Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A...mehr

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Rückstellungen / 2.1 Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung

Eine Rückstellung ist nach IAS 37.14 nur dann zu bilden, wenn ein Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Außenstehenden hat, und zwar aus einem vergangenen Ereignis und die Erfüllung dieser Verpflichtung zum Abfluss von Ressourcen führt sowie eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die geforderte Verpflichtung kann rechtlich...mehr

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Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IFRS 18.103 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer u...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.1 Goodwill und negativer Unterschiedsbetrag

Die Behandlung eines positiven und negativen Firmenwerts ist in IFRS 3 geregelt. Die wesentlichen Unterschiede zum Handelsrecht sind wie folgt: einheitliche Vorschriften für Einzel- und Konzernabschluss gegenüber den insoweit unterschiedlichen Regelungen des HGB (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB vs. §§ 301 Abs. 3 und 309 HGB). Im Unterschied zum HGB, das einen negativen Unterschiedsbet...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.5 Bestimmung der Anschaffungskosten sowie des Werts eventuell schon vorhandener Anteile

Zur Ermittlung des goodwill (oder negativen Unterschiedsbetrags) sind die Anschaffungskosten dem Zeitwert des erworbenen Nettovermögens gegenüberzustellen. Anschaffungsnebenkosten (Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Beratungskosten für eine dem Kauf vorgeschaltete Due Diligence usw.) sind nicht zu aktivieren, sondern unmittelbar als Aufwand zu buchen (IFRS 3.53). Nicht als A...mehr

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Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

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Finanzvermögen / 5.1 Überblick

Als Finanzderivate definiert IFRS 9.A Finanzinstrumente, deren Wert sich infolge einer Änderung eines (Referenz-)Zinssatzes, Wertpapierkurses, Rohstoffpreises, Wechselkurses, Indexes oder einer ähnlichen Variablen verändert, wobei verglichen mit sonstigen Verträgen, die in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, keine oder nur eine geringe anfängliche In...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.1 Einheitliches Kontrollkonzept

Ein Konzern und damit auch eine Konzernabschlusspflicht entstehen durch das Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung. IFRS 10.A definiert dementsprechend den Konzern (group) als "ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen" ("a parent and its subsidiaries"). Damit stellt sich die Frage, wann eine Mutter-Tochter-Beziehung anzunehmen ist. Nach der Definition in IFRS 10....mehr

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Finanzvermögen / 1.1 Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Als finanzielle Vermögenswerte werden nachfolgend behandelt: Anteile an anderen Unternehmen, langfristige Darlehen, Ausleihungen, Anleihen, kurzfristige Forderungen inkl. Debitoren, sonstige finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. stille Beteiligungen, Finanzderivate. In der Behandlung des Finanzvermögens bestehen sehr grundlegende Unterschiede gegenüber dem Handelsrecht. Für die han...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 9 Zusammenfassung

Beim Ansatz des Anlagevermögens ergeben sich Unterschiede zwischen IFRS und HGB vor allem für Entwicklungsaufwendungen, die nach IFRS (bei verlässlicher Abgrenzung von Forschungsaufwendungen) aktivierungspflichtig sind, während nach HGB nur ein Wahlrecht zur Aktivierung besteht. Bei der Zugangsbewertung sehen die IFRS im Unterschied zum HGB eine Einbeziehung von Rückbaupflich...mehr

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Verbindlichkeiten / 5 Fragen und Antworten

Fragen A.1 U hat am 31.12.01 ein Ratendarlehen über 500 TEUR aufgenommen. Je 100 TEUR sind zum Jahresende 02 bis 06 zu tilgen. Wie erfolgt der Ausweis des Darlehens bei einer Bilanzgliederung nach Fristigkeit? A.2 Wie unterscheidet sich die handelsrechtliche Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber der nach IFRS am Beispiel eines Darlehens, das mit 95 TEUR ausgezahlt, aber mi...mehr

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Finanzvermögen / 2 Bilanzansatz: Zurechnung von Finanzaktiva bei Factoring und vergleichbaren Fällen

Die Ansatzfrage stellt sich bei finanziellen Vermögenswerten insbesondere unter dem Aspekt der persönlichen Zurechnung. Wenn etwa eine Forderung zivilrechtlich von Unternehmen A auf Unternehmen B übertragen wird, aber bei Forderungsverkäufer A bedeutsame Risiken verbleiben, wer hat dann die Forderung zu bilanzieren? Die Regelungen von IFRS 9 stellen hier auf drei Grundfragen...mehr

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Finanzvermögen / 4.2 Wertberichtigungen von Fremdkapitalinstrumenten

Auf Fremdkapitalinstrumente (Ausleihungen, Anleihen, Debitoren usw.) mit feststehenden Zins- und Tilgungsströmen sind nach IFRS 9.5.5.1 Wertberichtigungen vorzunehmen, wenn für die Instrumente bzw. das Portfolio, dem sie zuzuordnen sind, eine Halteabsicht besteht (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten) oder keine Verwendungsabsicht dominiert (erfolgsneutrale fair-value...mehr

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Vorräte / 4.3 Niederstwertprinzip

Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip gilt als Ausfluss des Vorsichtsprinzips. Wegen der geringen Bedeutung des Vorsichtsprinzips im IFRS-System wäre danach mit einer Niederstwertvorschrift in IFRS nicht unbedingt zu rechnen. Zu den Grundannahmen der IFRS-Rechnungslegung gehört jedoch die periodengerechte Gewinnermittlung. Sie eröffnet einen zweiten Interpretationszugang ...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 4 Ansatz

IAS 12 folgt dem Konzept der temporary differences. Zu latenten Steuern führen danach alle Wertunterschiede zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf steuerwirksam auflösen, in der Regel unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden sind. Beispiel Die Tax Base GmbH hat zum 31.12.00 ihre unbebauten Grundstücke (Buchwert 10 Mio. EUR) von einem Sachverst...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.5 Kritik des Conceptual Framework

Für Detailkritik bietet das Conceptual Framework zahlreiche Angriffspunkte. Hier nur ein Beispiel: unklar ist die Rolle der Vorsicht, die angeblich der Neutralität und damit Tatsachentreue der Darstellung dienen soll. Da es explizit um eine symmetrische Vorsicht geht – man könnte auch sagen um eine "neutrale Vorsicht" – stellt sich die Frage, ob dies nicht schon der Neutrali...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.1 Unterschiedliche Regeln für Leasinggeber und Leasingnehmer

Seit Verabschiedung von IFRS 16 gelten für die Bilanzierung beim Leasingnehmer andere Regeln als beim Leasinggeber. Der Leasinggeber hat (wie schon nach dem Vorgängerstandard IAS 17) dem Prinzip des substance over form folgend zu beurteilen, ob er neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt behält (operating lease) oder das wirtschaftliche Eigentu...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 6 Wertaufholung und Neubewertung

IAS 16, IAS 36 und IAS 38 unterscheiden zwei Fälle der Zuschreibung: Wertaufholung nach vorangegangener außerplanmäßiger Abschreibung (IAS 36.99), Neubewertung (revaluation) zwecks Ansatzes eines über den fortgeführten historischen Anschaffungskosten liegenden Zeitwerts (IAS 16.31 und IAS 38.64). Die erste Variante entspricht dem Handelsrecht (§ 253 Abs. 5 HGB). Die zweite Vari...mehr

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Rückstellungen / 6 Zusammenfassung

Rückstellungsfähig sind nach IAS 37 (faktische und rechtliche) Außenverpflichtungen, denen sich das Unternehmen nicht entziehen kann. Hieraus ergeben sich für den Bilanzansatz folgende Übereinstimmungen und Abweichungen zum Handelsrecht: Für Kulanzleistungen und andere Leistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, sind nach IFRS und HGB Rückstellungen zu bild...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 1 Ausweis und Untergliederung

Die IFRS-Bilanz ist, mit Ausnahmen insbesondere für Banken, nicht nach der Liquiditätsnähe zu gliedern, sondern nach der Fristigkeit. Die Aktivseite der IFRS-Bilanz ist in langfristige Vermögenswerte einerseits und kurzfristige Vermögenswerte andererseits zu unterteilen. Die langfristigen Vermögenswerte entsprechen (mit Ausnahme der aktiven latenten Steuern) im Wesentlichen ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 10 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nach IAS 38 zu behandeln? A.2 Nach § 253 HGB ist der goodwill handelsrechtlich in der Regel über maximal zehn Jahre planmäßig abzuschreiben. Welche Regelungen enthalten die IFRS für die planmäßige Abschreibung des goodwill? A.3 Ein Unternehmen erstellt ein Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück und muss das Gebäude mit ...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.4 Zuerwerb und Veräußerung von Anteilen

Für den Zuerwerb oder die Veräußerung eines Teils der Anteile gilt nach IFRS 10 und IFRS 3 seit 2010: Bei Aufwärtskonsolidierung (z. B. zu 20 % werden 31 % hinzuerworben) gelten die Altanteile (im Beispiel 20 %) mit ihrem fair value als für die Mehrheitsbeteiligung eingetauscht. Die Differenz zum bisherigen Buchwert ist Ertrag (oder Aufwand; IFRS 3.42). Bei Abwärtskonsolidieru...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 5 Bewertung

Die Höhe der latenten Steueransprüche oder Steuerschulden ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsunterschiede mit dem Steuersatz. Da latente Steuern zukunftsgerichtet sind, wäre es folgerichtig, die erwarteten zukünftigen Steuersätze zu verwenden. Im Interesse der Zuverlässigkeit (reliability) sieht IAS 12.47 jedoch nur die Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen...mehr

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Konzernabschluss / 8 Zusammenfassung

Nach EU-Verordnung und § 315e HGB ist der IFRS-Abschluss als befreiender Konzernabschluss anerkannt. Die Zulassung als befreiender Einzelabschluss würde starke Anpassungen im Steuerrecht (Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz) und im Gesellschaftsrecht (Ausschüttung, gesetzliche Rücklagen usw.) bedingen. Mit der Vornahme solcher Anpassungen ist kurzfristig kaum zu...mehr

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Eigenkapital / 1.1 Mindestgliederung, eigene Anteile

Für den einzelbilanziellen Ausweis des Eigenkapitals sieht IFRS 18.104 (abgesehen von der Unterteilung nach herrschenden und nicht herrschenden Gesellschaftern im Konzernabschluss) keine Mindestuntergliederung vor. Ausreichend (und in angelsächsischen IFRS-Abschlüssen häufig auch praktiziert) ist ein einziger Posten: gezeichnetes Kapital und Rücklagen (capital and reserves)....mehr

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Eigenkapital / 5 Zusammenfassung

Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung des Eigenkapitals in den IFRS-Abschluss ist im Allgemeinen zulässig. Neben der Bilanz ist aber eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. In ihr ist neben Rücklagenbewegungen u. a. auch das nicht erfolgs- bzw. GuV-wirksame other comprehensive income darzustellen. Hierunter können z. B. Zeitwertänderu...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.4 Untermietverhältnisse (subleases)

Least oder mietet ein Unternehmen einen Vermögenswert vom Eigentümer an, um ihn (ganz oder in Teilen) an einen anderen weiterzuvermieten, treffen bei dem Zwischenvermieter (sublessor) beide Konzeptionen von IFRS 16 zusammen: Stufe 1: im Verhältnis zum Eigentümer ist er Leasingnehmer und hat ein right-of-use asset zu bilanzieren. Stufe 2: im Verhältnis zum Endnutzer ist er Leas...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1 Realisationsprinzip

Das Periodisierungsprinzip stellt den wichtigsten Pfeiler des Bilanzrechts dar. Erst dadurch, dass "Aufwendungen und Erträge … unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen" sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) bzw. Geschäftsvorfälle zu erfassen sind, "wenn sie auftreten und nicht, wenn ... bezahlt wird" (F.22 Framework 1989), wir...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.2 Segmentberichterstattung

Nach dem Conceptual Framework soll der Abschluss die Beurteilung der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Bei Unternehmen, die unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten und/oder in ganz unterschiedlichen Ländern tätig sind, ist eine solche Beurteilung schwierig, wenn nur hoch aggregierte, das Gesamtunternehmen betreffende Daten vorli...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Mehrkomponentengeschäfte

Der Vertrag setzt den Rahmen für die Bilanzierung, ist aber noch nicht das Bilanzierungsobjekt. Das Unternehmen hat seine Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Dabei gilt: ein Vertrag oder die Summe der zusammengefassten Verträge kann mehrere eigenständige Leistungsverpflichtungen umfassen, die je eigenen Regelungen hinsichtlich des Realisationszeitpunkts unterliegen. ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.5 Verdeckte Leasingverhältnisse (kundengebundene Werkzeuge, Veräußerung mit Rücknahmegarantie)

Nach handelsrechtlicher Praxis gelangen die Leasingregeln nur dort zur Anwendung, wo von einem Leasingvertrag, Mietkauf, Mietvertrag oder Ähnlichem die Rede ist. IFRS 16.B9 ff. folgt demgegenüber folgendem Grundsatz: "Nicht nur wo Leasing draufsteht, ist auch Leasing drin." Rechtlich anders verpackte Vertragsverhältnisse können wirtschaftlich ein verdecktes Leasingverhältnis...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.8 Nicht beherrschende Anteile (Minderheiten)

IFRS 3 verlangt im Rahmen der Erstkonsolidierung eine vollständige Neubewertung des erworbenen Vermögens auch dann, wenn weniger als 100 % eines Unternehmens erworben werden. Stille Reserven und Lasten sind also nicht nur in Höhe des Anteils des Erwerbers aufzudecken, sondern zu 100 %. Im Normalfall (stille Reserven höher als stille Lasten) führt die vollständige Neubewertung...mehr

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Konzernabschluss / 5 Weitere Vorschriften

Aufgabe des Konzernabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitstheorie). Diesem Einheitsgedanken folgend sind konzerninterne Umsätze, Erträge und Forderungen gegen die entsprechenden Aufwendungen und Schulden zu konsolidieren, da die wirtschaf...mehr

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Eigenkapital / 4 Notes

Die Anhangangaben zum Eigenkapital sind geregelt allgemein in IFRS 18.107 ff., bezüglich Mitarbeiteroptionen und ähnlichen Kapitalbeteiligungsleistungen in IFRS 2. Bei den Kapitalbeteiligungsleistungen sind Plan- und Ist-Angaben gefordert. Im Fall von Mitarbeiteroptionen beinhaltet die Planbeschreibung Angaben über Anzahl und Bedingungen (Wartezeiten, Ausübungszeitpunkt, Bezugs...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Notes

Die wesentlichen Angabepflichten zur GuV sind: IFRS 18.82 f.: Aufschlüsselung der Aufwendungen bei GuV im Umsatzkostenverfahren IAS 12.79 ff.: Aufschlüsselung des Steueraufwands, IAS 8: Erläuterung von Bilanzkorrekturen, Methodenänderungen, IFRS 15.110 ff.: u. a. Beschreibung der wesentlichen Arten von Leistungsverpflichtungen und der darauf angewandten Realisationsmethoden (zei...mehr

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Verbindlichkeiten / 4 Zusammenfassung

Die Bilanzierung von Verbindlichkeiten nach IFRS weicht in der Praxis nur in wenigen Punkten vom Handelsrecht ab: Für die Zugangsbewertung ist nur der vereinnahmte Betrag maßgeblich. Weicht der vereinnahmte Betrag z. B. wegen eines Disagios vom Rückzahlungsbetrag ab, so ist nach HGB der Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag auszuweisen. Die Differenz wird handelsrechtlich durch...mehr

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Konzernabschluss / 3 Abschlussstichtag und Erstkonsolidierungszeitpunkt

Das Handelsrecht sah in der Vergangenheit bei abweichenden Geschäftsjahren der Konzernunternehmen verschiedene Wahlrechte für den Konzernstichtag vor (z. B. Stichtag der meisten Unternehmen). Seit der Neufassung des § 299 HGB durch das TransPuG ist nur noch der Stichtag des Mutterunternehmens als Konzernbilanzstichtag zugelassen. Diese Regelung entspricht IFRS 10.B92. Sofern ...mehr

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Konzernabschluss / 4.1 Überblick

Der Zugang eines Tochterunternehmens in der Konzernbilanz ist gemäß IFRS 3.4 ff. nach der Erwerbsmethode (acquisition method) darzustellen. Bei einem Anteilserwerb (share deal) wird der Beteiligungsansatz im Einzelabschluss des Mutterunternehmens durch die zum fair value bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie eventuell durch einen goodwill erset...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IAS 38 und IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbe...mehr

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Vorräte / 4.2 Bewertungsvereinfachungen

Für die Bewertung des Vorratsvermögens ergeben sich aus § 256 HGB i. V. m. § 240 Abs. 3 und 4 HGB handelsrechtlich drei Bewertungsvereinfachungen: Festbewertung, Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung sowie Unterstellung von Verbrauchsfolgen (Lifo oder Fifo). Im Vergleich stellen sich die Regelungen nach IFRS wie folgt dar: Spezielle Vorschriften zur Festbewertung fehlen. Ein ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.1 Allgemeine Aktivierungsvoraussetzungen

Ein Aktivposten ist nach CF.4.3. ff. und CF.5.7 ff. in der Bilanz dann anzusetzen, wenn ein Vermögenswert vorliegt, d. h. eine vom Unternehmen kontrollierte Ressource mit einem wahrscheinlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen und kein spezielles Aktivierungsverbot, wie etwa für selbst geschaffene Marken (IAS 38.63), besteht. Zwischen einem Vermögenswert nach IFRS und einem Ver...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 1 Eigenkapitalveränderungsrechnung (im Verhältnis zur Gesamtergebnisrechnung)

IFRS 18.107 ff. sieht i. V. m. IFRS 18.10 als besonderen Bestandteil des Jahresabschlusses eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) vor, die mindestens Folgendes zeigt: das Gesamtergebnis (als Summe aus GuV-Ergebnis und ohne Berührung der GuV des direkt im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisses (other comprehensive income – OCI), die Wirkun...mehr

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Rückstellungen / 3.1 "Bestmögliche Schätzung" des Erfüllungsbetrags

Die Rückstellungshöhe bemisst sich gemäß IAS 37.37 nach der bestmöglichen Schätzung, d. h. nach dem Betrag, "den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag oder zur Übertragung der Verpflichtung auf einen Dritten zu diesem Termin zahlen müsste". In der Handelsbilanz ist nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB der "nach vernünftiger k...mehr

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Verbindlichkeiten / 3 Notes

Soweit nicht bereits auf Bilanzebene eine tiefere Untergliederung der Verbindlichkeiten vorgenommen wird, hat dies im Anhang zu geschehen. Ein festes Untergliederungsschema existiert hierfür nicht. Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung aus § 266 HGB stellt eine zulässige Möglichkeit dar. Die wesentlichen Anhangvorschriften in Sachen Verbindlichkeiten ergeben si...mehr

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Vorräte / 1 Überblick

Im Vergleich zu den bisher behandelten Aktivposten fallen die IFRS-Regelungen zum Vorratsvermögen kurz und eher einfach aus. Alle Grundfragen sind in IAS 2 "Inventories" auf wenigen Seiten geregelt. Probleme bereitet allerdings die Abgrenzung zu IFRS 15 "Revenue form Contracts with Customers". Ein Teil der Sachverhalte, die nach handelsrechtlichem Verständnis noch als (un-)f...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.2 Bitcoins und andere Crypto Assets

Nicht nur für den Ausweis, sondern unter Umständen auch für die Folgebewertung spielt die Frage, welche Art von Vermögenswerten Crypto Assets sind eine Rolle. Nicht fungible Kryptowerte (Avatare, virtuelle Grundstücke im Metaverse, digitale Kunstwerke), also sog. Non Fungible Token (NFTs) sind ohne Zweifel immaterielles Vermögen. Bei Zuordnung zum Anlagevermögen (langfristig...mehr

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Vorräte / 4.1 Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach IAS 2.9 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Wert. Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten schreibt IAS 2.10 die Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und den Abzug von Skonti, Rabatten usw. vor. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zum handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegri...mehr

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Vorräte / 6 Zusammenfassung

Für Vorräte gleichen sich die grundsätzlichen Bewertungsformen von HGB und IFRS. Wo das HGB den Ansatz zu AK/HK oder niedrigerem Stichtagswert verlangt, fordert IAS 2 analog den Ansatz zu lower of cost or net realisable value. Die Unterschiede liegen im Detail und bleiben z. T. theoretisch: Zwar nennen die IFRS bestimmte Bewertungsvereinfachungen wie etwa den Festwert nicht a...mehr