Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bedingte Erteilung des Bestätigungsvermerks

Rn. 89 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat die Möglichkeit, einen BV unter Vorbehalt zu erteilen. Der Vermerksvorbehalt hat stets aufschiebende Wirkung. Erst wenn die dem Vorbehalt zugrunde liegende Bedingung eingetreten ist, wird der BV voll wirksam (vgl. Erle (1990), S. 215; NK-AP (2022), § 322 HGB, Rn. 20; ADS (2000), § 322, Rn. 50). Eine auflösende Bedingung, die eine n...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1 Tatsächliche Ertragsteuern

4.2.1.1 Ermittlung Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 1.27 f.) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2 Latente Ertragsteuern

4.2.2.1 Ansatz Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit nicht positiver Gesamtaussage

Rn. 38 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Der BV ist zu versagen, wenn aufgrund der zu erhebenden Einwendungen ein Positivbefund zur RL insgesamt nicht mehr möglich ist ((nicht positive Gesamtaussage); vgl. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; Lück ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1 Anhangangaben

Rz. 160 vorläufig frei Rz. 161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Satz 1 des § 326 verdeutlicht, dass die Erleichterungen im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt werden ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abgesehen von den genannten Erleichterungen § 325 Abs. 1 sowie die §§ 325 Abs. 2a–6, 328 und 329 auch auf kleine UN Anwendung finden. Dahe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausweis, Berichterstattung und Dokumentation

Rn. 403 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die GuV stellt sich die Frage, ob der Ausweis der FuE-Aufwendungen in einer gesonderten Position vorgenommen werden sollte. Da der Gesetzgeber der Bereitstellung von Informationen im Bereich der immateriellen VG durch den Bilanzierenden eine gesonderte Bedeutung zukommen lässt, erscheint eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt (vgl. da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Konzept des beherrschenden Einflusses (Control-Konzept)

Rn. 113 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Kontrastierend zum (komplementären) Kriterium der einheitlichen Leitung, das vorbehaltlich einer späteren Koordinierung lediglich als ein zeitlich befristetes Mitgliedstaatenwahlrecht in Art. 1 Abs. 2 lit. b) der 7. EG-R aufgenommen und als solches in nationales Recht transformiert wurde, war das dem angelsächsischen Raum entstammende – nach...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konzeptionelle Bewertungsunterschiede

1. Anschaffungs- und Herstellungskosten Rn. 417 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes in der Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (zu den Besonderheiten bei F...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrechtliche Rechnungslegung vor Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 413a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertungskonzeption des beizulegenden Zeitwerts stellt in der RL in Deutschland kein Novum dar (vgl. zu den folgenden Ausführungen Böcking/Dreisbach/Gros, DK 2008, S. 207 (209f.), m. w. N.). Schon in der Vergangenheit fand sie in unterschiedlichem Ausmaß Eingang in die handels- und aktienrechtliche RL (vgl. zu einem historischen Überbl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abgrenzung der freiwilligen Publizität des Jahresabschlusses

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Anforderungen an die freiwilligen (i. S. v. nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgeschriebenen) Formen der Publizität des JA finden sich in § 328 Abs. 2. Hierbei erfolgt eine Bezugnahme jedoch nur auf die Fälle, in denen der Abschluss nicht unver­ändert, sondern verkürzt oder anderweitig modifiziert publiziert wird (sog. m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Wertaufholungen (Zuschreibungen)

Rn. 437 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Entfällt bei einzelnen abnutzbaren Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter ND zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für eine Wertminderung (außerplanmäßige Abschreibung), muss eine Wertaufholung ("reversal of impairment") auf den gestiegenen erzielbaren Betrag ("recoverable amount") erfolgen (vgl. IAS 36.110ff.), max. jed...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4 Steuerliche Berichterstattung außerhalb von Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

4.4.1 Anhangangaben Rz. 160 vorläufig frei Rz. 161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte

1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Rn. 444 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Periodenabschreibungen einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Periodenabschreibung des g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Finanzinstrumente

a) Definition und Zugangsbewertung Rn. 455 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Ein Finanzinstrument ist nach IAS 32.11 ein "Vertrag, der gleichzeitig bei dem einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt". Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben schuldrechtlichen Instr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks

Rn. 102a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Beschreibung der Verantwortung des AP für die Prüfung des HGB-JA, KA oder IFRS-EA sowie (Konzern-)Lageberichts muss entweder innerhalb des BV oder innerhalb einer Anlage zum BV enthalten sein, wobei im letzteren Fall der BV einen Verweis auf die Stelle enthalten muss, an der die Anlage zu finden ist (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 64). Der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinweis auf besondere Umstände

Rn. 45a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 hat der AP das Wahlrecht, einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte, ohne den BV einzuschränken. Der Hinweis auf besondere Umstände umfasst den Hinweis zur Herv. eines Sachverhalts wie auch den Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rn. 426 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 4 geht die Prämisse der UN-Fortführung nicht explizit hervor. Allerdings gilt das Going Concern-Prinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 2, nach dem i. R.d. Bewertung von der Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen ist, sofern dieser Annahme nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, auch für...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.3 Kapitalflussrechnung

Rz. 178 Nach IAS 7.35 sind Cashflows aus Ertragsteuern im Rahmen der Kapitalflussrechnung gesondert anzugeben. Dabei sind Cashflows aus Ertragsteuern im Regelfall unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auszuweisen. Sind jedoch die Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen bestimmten Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen, so sind diese Cashflows entspr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Art und Umfang der Unterlagen

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponenten, die durch die einschlägigen I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. GdW (2017), Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen, 3. Aufl., Freiburg im Breisgau. Scharpf/Schaber (2022), Handbuch Bankbilanz, 9. Aufl., Düsseldorf. von Treuberg/Angermayer (1995), Jahresabschluß von Versicherungsunternehmen, Stuttgart.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Letztmalig für RL-Unterlagen sowie UN-Berichte für das vor dem 01.01.2022 begonnene GJ gilt bzw. galt das bisherige zweistufige Verfahren zur Offenlegung bestehend aus der Einreichung in elektronischer Form beim Betreiber des BAnz (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) sowie der Bekanntmachung der offenlegungspflichtigen Unterlagen im BAnz (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 55d Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Betroffen von der Pflicht zur ESEF-Berichterstattung sind nach § 328 Abs. 1 Satz 4 die in § 328 Abs. 1 Satz 1 genannten Unterlagen, damit JA, IFRS-EA, KA, Lagebericht, Konzernlagebericht, sowie Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nach den §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 oder 315 Abs. 1 Satz 5...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Empfänger

Rn. 28d Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV ist nach den Vorgaben des IDW stets zu adressieren (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 32, A32). Die Adressierung richtet sich nicht an die Organe oder Anteilseigner des UN, da dies bei gesetzlichen AP nicht sachgerecht wäre, sondern i. d. R. an das geprüfte UN (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. A32; Haufe HGB-Komm. (2022), § 322, Rn. 26). Bei fre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 28f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV nach IDW PS 400 (2021) umfasst mehrere, separate Prüfungsurteile für die einzelnen Prüfungsgegenstände (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 33; Beck Bil-Komm. (2022), § 322 HGB, Rn. 42). Im Einzelnen handelt es sich hierbei um das Prüfungsurteil für den Abschluss, das Prüfungsurteil für den Lagebericht und das Prüfungsurteil für ggf. sonstige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Besonderheiten der Hinterlegung

Rn. 18a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen werden; vielmehr hat die Einsicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung

Rn. 79 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts ist in § 317 Abs. 2 geregelt und hat mit der gleichen Intensität und nach den gleichen Grundsätzen (GoA) wie beim JA zu erfolgen. Über den Lagebericht muss der AP eine mehrdimensionale Aussage treffen. Der AP muss feststellen, obmehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Unwiderlegbare Vermutungstatbestände nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–3

Rn. 117 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Absicht, die "Rechtsanwendung zu erleichtern" (Begründung zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, abgedruckt bei: Ernst/Naumann (2009), S. 214), wurden die – um eine rein ökonomische Betrachtungsweise erweiterten – "konzerntypischen Rechte" (Busse von Colbe, ZfbF 1985, S. 761 (764); vgl. gleichlautend auch Busse von Colbe/Chmi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rn. 122 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich und Entwicklung der Generalnorm

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das HGB 1980 enthielt nur wenige Vorschriften, die festlegten, wie der JA aufzustellen war. Weitgehend wurde auf die GoB verwiesen (vgl. §§ 38 bis 40 HGB 1980). Konkretere Vorschriften über die Aufstellung des JA waren dagegen in den §§ 148 bis 161 AktG 1965 enthalten. Da viele aktienrechtliche Vorschriften allg. als GoB angesehen wurden, war...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang

Rn. 120 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des KA umfasst die Komponenten der Konzern-RL, nämlich Sofern der KA um eine freiwillige Segmentberichterstattung (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2) erweitert wird, ist auch diese durch den KA-Prüfe...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 322

Rn. 103 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begeht der AP i. R.d. AP eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, indem er gegen die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit sowie des Verwertungsverbots verstößt, und erteilt er aufgrund dessen einen pflichtwidrigen, unrichtigen BV, haftet er zivilrechtlich gegenüber dem geprüften UN sowie ggf. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 enthält lediglich Erleichterungen hinsichtlich der offenzulegenden Unterlagen und hier nur bezüglich des offenzulegenden JA. Diese Erleichterungen werden, was Satz 1 des § 327 verdeutlicht, im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abges...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei Nachtragsprüfungen

Rn. 86 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 "Werden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht oder der Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so hat der Abschlussprüfer diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert. Über das Ergebnis der Prüfung ist zu berichten; der Bestätigungsvermerk ist entsprechend zu ergänzen" (§ 316 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 41. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Anwendung

Rn. 212 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die internationalen PS sind bei der AP verpflichtend anzuwenden, wenn sie – vergleichbar zu dem von den IFRS bekannten Endorsement-Verfahren – von der EU-KOM in einem förmlichen Prozess (sog. Komitologieverfahren) in europäisches Recht übernommen worden sind (vgl. Oser Et Al., WPg 2008, S. 105 (109)). Erst mit der Übernahme in europäisches R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der AR einen Prüfungsausschuss bestellen, der die ihm durch den AR übertragenen Aufgaben zeitnäher und effizienter erledigen soll, als dies im AR-Plenum möglich ist. Es ist auch denkbar, dass der AR dem Prüfungsausschuss nur bestimmte Teilbereiche überträgt. Die übrigen Aufgaben hat er dann selbst wahrzunehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach dem Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 sind allein KapG zur Offenlegung (vgl. zum Verfahren der Offenlegung HdR-E, HGB § 325, Rn. 13ff.) verpflichtet. Gleichzeitig wird – im Gegensatz zur AP – grds. keine größenabhängige Befreiung ausgesprochen, weshalb alle AG, KGaA, SE und GmbH unabhängig davon, ob sie nach § 267 als klein, mittelgroß ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 83 Trotz der handelsrechtlichen Fiktion der Einheitstheorie bleiben steuerlich die einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen die relevanten Steuersubjekte. Somit ändert sich hinsichtlich der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen nichts beim Übergang vom Einzel- zum Konzernabschluss.[1] Rz. 84 Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegung nach den §§ 325ff. kann ihrer Informationsfunktion nur dann gerecht werden, wenn die offengelegten Abschriften der offenlegungspflichtigen Unterlagen mit den aufgestellten sowie ggf. festgestellten und geprüften Fassungen übereinstimmen. Diese Identität zu gewährleisten, ist der eine Zweck des § 328. Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01...mehr