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Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL)

IGeL: Individuelle Gesundheits-Leistungen

IGeL ist die Abkürzung für „Individuelle Gesundheits-Leistungen“. Bei IGeL handelt es sich dabei um ärztliche Leistungen, die durchaus sinnvoll sind oder ärztlich empfehlenswert erscheinen, von den gesetzlichen Krankenkassen aber nicht übernommen werden.

Beispiele für IGeL sind Bluttest auf Allergie, Gebärmutterhalskrebs-Screening, PSA-Bestimmung und Rauchervorsorge.

Viele IGeL-Leistungen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch nie bewertet oder nach umfassender Prüfung die Einführung solcher Leistungen wegen unzureichenden medizinischen Nutzens abgelehnt. Aus diesem Grund kann es durchaus sein, dass viele dieser angebotenen IGeL-Leistungen teilweise nutzlos oder ggf. sogar risikobehaftet sein können.

Behandler muss über IGeL aufklären 

Eine große Bedeutung kommt der Aufklärungspflicht des Behandlers zu. Er muss dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände erläutern. Erst nach dieser umfassenden Erklärung der Vor- und Nachteile, Konsequenzen und Alternativen sollte sich der Versicherte für oder gegen eine IGeL-Leistung entscheiden.

Eine gute Unterstützung in der Entscheidungsfindung bietet das Internetportal IGeL-Monitor. Es wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben. Der IGeL-Monitor ist eine Entscheidungshilfe im Umgang mit Individuellen Gesundheits-Leistungen, die wissenschaftlich abgesichert, verständlich und transparent ist.

Individuelle Gesundheits-Leistungen

Verbot schädlicher Selbstzahler-Leistungen in Arztpraxen gefordert

Gesundheitspolitiker setzen sich für mehr Schutz vor umstrittenen Selbstzahler-Leistungen in Arztpraxen ein. Sie fordern ein Verbot von Behandlungen, die medizinisch als schädlich oder unwirksam eingestuft werden. Diese Forderung zielt darauf ab, die Qualität der Patientenversorgung zu sichern und die Praxis von nicht evidenzbasierten, oft teuren Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) einzudämmen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.


IGeL-Report 2023

Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiterhin fragwürdig

Der IGeL-Monitor hat zum vierten Mal Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und zum Umgang damit in den ärztlichen Praxen befragt. Das Geschäft mit diesen Verkaufsangeboten läuft auf hohem Niveau. Zu den Top-Sellern gehören IGeL, die nachweislich mehr schaden als nützen. Patientenrechte werden oft nicht beachtet. Die gestiegene Nachfrage durch junge Patientinnen und Patienten gibt Anlass zur Sorge – viele wissen wenig über Nutzen und Schaden von IGeL.