Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.8 Stichtagsprinzip, Wertaufhellung und Berichtszeitraum

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Stichtagsprinzip findet in IAS 1.36 und IAS 10 Ausdruck. Wie nach den handelsrechtlichen GoB sind auch nach IFRS die Verhältnisse am Bilanzstichtag für Ansatz, Bewertung und Ausweis maßgeblich. Erkenntnisse und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nach IAS 10.8 bis zur Freigabe der Veröffentlichung des Jahresabschlusses zu berücksicht...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.1 Gegenstand der Prüfung

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Prüfungsgegenstand sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Neben Bilanz, GuV und Anhang umfasst dies bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften auch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darüber ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der B...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.18 Aufschlüsselung der Honorare für den Abschlussprüfer (Nr. 17)

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 17 HGB müssen KapGes das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete, nach Vergütungsbestandteilen aufgeschlüsselte Gesamthonorar angeben. Diese Angabepflicht bezweckt, den Adressaten des Jahresabschlusses über die Abschlussprüfervergütung zu informieren und dadurch zur Kontrolle der Unabhängigkeit und Objektivität...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.3 Segmentberichterstattung

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Segmentberichterstattung besteht wie im Konzernbilanzrecht (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB) ein Wahlrecht. Gem. DRS 3.1 hat die Segmentberichterstattung das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder des Konzerns zu geben. Dadurch wird der Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage verbessert. Chancen un...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.2 Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Abhängigkeit von der Rechtsform des zu prüfenden Unternehmens ist das Wahlverfahren unterschiedlich strukturiert. Insbesondere bei Aktiengesellschaften ist die Vorgehensweise – vor dem Hintergrund der sachlichen Erfordernisse großer Publikumsgesellschaften – äußerst förmlich geregelt. Bei den übrigen Rechtsformen ist das Vorgehen zwar an d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.1.1 Entwicklung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen (Satz 1)

Rz. 320 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss des Mutterunternehmens mit denen der Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung bezieht sich sowohl auf die Bilanz (Summenbilanz) als auch die GuV (Summen-GuV). In der Bilanzierungspraxis ist es geläufig, lediglich den ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.3 § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB regelt den sog. Bilanzeid. Die Vorschrift wurde erstmals im Jahr 2007 eingeführt (ex § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, sodann § 264 Abs. 2 Satz 5 HGB, nun wieder § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB) und setzt Art. 4 Abs. 2c der Transparenzrichtlinie um. Wortlaut und Herkunft zeigen die deutlich kapitalmarktrechtliche Prägung dieser Vorschr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.5.1 Verwirklichung der Vergleichbarkeit durch Darstellungs- und Methodenstetigkeit (consistency of presentation)

Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.45 formuliert den Grundsatz der Stetigkeit für die Darstellung und die Gliederung des Jahresabschlusses und regelt, ergänzt durch IAS 1.46, die Ausnahmen von diesem Grundsatz. Über die dort geregelten Ausnahmen hinaus ergeben sich Durchbrechungen aus den Grundsätzen der Verständlichkeit und Relevanz. Deshalb müssen Posten, die zu Leerp...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1 § 334 HGB

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Bußgeldvorschriften (1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaftmehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 1 Satz 1 unterliegen der Jahresabschluss (§ 264 HGB) und der Lagebericht (§ 289 HGB) bei allen Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften i. S. v. § 264a HGB einer jährlichen Pflichtprüfung. Von der Prüfungspflicht sind nach Abs. 1 Satz 1 auch IFRS-Einzelabschlüsse gem. § 325 Abs. 2 a HGB betroffen.[1] Die Prüfungspflic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.6.3 Bilanzeid

Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei bestimmten börsennotierten Kapitalgesellschaften (Inlandsemittent i. S. d. § 2 Abs. 7 WpHG und nicht nur Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 50.000 EUR) müssen deren gesetzliche Vertreter gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB versichern, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.3 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rz. 225 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern Einwendungen zu erheben sind, ist der Bestätigungsvermerk nach Abs. 4 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen. Unter Einwendungen sind Beanstandungen gegen die Rechnungslegung zu verstehen, die sich im Rahmen der Prüfungsdurchführung ergeben.[1] Der Abschlussprüfer muss aufgrund seiner Treuepflicht die geprüfte Gesellschaft zunächst au...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 10.1.2.2.2 Zusammengefasster Prüfungsbericht (Satz 2)

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 324a Abs. 2 Satz 2 HGB kann der Prüfungsbericht zum IFRS-Einzelabschluss gem. § 325 Abs. 2a HGB mit dem Prüfungsbericht betreffend die Prüfung des HGB-Jahresabschlusses zusammengefasst werden. Im Hinblick auf die Berichterstattung sind einige besondere Aspekte zu beachten. Für die zusammengefasste Berichterstattung über die Prüfung de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kritik am anschwellendem Umfang der IFRS-Finanzberichterstattung (Disclosure Overload), die sich auf einer im Januar 2013 vom IASB ausgerichteten Konferenz kristallisierte, war Ausgangspunkt der Disclosure Initiative des IASB, in deren Zentrum Änderungen der IAS 1, IAS 7, IAS 8 und die standardübergreifende Fortentwicklung des Wesentlichkeit...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Man wird mit Fug und Recht sagen können, dass es sich bei den Offenlegungspflichten um eine Dauerbaustelle des Handelsbilanzrechts handelt. Seit der grundlegenden Reform durch das BiRiLiG 1985 und der Einführung der §§ 325–329 HGB hat es eine lange Reihe von Reformmaßnahmen gegeben, von denen die wichtigsten hier genannt seien: Mit dem Gesetz z...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.1 Bilanz und Eröffnungsbilanz

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 1 statuiert die grundsätzliche Pflicht eines jeden Kaufmanns (zum Begriff siehe §§ 1ff. HGB sowie vgl. Tz. 6 ff.) zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlussbilanz und regelt ihren Inhalt, soweit alle Kaufleute betroffen sind. Abs. 4 sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute i. S. d. § 241a HGB vor. Für KapGes g...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit besagt, dass unwesentliche Einflussgrößen bei der Bilanzierung außer Betracht bleiben können, wenn der Einfluss auf das Ergebnis des Jahresabschlusses gering ist und diese für den Bilanzadressaten vernünftiger Weise (normative Wertung) ohne Belang sind.[1] Dabei handelt es sich zum eine...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.4.2 Verbundene Berichte

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Jahresabschlussrichtlinie 2013 ließ die Vorschriften über den Lagebericht inhaltlich weitgehend unverändert. Parallel zur Revision der Jahresabschlussrichtlinie hat die Kommission aber den Vorschlag für eine Richtlinie eingebracht,[1] die die Berichtspflichten großer Unternehmen über nicht finanzielle Informationen ( non financial reporting...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1 §§ 264, 297 HGB

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung (1) [. . .] 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2.1 Zielsetzung von Abschlüssen (inneres System der IFRS)

Rz. 167 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zielsetzung von Abschlüssen ist nach IASC F.12 (1989), IASB CF.1.12 (2018) und IAS 1.9 Satz 2 die Vermittlung von Informationen über die Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich ist. Der Adressatenk...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die allgemeinen Vorschriften der § 242 Abs. 1–3 HGB schreiben die Aufstellung eines mindestens aus Bilanz und GuV bestehenden Jahresabschlusses mit dem nach den §§ 246, 247 HGB vorgeschriebenen Inhalten für alle Kaufleute einschließlich der Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und für andere juristische Personen vor, die ein ka...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.35 Angabe des Vorschlags oder Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses (Nr. 34)

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 34 HGB ist der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung in den Anhang aufzunehmen. Das bezweckt, dem Jahresabschluss-Adressaten Informationen über die künftige Ergebnisverwendung zu vermitteln.[1] Kleine KapGes (§ 267 Abs. 1 HGB) sind gem. § 288 Abs. 1 HGB davon befreit. Damit ist de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.2.3 Form und Inhalt des Zwischenabschlusses

Rz. 305 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anforderungen an den Zwischenabschluss sind nicht gesetzlich normiert, sondern ergeben sich aus seiner Funktion: Er hat die gleiche Bedeutung, die bei Identität des Abschlussstichtags dem Jahresabschluss zukommt. Er hat folglich durch eine stichtagsbezogene Ermittlung eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellung des Vermögens und de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.1 Wesen und regelungsmethodische Natur

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. In den Worten des BFH sind Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung "Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Buchführung und Bilanz zu gelangen".[1] Die GoB ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1 §§ 252 Abs. 1 Nr. 4, 277 Abs. 1 HGB

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: [. . .]mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.4 BilMoG

Rz. 114 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) v. 25.05.2009[1] hatte nach der Regierungsbegründung eine Verschiebung der Gewichtung der Bilanzierungszwecke zum Ziel. Es sollte die Informationsfunktion des Jahresabschlusses durch eine Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2 §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen (1) 1Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3 § 332 HGB

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 332 Verletzung der Berichtspflicht (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Abschlußprüfer oder Gehilfe eines Abschlußprüfers über das Ergebnis der Prüfung eines Jahresabschlusses, eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a, eines Lageberichts, eines Konzernabschlusses, eines Konzernlageberichts ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.1 HGB-Rechnungslegungsrecht

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die gesetzlichen Regelungen zur kaufmännischen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des HGB . Das ist konsequent, denn Rechnungslegung und Bilanzierung sind kein Spezifikum der unternehmenstragenden Gesellschaft, sondern eine allgemeine Anforderung an die Handelsbücher und – darauf aufbauend – die Rechnungslegung des Kaufmanns, sei er E...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.2 Steuerrecht

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 140 AO ist die nach anderen Gesetzen bestehende Buchführungspflicht (also besonders die handelsrechtliche) auch für die Besteuerung zu erfüllen. Daher kann die Verletzung der Buchführungspflicht steuerrechtliche Sanktionen auslösen, so etwa die Zurückweisung schlecht geführter Bücher als Besteuerungsgrundlage oder den Verlust von Steue...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 566 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Verabschiedung der 7. EG-Richtlinie (Art. 18 und Art. 29 Abs. 1–3 sowie 5) wurde die Regelung in deutsches Recht übertragen. Die damit einhergehende Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden verdrängte damit die Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses für die Bewertung im Konzernabschluss (§ 331 Abs. 1 Nr. 1 AktG a. F.).[1] Die spiegelbildli...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.4 Genossenschaftsgesetz

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen in §§ 336–339 HGB findet sich im Genossenschaftsgesetz in § 33 GenG eine Vorschrift zu Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der eingetragenen Genossenschaft. § 48 GenG regelt die Feststellung des Jahresabschlusses. Eigene Vorschriften zur Prüfung der Einrichtungen, der Vermögenslage und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 1.1.2.2.1 Prüfungsobjekt und -subjekt (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB dehnt den Anwendungsbereich der Prüfungspflicht auf den Konzernabschluss (vgl. §§ 297, 315e HGB) und -lagebericht (vgl. §§ 315–315d HGB), aus. Angesprochen sind Muttergesellschaften in der Rechtsform der Kapital- und KapCo-Gesellschaften gem. § 264a HGB. Einer Pflichtprüfung unterliegt auch der (Teil-)Konzernabschluss d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2.2.2 Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein zweiter Systemgrundsatz wird durch IASC F.23 (1989), IASB CF.4.1 (2010) und IASB CF.3.9 (2018) in Gestalt der Vermutung der Unternehmensfortführung (going concern principle) formuliert. In diesem Rahmengrundsatz kommt zum Ausdruck, dass alle Standards für Situationen konzipiert sind, "in denen das Unternehmen weder die Absicht hat noch g...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.5.4 Verrechnungsverbot (offsetting rule)

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.32 enthält den Grundsatz des Verrechnungsverbots. Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen dürfen nicht saldiert werden, solange dies kein speziellerer Standard erlaubt. Dieser Grundsatz wird in IAS 1.33 begründet mit der Regelvermutung, dass Saldierungen den Informationswert des Jahresabschlusses für die Adressaten m...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.9 Imparitätsprinzip

Rz. 149 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abweichend vom Realisationsprinzip sind Risiken und Verluste unabhängig von ihrer Marktrealisation zu berücksichtigen, sobald sie vorhersehbar sind (Imparitätsprinzip).[1] Sie sind vorhersehbar, wenn für ihren Eintritt bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit spricht.[2] Der erforderliche Grad der Wahrsch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.1.1 Überblick

Rz. 258 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 ist die zentrale Norm für die Regelungen über Ansatz, Bewertung und Gliederung des Konzernabschlusses. Allerdings enthält sie keine detaillierten eigenständigen Regelungen, sondern verweist (fast vollumfänglich) auf die entsprechenden Regelungen für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, wobei zum einen die Eigenarten d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.9 Sanktionen

Rz. 383 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird gegen § 265 HGB verstoßen, kann der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 4 AktG (bzw. in der GmbH analog § 256 Abs. 4 AktG [1]) nichtig sein. Notwendig ist jedoch, dass Klarheit und Übersichtlichkeit dadurch wesentlich beeinträchtigt werden.[2] Grundsätzlich sind Verstöße gegen § 265 HGB ordnungswidrig (vgl. § 334 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) HGB), g...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.4.2 Beteiligungserträge

Rz. 191 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge aus Beteiligungen sind phasengleich beim Gesellschafter zu aktivieren, wenn bei der Tochtergesellschaft des Jahresabschlusses festgestellt und über die Gewinnausschüttung beschlossen wurde, bevor der Jahresabschluss des Gesellschafters geprüft worden ist.[1] Unabhängig davon, dass der entsprechende Betrag auch für die Bilanzsumme der...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1 § 252 HGB

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. Bei der Bewertung ist von der Fortführung de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.2 Selbstinformation

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechnungslegung soll dem Kaufmann bzw. der Geschäftsleitung des Unternehmens einen Überblick über die Vermögensgegenstände und Schulden sowie über das Eigenkapital und den erzielten Erfolg vermitteln, wobei der "Zwang zur Rechenschaft vor sich selbst" verhindern soll, dass das Unternehmen aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.2.1 Wertminderung (impairment) und Wertaufholung

Rz. 292 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Zwischenberichte gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien bzgl. Wertminderungen und Wertaufholungen wie für den Jahresabschluss. Gemäß IAS 34.28 (Satz 2) darf die Häufigkeit der Berichterstattung (d. h. jährlich, halb- oder vierteljährlich) die Höhe des Jahresergebnisses jedoch nicht beeinflussen. Durchbrochen wird der Grundsatz des IA...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.1.1 Überblick

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 HGB statuiert die Kardinalpflicht des Kaufmanns zur Aufstellung des Jahresabschlusses, der sich aus der Bilanz (Abs. 1) und einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, Abs. 2), zusammensetzt (Abs. 3). Bilanzierungsobjekt ist das Handelsgewerbe.[1] Begrifflich ist der Jah...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.4 Anpassung in der Handelsbilanz II

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bestehende Bewertungsunterschiede, z. B. zwischen den Jahresabschlüssen eines ausländischen Tochterunternehmens und dem Mutterunternehmen bei nicht art- oder funktionsgleichen Sachverhalten, sind bei der Konzernabschlussaufstellung "zurückzudrehen". Die Neu-/Umbewertungsforderung des Abs. 2 Satz 1 hat lediglich deklaratorischen Charakter, da...mehr