Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Aufgaben des Aufsichtsrats im Rahmen der Prüfung / 2.2.1 Prüfungspunkte

Dr. Klaus-Peter Hillebrand
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten Wirtschaftsprüfer.

In der Prüfungsausrichtung sowie in den weiteren Prüfungsinhalten (§ 53 Abs. 1 GenG) geht die Tätigkeit des Prüfungsverbands über die Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften hinaus.[1] Insbesondere sind Tochtergesellschaften der Genossenschaft, die oftmals zur Auslagerung von Tätigkeitsfeldern gegründet werden, in die Pflichtprüfung miteinzubeziehen.

Bedeutung der Pflichtprüfung

Pflichtprüfung von Genossenschaften bedeutet, dass § 53 GenG die verbindliche Prüfung der Genossenschaften durch den Prüfungsverband als gesetzlichen Prüfer vorschreibt.[2] Sie schützt die Genossenschaftsmitglieder und auch die Gläubiger der Genossenschaft vor wirtschaftlichen Nachteilen. Die Pflichtprüfung soll insbesondere auch den Förderzweck gemäß § 1 Abs. 1 GenG (siehe Kap. 2.7) sicherstellen. Die Pflichtprüfung knüpft an die Pflichtmitgliedschaft an.

Gemäß § 54 GenG muss jede eingetragene Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. Die Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband ist eng verbunden mit dem gesetzlichen Prüfungsauftrag, den der Prüfungsverband gegenüber seinen Mitgliedsgenossenschaften zu erfüllen hat. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften können die Mitgliedsgenossenschaften ihren Prüfer somit nicht frei wählen.[3] und brauchen den Prüfungsverband auch nicht gesondert zu beauftragen.[4] Kapitalgesellschaften (also z. B. GmbH und Aktiengesellschaft) hingege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.148
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    920
  • Jubiläumszuwendung
    821
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    815
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    778
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    767
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    765
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    757
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    755
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    746
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    730
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    730
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    708
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    704
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    684
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    666
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    652
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    649
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    639
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    638
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Raus aus der Bubble
Raus aus der Bubble
Bild: Haufe Shop

Wir leben in einer Zeit der Polykrisen und Spaltung. Dominique Trott analysiert die Spaltung in Gesellschaft, Politik und Unternehmen und ruft zum Dialog auf. Ihr Buch verbindet Analyse mit praktischen Ansätzen, um Empathie zu fördern, Brücken zu bauen und Demokratie im Alltag zu stärken.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren