Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Grundgeschäften

Tz. 300 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Sicherungsgegenstände können entweder zur Gänze oder in Teilen (Komponenten) designiert werden (vgl. IFRS 9.6.3.7 sowie B6.3.7). Eine Benennung zur Gänze bedeutet, dass ein Unternehmen sämtliche Zahlungsstrom- oder Wertänderungen eines Grundgeschäfts bilanziell absichert. Bei einer Komponentensicherung geschieht dies nur zu einem Teil, wobei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verbriefungen

Tz. 184 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Einen besonderen Schwerpunkt bei der Diskussion des Zahlungskriteriums bilden sog. Verbriefungstransaktionen (securitisations) – der IASB spricht von vertraglich verknüpften Instrumenten (contractually linked instruments). Im einfachsten Fall einer Verbriefung werden an sich nicht fungible Vermögenswerte durch die Emission von handelbaren Sc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wertmaßstab in Abhängigkeit von der Art des Instruments

Tz. 221 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um Kassainstrumente oder Derivate handelt. Die Kassainstrumente sind dann weiter danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um schuldrechtliche Instrumente oder um Beteiligungstitel handelt. Tz. 222 Stand: EL ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erstbewertung

Tz. 215 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Sind die Ansatzvoraussetzungen erfüllt und ist ein Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments geworden, hat es dieses bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert zu bemessen und anzusetzen (vgl. IFRS 9.5.1.1). Die Regelung gilt für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gleichermaßen. Tz. 216 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB geht davon ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Sicherungsinstrumenten

Tz. 285 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB geht davon aus, dass qualifizierende Geschäfte in der Regel zur Gänze als Sicherungsinstrument bestimmt werden. Er lässt gleichwohl drei Ausnahmen zu: Wird ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument eingesetzt, darf ein Unternehmen dessen beizulegenden Zeitwert in den inneren Wert (intrinsic value) und den Zeitwert (time value) auf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstansatz

Tz. 118 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zum Erstansatz sind kurz und bündig gehalten: Ein Unternehmen hat Finanzinstrumente nur und erst dann bilanziell zu erfassen, wenn es Vertragspartei wird (vgl. IFRS 9.3.1.1). Wie das Unternehmen Vertragspartei wird – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln –, ist ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob es sic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte zum Handels- oder Erfüllungstag

Tz. 121 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Gemäß IFRS 9.3.1.1 hat ein Unternehmen Finanzinstrumente grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bilanziell zu erfassen, zu dem es Vertragspartei wird. Dieser Tag wird als Zeitpunkt der Verpflichtung oder Handelstag bezeichnet (Commitment oder Trade Date). Für Geschäftsvorfälle, die als marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Contract assets (Vertragsvermögenswert)

Tz. 109 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Ausdruck Vertragsvermögenswert wird in IFRS 9 zwar im Definitionsteil des Standards aufgeführt, dort allerdings nicht definiert, sondern in der Bedeutung aus IFRS 15 übernommen. Dabei handelt es sich um das Anrecht eines Unternehmens auf Erhalt einer Gegenleistung für bereits gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen, wobei dieses...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine Modifizierung (modification) eines finanziellen Vermögenswertes liegt vor, wenn die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes zwischen dem erstmaligen Ansatz und der Fälligkeit eines finanziellen Vermögenswertes neu ausgehandelt oder anderweitig geändert werden. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Zinssatzes, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Absicherung von Kreditrisiken

Tz. 344 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Im Zuge der Entwicklung der Hedge-Accounting-Vorschriften von IFRS 9 war die Absicherung von Finanzinstrumenten gegen Veränderungen des Kreditrisikos Gegenstand kontroverser Diskussionen (s. a. Berger/Geisel/Struffert, WPg 2014, S. 366). Noch im dem endgültigen Standard vorausgehenden Entwurf hatte der IASB eine bilanzielle Anerkennung beim ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Regular Way Purchase or Sale (marktüblicher Kauf oder Verkauf)

Tz. 66 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als marktüblicher Kauf resp. Verkauf wird der Kauf bzw. Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts bezeichnet, dessen Vertragsbedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb einer gewissen Zeitspanne erfordern. Die Zeitspanne ist durch eine für den betreffenden Markt bestehende Regulierung oder Konvention vorbestimmt, wobei "Markt" als ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Umklassifizierungen

Tz. 191 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine einmal vorgenommene Klassifizierung ist beizubehalten. Dieser Grundsatz gilt für finanzielle Verbindlichkeiten ausnahmslos (vgl. IFRS 9 4.4.2 iVm. BC4.121), für finanzielle Vermögenswerte wird er nur für einen sehr eng umrissenen Tatbestand aufgeweicht: Danach hat ein Unternehmen eine Umklassifizierung nur vorzunehmen, wenn es sein Gesc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkungen

Tz. 197 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Frage, wie ein beizulegender Zeitwert dem Grunde nach zu ermitteln ist, wird vom IASB in einem eigens dafür entwickelten Methodenstandard ausgeführt: IFRS 13 Fair Value Measurement. Der Standard ist das Ergebnis eines Konvergenzprojekts mit dem US-amerikanischen Standardsetzers FASB, der 2008 seine Bemessungsnorm SFAS 157 Fair Value Meas...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Effective interest method (Effektivzinsmethode)

Tz. 97 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Ansch...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Umklassifizierungen

Tz. 243 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie in Tz. 191 ausgeführt (vgl. Tz. 191), ist eine einmal vorgenommene Klassifizierung grundsätzlich beizubehalten. Während finanzielle Verbindlichkeiten in keinem Fall umklassifiziert werden, ist eine Umklassifizierung für finanzielle Vermögenswerte in einem Ausnahmefall dagegen geboten. Das ist der Fall, wenn ein Unternehmen sein Geschäfts...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial Guarantee Contracts (Finanzgarantie)

Tz. 63 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Garantieverträge, kurz Finanzgarantien, werden als Verträge definiert, die den Garantiegeber verpflichten, eine bestimmte Zahlung zu leisten, um den Garantienehmer für einen Verlust zu entschädigen, den dieser erlitten hat, weil ein bestimmter Schuldner seiner im zugrunde liegenden Schuldinstrument festgelegten Zahlungspflicht bei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inputfaktoren der Stufe 1

Tz. 201 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Ausgangspunkt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist stets eine für dasselbe Gut am gleichen Tag unter marktüblichen Bedingungen ermittelte Preisnotierung an einem aktiven Markt ohne Vornahme irgendwelcher Anpassungen (vgl. IFRS 13.76 & Appendix A). Ein aktiver Markt wird in IFRS 13 als ein Handelsplatz definiert, auf dem Geschäft...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Effective interest rate und Credit-adjusted effective interest rate (Effektivzins und bonitätsadjustierter Effektivzins)

Tz. 93 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Effektivzins wird als interner Zinsfuß definiert: Es handelt sich um jenen Zinssatz, der die über die Laufzeit des Finanzinstruments oder einen ggf. kürzeren Zeitraum zukünftig erwarteten Zahlungsströme exakt auf dessen Bruttobuchwert diskontiert (vgl. IFRS 9 Appendix A). Bei der Schätzung der Zahlungen sind alle Vertragsbestandteile des ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Modification gain or loss (Modifizierungsgewinn oder -verlust)

Tz. 102 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bewertungserfolge im Zusammenhang mit einer Modifizierung sind Anpassungen des Bruttobuchwerts, die auf eine Neuverhandlung oder Änderung der vertraglich vereinbarten Zahlungsreihe eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit zurückzuführen sind, welche nicht ausgebucht wurden (zur Beurteilung, wann eine substanz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Allgemeines

Tz. 233 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Konzernbegriff wurde mit dem KrZwMG 2023 an die Vorgaben der ATAD angepasst. Der Ausnahmetatbestand der ATAD legt einen engeren Konzernbegriff zu Grunde, da es auf eine tats Konsolidierung des Betriebs mit einem oder mehreren anderen Betrieben ankommt. Bis zur Änderung des Konzernbegriffs durch das KrZwMG 2023 war der Konzernbegriff iSd...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Zielsetzung besteht in Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen und Verkauf

Tz. 165 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Das zweite vom IASB beschriebene Geschäftsmodell ist eines, das der IASB ursprünglich gar nicht vorgesehen hatte und das erst mit einer der Überarbeitungen nachträglich eingeführt wurde (vgl. IFRS 9.BC4.124ff. sowie ausführlich Berger/Struffert/Nagelschmitt, WPg 2013, S. 214ff.). Zwei Gründe waren ausschlaggebend dafür: Unternehmen der Versic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Held for trading (zu Handelszwecken gehalten)

Tz. 69 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Klassifizierung "zu Handelszwecken gehalten" wurde unverändert aus IAS 39 in IFRS 9 übernommen. Folgende Finanzinstrumente werden entsprechend klassifiziert: Finanzinstrumente, die vorrangig in der Absicht erworben oder eingegangen werden, sie kurzfristig wieder zu veräußern resp. zurückzukaufen (vgl. Tz. 70); Finanzinstrumente, die bei Zug...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 200 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für die praktische Umsetzung muss der beizulegende Zeitwert operationalisiert werden, um den in der Definition lediglich fiktiv beschriebenen Sachverhalt anwendbar zu gestalten. Dazu bedient sich der IASB eines Prüfschemas, das als Bemessungshierarchie bekannt ist. In IFRS 13 wurden sämtliche bestehenden Regelungen rund um die Ermittlung von...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Credit loss und expected credit loss (Kreditverlust und erwarteter Kreditverlust)

Tz. 104 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als Kreditverlust wird in IFRS 9 die Differenz zwischen dem Barwert der vertraglich geschuldeten Zahlungen und dem Barwert aller erwarteten Zahlungen bezeichnet, wobei die Diskontierung mit dem ursprünglichen Effektivzins des betreffenden finanziellen Vermögenswerts vorzunehmen ist (resp. dem bonitäts­adjustierten Effektivzins im oben (vgl. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 269 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zielsetzung besteht im Halten zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen

Tz. 160 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 In den Anwendungsleitlinien äußert sich der IASB sehr detailliert und mit veranschaulichenden Beispielen zu zwei Geschäftsmodellen, von denen das erste der Zielsetzung folgt, finanzielle Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungen über die Laufzeit der jeweiligen Instrumente zu vereinnahmen. Diese Art der Steuerung grenzt der I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bemessung des Abgangserfolgs und des Buchwerts eines nicht abgehenden Teils eines finanziellen Vermögenswerts

Tz. 138 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Ist ein Unternehmen im Zuge einer Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt, diesen auszubuchen und erhält es dabei einen neuen finanziellen Vermögenswert, so hat es diesen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Gleiches gilt, wenn im Zuge der Übertragung eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird; auch diese ist zum beiz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Non-Recourse-Finanzierungen

Tz. 183a Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Von sog. Non-Recourse-Finanzierungen ist die Rede, wenn sich der Anspruch eines Gläubigers auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners oder Zahlungsströme aus bestimmten Vermögenswerten beschränkt (vgl. IFRS 9.B4.1.16). Eine solche Beschränkung kann, muss aber nicht notwendigerweise im Vertrag niedergelegt sein (vgl. IDW RS HFA 48, Rn. 207)...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Inputfaktoren der Stufe 3

Tz. 207 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Kann der beizulegende Zeitwert nicht durch Rückgriff auf unmittelbar beobachtbare Preise oder aus Marktparametern ableitbaren Inputfaktoren gewonnen werden und ist entsprechend ein Rückgriff auf nicht an Märkten zu beobachtende Parameter erforderlich (in letzter Konsequenz bspw. unternehmensindividuelle Steuerungsinformationen oder Risikoein...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Vorbemerkungen

Tz. 157 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Im Zusammenhang mit den vorstehenden Kriterien fällt auf, dass der Terminus "Geschäftsmodell" zwar vom IASB verwendet, jedoch nicht definiert wird. Das muss umso mehr erstaunen, als dass für den Ausdruck in Theorie und Praxis keine allgemein anerkannte Definition existiert und er in einer Vielzahl von Bedeutungen verwendet wird – und sei es ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 338 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 324 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.8):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten

Tz. 190 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits einleitend gesagt (vgl. Tz. 154f.), folgt die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten nicht der für finanzielle Vermögenswerte. Stattdessen gibt es zwei Kategorien, nämlich eine Kategorie für finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Regelfall), und eine Restkategorie, in die a...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. 12-month und lifetime expected credit loss (über (die nächsten) 12 Monate und die Gesamtlaufzeit erwarteter Kreditverlust)

Tz. 106 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Verwendung der Attribute "über (die nächsten) 12 Monate" bzw. "über die Gesamtlaufzeit" erwartete Kreditverluste mutet auf den ersten Blick missverständlich an, weil in der Definition des Kreditverlusts ja bereits auf die Berücksichtigung sämtlicher Zahlungsströme und somit auf die Gesamtlaufzeit abgestellt wird. Sie beziehen sich aber n...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Tz. 156 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 einheitlich anhand von zwei Prüfkriterien (vgl. IFRS 9.4.1.1; s. a. Berger/Struffert/Nagel­schmitt, WPg 2014, S. 1076ff.; Deloitte LLP, B2 5). Dabei handelt es sich um das Geschäftsmodell des Unternehmens (the entity’s business model), das die Grundlage für die Steuerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

Tz. 157 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Ermittlung der EK-Quote kann insbes bei Unternehmen problematisch sein, die nach IFRS bilanzieren. Pers-Ges weisen ihre Kap-Konten hier häufig als FK aus. Dies folgt aus IAS 32.16 ff im Hinblick auf die nicht abdingbare Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter. Denn nach IAS 32.18b ist eine Verbindlichkeit auszuweisen, wenn dem Gesellsc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fa...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Einleitender Überblick

Tz. 194 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits mehrfach in dieser Kommentierung angesprochen, folgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder einem einheitlichen Bewertungsmaßstab noch einer symmetrischen Klassifizierungskonzeption für finanzielle Aktiva und Passiva. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Finanzinstrumente einheitlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, was id...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inputfaktoren der Stufe 2

Tz. 205 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Existiert für ein Finanzinstrument kein aktiver Markt, muss der beizulegende Zeitwert durch Verwendung eines Bewertungsverfahrens (valuation technique) ermittelt werden (kritisch dazu Baetge/Brembt/Brüggemann, WPg 2008, S. 1006ff.; Küting/Kaiser, Corporate Finance biz 2010, S. 377ff.; Schildbach, IRZ 2007, S. 14f.; dagegenhaltend Ochsner, IR...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bemessung fortgeführter Anschaffungskosten

Tz. 240 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie im Definitionsteil ausgeführt (vgl. Tz. 93ff.), erfolgt die Zinsberechnung von Finanzinstrumenten generell unter Rückgriff auf die Effektivzinsmethode. Im Abschnitt zur Folgebewertung des Standards finden sich Leitlinien dazu, wann der Effektivzins und wann der bonitätsadjustierte Effektivzins zu verwenden ist. Der IASB regelt, dass die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. IFRIC 19: Begleichung finanzieller Verbindlichkeiten durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten

Tz. 150 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Dem Grundprinzip zufolge darf ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit erst und nur dann ausbuchen, wenn es vom Gläubiger oder aufgrund einer hoheitlichen Regelung aus der Leistungspflicht entbunden wurde. Eine besondere Form des Erlöschens finanzieller Verbindlichkeiten besteht in der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten (sog. debt ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Anderweitige Geschäftsmodelle

Tz. 167 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Jedwede anders geartete Zielsetzung, bei der ein Unternehmen nicht in einer Absicht handelt, vorrangig vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen oder wahlweise Zahlungen zu vereinnahmen und Vermögenswerte zu veräußern, wird unter "anderweitig" subsumiert. Zu diesen zählt der IASB ua. ein Geschäftsmodell, bei welchem ein Unternehmen Finanzv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 304 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie in Tz. 271 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität. Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte Vorgaben ersetzt w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Past due (überfällig)

Tz. 103a Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als überfällig definiert der IASB einen finanziellen Vermögenswert, bei dem ein Schuldner seiner vertraglich geschuldeten Leistung nicht fristgerecht nachgekommen ist (vgl. IFRS 9 Appendix A). Überfälligkeit ist in diesem Sinne also schlicht ein Zahlungsverzug (delinquency) und ein erstes objektives Anzeichen einer möglichen Wertminderung, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zahlungsstromkriterium

Tz. 169 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Das zweite zur Klassifizierung herangezogene Kriterium hat eine eingehendere Betrachtung der vertraglichen Zahlungsströme zum Gegenstand. Hintergrund dieser Anforderung ist das Bestreben des IASB, keine finanziellen Vermögenswerte für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzulassen, die als komplex einzustufen sind (darunter fa...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Klassifizierungskonsequenzen

Tz. 189 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die zwei Klassifizierungskriterien "Geschäftsmodell" und "vertragliche Zahlungsstromeigenschaften" kombiniert der IASB zu drei Kategorien, die jeweils unterschiedliche Konsequenzen für die Folgebewertung der zu klassifizierenden finanziellen Vermögenswerte nach sich ziehen (vgl. Abb. 5). In welcher Reihenfolge die beiden Kriterien geprüft we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Definitionen ohne konkreten Bezug: Dividend (Dividende)

Tz. 115 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Ausdruck Dividende wird vom IASB nicht anders festgelegt, als er üblicherweise finanzwirtschaftlich abgegrenzt wird – nämlich als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner einer bestimmten Kapitalklasse im Verhältnis zu den von ihnen gehaltenen Anteilen (vgl. IFRS 9 Appendix A). Der Grund für die begriffliche Festlegung wird erst im Zusamm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 153 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Bilanzierung von Finanzinstrumenten liegt kein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde (sog. Mixed Measurement Model ): Während der weit überwiegende Teil der üblicherweise in Unternehmen anzutreffenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie im deutschen Bilanzrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird (s. a. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Firm Commitment (feste Verpflichtung)

Tz. 112 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine feste Verpflichtung definiert der IASB als eine bindende Vereinbarung über den Austausch einer festgelegten Menge eines Gutes gegen einen bestimmten Preis zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft (vgl. IFRS 9 Appendix A). Im deutschen Sprachgebrauch würde dies wohl treffend mit einem schwebenden Geschäft übersetzt, a...mehr