In der Umsatzsteuererklärung müssen die Erlöse für Lieferungen und sonstige Leistungen nach Steuersätzen aufgeteilt werden. Außerdem muss der Eigenverbrauch gesondert ausgewiesen werden:

  • Diese Differenzierung entspricht nicht der Aufteilung der Umsatzsteuerkonten in der Buchführung.
  • Die gewünschte Differenzierung wird erreicht, wenn im Rahmen des Jahresabschlusses die Erlöskonten entsprechend zusammengestellt werden.
  • Die Umsatzsteuer wird dann unabhängig von den Daten in der Buchführung berechnet.

Das Ergebnis dieser Berechnung muss dann mit der Summe der Umsatzsteuer in der Buchhaltung übereinstimmen. Eventuelle Rundungsdifferenzen werden bei der eigenen Berechnung korrigiert.

 
Praxis-Beispiel

Zusammenfassung beim Abschluss der Konten

Die nicht mehr benötigten Konten weisen nach den Umbuchungen jeweils den Saldo 0 EUR aus. Die verbliebenen Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten werden auf der Passivseite der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

 
  Umsatzsteuer 39 439,81 EUR
+ Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe 4 250,00 EUR
- abziehbare Vorsteuer 19 443,58 EUR
- Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb 4 250,00 EUR
- 1/11 Vorauszahlung 1 285,00 EUR
- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen[1] 16 573,80 EUR
= Umsatzsteuerschuld zum 31.12. 2 137,43 EUR
 

Buchungssatz:

Umsatzsteuer-Zahlungen

an Verbindlichkeiten (USt Nov.-Dez.)

Vorteil:

Der Gesamtbetrag kann unmittelbar in die Umsatzsteuererklärung übernommen werden. Die Summe von Umsatzsteuervorauszahlung und 1/11 Vorauszahlung als Vorauszahlungssoll werden in die Umsatzsteuerjahreserklärung eingetragen.

Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus dem bzw. den Vorjahren werden getrennt ausgewiesen. Soweit das Abschlussprogramm alle Umsatzsteuerverbindlichkeiten in einer Summe auswirft, sollten die Beträge in einer Vorspalte aufgegliedert werden.

 
Praxis-Beispiel

Zahlung bzw. Erstattung aus der Umsatzsteuervoranmeldung im Folgejahr

Unternehmer Hans Groß zahlt die Umsatzsteuervorauszahlung für November 01 i. H. v. 3.500 EUR im Januar 02. Für den Monat Dezember 01 erhält er eine Umsatzsteuererstattung i. H. v. 1.500 EUR, die im Februar 02 eingeht.

Buchungsvorschlag: Umsatzsteuervorauszahlung in 01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1780/3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 3.500 1797/3860 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 3.500

Buchungsvorschlag: Umsatzsteuererstattungsbetrags in 01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1545/1420 Umsatzsteuerforderungen 1.500 1780/3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1.500

Buchungsvorschlag: Kontenvortrag 02

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1545/1420 Umsatzsteuerforderungen 1.500 9000/9000 Saldenvortrag, Sachkonten 1.500
9000/9000 Saldenvortrag, Sachkonten 3.500 1797/3860 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 3.500

Buchungsvorschlag: Zahlung der Umsatzsteuerverbindlichkeit in 02

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1797/3860 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 3.500 1200/1800 Bank 3.500

Buchungsvorschlag: Eingang des Erstattungsbetrags in 02

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 1.500 1545/1420 Umsatzsteuerforderungen 1.500
[1] Die Umsatzsteuer aus Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember wird erst im Folgejahr gezahlt, bei einer Dauerfristverlängerung auch die Umsatzsteuerzahllast für den Monat November. Wenn an dieser Stelle die Vorauszahlungen von Januar bis Dezember ausgewiesen werden sollen, geht dies nur, wenn die Zahlungen für Dezember und ggf. November als Verbindlichkeit über die Konten "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" (1780/3820) und "Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" (1797/3860) eingebucht werden.

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