Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Dr. Niels Henckel, Prof. Dr. Christian Fink
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 37

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblichen Beträge, die nicht bereits anderweitig aus dem Jahresabschluss hervorgehen, erteilt wird, soll dem Jahresabschlussadressaten ein möglichst umfassendes Bild der Finanzlage der Gesellschaft vermittelt werden.[1]

§ 285 Nr. 3a HGB gilt sowohl für mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) und große KapGes (§ 267 Abs. 3 HGB) wie auch für kleine KapGes (§ 267 Abs. 1 HGB) und KleinstKapGes (§ 267a HGB). Die Befreiung von der Angabepflicht für kleine Gesellschaften ist durch das BilRUG entfallen.

 

Rz. 38

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Bei sonstigen finanziellen Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB handelt es sich um am Abschlussstichtag aktuelle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, denen sich die KapGes nicht einseitig entziehen kann.[2] Finanzielle Verpflichtungen haben in der Zukunft Ausgaben zur Folge. Sachleistungsverpflichtungen fallen daher nicht unter § 285 Nr. 3a HGB.[3] Sonstige finanzielle Verpflichtungen können einen vertraglichen Rechtsgrund haben oder auf einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis, einem gesellschaftsrechtlichen- oder einem sonstigen faktischen Verhältnis beruhen.[4] Beispiele sind:[5]

  • Zahlungsverpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen wie z. B. Miet- und Leasingverhältnisse
  • Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben
  • Verpflichtungen aus Verlustübernahmen
  • Verpflichtungen aus zukünftigen Großreparaturen
  • Verpflichtungen aus Vertragsstrafen.

Der Anwendungsbereich dieser Vorsc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
    1
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
    1
  • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
    1
  • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
Handbuch Insolvenz
Bild: Haufe Shop

Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren