Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Konzern

Tz. 11 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Als Konzern (group) gilt gem. IFRS 10 Appendix A ein Mutterunternehmen zusammen mit seinen Tochterunternehmen. Dem Wortlaut nach umfasst ein Konzern damit lediglich den Kreis voll zu konsolidierender Unternehmen (Konzern ieS). Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gem. IFRS 11 bzw. IAS 28 sind nicht explizit Teil des Konzerns. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Investmentgesellschaft

Tz. 17a Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Eine Investmentgesellschaft wird in IFRS 10 Appendix A definiert als eine Einheit, die von einem oder mehreren Investoren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt mit dem Zweck, für diese Investoren Investmentdienstleistungen (investment management services) zu erbringen; lediglich die erhaltenen finanziellen Mittel zur Erzielung von ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / h. Abschließende Anmerkungen zur Sicherungsbilanzierung

Tz. 278 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Bei der Vorstellung der Bilanzierungsverfahren für die Absicherung von Zeitwert- resp. Zahlungsstromrisiken wurde darauf hingewiesen, dass sich die jeweils anzuwendende Methodik aus der Art des Risikos ergibt, dem das Grundgeschäft unterliegt. Diese Aussage ist fachlich zutreffend, allerdings unvollständig, denn sie gilt nur, wenn das Beurte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Mutterunternehmen

Tz. 13 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Mutterunternehmen (parent) ist ein Unternehmen (entity) mit einem oder mehreren Tochterunternehmen (subsidiaries), die von dem Mutterunternehmen beherrscht werden (IFRS 10 Appendix A; zum Beherrschungskonzept vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 10, Tz. 55ff.).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XI. Bewertung (IPSAS 46)

Tz. 102 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 In IPSAS 46 werden die im IPSAS-Rahmenkonzept eingeführten Bewertungsmaßstäbe aufgegriffen und weitergehend operationalisiert. Während in IFRS 13 lediglich der Wertmaßstab fair value thematisiert wird, behandelt IPSAS 46 die folgenden bereits im überarbeiteten siebten Kapitel des Rahmenkonzepts (vgl. Tz. 42) dargestellten Wertmaßstäbe: Anscha...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adam (Hrsg.), Praxishandbuch IPSAS, Berlin 2016; Adam/Heiling, Das Vorsichtsprinzip in der öffentlichen Rechnungslegung, Sind die IPSAS ein "unvorsichtiges" Rechnungslegungssystem?, in: WPg, 2020, S. 1190–1197; Adam/Heiling/Müller-Marqués Berger/Stertz; Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) – Theoretische Grundlage...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XII. Erträge (IPSAS 47)

Tz. 105 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Während in der früheren Standardsetzung in IPSAS 23 zur Abgrenzung von spezifisch öffentlichen Sachverhalten das Konstrukt der einseitigen Leistungsbeziehungen (non-exchange transactions) verfolgt wurde, überprüft der ab dem Jahr 2016 anwendbare Standard IPSAS 47 Leistungsbeziehungen nunmehr daraufhin, ob ihnen eine (zweiseitig) bindende Ver...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 204 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 265 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzinstrumente (IPSAS 28, 29, 30 und 41) – spezifisch öffentliche Regelungen

Tz. 69 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Finanzinstrumenten sind in den Standards IPSAS 28 (Financial Instrument: Presentation), IPSAS 29 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) und IPSAS 30 (Financial Instruments: Disclosures) enthalten. Im Rahmen des Projekts "Update to IPSAS 28–30" wurde der IPSAS 29 vor de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Beherrschung

Tz. 10 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Investor beherrscht ein Investee, wenn er aufgrund seines Engagements bei dem Investee schwankenden Renditen (variable returns) ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Verfügungsgewalt (power) über das Investee zu beeinflussen (link between power and returns; ausführlich...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Public-Sector-spezifische Regelungen

Tz. 44 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der IPSASB hat zahlreiche Standards verabschiedet, die sich eng an entsprechende IFRS anlehnen. Daneben hat der IPSASB aber auch verschiedene Standards zur Regelung von spezifisch öffentlichen Fragestellungen verabschiedet, bei denen nicht auf privatwirtschaftliche Regelungen zurückgegriffen werden konnte. Da insoweit folglich nicht auf einsc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Grundgeschäften

Tz. 231 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vorstehend wurde geklärt, welche Geschäfte dem Grunde nach für eine Designation als Grundgeschäft infrage kommen. Der IASB präzisiert sodann, welche Risiken sich konkret für eine Sicherungsbilanzierung qualifizieren. Dabei unterscheidet er zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Grundgeschäften. Handelt es sich bei dem zu designierenden ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Sicherungsinstrumenten

Tz. 219 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der IASB geht davon aus, dass (derivative) Geschäfte in der Regel zur Gänze als Sicherungsinstrument bestimmt werden. Er lässt gleichwohl drei Ausnahmen zu: Wird ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument eingesetzt, darf ein Unternehmen dessen beizulegenden Zeitwert in den inneren Wert (intrinsic value) und den Zeitwert (time value) aufspa...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Tochterunternehmen

Tz. 14 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Tochterunternehmen (subsidiary) ist ein Unternehmen (entity), das von einem anderen Unternehmen (als Mutterunternehmen bezeichnet) beherrscht wird (IFRS 10 Appendix A; vgl. auch Tz. 13).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XIV. Empfehlungen zu ergänzenden Berichterstattungen (Recommended Practice Guidelines)

Tz. 113 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 In der Diskussion über die Einführung der kaufmännischen Rechnungslegung im öffentlichen Sektor werden seit jeher auch die Grenzen der Doppik aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der konzeptionell unterschiedlichen Ausrichtung von gewinnorientierten Unternehmen und von Gebietskörperschaften wird eine Ergänzung der vergangenheitsorientierten doppe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor (IPSAS 40)

Tz. 83 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Zusammenschluss im öffentlichen Sektor (combination) wird definiert als das Zusammenführen von separaten Geschäftsbetrieben in einer öffentlichen Einheit (IPSAS 40.5). IPSAS 40 zeichnet sich dadurch aus, dass er Leitlinien für die Bilanzierung von Erwerben (acquisitions) und von Fusionen (amalgamations) bietet. Während sich die Bilanzieru...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Exkurs: IBOR-Reform im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Tz. 277a Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Interbankensätze (kurz: IBOR, Interbank Offered Rates) wie zB der EURIBOR spielen auf den Finanzmärkten eine wichtige Rolle. Variabel verzinsliche Kredite oder auch derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps basieren häufig auf diesen Referenzzinssätzen. Die vergangenen Jahre waren jedoch geprägt von Marktmanipulationen und Liquiditätsrückg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Restant Macro Hedge Accounting

Tz. 311 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Mit hohen Erwartungen auf allen Seiten veröffentlichte der IASB am 17. April 2014 ein Diskussionspapier, in dem er sich erstmals ausschließlich der Thematik der Absicherung offener Portfolien widmete (DP/2014/1 Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging; s. stellvertretend Garz/Wiese, 2014, S. 2...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Voraussetzungen an eine Sicherungsbilanzierung

Tz. 241 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie bereits erwähnt, gibt der IASB bilanzierenden Unternehmen in Fragen der Sicherungsbilanzierung keinen allgemeinen Freifahrtschein, sondern macht die Anerkennung einer in der betrieblichen Risikosteuerung getätigten Sicherung für Bilanzierungszwecke von einer Reihe formaler Voraussetzungen abhängig, die nachfolgend wiedergegeben sind und ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IAS 27

Tz. 5 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Zielsetzung von IAS 27 ist es, die Bilanzierungsvorschriften für Investments in Tochtergesellschaften (subsidiaries), in Gemeinschaftsunternehmen (joint ven­tures) und in assoziierte Unternehmen (associates) darzustellen, wenn das berichterstattende Unternehmen einen gesonderten (Einzel-)Abschluss iSd IFRS aufstellt (IAS 27.1).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gesonderter (Einzel-)Abschluss

Tz. 9 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein gesonderter (Einzel-)Abschluss (separate financial statements) ist ein Abschluss von einem Mutterunternehmen oder einem Investor mit gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichen Einfluss auf ein Investee, in dem die Investments in andere Unternehmen zu Anschaffungskosten (cost), in Übereinstimmung mit IFRS 9 Financial Instruments oder unte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Assoziiertes Unternehmen

Tz. 17 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Investor einen maßgeblichen Einfluss (significant influence) ausüben kann und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Gemeinschaftsunternehmen des beteiligten Unternehmens darstellt (IAS 28.3). Die Definition schließt damit ausdrücklich aus, dass ein Tochterunternehmen oder ein J...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Konzernabschluss

Tz. 8 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Im Konzernabschluss (consolidated financial statements) werden gem. der Definition in IFRS 10 Appendix A die Konzernunternehmen so dargestellt, als ob es sich bei ihnen um ein einziges Unternehmen handelt (ebenso IAS 27.4). Alle Geschäftsvorfälle der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Unternehmen werden zusammengefasst und um konzerninter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Erstmalige Anwendung (IPSAS 33)

Tz. 79 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Eine besondere Problematik bei der erstmaligen Anwendung der IPSAS besteht vielfach darin, dass öffentliche Einheiten in der Vergangenheit nach kameralistischen Grundsätzen Rechnung gelegt haben. In Abweichung zum privaten Bereich, in dem seit jeher nach doppischen Grundsätzen Rechnung gelegt wird, liegen hier vielfach keine detaillierten Inf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Sozialleistungen (IPSAS 42)

Tz. 91 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Erbringung von Sozialleistungen (social benefits) stellt eines der primären Ziele der öffentlichen Hand dar. Die Ausgaben für Sozialleistungen sind dementsprechend einer der wesentlichen Ausgabeposten vieler Gebietskörperschaften. Der Anwendungsbereich von IPSAS 42 umfasst ausschließlich Sozialleistungen auf der Basis von Transferzahlunge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Entwicklung europäischer Standards (EPSAS)

Tz. 18 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Infolge der Finanz- und Währungskrise und der damit einhergehenden zunehmenden Beachtung von öffentlichen Finanzkennzahlen ist auch die öffentliche Rechnungslegung in den Mitgliedstaaten der EU zum Gegenstand von Reformdiskussionen geworden. Ausgangspunkt dieser Diskussionen ist, dass durch die bislang nicht gegebene Harmonisierung der öffent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 209 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie bereits im Definitionsteil dieser Kommentierung ausgeführt (vgl. Tz. 108), legt der IASB dem Grunde nach fest, dass lediglich derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente in Frage kommen. Abgesehen davon, dass Sicherungsmaßnahmen in der betrieblichen Risikosteuerung tatsächlich idR mittels Einsatz von Derivaten getätigt werden,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 233 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie in Tz. 208 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität (s. a. IAS 39.85). Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 177 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Verschmelzungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" in der Form einer Sacheinlage erfasst. IFRS 3 ist für Unternehmenszusammenschlüsse verpflichtend anzuwenden, bei denen der Vertr...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die z. T. im Anschluss an die Richtlinie 2013/34/EU erfolgte ausdrückliche gesetzliche Nennung soll sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfolgen und nicht et...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Anhang nach HGB / 1.6 Offenlegung des Anhangs

Rz. 35 Für die Offenlegung des Anhangs zum Jahresabschluss gewährt der Gesetzgeber in § 325 Abs. 2a HGB großen Kapitalgesellschaften das Wahlrecht, entweder den Jahresabschluss nach HGB oder den nach (den von der EU übernommenen) internationalen Bilanzierungsvorschriften erstellten Einzelabschluss offenzulegen.[1] Das Wahlrecht der Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses (s...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 4.8 Nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 239 Die Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB beruht auf der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (nunmehr Art. 17 Abs. 1 Buchstabe r und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU).[1] Der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht im HGB definiert. Zur Auslegung ist aufgrund der mit dem Bilanzrech...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.2 Segmentberichterstattung

Rz. 261 Die Taxonomie enthält im Anschluss an den Anlagenspiegel die Segmentberichterstattung (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4547–4785). Die Struktur der Kerntaxonomie 6.7 enthält in diesem Teil des Anhangs parallel sowohl die Berichtspositionen nach DRS 3 (letztmals für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr zu befüllen) als auch des DRS 28, der erstmals für die ab dem 1.1.20...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.1 Angaben zur Identifizierung der Kapitalgesellschaft

Rz. 38a Nach § 264 Abs. 1a HGB haben alle Kapitalgesellschaften (einschließlich Kapitalgesellschaften & Co.) folgende allgemeinen Informationen zur Identifizierung der den Jahresabschluss aufstellenden Kapitalgesellschaft (bzw. Kapitalgesellschaft & Co.) darzustellen: Firma, Sitz, Registergericht, Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, und Anga...mehr

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Ebenso – wie bislang bei der Nachtragsberichterstattung im Lagebericht – si...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.4 Konzerninterne Umwandlungsvorgänge, § 301 HGB

Rz. 56 Der Regelungsbereich des UmwG umfasst keine konzerninternen Umwandlungsvorgänge. Tritt etwa der Fall einer Beteiligung eines Tochterunternehmens an einer konzerninternen Verschmelzung auf, muss auf die allgemeinen Konsolidierungsgrundsätze abgestellt werden. Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der der Konze...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 24 Die allgemeinen Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten auch für den Anhang unvermindert.[1] Nach der Kommentierung erlangen insbesondere die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung[2] für die Aufstellung des Anhangs eine besondere Bedeutung:[3] Grundsatz der Wahrheit bzw. W...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 6 Literaturverzeichnis

DRSC (2021): 4th Submission of requests regarding disclosures to be made according to the EU Taxonomy Regulation URL: https://www.drsc.de/app/uploads/2021/12/211207_ASCG_EU-Tax_Submission4.pdf (aufgerufen am: 28.08.2023). DRSC (2023): DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung ruft zur Öffnung der Europäischen Vorgaben für eine Integrierte Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 3 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der Finanzberichterstattung

Das Wesentlichkeitskonzept ist ein in der klassischen Finanzberichterstattung bedeutendes Konstrukt. Es kann beispielsweise im Zuge der Anwendung von Ansatz-, Bewertungs- oder Ausweisfragen zum Tragen kommen. Gemäß IAS 1.7 sind "Informationen wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidung...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 1 Einleitung

Die EU-Taxonomie zeichnet sich durch hohe Komplexität bei der Datenerhebung und diverse Auslegungsunsicherheiten aus. Zur Erleichterung der Taxonomie-Berichterstattung wird in der Praxis häufig die Anwendung des Wesentlichkeitskonzeptes diskutiert. Das Konzept der Wesentlichkeit ist insbesondere in der internationalen Rechnungslegung explizit in den entsprechenden Standards ...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.2 Wechsel vom GKV nach IFRS auf das UKV nach IFRS

Unabhängig von einem etwaig kombinierten Ausweis der Gewinn- und Verlustrechnung mit der Gesamtergebnisrechnung[1] unterscheiden sich nach GKV und UKV gemäß IFRS analog zum HGB nur wenige Positionen, wobei die Mindestanforderungen nach IFRS aus handelsrechtlicher Perspektive relativ niedrig sind und sich allgemeingültige Zuordnungs- bzw. Überleitungsregeln nicht wie im HGB d...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.3 Wechsel vom GKV nach HGB auf das UKV nach IFRS

Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses in einen IFRS Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen nach IFRS k...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 1 Einleitung

Im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung sind mit dem Gesamtkostenverfahren (GKV) gemäß § 275 Abs. 2 HGB sowie dem Umsatzkostenverfahren (UKV) nach § 275 Abs. 3 HGB zwei Gewinnermittlungsverfahren zulässig. Gleiches gilt gemäß dem ab 2027 durch den angekündigten IFRS 18 abzulösenden IAS 1.102 und IAS 1.103 i. V. m. IAS 1.104 grundsätzlich auch für die Gewin...mehr