kreditinstitute, Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen. Rechtsverordnungen gibt es u. a. zur Rechnungslegung von Kreditinstitute und Fin...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.13 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Unterlassen der Offenlegung oder eine sonstige Verletzung der Offenlegungspflichten aus §§ 325ff. HGB ist weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund.[1] Jedoch stellt der Verstoß gegen Form oder Inhalt der Pflicht nach § 325 HGB eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB dar. Vorgesehen ist da...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Jahresabschlüsse sind vor allem ein Zahlenwerk, das die während der betreffenden Periode vorgenommenen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens basierend auf dem Regelwerk der Rechnungslegung abbildet. Der Anhang dient dazu, den jeweiligen Abschluss zu erläutern, zu entlasten und zu ergänzen. Alle Bestandteile eines Abschlusses müssen gem. § 264 A...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.1 Generelle Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses und muss somit gem. § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich sein. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein.[1] Nach § 244 HGB ist der Anhang auf Deutsch zu erstellen, die Zahlenbeträge sind in Euro anzugeben. Sollten Angaben in Fremdwährung erfolgen, muss zusätzlich der U...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.6 Änderungen der Gliederung und der Bezeichnungen

Rz. 375 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Werden die Gliederungsvorschriften den Besonderheiten eines Unternehmens nicht gerecht, kann es gem. § 265 Abs. 6 HGB tunlich sein, zur besseren Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses mit arabischen Zahlen versehene Posten der Bilanz und solche der GuV zu ändern. Existieren Formblätter, sind diese als speziellere Rege...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.4 Die Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung betreffend (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 188 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HGB schützt Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses (§ 328 HGB). Durch das TranspRLJABÄndRLUG v. 12.08.2020 wurden die Vorgaben zur Einhaltung des einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Elect...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.1 Einleitung

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Unrichtige Versicherung über die Richtigkeit eines Jahresabschlusses wurde ursprünglich im Jahr 2007 in § 331 Abs. 1 Nr. 3a HGB nach Vorbild des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act 2002[1] geregelt. Damit war der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Transparenz-RL 2004/109/EG[2] nachgekommen. Binnensystematisch war...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1 § 298 HGB

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 298 Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen (1) Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, die §§ 244 bis 256a, 264c, 265, 266, 268 Absatz 1 bis 7, die §§ 270, 271, 272 Absatz 1 bis 4, die §§ 274, 275 und 277 über den Jahresabschluß und die...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1.2.3.1 Vorlagepflichten

Rz. 149 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorlagepflichten beziehen sich (vgl. den Wortlaut von Abs. 3 Satz 1) auf[1] Jahresabschlüsse (sog. Handelsbilanz I) Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2 HGB (IFRS-Einzelabschluss für Offenlegungszwecke) (Teil-)Konzernabschlüsse Lageberichte zum Einzel- oder (Teil-)Konzernabschluss gesonderte nichtfinanzielle Berichte zum Einzel- oder (Teil-)Kon...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.6.1 Grundsatz

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Verrechnungs- und Saldierungsverbot ist eine Ausprägung des Vollständigkeitsgebots [1] und dient der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses,[2] insbes. in Zusammenschau mit den Gliederungsvorschriften der §§ 247, 266 HGB. Ausnahmen für Kreditinstitute enthält § 340a Abs. 2 Satz 3 HGB. Unzulässig ist die Verrechnung von Posten...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.9 § 272 Abs. 5 HGB beim Gesellschafter einer GmbH & Co. KG?

Rz. 298 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein weiteres Problem ist die Frage, ob § 272 Abs. 5 HGB auch auf Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anwendbar sind. § 264a HGB verweist auf alle Vorschriften der §§ 264ff. HGB, sodass es nahe liegt, die Vorschrift auch auf den Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anzuwenden.[1] Die Interessenlage ist vergleichbar – ob eine AG als Muttergesells...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4 § 264 Abs. 3 HGB

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Abs. 3 HGB (n. F.) befreit unter gewissen Voraussetzungen Unternehmen von der Beachtung der Sonderregeln für Kapitalgesellschaften (§§ 264–289a HGB), der Abschlussprüfung (§§ 316–324a HGB) und der Offenlegung (§§ 325–329 HGB). Es wird aber nicht von den Buchführungspflichten und der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach d...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.2.2 Prüfungskausale Kenntnisnahme

Rz. 134 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Geheimnis muss dem Täter bei Prüfung des Jahresabschlusses, eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB oder des Konzernabschlusses, d. h. bei den Pflichtprüfungen, bekannt geworden sein. Nicht erfasst ist das Bekanntwerden i. R. anderer Prüfungen (zu anderen Strafvorschriften aber vgl. Tz. 127). In zeitlicher Hinsicht muss die Tätigk...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.1.1 Überblick

Rz. 171 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 267 HGB definiert drei Kategorien von Kapitalgesellschaften. Von der Bilanzsumme, den Umsatzerlösen und der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl wird es abhängig gemacht, ob es sich um kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften handelt. Bereits die 4. EG-Richtlinie schrieb die Überprüfung der Schwellenwerte spätestens alle 5 Jahre...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.4 Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler lösen, sobald der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, keine Pflicht zur rückwirkenden Korrektur in späteren Darstellungen aus. Das schließt nicht aus, dass der Sachverhalt für das laufende Geschäftsjahr fehlerfrei darzustellen ist. Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler in den Vorjahren, können...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.8 Praktikabilität

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die praktische Bedeutung von § 264 Abs. 3 HGB ist zweifelhaft. Zwar hat die Vorschrift durch die Einstandspflicht für Verbindlichkeiten eine andere Struktur gegenüber der bislang geltenden Regelung erhalten, wo es um die Verlustübernahme ging. Daher ist ihr Anwendungsbereich auf Konstellationen ohne eine körperschaftsteuerliche Organschaft ge...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 2.1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Erbringung der in Art. 5 Abs. 1 VO (EU) Nr. 537/2014 aufgeführten Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer sind verboten. Nach dem Wortlaut der Vorschrift werden neben Leistungsbeziehungen des Abschlussprüfers selbst auch solche seines Netzwerks erfasst. Das Verbot der Erbringung bestimmter Nichtprüfungsleistungen gilt grundsätzli...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.5 § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleine Kapitalgesellschaften sind in § 267 Abs. 1 HGB definiert. Sie haben ggf. sechs Monate Zeit zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Sie brauchen keinen Lagebericht aufzustellen. Wegen der Freiwilligkeit gelten die Ausführungen zur Segmentberichterstattung zur Satzungsstatuierung und Stetigkeit (vgl. Tz. 17 f.).[1] Die Satzung kann (allei...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.2 Aufbewahrungsform

Rz. 123 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse müssen in Papierform aufbewahrt werden. Abs. 3 erlaubt für die übrigen aufzubewahrenden Unterlagen verschiedene Formen der Aufbewahrung, auch als Wiedergabe auf einem Bild- oder anderen Datenträger, soweit dies den GoB entspricht und die Übereinstimmung mit dem Original, jederzeitige Verfügbarkeit und prompt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1.2.3.3 Erforderliche Anhangangaben

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ferner sind bestimmte Angaben im Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden deutschen Unternehmens erforderlich (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4). Sie dienen der angemessenen Unterrichtung des deutschen Bilanzlesers. Im Einzelnen sind dies Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den befreienden Konzernabschluss/Konzernlagebericht aufstellt, ein Hinw...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.2 Instrumente zur Erfolgsdarstellung

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erfolgsbegriff nach IFRS ist umfassender als nach HGB, da er auch unrealisierte Erfolge beinhaltet (vgl. Tz. 87), entsprechend ist auch die Ergebnisrechnung nach IFRS komplexer als nach HGB. So stellt die GuV nur einen Teil des Gesamtergebnisses dar, welches das Periodenergebnis der GuV und das sonstige Ergebnis (other cormprehensive inco...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 7.1.1.1 Überblick

Rz. 226 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 274a HGB regelt Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und solche gem. § 264a HGB bei der Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Vorschrift fügt sich in die vielfältigen Erleichterungen zugunsten von kleinen Kapitalgesellschaften. Jedoch geht mit ihr ein hinnehmbares Informationsdefizit einher. § 131 Abs. 1 Satz 3 AktG verweist n...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Quotenkonsolidierung kommt es zu einer Hinzurechnung der quotalen Werte des Gemeinschaftsunternehmens zu den vollen Werten oder zu einer entsprechenden Verrechnung bzw. Konsolidierung mit den relevanten Posten des übrigen Konzerns. Bei Übereinstimmung der zu konsolidierenden GuV- bzw. Bilanzposten der Konzernunternehmen mit den ko...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.1.2 Bruttomethode

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Befreiung nach der Bruttomethode kommt in Betracht, wenn am Abschlussstichtag des Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen: Die Bilanzsummen in den Bilanzen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären, überste...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.2 Korrektur bereits veröffentlichter Abschlüsse

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten keine Regelungen über die Korrektur bereits veröffentlichter Abschlüsse (Rückwärtsberichtigung). Sie schreiben eine Rückwärtsberichtigung und Neuveröffentlichung aller fehlerhaften vorangegangenen Abschlüsse weder vor, noch stehen sie ihr entgegen. Ein Gebot der Rückwärtsberichtigung kann sich aber aus schuldrechtlichen Ver...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften der §§ 325–330 HGB enthalten den Kernbestand der handelsrechtlichen Regelungen zur Offenlegung des kaufmännischen Jahresabschlusses. Während § 325 HGB die Offenlegung selbst regelt, befasst sich § 325a HGB mit der Offenlegungspflicht von Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland, sodann folgen in den §...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.1 Definition von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge sind im Framework als Zunahmen von Vermögenswerten oder Abnahmen von Schulden definiert, die mit einer gleichzeitigen Zunahme des Eigenkapitals verbunden und nicht Bestandteil einer Eigenkapitalgebertransaktion sind ((IASB CF.4.68 [2018])). Entsprechend sind Aufwendungen definiert als Abnahmen von Vermögenswerten oder Zunahmen von Ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.1 Befreiungen für Einzelkaufleute

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a HGB sieht eine Befreiung von der Pflicht zur handelsrechtlichen Buchführung und zur Aufstellung des Inventars ausschließlich für Einzelkaufleute vor. Sie brauchen §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden, § 241a Satz 1 HGB. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Kaufmanns. Er kann sich auch dafür entscheiden, freiwillig handelsrechtliche Buch...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1 § 294 HGB

Rz. 136 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 294 Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten (1) In den Konzernabschluß sind das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz und die Rechtsform der Tochterunternehmen einzubeziehen, sofern die Einbeziehung nicht nach § 296 unterbleibt. (2) Hat sich die Zusammensetzung der in den Konzernabsch...mehr