Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 11 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die unverwässerten EPS sollen die Jahresabschlussadressaten darüber informieren, wie hoch das Periodenergebnis des Berichtszeitraums bezogen auf die bereits ausgegebenen Aktien ist. Um das relevante Ergebnis zu ermitteln, müssen von dem Periodenergebnis nach Steuern sämtliche Anteile abgezogen werden, die nicht auf die ausstehenden Aktien ent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Bestimmungsmacht

Tz. 15 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bestimmungsmacht als erstes Abgrenzungskriterium für ein Beherrschungsverhältnis liegt vor, wenn ein Investor aufgrund bestehender substanzieller Rechte (keine Schutzrechte) gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens zu bestimmen. Als maßgebliche Tätigkeiten sind dabei die Tätigkeiten anzusehe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Aktuelle Entwicklungen – ED IAS 33

Tz. 39 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das bevorstehende Endorsement von IFRS 18 bringt auch Änderungen für IAS 33. Künftig dürfen Unternehmen zusätzliche EPS-Zahlen (Earnings per Share) im Anhang nur noch dann ausweisen, wenn der Zähler eine der in IFRS 18 definierten Gesamt- oder Zwischensummen der Gewinn- und Verlustrechnung oder eine unternehmensspezifische Leitungskennzahl is...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Verbundene Unternehmen, Schwesterunternehmen und Holding­gesellschaften

Tz. 22 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen, die als Mutter- oder Tochterunternehmen (verbundene Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar durch eine oder mehrere Zwischenstufen in einem Beherrschungsverhältnis stehen, gelten uneingeschränkt als nahestehende Unternehmen des berichterstattenden Unternehmens (IAS 24.9 (b)(i)). Dies gilt auch für Holdinggesellschaften, die oftma...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Alle Unternehmen, deren Eigenkapitalinstrumente öffentlich gehandelt werden oder die eine entsprechende Zulassung zum öffentlichen Markt beantragt haben, müssen EPS-Kennzahlen in Einklang mit IAS 33 berechnen und präsentieren (IAS 33.2). Entsprechend sind Unternehmen, die diesbezüglich nicht kapitalmarktorientiert sind, von der Erstellungspfli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, S. 170–176; Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, S. 99–107; Beiersdorf AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2024; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2024, IAS 24; Busch/Zwirner, Identifizierung nahestehender Unternehmen und Per...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Verbindung zwischen Bestimmungsmacht und Rückflüssen

Tz. 17 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Als drittes Kriterium für das Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses ist zu prüfen, ob der Investor nicht nur die Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen besitzt und aus seinem Engagement beim Beteiligungsunternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder Rechte daran besitzt. Um ein Beherrschungsverhältnis zu bedingen, muss ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Variable Rückflüsse

Tz. 16 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das zweite Kriterium, das hinsichtlich des Vorliegens eines möglichen Beherrschungsverhältnisses zu prüfen ist, ist, ob ein Investor aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen variablen Rückflüssen iSv. wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran besitzt. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Rückflüsse des Inv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 5 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der Informationsgewinn aus Sicht des Adressaten entsteht bei der EPS-Größe durch das Herunterbrechen des den Aktionären des Mutterunternehmens zustehenden GuV-Ergebnisses (im Folgenden als Periodenergebnis bezeichnet) auf die einzelne Aktie (vgl. Bonse/Jannett, DBW 2007, S. 739). Vor diesem Hintergrund ist zunächst der Aktienbegriff zu definie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 15 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Um die EPS zu ermitteln, müssen alle während des Berichtszeitraums ausstehenden Aktien berücksichtigt werden. Wird die Aktienanzahl in der Berichtsperiode verändert, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die EPS-Berechnung. Zusätzlich ausgegebene Aktien sind vom Ausgabezeitpunkt an zu berücksichtigen. Vom Unternehmen zurückgekaufte Aktien we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Prüfungsgegenstand

Tz. 58 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bis zum 31.12.2019 unterlagen nach § 106 WpHG der zuletzt festgestellte Jahresabschluss oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss – jeweils mit dem zugehörigen Lage- bzw. Konzernlagebericht sowie die den Finanzberichten zugrunde liegende Buchführung (vgl. zum Buchführungsfehler im Enforcement-Verfahren Lüdenbach/Freiberg, BB 2020, S. 811ff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gemeinschaftliche Führung

Tz. 18 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Gemeinschaftliche Führung (joint control) ist gemäß IFRS 11.7 die vertraglich vereinbarte Teilung der Beherrschung einer Vereinbarung. Dies erfordert die Einstimmigkeit der Entscheidungsfindung über die maßgeblichen Tätigkeiten. Somit ist gemeinschaftliche Führung nur dann gegeben, wenn die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich sollte der Beurteilungsmaßstab der BaFin bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsverme...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 33

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der Standard IAS 33 – Earnings per Share gibt Leitlinien für die Ermittlung und Präsentation von Earnings per Share-Kennzahlen vor. Mit Hilfe dieser Informationen soll der Adressat in die Lage versetzt werden, die Ertragskraft eines Unternehmens (performance) sowohl im Zeitablauf als auch mit anderen Unternehmen besser vergleichen zu können (I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Steuerbilanz – Technik und Gestaltung

Rz. 156 Die Aufstellung der Steuerbilanz gründet sich auf die gesetzlichen Grundlagen in §§ 140, 141 AO. Aufgrund der im vorigen Abschnitt dargestellten vielfältigen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz hat der Gesetzgeber mit § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG eine Vorschrift erlassen, die die Führung spezieller steuerlicher Verzeichnisse fordert, wenn in der Steuerbilanz VG...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anwendung des Standards in der Praxis

Tz. 80 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / G. Künftige Entwicklungen

Tz. 84 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Derzeit ist keine größere Überarbeitung oder Anpassung des zuletzt mit den jährlichen Verbesserungen (annual improvements) des Zyklus 2010–2012 vom Dezember 2013 (vgl. ausführlich Antonakopoulos/Fink, PiR 2014, S. 99ff.) und den geringfügigen Folgeänderungen aus IFRS 18 angepassten IAS 24 absehbar.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für die nachfolgend genannten Vergütungskategorien anzugeben (IAS 24.17):mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 113 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Maßgeblicher Einfluss

Tz. 19 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Maßgeblicher Einfluss (significant influence) ist gem. IAS 28.3 die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne die Entscheidungsprozesse zu beherrschen oder die gemeinschaftliche Führung auszuüben. Tz. 20 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bei einem unmittelbaren oder mittelbaren...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Referenzobjekt

Tz. 66 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Im Rahmen des Enforcement wird überprüft, ob die anzuwendenden Vorschriften befolgt wurden, und nicht, ob getroffene Unternehmensentscheidungen sich ex post bewahrheiten (vgl. Bode, ZCG 2010, S. 205). Maßstab für die zu prüfenden Abschlüsse sind die jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften (§ 106 WpHG). Bei den Konzernabschlüssen si...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Angabepflichten zu Beziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 50 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Es besteht grundsätzlich eine Angabepflicht für Beziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen, bei denen ein Beherrschungsverhältnis vorliegt, unabhängig davon, ob Geschäfte zwischen den nahestehenden Unternehmen und Personen stattgefunden haben (IAS 24.13). Der Abschlussadressat soll sich so ein Urteil über die Auswirkungen der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Angabe der Art der Beziehung zu den jeweiligen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 52 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In IAS 24 finden sich keine weiteren Angaben, die den Begriff "Art der Beziehung zu den jeweiligen nahestehenden Unternehmen und Personen" näher umschreiben. Folgende Angaben könnten nach der hier vertretenen Auffassung angeführt werden, sofern diese Angaben nicht bereits an anderer Stelle im Abschluss erfolgen: Name, Sitz und Rechtsform von j...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Zusammenfassung gleichartiger Geschäfte

Tz. 61 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Gleichartige Geschäfte dürfen in einem Posten zusammengefasst angegeben werden. Allein aus Gründen der understandability (Verständlichkeit, CF.2.34) sollten diese Geschäfte transparent und systematisch zusammengefasst werden. Die Geschäfte des Rechnung legenden Unternehmens sind indes einzeln auszuweisen, wenn dies für das Verständnis der Aus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Abgrenzung der nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 77 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bei der Abgrenzung nahestehender Unternehmen und Personen bezieht sich der deutsche Gesetzgeber – in Übereinstimmung mit Artikel 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie idF. der Abänderungsrichtlinie – auf das Begriffsverständnis der mit der IAS-Verordnung 1606/2002 übernommenen IFRS. Insofern wird die begriffliche Abgrenzung des IAS 24 als Aus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ausgangssituation

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Rechnungslegung verfolgt gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept primär das Ziel, entscheidungsrelevante Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen zu vermitteln (CF.1.2). Dies gilt in besonderem Maße für Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Die Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen haben die zuständigen Unter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 105 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 24 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Für die Ermittlung der verwässernden potenziellen Aktien sind alle potenziellen Aktien zu berücksichtigen, sofern ihre Berücksichtigung zu einer Verwässerung der EPS führt (IAS 33.31). Als Umwandlungszeitpunkt wird gem. IAS 33.36 entweder der Beginn des Berichtszeitraums oder der Emissionszeitpunkt der potenziellen Aktien, falls dieser später...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsanlass

Tz. 83 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das Gesetz unterscheidet nach § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB zwei Gründe, die zur Einleitung einer Prüfung durch die BaFin führen: Tz. 84 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Während...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung der Vorschrift im internationalen Umfeld

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24 (rev. 2003) wurde im Dezember 2003 herausgegeben und ist in dieser Form verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der IASB hat am 4. November 2009 mit IAS 24 (rev. 2009) – im Folgenden kurz: IAS 24 – die überarbeitete Fassung von IAS 24 (rev. 2003) herausgegeben. Diese ist verpflichtend f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung

Tz. 106 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch 2023, Tz. 273). Mit dem FinmadiG ist die ehemalige Regelung entfallen, dass bei Beginn des Bilanzkontrollverfahrens der Umfang d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Zinsvorträge, Steuergutschriften

Rz. 60 Der Gesetzgeber hat erkennen lassen, dass die Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen auch diesen gleichgestellte andere steuerliche Vorteile umfasst.[1] Der aus der sog. Zinsschranke nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG stammende Zinsvortrag entfaltet ähnliche steuerliche Wirkungen wie der steuerliche Verlustvortrag, sodass dessen Aktivierung bzw. Saldier...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ermessensspielräume

Tz. 75 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Rechnungslegung ist keine exakte Wissenschaft. Viele Bilanzposten beruhen auf Annahmen oder Schätzungen über zukünftige Ereignisse und Entwicklungen, die zwangsläufig subjektive Wertungen enthalten. Folglich kann eine Bandbreite von Wertansätzen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften sein, was im Umkehrschluss nicht bedeutet,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit der Angaben

Tz. 75 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Neben den Vereinfachungen für öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen und Personen ist auch auf die Angabepflichten des IAS 24 der allgemeine Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality) anzuwenden. Selbiges gilt für die Nebenbedingung der Kostenbegrenzung (cost constraint), wonach bestimmte Angaben unterlassen werden können, sofern der N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 3 Zweck und Grundsätze der Rechnungslegung gemäß IFRS

Rz. 8 Zweck der internationalen Rechnungslegung gemäß IFRS ist einzig die Regelung von Informationsinteressen zwischen Management und Investoren. Der IFRS-Jahresabschluss hat damit keine Ausschüttungs- oder Steuerbemessungsfunktion, sondern dient der Bereitstellung von zeitgerechten Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, um die Transparenz und Vergleic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 2.1 Grundlegendes

Rz. 2 Der IASB ist unter dem Dach der IFRS-Stiftung parallel zu dem International Sustainability Standards Board (ISSB) eine unabhängige privatrechtliche Organisation mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, das durch die Umstrukturierung der Gesamtorganisation IASC (International Accounting Standards Committee) im Jahr 2001 mit der Erarbeitung und Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 1 Einleitung

Rz. 1 Die International Financial Reporting Standards (IFRS), bis 2001 nur als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet, gewinnen mit dem gegenüber dem HGB einzigen Zweck der Versorgung von Investoren und Gläubigern mit entscheidungsnützlichen Informationen über das abgebildete Unternehmen seit den 1990er Jahren in Deutschland zunehmend an Bedeutung.[1] Die IFRS w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 4 IFRS 18

Rz. 9 Das IASB hat nach langer Diskussion[1] und einer vergleichsweise langen Phase der Ruhe im April 2024 mit IFRS 18 einen neuen Standard und damit verbunden zahlreichen Änderungen an bestehenden Standards vorgelegt, der nichts weniger als IAS 1 ersetzen wird. Dies stellt nach Meinung des Vorsitzenden des IASB die signifikanteste Änderung in der Darstellung der finanzielle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.1 Einteilung

Rz. 82 Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Unter einem Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag zu verstehen, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.1 Gliederung

Rz. 29 Die Vorschriften des IASB enthalten keine verbindlichen und rechtsformspezifischen Gliederungsvorschriften für die Bilanz, wie sie aus § 266 HGB und § 330 HGB bekannt sind. Es werden lediglich Mindestanforderungen an die Gliederung der Bilanz gerichtet. So soll die Darstellung dazu geeignet sein, das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu vermit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 13 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 13. Aufl. 2018. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 23. Aufl. 2025.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / Zusammenfassung

Überblick Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben für ihren Konzernabschluss die von der EU bekannt gemachten IFRS zu beachten. Alle übrigen konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen können ihren Konzernabschluss statt nach HGB nach den IFRS erstellen. Im Einzelabschluss kann nach § 325 Abs. 2a HGB ergänzend ein IFRS-Einzelabschluss für Offenlegungszwecke aufgestellt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.3 Wertpapiere

Rz. 85 vorläufig frei Rz. 86 Nach IFRS 9 sind financial assets im Rahmen der Erstbewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) zu aktivieren und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem das bilanzierende Unternehmen Vertragspartei zu den vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments geworden ist.[1] Allerdings kommt es zu einer Vermischung der Bewertungsmaßstäbe des beizulegend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.2.1 Gliederung

Rz. 37 Ein vollständiger Abschluss nach IFRS beinhaltet auch eine Gesamtergebnisrechnung (Statement of comprehensive income). Im Ergebnis (IAS 1.81A ff./IFRS 18.12) besteht für die Gesamtergebnisrechnung die Wahl zwischen 2 Formaten: one statement approach: Eine Gesamtergebnisrechnung, in der sowohl die GuV-wirksamen Erträge und Aufwendungen als auch die nicht in der GuV-Rech...mehr