Rz. 61
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Sodann ist die Normierung von Rechnungslegung und Bilanzierung dadurch gekennzeichnet, dass die maßgeblichen Regelungen und Grundsätze auf mehreren Ebenen angesiedelt sind. Auf der internationalen Ebene zu nennen sind die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS mit den SIC und den IFRIC), die für die Abschlussprüfung flankiert werden durch die internationalen Prüfungsstandards (ISA), auf der darunter liegenden europäischen Ebene die Richtlinien und Verordnungen der EU zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung und auf der nationalen bzw. mitgliedstaatlichen Ebene – in Deutschland – die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie ergänzende Spezialvorschriften in anderen Gesetzen und schließlich für den Bereich der Konzernrechnungslegung und der IFRS-Interpretation die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS). Im Vergleich fällt auf, dass die Regelungen von oben nach unten immer ausdifferenzierter werden. Besonders deutlich wird das beim Vergleich zwischen nationalem Recht und IFRS: Zahlreiche Differenzierungen des deutschen Rechnungslegungsrechts sind den IFRS fremd.
Rz. 62
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Mehrebenensystem der Normierung der Rechnungslegung und Prüfung
Rz. 63
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Dieses Mehrebenensystem ist von hoher Komplexität, was damit zusammenhängt, dass die Normen auf den unterschiedlichen Ebenen sehr unterschiedliche Qualität aufweisen. Zum Teil sind sie hoheitlich gesetztes Recht (EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, HGB), zum Teil ist ihre Rechtsnatur unklar bzw. umstritten und sie gelten als privat gesetzte Normen oder aufgrund ihrer Anerkennung durch Hoheitsträger als hybride Normen zwischen staatlichem Recht und privaten Regeln; zum Teil gelten si...