Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.2 Gliederungsvorschriften für nicht veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt Inhalt und Mindestgliederung der Bilanz für alle Kaufleute. Gesondert auszuweisen sind nach dem Wortlaut dieser Vorschrift auf der Aktivseite das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital, die Schulden sowie die passiven Rec...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.2 Bilanzvermerke

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für alle Kaufleute schreibt § 251 HGB den Ausweis der Haftungsverhältnisse "unter der Bilanz" vor. Das sind die Eventualverbindlichkeiten (off balance sheet risks), für die der Kaufmann am Bilanzstichtag bereits eine vertragliche Bindung eingegangen ist, die die Voraussetzungen für einen Ausweis bei den Schulden als Verbindlichkeiten oder Rüc...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4.2 Merkmale der Abgrenzung

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist nach Art. 12 Abs. 3 Jahresabschlussrichtlinie 2013 die betriebsindividuelle Zweckbestimmung maßgebend. Zum Anlagevermögen gehören die Vermögensgegenstände, die planmäßig der wiederholten oder dauernden Nutzung gewidmet sind.[1] Zum Umlaufvermögen zählen die Vermöge...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.1 Funktionen der Offenlegung; Anwendungsbereich der §§ 325ff. HGB

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Funktion der Offenlegung von Rechnungslegungsdaten wie auch von anderen Unternehmensdaten ist zum einen der Funktionsschutz des Marktes und zum anderen der Individualschutz der Marktteilnehmer. Offenlegung bzw. Publizität bildet damit das Korrelat der Marktteilnahme.[1] § 325 HGB konstituiert als zentrale Grundnorm eine Offenlegungspflicht...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 3.1.2 Erläuterung

Rz. 228 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 276 Satz 1 HGB lässt es für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften zu, dass diese bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die folgenden Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen: Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betrieb...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.1 Substanzielle Rechte versus Schutzrechte

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IFRS 10 ist bei der Beurteilung bzgl. einer gegebenen Beherrschungsmöglichkeit ausdrücklich auf substanzielle Stimmrechte bzw. Stimmrechtsmehrheiten abzustellen. Sofern für relevante Entscheidungen die Zustimmung durch Dritte notwendig ist, liegt keine substanzielle Stimmrechtsmehrheit vor (IFRS 10.B36 i. V. m. IFRS ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.1 Darstellungs- und Ausweisstetigkeit

Rz. 357 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In § 265 Abs. 1 HGB wird die Darstellungsstetigkeit geregelt. Sie ergänzt die in § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB geregelte Ansatzstetigkeit und in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB geregelte Bewertungsstetigkeit. Durch § 265 Abs. 1 HGB wird der Stetigkeitsgrundsatz auch auf die Gliederung angewendet. Dabei handelt es sich nicht etwa um Sondervorschriften, sond...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.2 Grundprinzipien der Gliederung

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 enthält eine Aufzählung der Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen, die in der Bilanz in der Regel mindestens aufgegliedert darzustellen sind. Der Standard schreibt aber weder die Reihenfolge noch die Gliederung der Bilanz vor.[1] IAS 1.57 Satz 1 und Satz 2 heben diesen Grundsatz der Gliederungsfreiheit noch einmal deutl...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.1.2.2 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als einem berichterstattenden Unternehmen nahestehend gelten nach IAS 24.9(a)(iii) auch Personen, die eine Schlüsselposition im Management des berichterstattenden Unternehmens oder dessen (direktem oder indirektem) Mutterunternehmens innehaben. Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gelten Personen mit Verantwortung (responsib...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.2 Anwendung der Kriterien

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Verwendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maßgeblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäftszyklus.[1] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.5 Nicht in die ausschüttungsgesperrte Rücklage einzustellende Teile des Jahresergebnisses

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Dividende oder Gewinnanteil bereits eingegangene Beträge aus der Beteiligung sind von der ausschüttungsgesperrten Rücklage nicht erfasst. In diesem Fall ist der Zufluss gesichert. Zufluss bedeutet Eingang in den Machtbereich der Gesellschaft, z. B. durch Bankgutschrift.[1] Für die Dividende oder den Gewinnanteil wird nicht danach differe...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.2 Wesentliche Fehler

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS knüpfen die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Darstellungsvorschriften in früheren Perioden an die Wesentlichkeit des Fehlers (vgl. IAS 8.42). Der Begriff der wesentlichen Information (material error) wird in IAS 1.7 definiert. Wesentlich ist danach ein Fehler, der, auch zusammen mit anderen Fehlern,[1] Einfluss auf die wirtscha...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.14 Mutterunternehmen (Nr. 14 und Nr. 14a)

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelt es sich bei einem bestimmten Mutterunternehmen um eine Kapital- und KapCo-Gesellschaft, sind Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt (Nr. 14) sowie jenes, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, anzugeben (Nr. 14). Zusätzlich mus...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 7.1.2.2 Informationsrechte der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kann die das Unternehmensregister führende Stelle anhand der vorhandenen bzw. allgemein zugänglichen Informationen die Berechtigung zur Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses oder der Erleichterung gem. § 327a HGB nicht überprüfen, so kann sie gem. § 329 Abs. 2 Satz 1 HGB inn...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.9 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze der Bilanzidentität und der Bilanzkontinuität dienen der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verschiedener Geschäftsjahre. Das ermöglicht – wie dargestellt – die periodengerechte Abgrenzung. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist Ausprägung des Grundsatzes der materiellen Bilanzkontinuität (Kapitel 4 Tz. 141). Zu ihm ge...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1 gilt für die allgemeinen Einzel- und Konzernabschlüsse erwerbswirtschaftlicher Unternehmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Vereinbarungen aufzustellen sind oder freiwillig nach IFRS aufgestellt werden. Das ergibt sich aus IAS 1.2 und IAS 1.4 Satz 2. IAS 1 gilt auch für vollständige Zwischenabschlüsse. Für die ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.5 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 385 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 HGB regelt den Ausweis der einzelnen Posten, ihre Bezeichnung, ihre Reihenfolge und ihre Unterteilung in der Bilanz.[1] Dadurch werden Art. 8 und 9 der 4. EG-Richtlinie umgesetzt, wobei das Wahlrecht zur Bilanz in Kontoform nicht übernommen worden ist.[2] Die Vorschrift verwirklicht vor allem die Informationsfunktion der Rechnungslegun...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1 § 291 HGB

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen (1) 1Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, braucht einen Konzernabschluß und einen Konzernlageberic...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.5 Normhierarchie innerhalb der Verlautbarungen

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der praktischen Anwendung der Verlautbarungen kann sich die Frage nach dem Rangverhältnis der einzelnen Normen ergeben. Da es sich bei den IFRS um ein internationales Regelwerk ohne Anbindung an einen tradierten Regelkanon zur Bestimmung von Normhierarchien handelt, lässt sich diese Frage im konkreten Anwendungsfall nicht ohne Weiteres kl...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1 §§ 257–261 HGB

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Ar...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.22 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang sind gem. § 285 Nr. 21 HGB Angaben zu den wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften des Unternehmens mit nahestehenden Unternehmen und Personen geboten. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass sich der Gesetzgeber an IAS 24 (Related Party Disclosures) orientiert hat, sodass auch diesbezügli...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 9.1.2.1 Einsichtnahme bei Insolvenz (Abs. 1)

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 321a Abs. 1 HGB erlaubt die Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen ungeachtet der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers (§ 323 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Unternehmensschieflagen kommt es im Nachhinein leicht zu sonst kaum zu entkräftenden Vermutungen oder Vorwürfen wegen mangelhafter Prüfung oder Berichters...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.2 Bezeichnung, Form und Querverweise des Abschlusses und seiner Bestandteile

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschluss und seine selbständigen Bestandteile (Bilanz, GuV/Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang und Vergleichsberichte, vgl. IAS 1.10) müssen als IFRS-Abschluss erkennbar und abgrenzbar sein. Er muss nach IAS 1.49 eindeutig als Abschluss nach IFRS bezeichnet und nach IAS 1.50 für die Adre...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.1 Vorstand der AG

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit de...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.1 Grundlagen

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Frage nach dem Zweck von Rechnungslegung und Bilanzrecht[1] ist keineswegs akademischer Natur. Vielmehr ist der Zweck zunächst bedeutsam für die Auslegung bilanzrechtlicher Vorschriften und sodann ebenfalls für die deduktive Gewinnung von GoB.[2] Allerdings spielt der Zweck nicht nur für die Rechtsanwender eine bedeutsame Rolle, sondern ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegungspflicht ist nach der Grundkonzeption des handelsrechtlichen Bilanzrechts subjektiv beschränkt auf eine erste Kategorie der Kapitalgesellschaften und der Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft & Co. (§ 325 i. V. m. §§ 264, 264a HGB) sowie auf eine zweite Kategorie der großen Gesellschaften (§§ 1, 9...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.1 Grundprinzipien der Bilanzgliederung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prinzipien der Bilanzgliederung beziehen sich auf die äußere Form der Bilanz und sind aus dem Zweck der Bilanz abzuleiten. Die Bedeutung einer einheitlichen Bilanzgliederung ist gering, wenn der Zweck der Bilanz darin besteht, einem unternehmensindividuellen und begrenzten Adressatenkreis mit spezifischen Informationsinteressen einen Über...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.5 Anzahl der Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 285 Nr. 7 HGB ist die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, die während eines Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt sind, nach Gruppen sortiert, anzugeben. Der Zweck dieser Angabe besteht darin, dem Jahresabschlussadressaten Einblick in die Personalstruktur des Unternehmens zu gewähren, was die Interpretation der in der GuV aus...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.1.2.1 Maßgeblichkeit des Rechts des Mutterunternehmens

Rz. 323 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 HGB treten die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten der Tochterunternehmen an die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen. Hierdurch wird das Grundprinzip der Kapitalkonsolidierung und der hiermit verbundenen Pflicht zur Eliminierung von konzernintern...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Wechsel des Durchführungswegs wird bezeichnet, wenn ein bisher durchgeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Tz. 272 f.) durch einen anderen abgelöst wird. Praxisrelevant ist vor allem der Wechsel aus einer unmittelbaren Altersversorgungszusage hin zu einem mittelbaren Durchführungsweg, um infolgedessen vom Ans...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.2.2 § 272 Abs. 4 Satz 3 HGB

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für eigene Anteile bis zum BilMoG besagten § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG a. F. bzw. § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a. F., dass eine Rücklage aus freien Mitteln gebildet werden musste, die nicht zu Ausschüttungszwecken zur Verfügung stand. Das muss mangels gesetzlichen Anhaltspunktes für die Neuregelung der Sache nach unterstellt werden.[1] Daraus ergibt...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den 1930er Jahren wurden eine Vielzahl von Unternehmen von einer Insolvenzwelle getroffen, die nicht nur von der schlechten Weltwirtschaft, sondern auch aufgrund von Bilanzverschleierung und Bilanzfälschung ausgelöst wurde. Daher wurde der alleinigen Überwachung durch den Aufsichtsrat eine weitere externe Kontrollinstanz zur Seite gestellt....mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.2.2 Stellungnahme

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während der ersten Ansicht, der BFH habe nur über steuerrechtliche Besonderheiten entschieden, zugestimmt werden kann, ist die zweite Ansicht in ihrer Schlussfolgerung rechtlich nicht überzeugend. Rechtsprechung hat generell – nicht nur im Instanzenzug des jeweiligen Rechtsweges – eine normbildende Funktion.[1] Wenden Gerichte verschiedener R...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 491 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 304 Abs. 1 HGB sind in den Konzernabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, mit einem Betrag in der Konzernbilanz anzusetzen, zu dem sie angesetzt werden könnten, sofern die in den Konzernabschluss einbezoge...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Zusammenhänge im Rechnungswesen

Rz. 15 Der Jahresabschluss [1] ist der Abschluss und das Ergebnis der Finanzbuchführung und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,[2] und ggf. den Anhang[3] und ist ggf. um einen Lagebericht zu ergänzen.[4] Rz. 16 Die Bilanz wird durch Abbildung der Salden der Bestandskonten (Rz. 61) zu einem bestimmten Zeitpunkt[5] – i. d. R. zum Ende des Geschäftsjahrs – aufgest...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.4 Vorbereitende Abschlussbuchungen

Rz. 72 Da der Jahresabschluss durch die Aufnahme der Salden aller Sachkonten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsteht, müssen vor den eigentlichen Abschlussbuchungen vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Die Einzelkonten müssen "abschlussbereit" gemacht werden. Alle in der laufenden Buchhaltung nicht erfassten oder falsch erfassten Vorgänge müssen richtiggestel...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.2 Aufgaben der Finanzbuchführung

Rz. 3 Die Finanzbuchführung (auch: Geschäftsbuchführung, externes Rechnungswesen) ist neben der Betriebsbuchführung (auch: Kosten- und Leistungsrechnung, internes Rechnungswesen) der wichtigste Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfüllt in erster Linie eine Dokumentations- und Informationsfunktion. Dieser Beitrag bezieht sich auf die Finanzbuchführung, da die...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.5 Abschlussbuchungen

Rz. 79 Der Abschluss des Hauptbuches, also der Abschluss aller Sachkonten, führt zur Schlussbilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sämtliche aktiven und passiven Bestandskonten werden auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, sämtliche Erfolgskonten auf das GuV-Konto. Durch den Saldoübertrag sind alle Konten ausgeglichen – das Hauptbuch ist abgeschlossen. Konten ohne Sa...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit aller kodifizierten und nicht kodifizierten Regeln umschreibt, die für die Rechnungslegung maßgebend sind. Die nicht kodifizierten Vorschriften sind sog. gesetzesergänzende Rechtssätze und damit zwingendes Recht.[1] Nach der sehr allgemeinen Definition in § 238 Abs....mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6 Ausweis im Jahresabschluss

6.1 Handelsrecht 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der K...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.2 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnen (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind nur dann zu aktivieren, wenn sie gegenüber der jeweiligen Beteiligung ein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellen. Die Existenz zweier Wirtschaftsgüter setzt die Abspaltung der Dividendenforderung von der Beteiligung voraus. Dies ist ein zivilrechtlicher Vorgang, der sich grundsätzlic...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.5 Geschäftsvermögen

Rz. 46 Handelsrechtlich werden die zum Geschäftsvermögen gehörenden Wertpapiere bilanziert. Das sind die dem Unternehmer persönlich zuzuordnenden Wertpapiere, soweit sie nicht zu seinem Privatvermögen gehören. Die Buchführungspflicht betrifft nur Handelsgeschäfte (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Umfang der Rechenschaftslegung im Jahresabschluss reicht nicht weiter als die Buch...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2 Steuerrecht (E-Bilanz)

6.2.1 Taxonomie[1] Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben. 6.2.2 Beteiligungen Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werd...mehr