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Kapitel 12: Konzernabschluss – Tochterunternehmen / 1.2.2.1.1 Einheitliches Konsolidierungskonzept

Dr. Mathias Link, Philipp Bachmann
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Rz. 42

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Durch IFRS 10 werden Prinzipien bzw. Grundsätze festgelegt, anhand derer sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses bemisst. Ausschlaggebend ist dabei das durch IFRS 10 determinierte Control-Konzept. Daher hat ein Investor gemäß IFRS 10.5 im Falle einer Unternehmensverbindung zu beurteilen, ob nach Maßgabe des Control-Konzepts ein Mutter-Tochterverhältnis vorliegt.[1]

 

Rz. 43

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Während vor Einführung des IFRS 10 durch die bis dato anzuwendenden Vorschriften des IAS 27 und des SIC 12 zwei verschiedene Konsolidierungskonzepte – IAS 27 für sog. "normale Unternehmen" und SIC 12 für sog. "Zweckgesellschaften" – nebeneinander standen, weist IFRS 10 ein einheitliches Konsolidierungskonzept auf. Ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß IFRS 10 liegt immer dann vor, sofern das übergeordnete Unternehmen – der sog. investor –

  • wegen bestehender Rechte die Fähigkeit besitzt, die relevanten Aktivitäten des untergeordneten Unternehmens – der sog. investee – zu lenken (Kriterium der Entscheidungsgewalt bzw. Power-Kriterium),
  • variablen bzw. schwankenden Rückflüssen aus dem Engagement in dem untergeordneten Unternehmen ausgesetzt ist (Kriterium der Ergebnisvariabilität bzw. Returns-Kriterium) und
  • die bestehende Entscheidungsgewalt zur Beeinflussung der Rückflüsse eingesetzt werden kann (Verknüpfung zwischen Power-Kriterium und Returns-Kriterium).[2]

Das Control-Konzept des IFRS 10 besteht folglich aus zwei logisch miteinander verknüpften Kernelementen, die für sämtliche ggf. zu konsolidierende Unternehmen gleichermaßen gelten. Hierbei handelt es sich um die zum Zweck der Generierung variabler Rückflüsse (Returns-Kriterium) eingesetzte Entscheidungsgewalt in Bezug auf die relevanten betrieblichen Prozesse auf vertraglicher bzw...

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