Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.1.4 Verhältnis des Rahmenkonzepts zu den Rechnungslegungsstandards

Rz. 166 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1 hat Teile der Bilanzierungsgrundsätze aus dem Rahmenkonzept übernommen. Sein Regelungsbereich wird aber weiter auch durch das Rahmenkonzept adressiert.[1] Daraus ergibt sich nach dem Zweck und der Rechtsnatur des Rahmenkonzepts aber keine Regelungskollision. Nach der Vorstellung des IASB sind im Rahmenkonzept nur Leitlinien für die Ent...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1.6 Lagebericht

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bestimmte Unternehmen haben nach § 289 HGB einen Lagebericht aufzustellen. Der Lagebericht bildet neben dem Jahresabschluss eine zweite selbstständige Säule der handelsrechtlichen Rechnungslegung.[1] Während der HGB-Jahresabschlusses mehrere Zwecke verfolgt (z. B. Informations- und Ausschüttungsbemessungsfunktion), wurde der Lagebericht – jede...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.1 Ermittlung der allgemeinen Jahresabschlussgrundsätze der IFRS

2.2.2.1.1 Rahmenkonzept Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Rahmenkonzept (framework) liefert Indizien für das innere System der IFRS in der Vorstellungswelt des IASB. Es enthält Aussagen über: Informationsadressaten, Zweck und Zielsetzung von Abschlüssen (IASC F.9–.21 [1989]; IASB CF.OB1–.OB11 [2010]; CF 1.1.–1.21 [2018]) Zugrunde liegende Annahmen (IASC F.22–.23 [1989]; IAS...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB)

2.1.2.2.1 Begriff und Rechtsnatur der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der GoB bezieht sich in seiner historischen Prägung auf die kontinental-europäischen Bilanzierungsbräuche, die sich im deutschen, italienischen und französischen Handelsbilanzrecht entwickelt haben.[1] Die §§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB adressieren...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2 Erläuterung

2.1.2.1 Jahresabschluss (§§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB) Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften der §§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB regeln die Geltung der GoB für den Jahresabschluss. Der Begriff des Jahresabschlusses ist in § 242 Abs. 3 HGB definiert und umfasst die Bilanz samt Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. Kapitel 2). 2.1.2.2 Grundsä...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung

Rz. 166 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 1 Satz 2 ist im Bericht vorweg zu der Beurteilung der Lage der Kapitalgesellschaft oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts und bei der Prüfung des Konzernabsc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4 Einzelgrundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

2.1.2.2.4.1 Grundsatz der Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 Abs. 2 HGB (inhaltlich entsprechend Art. 4 Abs. 2 Jahresabschlussrichtlinie 2013 und Art. 2 Abs. 2 der Jahresabschlussrichtlinie 1978) gilt für alle Kaufleute und regelt mit den Geboten der Klarheit und Übersichtlichkeit die äußere Gesta...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.1.3 Stille Reserven, Geschäfts- oder Firmenwert und negativer Unterschiedsbetrag

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Verfahren zur Berücksichtigung der stillen Reserven sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts schreibt § 312 Abs. 1 und 2 HGB die Buchwertmethode vor. Dabei ist die Erstbilanzierung GuV-neutral vorzunehmen, während die Folgebilanzierung GuV-wirksam verläuft. Nach der Buchwertmethode ist ein Ansatz der Beteiligung am assoziierten Unternehmen b...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.1 Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Rz. 203 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 §§ 71ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Gr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4 Weiterführende qualitative Anforderungen an den Abschluss (Rahmenkonzept 2010)

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.23 (2018) bezeichnet Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit als weiterführende qualitative Anforderungen, die die Nützlichkeit von Abschlussinformationen erhöhen. Damit sind sie Optimierungsgebote. 2.2.2.4.1 Vergleichbarkeit (comparability) Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vergleichbarkeit i...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1 § 322 HGB

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 322 Bestätigungsvermerk (1) 1Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder zum Konzernabschluss zusammenzufassen. 2Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze anzugebe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 624 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben der planmäßigen Abschreibung gilt weiter auch die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung am Abschlussstichtag, wenn der beizulegende Zeitwert des goodwill dessen Buchwert unterschreitet (dauerhafte Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Eine außerplanmäßige Abschreibung kann aus verschiedenen Gründen geboten sein. Sowohl überm...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.2 Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Infolge eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) gehen die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber versorgungsberechtigten aktiven Mitarbeitern (durch Einzelrechtsnachfolge, bspw. asset deal, oder Gesamtrechtsnachfolge, bspw. Umwandlungsvorgänge) von einem übergebenden Unternehmen auf ein übernehmendes Unternehmen über. Letzteres tritt der ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2 Erläuterung

2.2.2.1 Ermittlung der allgemeinen Jahresabschlussgrundsätze der IFRS 2.2.2.1.1 Rahmenkonzept Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Rahmenkonzept (framework) liefert Indizien für das innere System der IFRS in der Vorstellungswelt des IASB. Es enthält Aussagen über: Informationsadressaten, Zweck und Zielsetzung von Abschlüssen (IASC F.9–.21 [1989]; IASB CF.OB1–.OB11 [2010]; CF 1...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2 System und Prinzipien der allgemeinen Jahresabschlussgrundsätze der IFRS

2.2.2.2.1 Zielsetzung von Abschlüssen (inneres System der IFRS) Rz. 167 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zielsetzung von Abschlüssen ist nach IASC F.12 (1989), IASB CF.1.12 (2018) und IAS 1.9 Satz 2 die Vermittlung von Informationen über die Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens, die für einen weiten Adressatenkreis bei desse...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4.2 Schadensumfang

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 HGB ist der Haftungsumfang auf 1,5 Mio. EUR beschränkt; bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2 Nr. 1 HGB) ist die Haftung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 HGB auf 16 Mio. EUR beschränkt, bei CRR-Kreditinstituten und Versicherungen (§ 316a Satz 2 Nr. 2 Nr. 3 HGB) ist die Haftung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 2 H...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2.2 Zu Grunde liegende Annahmen

2.2.2.2.2.1 Periodenabgrenzung (accrual basis) Rz. 168 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im System der IFRS bildet die Periodenabgrenzung (accrual basis) einen in IASC F.22 (1989), IASB CF.OB17 (2010) und IASB CF.1.17 ff. 2018) zum Ausdruck kommenden und in IAS 1.27 verankerten Systemgrundsatz.[1] Wie nach den GoB sind Erträge und Aufwendungen periodengerecht nach der wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1 HGB

Rz. 512 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB (Vollständigkeitsgrundsatz) und vorbehaltlich etwaiger Ansatzverbote in der Bilanz des wirtschaftlichen Eigentümers anzusetzen. Zur Frage der Zurechnung nach dem wirtschaftlichen Eigentum enthält sich das HGB konkreter Regelungen. Diese Lücke wird handelsbilanzrec...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3 System und Prinzipien der GoB

2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System) Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.4 Haftungserklärung

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [1]) umgesetzt werden.[2] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[3] Gleichwo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.2 GmbH-Recht

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wäre bei zutreffender Bilanzierung eine Unterbilanz ausgewiesen worden, wären Ausschüttungen an die GmbH-Gesellschafter unzulässig gewesen. § 31 GmbHG statuiert einen strengen Erstattungsanspruch, der sich auf die volle Höhe des an den Gesellschafter ausgezahlten Betrags beläuft.[1] § 31 Abs. 3 GmbHG statuiert eine Ausfallhaftung der Mitgesel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.5 Ausgestaltung der weiteren qualitativen Anforderungen

2.2.2.5.1 Verwirklichung der Vergleichbarkeit durch Darstellungs- und Methodenstetigkeit (consistency of presentation) Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.45 formuliert den Grundsatz der Stetigkeit für die Darstellung und die Gliederung des Jahresabschlusses und regelt, ergänzt durch IAS 1.46, die Ausnahmen von diesem Grundsatz. Über die dort geregelten Ausnahmen hinaus e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.2 Aufzunehmende Bilanzposten

Rz. 363 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des Tochterunternehmens vollständig und einzeln in den Konzernabschluss aufzunehmen (DRS 23.51), soweit nach dem Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bilanzierungsverbot oder -wahlrecht ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.3 Besonderer Teil zur Prüfungsdurchführung

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer hat nach Abs. 3 in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern und dabei auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Dies soll die Adressaten des Prüfungsberichts in die Lage versetzen, die Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers bess...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6 Fortbestehende qualitative Anforderungen an den Abschluss (Rahmenkonzept 1989 und IAS 1)

2.2.2.6.1 Verwirklichung der Verlässlichkeit durch Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit den IFRS Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zweck der IFRS, ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für einen breiten Adressatenkreis zu zeichnen, wird in IASC F.15–.18 (1989) näher beschrieben und in IASC...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2 Entstehungsgeschichte der §§ 243ff., 264 Abs. 2 HGB

2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897 Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1 Einleitung

2.1.1.1 Überblick Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB bildet seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985[1] für alle Kaufleute das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss. Die Regelung verweist in Abs. 1 durch eine Generalnorm des Handelsbilanzrechts auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.5 Heilung

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 256 Abs. 6 AktG ist die Heilung von Bilanzierungsfehlern möglich. Sie soll Rechtssicherheit für die Gesellschaft und für die Organe bringen.[1] Nach ganz h. M. bewirkt die Heilung den Wegfall der Nichtigkeit des Jahresabschlusses.[2] Im Falle von fehlerhaften Bilanzansätzen aufgrund von Ansatz- und Bewertungsfehlern beträgt die Heilung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 3.1 § 317 HGB

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung (1) 1In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 2Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind. 3Die...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1 § 330 HGB

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 [Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften] (1) 1Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Kapitalgesellschaften Formbl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.2.2 Einheitlichkeitsgebot bei der Bewertungsmethodenwahl

Rz. 577 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahresabschluss herrscht das Diktat der intertemporalen Stetigkeit der Bewertungsmethoden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Diese Stetigkeit wird auf Ebene des Konzernabschlusses um eine Dimension erweitert, d. h., innerhalb des einheitstheoretischen Rechtsgebildes sind gleiche oder gleichartige Sachverhalte konsistent, zwischen den Tochteruntern...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.2 Ansatz zum Nennbetrag

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapital ist zum Stichtag zum Nennbetrag anzusetzen. Trotz Nettoausweises ergibt sich aus dem Zusammenhang mit § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB, dass auch bei nicht voller Einzahlung ein voller Ansatz notwendig ist.[1] Der Nennbetragsziffer wird elementare Bedeutung für den Kapitalschutz zugebilligt, weil in dieser Höhe das Vermögen gegen Ausschüttung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Abschlusses nach IFRS

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 VO (EU) 1606/2002 v. 19.07.2002[1] schreibt in der EU börsennotierten Mutterunternehmen vor, einen konsolidierten Abschluss nach den unionsrechtlichen IFRS aufzustellen. Die Vorschrift ist als Verordnung unmittelbar für die adressierten Mutterunternehmen verbindlich. Sie bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Durch § 315a HGB ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.2.1 Gegenstand und Umfang der Prüfung

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ergibt sich aus den Bestandteilen des Konzernabschlusses. Bei einem HGB-Konzernabschluss[1] umfassen diese unter Bezugnahme auf § 297 Abs. 1 HGB somit Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel, den Konzernlagebericht sowie die optiona...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.4 Personenhandelsgesellschaften

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bis zum Inkraftreten des MoPeG am 01.01.2024 fanden sich für Personenhandelsgesellschaften keine Regelungen zum Umgang mit Fehlern in Bilanzen im HGB. Es gab daher auch kein dem § 256 AktG entsprechendes Regime mit einer Heilungsmöglichkeit gem. § 256 Abs. 6 AktG.[1] Gleichwohl sollte wie im Kapitalgesellschaftsrecht zwischen fehlerhaften Bil...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.3.1 Überblick

Rz. 198 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Steuerabgrenzung im Konzernabschluss setzt sich zusammen aus den sich nach § 274 HGB ergebenden latenten Steuern, welche aufgrund von § 298 Abs. 1 HGB im Konzernabschluss zu berücksichtigen sind und weiteren nach § 306 HGB zu bilanzierenden latenten Steuern auf bestimmte Konsolidierungsmaßnahmen (vgl. Tz. 237 ff.). Bezüglich des Wesens und ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.17 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Nr. 16)

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaften, die nach § 161 AktG zur Abgabe einer Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung) verpflichtet sind, müssen nach § 285 Nr. 16 HGB im Anhang angeben, dass diese abgegeben und wo diese zugänglich gemacht wurde. Diese Anhangangabe bezweckt, den Abschlussadressaten darüber zu informieren, ob die Entsprechenserk...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.2.1 Grundsatz

Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleine Kapitalgesellschaften dürfen zwei der drei Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme von 6.000.000 EUR Umsatzerlöse von 12.000.000 EUR Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von 50. Im Ergebnis darf somit nur eines dieser Merkmale überschritten werden, um eine Gesellschaft als kleine einzuordnen. Eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.3 Verstöße gegen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§ 256 Abs. 5 AktG)

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist gem. § 256 AktG nichtig, wenn ein Fall wesentlicher Überbewertung vorliegt. Überbewertung liegt vor, wenn Vermögensgegenstände zu hoch und Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zu niedrig bewertet sind. Dem steht gleich, wenn Schulden gar nicht angesetzt wurden, obwohl dies erforderlich war.[1] Die Überbewertu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.2.1 Vollständigkeitsgebot (Satz 1)

Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und RAP sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen vollständig aufzunehmen, soweit nach dem maßgeblichen Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bil...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.6 Unterzeichnung und Vorlage

Rz. 195 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 5 Satz 1 hat der Abschlussprüfer den Prüfungsbericht unter Angabe von Name, Ort und Datum [1] und unter Verwendung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer (§ 18 Abs. 1 WPO), bzw. im Falle einer mittelgroßen GmbH ggf. auch der vereidigte Buchprüfer (§ 128 Abs. 2 WPO), eigenhändig (§ 126 Abs. 1 BGB) zu unterzeichnen und zu siegeln (§ ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.1.1 Rahmenkonzept

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Rahmenkonzept (framework) liefert Indizien für das innere System der IFRS in der Vorstellungswelt des IASB. Es enthält Aussagen über: Informationsadressaten, Zweck und Zielsetzung von Abschlüssen (IASC F.9–.21 [1989]; IASB CF.OB1–.OB11 [2010]; CF 1.1.–1.21 [2018]) Zugrunde liegende Annahmen (IASC F.22–.23 [1989]; IASB CF.OB17, .4.1 [2010];...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.3 Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 5). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der In...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.4 Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Nr. 3)

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB sind solche Personen, die über die Prüfungstätigkeit hinaus für das zu prüfende Unternehmen tätig geworden sind, von der Prüfung ausgeschlossen. Diese Vorschrift konkretisiert das Selbstprüfungsverbot, wonach Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer einen Tatbestand in der Rolle eines Abschlussprüfers n...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.2.1.2 § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ordnungsbewehrt sind demnach die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB: Bei KapGes davon erfasst sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung, namentlich der Bestätigungsvermerk, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Änderungen des Jahres...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.1 Vergleichbarkeit (comparability)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vergleichbarkeit ist ein zentrales Optimierungsziel der IFRS. Seine Bedeutung folgt aus ihrer Kapitalmarktorientierung. Investoren sollen auf der Grundlage eines IFRS-Abschlusses einerseits den Wert des Unternehmens und seiner Anteile mit dem Wert anderer Unternehmen und deren Anteile vergleichen können. Sie sollen aber auch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.2 Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die sich zwischen den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ergeben, werden bereits in deren Jahresabschlüssen bzw. in der Handelsbilanz II berichtigt. Sofern die Korrektur unterblieben ist, kann diese auch noch im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durchgeführt werden. Bei Vorliegen unwesentlic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.1.1 Überblick

Rz. 305 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den handelsrechtlichen Konzernabschluss schreibt § 297 HGB seit 1998, zunächst auf börsennotierte Mutterunternehmen beschränkt, einen Eigenkapitalspiegel vor. Durch das BilMoG ist diese Pflicht für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB auf den Jahresabschluss nicht konzernrechnungslegungspflichtiger k...mehr