Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.1.2 Bruttomethode

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Befreiung nach der Bruttomethode kommt in Betracht, wenn am Abschlussstichtag des Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen: Die Bilanzsummen in den Bilanzen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären, überste...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.2 Korrektur bereits veröffentlichter Abschlüsse

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten keine Regelungen über die Korrektur bereits veröffentlichter Abschlüsse (Rückwärtsberichtigung). Sie schreiben eine Rückwärtsberichtigung und Neuveröffentlichung aller fehlerhaften vorangegangenen Abschlüsse weder vor, noch stehen sie ihr entgegen. Ein Gebot der Rückwärtsberichtigung kann sich aber aus schuldrechtlichen Ver...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften der §§ 325–330 HGB enthalten den Kernbestand der handelsrechtlichen Regelungen zur Offenlegung des kaufmännischen Jahresabschlusses. Während § 325 HGB die Offenlegung selbst regelt, befasst sich § 325a HGB mit der Offenlegungspflicht von Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland, sodann folgen in den §...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.1 Definition von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge sind im Framework als Zunahmen von Vermögenswerten oder Abnahmen von Schulden definiert, die mit einer gleichzeitigen Zunahme des Eigenkapitals verbunden und nicht Bestandteil einer Eigenkapitalgebertransaktion sind ((IASB CF.4.68 [2018])). Entsprechend sind Aufwendungen definiert als Abnahmen von Vermögenswerten oder Zunahmen von Ver...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.1 Befreiungen für Einzelkaufleute

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a HGB sieht eine Befreiung von der Pflicht zur handelsrechtlichen Buchführung und zur Aufstellung des Inventars ausschließlich für Einzelkaufleute vor. Sie brauchen §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden, § 241a Satz 1 HGB. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Kaufmanns. Er kann sich auch dafür entscheiden, freiwillig handelsrechtliche Buch...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1 § 294 HGB

Rz. 136 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 294 Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten (1) In den Konzernabschluß sind das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz und die Rechtsform der Tochterunternehmen einzubeziehen, sofern die Einbeziehung nicht nach § 296 unterbleibt. (2) Hat sich die Zusammensetzung der in den Konzernabsch...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.1.1 Überblick

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die §§ 335, 335a HGB dienen der Durchsetzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung (indirekt auch der Aufstellung und Prüfung); sie haben eine hohe praktische Bedeutung (vgl. Tz. 219). Übergeordnetes Ziel ist es auch hier...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.5 Fehlerhafter Anhang

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch der Anhang kann fehlerhaft sein. Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB Teil des Jahresabschlusses und als solcher gem. §§ 316 Abs. 1 Satz 1, 317 Abs. 1 Satz 1 HGB auch prüfungspflichtig, sofern eine Abschlussprüfung erforderlich ist.[1] Aufgabe des Anhangs ist die Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertra...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.3 Besonderheiten bei der Bewertung von Mitarbeiter-Aktienoptionen

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch die Vorgaben in IFRS 2.B6 (vgl. Tz. 157) ist erkennbar, dass das IASB eine Bewertung von Mitarbeiter-Aktienoptionen anhand finanzwirtschaftlicher Optionsbewertungsmodelle vorsieht.[1] Diese stehen in der Tradition der grundlegenden Arbeiten von Black, Scholes und Merton und bauen auf dem Prinzip der arbitragefreien Bewertung auf.[2] Da...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.3 Jahresabschlussrichtlnie

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelung des § 247 HGB ist durch das BiRiLiG ohne Vorgabe der Jahresabschlussrichtlinie in das HGB aufgenommen worden. Eine frühere Entsprechung findet sie nur in den ungeschriebenen GoB.[1] Die Jahresabschlussrichtlinie 2013 enthält wie die Jahresabschlussrichtlinie 1978 zwei alternative Gliederungsformen für die Bilanz, unter denen die M...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.2.2 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 können die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB (vgl. Kapitel 3 Tz. 213 ff.) ihrer Offenlegungspflicht nach § 325 Abs. 1 HGB bereits dadurch vollständig genügen, dass sie bei der Übermittlung ihrer Bilanz verlangen, dass die Einstellung in das Unternehmensregister durch...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.3 GmbH-Gesetz

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch für die GmbH finden sich im GmbHG ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften Bestimmungen zur Rechnungslegung,[1] so in § 41 GmbHG die Buchführungspflicht der Geschäftsführer, in § 42 GmbHG spezifische Bestimmungen zur Bilanz und in § 42a GmbHG eine Vorschrift über die Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ferner rege...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.1.1 Überblick

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB enthält eine Ermächtigung zugunsten des Bundesministeriums der Justiz, im Wege der Rechtsverordnung Formblätter vorzuschreiben und andere Vorschriften für die Gliederung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Inhalts des Anhangs, des Konzernanhangs, des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zu erlassen....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.6 Verrechnungsverbote

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Abs. 2 enthält das Verrechnungsverbot. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 1 dürfen Aktiva und Passiva nicht miteinander verrechnet werden. Das Verrechnungs- und Saldierungsverbot ist eine Ausprägung des Vollständigkeitsgebots [1] und dient der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses,[2] insbes. In Zusammenschau mit den Gliederungsvorsch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5.4 Keine sonstigen Zahlungsverpflichtungen

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 32.16A(d) darf das Instrument außer der vertraglichen Rückkauf-/Rücknahmeverpflichtung keinem anderen ggü. (no contractual obligation apart from) eine vertraglich zugesicherte Zahlungsverpflichtung oder Verpflichtung zur Lieferung anderer finanzieller Vermögenswerte aufweisen. Nicht schädlich für den Eigenkapitalausweis sind dabei (R...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.2.2 Auskunftsrechte (Satz 2)

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmungen des § 320 Abs. 3 Satz 2 HGB sehen eine Ausweitung der Auskunftsrechte für den Konzernabschlussprüfer vor. Während die nach § 320 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB bestehenden Auskunftsrechte gegenüber dem Mutter- und den Tochterunternehmen ausübbar sind, können die Rechte des § 320 Abs. 2 HGB zusätzlich gegenüber den Abschlussprü...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.1 Anlagenspiegel

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB müssen ein Anlagengitter ("Anlagenspiegel") aufstellen und dort die Abschreibungen im Geschäftsjahr vermerken. Die Vorschrift des § 268 Abs. 2 HGB i. d. F. BiMoG regelte dabei ein Wahlrecht, das Anlagengitter und die Vermerke über die Abschreibungen in de...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.1 Gliederungsschemata

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die geltenden IFRS schreiben anderes als die Jahresabschlussrichtlinie keine festen Gliederungsschemata vor (vgl. IAS 1.57 [1]). Sie gehen wie der Gesetzgeber des HGB in den Regelungen für alle Kaufleute den umgekehrten Weg der Mindestgliederung. IAS 1.54 schreibt vergleichbar zu § 247 Abs. 1 HGB, aber etwas detaillierter für die Bilanz vor, w...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 96 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu Beginn des Handelsgewerbes sowie der Bilanz und der GuV jeweils am Ende des Geschäftsjahres sind alle Kaufleute verpflichtet. Die Verpflichtung ist also rechtsform- und branchenunabhängig. Hingegen gibt es für bestimmte Rechtsformen (KapGes und besondere Personengesellschaften, §§ 264ff. HGB, eingetrage...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.4 Gliederungsvorschriften für nicht veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB enthält keine Vorschriften über die GuV für alle Kaufleute. Inhalt, Form und Gliederung der GuV ergeben sich außerhalb des Anwendungsbereichs der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB ausschließlich aus den GoB. Danach sind sowohl die Kontoform als auch di...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.10 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 4 enthält eine Fristverkürzung für kapitalmarktorientierte Gesellschaften i. S. v. § 264d HGB. Die Fristverkürzung bezieht sich auf Abs. 1a. Wegen der in Art 4 Abs. 1 der EU-Transparenzrichtlinie vorgesehenen Viermonatsfrist für die Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte erscheint es ausreichend, wenn für die Offenlegung der Jahresabs...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.6.2 Gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis

Rz. 433 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die beiden in IAS 37.14(a) zusammengefassten Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung (present obligation) und des vergangenen Ereignisses (past event) sind untrennbar miteinander verknüpft; schließlich bedarf es für das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung eines Ereignisses in der Vergangenheit, welches diese auslöst. Man spricht da...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.2 Maßstab

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erforderlich ist, dass ein ordentlicher Kaufmann im maßgeblichen Zeitpunkt (Bilanzaufstellung oder Bilanzfeststellung, strittig, siehe zuvor) bei pflichtgemäßer und sorgfältiger Prüfung aller damals verfügbaren Informationen und bei Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten den Fehler hätte erkennen können.[1] Sinngem...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.1 Kriterien der Abgrenzung

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.66 Satz 1 definiert kurzfristige Vermögenswerte durch vier Regelbeispiele. Kurzfristig sind danach Vermögenswerte, deren Umwandlung in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (Realisierung) innerhalb des normalen Geschäftszyklus oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, Vermögenswerte, die zum Verkau...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.3 Konzernherstellungskosten

Rz. 499 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird ein Vermögensgegenstand von einem einbezogenen Unternehmen hergestellt, be- oder verarbeitet, und befindet sich dieser Vermögensgegenstand noch im Bestand des Konzerns, so ist er mit seinen (fortgeführten) Konzernherstellungskosten zu bewerten.[1] Die Konzernherstellungskosten sind nach den Vorgaben gem. § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB zu er...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.4 Absicherung bei unklarer Rechtslage

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine bisher ebenfalls nicht geklärte Frage ist, welche Anforderungen an die Erkennbarkeit von Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften zu stellen sind, wenn der subjektive Fehlerbegriff auch auf Rechtsfragen angewendet wird. Es geht dann nicht um Fehler bei der Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes, sondern um die Frage, wie eine bestim...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.21 Zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (Nr. 20)

Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für alle mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente sind gem. § 285 Nr. 20 HGB im Anhang bestimmte Angaben im Zusammenhang mit der Zeitwertermittlung vorzunehmen. Dies bezweckt, den Informationsgehalt des Jahresabschlusses auf ein international vergleichbares Niveau zu heben.[1] Seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Ums...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.2.1 Pflichtpublizität

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 regelt die allgemeinen Anforderungen an die offenzulegenden Unterlagen. Erfasst werden die Offenlegung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Konzernabschlusses und des Lage- oder Konzernlageberichts oder des (Konzern-)Bilanzeids und (Konzern-)Lageberichtseids (Abs. 1 Satz 1). Es gilt das Gebot der Vol...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.4.1 Unrichtige Wiedergabe (Var. 1)

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verhältnisse einer KapGes sind unrichtig wiedergegeben (Verletzung des Grundsatzes der Bilanzwahrheit), wenn die Darstellung den objektiven Gegebenheiten nicht entspricht[1], wobei sowohl die Angabe unrichtiger Umstände als auch das Verschweigen von Tatsachen tatbestandsmäßig sein kann. Maßstab sind konkrete Rechnungslegungsnormen und son...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.1.1.2 Funktionen des Lageberichts

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Lagebericht besitzt primär eine Informationsfunktion. Durch diese funktionsbezogene Fokussierung unterscheidet er sich vom zweckpluralistischen Instrument des JA. Im Rahmen seiner Informationsfunktion soll der Lagebericht zum einen den primär vergangenheitsorientierten und quantitativ gestalteten JA ergänzen und erläutern. Dies wird insbes...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum tauglichen Täterkreis gehören die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. Tz. 30, nicht jedoch die Aufsichtsratsmitglieder) von KapGes, die Inlandsemittenten im Sinne des § 2 Abs. 7 WpHG sind, aber nicht unter § 327a HGB fallen. Tatsächlich betroffen sind damit vor allem die Vorstandsmitglieder einer börsennotierten AG. Zum Pr...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.6 Internationale Abschlussprüfungsstandards (ISA)

Rz. 151 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Parallel zur Erarbeitung internationaler Rechnungslegungsstandards bemüht man sich seit einiger Zeit um die Schaffung internationaler Abschlussprüfungsstandards. Trägerorganisation dieser Bemühungen ist die International Federation of Accountants (IFAC), eine internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer, die im Jahre 1977 in München gegr...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.27 Anteile an Investmentvermögen (Nr. 26)

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 26 HGB haben KapGes, die Anteile an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investment-AG mit veränderlichem Kapital oder vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen von mehr als 10 % halten, im Anhang bestimmte Angaben vorzunehmen. Dies bezweckt, den Jahresabschlussadressaten über Bestand und Risiko d...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.1 Gegenstände der Redepflicht

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbe...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.29 Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB (Nr. 28)

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist im Anhang die Angabe des Gesamtbetrags der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB geboten, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, latenter Steuern und von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Dies bezweckt, aufzuzeigen, inw...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.4.2 Zwischenergebnisse in den Folgeperioden

Rz. 510 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Folgeperioden sind Zwischenergebnisse, die im Entstehungsjahr erfolgswirksam zu korrigieren waren, erfolgsneutral mit dem Konzerneigenkapital zu verrechnen, sofern der betr. Vermögensgegenstand noch im Bestand eines einbezogenen Unternehmens ist und der Erfolg damit aus Konzernsicht weiterhin als nicht realisiert gilt. Die erfolgsneut...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.1.1 Einheitliches Konsolidierungskonzept

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch IFRS 10 werden Prinzipien bzw. Grundsätze festgelegt, anhand derer sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses bemisst. Ausschlaggebend ist dabei das durch IFRS 10 determinierte Control -Konzept. Daher hat ein Investor gemäß IFRS 10.5 im Falle einer Unternehmensverbindung zu beurteilen, ob nach Maßgabe des Control-Konzepts ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.3 Abgrenzung von GuV und sonstigem Ergebnis

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Framework wird zwischen Erfolgsposten unterschieden, die in der GuV und solchen, die im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind (IASB CF.7.15 [2018]). Dabei ist die GuV das primäre Erfolgsdarstellungsinstrument und somit sind auch prinzipiell sämtliche Erfolgsposten in ihr zu erfassen ((IASB CF.7.16–.17 [2018]). Im Einklang mit dem Framework s...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.5.1 § 274 HGB

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 29 HGB fordert eine Angabe der den latenten Steuern[1] zugrunde liegenden temporären Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen und mit welchen Steuersätzen diese bewertet wurden. § 285 Nr. 29 HGB bezweckt, dem Adressaten des Jahresabschlusses einen unverzerrten Einblick in den Umfang der vorhandenen latenten Steuern zu gewähre...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.1 Begriff der Bilanz

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Vermögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bilanz vom Inventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Besta...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.2.3.1 § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Schutzgesetzen

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schutzgesetze für § 823 Abs. 2 BGB sind die Strafvorschriften von §§ 332, 333 HGB (vgl. § 332 HGB).[1] Der Abschlussprüfer muss vorsätzlich erhebliche Umstände im Prüfungsbericht (vgl. § 321 HGB) verschweigen bzw. einen inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk erteilen. § 333 HGB sanktioniert die vorsätzliche Verletzung der Geheimhaltungspf...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.4.1 Unterjährige Entnahmen/Vorabausschüttungen

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Aktienrecht sind gem. § 59 AktG Vorabausschüttungen dergestalt möglich, dass sofort nach Geschäftsjahresende mit Blick auf einen voraussichtlichen Bilanzgewinn eine Dividende ausgeschüttet werden darf, sofern ein Jahresüberschuss nach vorläufiger Rechnung zu erwarten ist. Im GmbH-Recht sind neben einer Vorabausschüttung auch unterjährige ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.1.2.2 Die Handelsbilanz II als "technischer Schritt" der Konsolidierung

Rz. 325 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus dem Erfordernis der Anpassung der Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Tochterunternehmen an das Recht des Mutterunternehmens sowie an die im Konzernabschluss beabsichtigte Wahlrechtsausübung resultiert die sog. Handelsbilanz II. Dabei beschränkt sich die Anpassung nicht auf den Ansatz (§ 300 HGB), sondern betrifft auch die Vereinheitli...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.6 Kündigung des Prüfungsauftrags (Abs. 6)

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während ein vom Abschlussprüfer angenommener Prüfungsauftrag von Seiten der zu prüfenden Gesellschaft nicht gekündigt werden kann, besteht für den Abschlussprüfer die – als äußerstes Mittel in Betracht zu ziehende – Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 318 Abs. 6 Satz 1 HGB).[1] Eine ordentliche Kündigung durch den Abschlussprüfer...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.33 Angaben zu Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (Nr. 32)

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 32 HGB sind sog. periodenfremde Erträge und Aufwendungen, also solche, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Diese Vorschrift wurde durch das BilRUG ohne materielle Änderung[1] aus § 277 Abs....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.1 Gesetzliche Vorschrift sowie deren Auslegung

Rz. 329 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gegenstand des § 249 HGB ist der Ansatz von Rückstellungen. Der erste Absatz definiert den gesetzlichen Tatbestand positiv. Der zweite Absatz grenzt die Rückstellungsbildung entsprechend den Tatbeständen des ersten Absatzes abschließend negativ ab: "Für andere […] Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden." Vorschriften zur Bewertung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten (Nr. 1 und 2)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 1 HGB verlangt zwei Angaben: Es muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1a) angegeben werden und der Gesamtbetrag derjenigen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind, und zwar unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (Nr. 1b). Rz. 26 Stand: ...mehr