Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.2 Aufsichtsrat

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat den Vorstand zu überwachen. Diese Überwachungspflicht äußert sich konkret in präventiver und nachträglicher Kontrolle sowie der Beratung (insbesondere im Zusammenhang mit § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG).[1] Gem. §§ 116, 93 AktG haftet der Aufsichtsrat bei fehlerhafter Ausübung seiner Pflichten wie ein Vors...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.2 Bestellung des Konzernabschlussprüfers (Abs. 2)

Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses wählen nach § 318 Abs. 1 HS. 2 HGB die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Für das Wahlverfahren gelten damit dieselben rechtsformspezifischen Regelungen wie zur Wahl des Abschlussprüfers vom Jahresabschluss des Mutterunternehmens.[1] Allerdings geht der Gesetzgeber von der mit Blick auf Effizienzü...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 161 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Jahresabschlussgrundsätze der IFRS gelten rechtsform-, größen- und branchenunabhängig für alle Unternehmen, die für allgemeine Zwecke einen Jahresabschluss nach den IFRS aufstellen.[1] Das ergibt sich aus IAS 1.2 und gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den IFRS verpflichtet ist.[2] Eine ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unionsrechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungslegungsstandards, des Steuerbilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechtsanwender und von wirtschaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der betri...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.1 Begriff und Rechtsnatur der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der GoB bezieht sich in seiner historischen Prägung auf die kontinental-europäischen Bilanzierungsbräuche, die sich im deutschen, italienischen und französischen Handelsbilanzrecht entwickelt haben.[1] Die §§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB adressieren die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (materielle GoB, vgl. Kapitel 1)...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.2 § 264 Abs. 3 Satz Nr. 1 HGB

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens müssen der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt haben. Dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses. Damit ist eine Zustimmung durch eine Satzungsklausel oder eine durch Satzung antizipierte Zustimmungserklärung ausgeschlossen.[1] Bei Stimmbindungsverträgen gilt: Ist das ausgleichs...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.5 Ergänzung des Prüfungsurteils

Rz. 232 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Über Erweiterungen des Prüfungsgegenstands ist im Bestätigungsvermerk nur dann zu berichten, wenn eine gesetzliche Regelung eine Aussage zu dem erweiterten Prüfungsgegenstand im Bestätigungsvermerk vorsieht, z. B. § 30 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 8 Abs. 3 UBGG oder § 6b Abs. 5 EnWG. BEISPIEL Eine Erweiterung des Prüfun...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.4 Sonstige Angaben unter der Bilanz, insb. für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) ergibt sich eine Pflicht zu weiteren Angaben unter der Bilanz bei Inanspruchnahme der ihnen zustehenden gesetzlichen Erleichterungen bei Aufstellung des Jahresabschlusses. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ermöglicht es Kleinstkapitalgesellschaften auf die Aufstellung eines Anhangs zu verzichten, wenn best...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1 § 328 HGB

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 328 Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (1) 1Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Absatz 2a, des Konzernabschlusses, des Lage- oder Konzernlageberichts oder der Erklärungen nach § 264 Absatz 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5, § 297 Absatz 2 Sa...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.2.2 § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennbetrag bzw. dem rechnerischen Wert der Anteile ist bei Aufstellung der Bilanz mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Beim Verständnis der Vorschrift ist zu beachten, dass § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB nur noch regelt, wie der Erwerb eigener Anteile im folgenden Jahresabschl...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.4 Anhang

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anhang ist ein wesentlicher[1] Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB) bei allen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie bei Genossenschaften (§ 336 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Anhangpflicht befreit, wenn sie die Angaben über die Haftung...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.4 § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verlangt die Aufstellung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres. Die Vorschrift bezieht sich allein auf die Aufstellung des Jahresabschlusses. Für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) gibt es eine Ausnahme in § 264 Abs. 1 Satz 4 HG...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.7 Befreiung für Einzelkaufleute i. S. d. § 241a (IV)

Rz. 109a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch das BilMoG neu hinzugefügte § 241a HGB sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute. i. S. d. § 241a HGB vor. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses wegfällt. Es ist zu differenzieren bzgl. Wegfall der Buchführungspflicht (§ 241a HGB), Wegfall der Pflicht zur Aufstellung des Inventars u...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatzgebot greift: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 HGB) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 HGB) Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für Abraumbeseitigung (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Rückstellung...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.3 Synopse

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Kapitel 15: Prüfung / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der § 316 HGB regelt die Pflicht zur jährlichen Abschlussprüfung für KapGes. Der Paragraf regelt die Abschlussprüfungspflicht von Jahresabschlüssen in Abs. 1 sowie die Abschlussprüfungspflicht von Konzernabschlüssen in Abs. 2.[1] Abs. 3 beschäftigt sich mit der Nachtragsprüfung, die immer dann zu erfolgen hat, wenn eine Änderung des Jahresabsc...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.1.1 Beteiligungsbuchwert

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 312 Abs. 1 HGB ist eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Zudem sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsb...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.1 Verwirklichung der Verlässlichkeit durch Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit den IFRS

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zweck der IFRS, ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für einen breiten Adressatenkreis zu zeichnen, wird in IASC F.15–.18 (1989) näher beschrieben und in IASC F.46 (1989) durch eine vage Vermutung im alten Rahmenkonzept bezeichnet. Sie besagt, dass im Regelfall die Anwendung der IFRS zur Vermittlung eines den ta...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.2.1.1 § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Nichtanwendung von § 264a HGB muss gem. § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB wenigstens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person sein. Nicht ausreichend ist die schuldrechtliche Übernahme von Pflichten durch eine natürliche Person.[1] Hingegen stellt das Gesetz keine weiteren Anforderungen an eine natürliche Person. Die in...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.2 Voraussetzung der Befreiung

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Befreiung ist kumulativ, dass an den Stichtagen (vgl. Kapitel 4 Tz. 144 ff.) zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre der Umsatzerlös nicht mehr als 600.000 EUR und der Jahresüberschuss nicht mehr als 60.000 EUR betragen. Damit wird die zwingende Verknüpfung von Kaufmannseigenschaft und Buchführungs- und Inventarpflich...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.5 Prüfung der ESEF-Konformität

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB sind Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB, die als Inlandsemittenten i. S. des § 2 Abs. 14 WpHG Wertpapiere i. S. des § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine Gesellschaften i. S. des § 327a HGB sind, verpflichtet, den Jahresabschluss, den E...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2 § 319 HGB

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe (1) 1Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. 2Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2) oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Ab...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.2 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum AktG vom 6. September 1965

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch die Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931[1] eingefügte § 260b HGB regelte vorübergehend einen weiteren Verweis auf die handelsrechtlichen GoB. Mit dem Aktiengesetz vom 30.01.1937 [2] ist diese Vorschrift reformuliert und in § 129 AktG überführt worden.mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.2 Prüfungsumfang und -durchführung

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Ziel der Abschlussprüfung besteht darin, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, die sich wesentlich auf das Bild des Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung zu erkennen. Um dieses Zi...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.4 § 264 Abs. 2 Satz 4 und 5 HGB

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) im Hinblick auf den Anhang werden dort dargestellt (vgl. Tz. 219). § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB legt fest, dass bei einem Verzicht auf den Anhang zusätzliche Angaben unter der Bilanz gemacht werden müssen, wenn aufgrund besonderer Umstände der Jahresabschluss ein von den tatsächlich...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.1 Voraussetzung: In den Konzernabschluss einbezogene Kapitalgesellschaft

Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es muss sich um eine Kapitalgesellschaft handeln. Erfasst sind somit GmbH, AG und KGaA. Über § 264a HGB ist diese Vorschrift nicht anwendbar, weil § 264b HGB eine großzügigere Regelung für GmbH & Co. KGs aufstellt.[1] Nicht von § 264b HGB ist jedoch die Komplementär-GmbH erfasst, sodass für diese ein Jahresabschluss nach den Regeln der §§ 238...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.2 Verlässlichkeit (reliability) und Nachprüfbarkeit

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verlässlichkeit (reliability) ist im inneren System der IFRS ein Prinzip und damit ein Optimierungsgebot für den IFRS-Abschluss. IASC F.31 Satz 2 (1989) beschreibt das Verlässlichkeitsprinzip verkürzt inhaltlich dem handelsrechtlichen Grundsatz der Bilanzwahrheit entsprechend: "Informationen sind dann verlässlich, wenn sie keine wesentli...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 § 246 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot (1) 1Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.4 Verständlichkeit (understandability)

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss muss für einen sachverständigen Adressaten leicht verständlich (readily understandible) sein. IASC F.25 (1989) und IASB CF.2.36 (2018) beschreiben das den IFRS zugrunde liegende Bild des sachverständigen Adressaten mit wertenden Begriffen. Vorausgesetzt wird, dass die Adressaten eine "angemessene" Kenntnis geschäftlicher ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.2 IFRS

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 239 HGB findet wie auch § 238 (vgl. Tz. 37 ff. zu § 238 HGB) keine Entsprechung in den IFRS.[1] Rz. 49a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Framework des IASB nennt das Merkmal des Entscheidungsnutzens (decision usefulness, Rz. 1.2) sowie die Grundsätze der Entscheidungsrelevanz (relevance, Rz. 2.6 ff.) und der glaubwürdigen Darstellung (faithful ...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.8 Maßgeblicher Abschluss des Beteiligungsunternehmens (Abs. 6)

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 312 Abs. 6 HGB legt sowohl in zeitlicher als auch sachlicher Hinsicht fest, welcher Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens der Equity-Konsolidierung zugrunde zu legen ist. Während vom zeitlichen Aspekt her auf den jeweils letzten Abschluss des assoziierten Unternehmens abzustellen ist, ist vom sachlichen Aspekt her der Konzernabschlu...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2 IFRS

2.2.1 Einleitung 2.2.1.1 Überblick Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS bilden wie die GoB ein Gesamtsystem, das sich aus den Rechnungslegungszwecken (inneres System) und daraus abgeleiteten Rechnungslegungsprinzipien und -grundsätzen (äußeres System) zusammensetzt. Die Rechnungslegungszwecke sind als inneres System...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS bilden wie die GoB ein Gesamtsystem, das sich aus den Rechnungslegungszwecken (inneres System) und daraus abgeleiteten Rechnungslegungsprinzipien und -grundsätzen (äußeres System) zusammensetzt. Die Rechnungslegungszwecke sind als inneres System durch die Vorgängerorganisation ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.7 Befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses nach IFRS

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2b macht die (beschränkte) befreiende Wirkung des IFRS-Abschlusses von folgenden formalen Voraussetzungen abhängig: Nr. 1 stellt klar, dass bei Anwendung des Abs. 2a der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum IFRS-Einzelabschluss an Stelle des Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss zu übermitteln und damit offenzulegen ist. Den i...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1 §§ 264 Abs. 1 Satz 2, 297 Abs. 1 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) [. . .] 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechn...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.5 Anhang

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und nach § 264a HGB von haftungsbeschränkten Personengesellschaften um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet. Er ist in §§ 284ff. HGB kodifiziert. Der Anhang erhält seine Bedeutung, weil der Jahresabschluss klar und übersichtl...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.8 Fazit

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Rechnungslegung informiert mit Dokumenten, insbesondere mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, in denen die Ergebnisse der Rechnungslegung zusammengefasst werden. Diese Dokumente werden mit Hilfe von Rechenwerken des Rechnungswesens, insbesondere der Buchführung, erstellt. Die Rechnungslegung f...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.2.1 Die phasengleiche Aktivierung

Rz. 281 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unabhängig vom Verständnis der "Beträge, auf deren Zahlung die Gesellschaft einen Anspruch hat", ist es unbestritten, dass die Grundsätze zur phasengleichen Vereinnahmung von Dividenden nach der "Tomberger"-Rechtsprechung [1] weiterhin anwendbar bleiben.[2] Die "Tomberger"-Grundsätze besagen, dass eine Muttergesellschaft die Gewinnansprüche g...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.3 Prüfung und Feststellung auch der verkürzten Form

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Klarzustellen ist, dass der Jahresabschluss bei Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 327 HGB auch in der verkürzten Form geprüft und festgestellt werden muss, auch wenn daneben ein unverkürzter Jahresabschluss für interne Zwecke aufgestellt, geprüft und festgestellt ist.[1]mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.6 Rechtsfolgen für § 264 Abs. 3, Abs. 4 HGB

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsfolgen liegen im Verzicht auf den ersten, dritten und vierten Unterabschnitt des zweiten Abschnitts vom dritten HGB-Buch. Die einzelnen Befreiungsfolgen: Jahresabschluss besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB nur aus Bilanz und GuV. Anhang (§§ 284–288 HGB) und Lagebericht (§§ 289, 289a HGB) sind entbehrlich. Detailvorschriften der §§ 264–274a H...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.7.2 Europäische Ebene: ESMA

Rz. 315 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nachdem durch die IAS-Verordnung für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die IFRS Anwendung finden, wurde es wichtig, dass die IFRS einheitlich über Ländergrenzen hinweg angewendet werden. Hierzu gründete die EU-Kommission 2001 das Committee of European Securities Regulat...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.4 Steuerrechtliche Sanktionen

Rz. 301 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die steuerrechtlichen Sanktionen der Verletzung von Rechnungslegungspflichten sind von besonderer Bedeutung, denn in vielen Fällen stellen sie die einzigen Vorschriften da, die eine Beachtung der Pflichten effektiv gewährleisten. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 158 AO, wonach der aufgestellte Jahresabschluss die Vermutung der sachlichen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.4 Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB)

Rz. 155 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist anders als die Buchführung (§ 239 Abs. 1 HGB) nach § 244 HGB zwingend in deutscher Sprache aufzustellen. Dazu gehören heute auch englische Fachbegriffe.[1] Die einzelnen Werte sind in Euro auszuweisen. Für die Umrechnung ausländischer Währungen gilt § 256a HGB. Zur Übergangsfrist während der Währungsumstellung von Deu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.3 Bilanz

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bilanz (von spätlateinisch bilanx, Waage) bezeichnet man eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, etwa des Einzelkaufmanns oder der Gesellschaft als Unternehmensträger.[1] Sie ist eine kurzgefasste und stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform.[...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.6 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Verbesserung der Information

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft soll einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Adressatenkreis ist unbegrenzt – Gesellschafter und Gläubiger, aber auch Arbeitnehmer, Konkurrenten und die Öffentlichkeit.[1] Alle drei Lagen stehen gleichrangig nebeneinander.[2] Für die Darstellung der Vermögenslage o...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.2.1 Vollständige und verkürzte Zwischenabschlüsse

Rz. 282 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Zwischenbericht kann entweder in der Form eines vollständigen oder eines verkürzten Abschlusses aufgestellt werden. IAS 34 gibt einen Mindestumfang vor und gestattet zugleich eine umfassendere Darstellung. Rz. 283 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird ein vollständiger Zwischenbericht aufgestellt, so hat dieser die durch IAS 1 für einen vollstän...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1 Einleitung

2.2.1.1 Überblick Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS bilden wie die GoB ein Gesamtsystem, das sich aus den Rechnungslegungszwecken (inneres System) und daraus abgeleiteten Rechnungslegungsprinzipien und -grundsätzen (äußeres System) zusammensetzt. Die Rechnungslegungszwecke sind als inneres System durch die Vorgä...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 160 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bis 1989 entwickelten sich die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS ohne dokumentierte Leitlinien allein durch die kasuistische Festschreibung von Kompromissen zwischen den vorherrschenden Bilanzierungsregeln (sog. best practice) der damaligen im IASC vertretenen Länder.[1] Entsprechend der Zusammensetzung des IASC[2]...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.3 § 264c Abs. 3 HGB

Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Abs. 3 Satz 1 HGB stellt klar, dass das Privatvermögen des Gesellschafters und damit verbundene Aufwendungen und Erträge nicht im Jahresabschluss der Gesellschaft erfasst werden dürfen. Dieser eigentlich nicht der Klarstellung bedürfende Grundsatz bringt ein allgemeines Prinzip zum Ausdruck: Vermögensgegenstände, die steuerlich als So...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.2 Sorgfalts-(Vorsichts-)prinzip (prudence principle)

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vorsicht wird in IASC F.37 (1989) als Sorgfaltsmaßstab mit dem Pflichtprogramm der kaufmännischen Vernunft formuliert.[1] Mit dieser Formulierung traf das IASC auch das richtige Verständnis des Vorsichtsprinzips. Weder gebietet es, noch rechtfertigt es, Schätzungs- und Ermessensspielräume möglichst pessimistisch auszuüben. Es...mehr