Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.2 Recht oder Pflicht zur Bilanzberichtigung

Rz. 84 Liegt ein als unrichtig respektive fehlerhaft erkannter Ansatz in der Steuerbilanz vor, so kann der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt den spezifischen Fehler mitteilen und dadurch berichtigen.[1] Strittig ist hierbei, ob dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ("darf") zur Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG zugestanden wird oder ob es sich...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 9 Ein Jahresabschluss ist fehlerhaft, wenn er objektiv unrichtig ist und die Gesellschaft im Zeitpunkt der Abschlussfeststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. Spätere lediglich wertaufhellende Umstände machen den Jahresabschluss dagegen nicht fehlerhaft.[1] Eine Bilanzberichtigung als handelsrechtlicher Unterfall d...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4 Abbildung der Steuern im IFRS-Abschluss

4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschluss...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden zu ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands

Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern, letztere untergli...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abbildung der bedeutenden Steuerarten, denen Unternehmen in Deutschland unterliegen, und zwar in der handelsrechtlichen Rechnungslegung (im Jahres- und Konzernabschluss), nach IFRS und in der steuerlichen Rechnungslegung. Hierbei geht er auf die Spezifika der verschiedenen Rechtsformen ein. Im Mittelpunkt stehen jeweils die vom ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 177 In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind die ergebnisunwirksam zu erfassenden Steuereffekte mit den jeweiligen Eigenkapitalposten unmittelbar zu verrechnen. Im Einzelnen sind folgende Steuereffekte in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erfassen: Steuereffekte auf Eigenkapitaltransaktionen (z. B. Eigenkapitalbeschaffung und -rückzahlung), Steuereffekte auf den ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.2 Bewertung

Rz. 142 Im Vergleich zur Bewertung der latenten Steuern nach § 274 HGB ergeben sich für die Bewertung nach IAS 12.47 ff. keine grundsätzlichen Besonderheiten (Rz. 72 und Rz. 73); allerdings dominiert die Einzeldifferenzenbetrachtung.[1] Ebenso müssen aufgrund der durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2 Ertragsteuern in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rz. 124 Wie im HGB-Abschluss setzen sich die Ertragsteuern aus den tatsächlichen Ertragsteuern und den latenten Ertragsteuern zusammen. IAS 12 behandelt die Abbildung von Ertragsteuern, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den latenten Ertragsteuern liegt. Ebenso wie im HGB-Abschluss sind unter den Ertragsteuern nur die ertragsabhängigen Steuern des Unternehmens auszuweisen. P...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2 Latente Ertragsteuern

4.2.2.1 Ansatz Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1 Anhangangaben

Rz. 160–161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.3 Kapitalflussrechnung

Rz. 178 Nach IAS 7.35 sind Cashflows aus Ertragsteuern im Rahmen der Kapitalflussrechnung gesondert auszuweisen. Dabei sind Cashflows aus Ertragsteuern im Regelfall unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auszuweisen. Sind jedoch die Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen bestimmten Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen, so sind diese Cashflows ents...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4 Steuerliche Berichterstattung außerhalb von Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

4.4.1 Anhangangaben Rz. 160–161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Er...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1 Tatsächliche Ertragsteuern

4.2.1.1 Ermittlung Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind i...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 83 Trotz der handelsrechtlichen Fiktion der Einheitstheorie bleiben steuerlich die einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen die relevanten Steuersubjekte. Somit ändert sich hinsichtlich der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen nichts beim Übergang vom Einzel- zum Konzernabschluss.[1] Rz. 84 Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konze...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.2 Grundlagen der Bilanzierung

Im Allgemeinen gelten die in §§ 238 ff. HGB bezeichneten handelsrechtlichen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten sowie die dort aufgeführten handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Das BMF-Schreiben positioniert sich hier teilweise. Bei Kryptowerten handelt sich um nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nach allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Gr...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.4 Zwischenberichterstattung nach IFRS (IAS 34)

Rz. 25 IAS 34 regelt die Zwischenberichterstattung für Rechnungslegende nach IFRS.[1] Dieser Standard wurde bereits 1998 vom damals zuständigen IASC genehmigt. Im Vergleich zu anderen Standards wurde IAS 34 nie grundlegend überarbeitet und blieb somit vergleichsweise unverändert. Lediglich Anpassungen in anderen Standards führten zu entsprechenden Einarbeitungen in IAS 34, u...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 5 Technische Anlagen und Maschinen im IFRS -Abschluss

Rz. 65 Der Posten "Technische Anlagen und Maschinen" ist eine rein handelsrechtliche Postenbezeichnung. Sieht man von Abgrenzungen zu ähnlichen Bilanzposten ab, so sind für die hier zu bilanzierenden Vermögensgegenstände die generellen Regelungen für Sachanlagen anzuwenden. Eine entsprechende Ausweisvorschrift findet sich in den International Financial Accounting Standards (...mehr

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Zwischenberichterstattung nach WpHG, DRS und IFRS

1 Begriff und Anlässe der Zwischenberichterstattung 1.1 Begriff Rz. 1 Die Zwischenberichterstattung ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung,[1] welche aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen kann. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jew...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 7 Weiterführende Literatur

Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 23. Aufl., 2025. Knorr/Schmidt, Jahres-/ Konzernabschlüsse 2005 – anwendbare IFRS, S. 128 ff. Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss.mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

5.1 Allgemeines Rz. 57 Der zentrale Grundsatz der Erfassung und Bewertung im Zwischenbericht ist, dass dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des letzten Geschäftsjahres angewendet werden (DRS 16.20). Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn es zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von Rechtsänderungen oder aus grundsätzlichen und dauerhaft...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.5 Inhalt und Form des Zwischenberichts nach IAS 34

Rz. 53 Die Zwischenberichterstattung hat die Aufgabe, den Interessierten rechtzeitig und kosteneffizient mit neuen Informationen zu versorgen (IAS 34.6). Voraussetzung für einen verkürzten Abschluss ist jedoch, dass der letzte Jahresabschluss bekannt ist, da der Zwischenbericht auf diesem aufbaut. Dementsprechend liegt der Fokus auf neuen Aktivitäten, Ereignissen und wesentl...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 6.2 General Standard

Rz. 72 Im General Standard sind die Mindestanforderungen des Gesetzgebers für den Geregelten Markt relevant.[1] Somit gelten für Emittenten des Börsensegments General Standard die gesetzlichen Vorschriften des § 115 WpHG für die Zwischenberichterstattung. Damit sind auch die im General Standard notierten Emittenten zumindest zur Halbjahresberichterstattung verpflichtet. Grun...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.5 Weitere Instrumente der Konzernrechnungslegung

Rz. 35 Neben dem grundsätzlich erforderlichen Konzernabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sollte zu einem Halbjahresfinanzbericht auch eine Kapitalflussrechnung gehören.[1] Nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Emittenten kommen in der Praxis nur höchst selten vor. Innerhalb der Kapitalflussrechnung werden folgende Cashflows gesondert dargestellt: C...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.2 Gesetzlich geregelte Arten der Zwischenberichterstattung

3.2.1 Halbjahresfinanzbericht Rz. 20 Von Inlandsemittenten ist gem. § 115 Abs. 1 WpHG mindestens ein Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen. Dieser stellt einen wichtigen Teil der regelmäßigen externen Rechnungslegung dieser Gesellschaften dar. Die Verpflichtungen gehen deutlich über die Anforderungen an den früheren Halbjahresbericht des § 40 BörsG a. F. hinaus und stell...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3 Gesetzliche Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

3.1 Grundsätzliches Rz. 18 In der Vergangenheit war die Zwischenberichterstattung in Deutschland gesetzlich nur vergleichsweise dürftig geregelt. Lediglich § 44b BörsG a. F. verpflichtete Emittenten von Aktien zu der Veröffentlichung eines damals sogenannten Halbjahresberichts.[1] Die Einzelheiten hierzu waren in den §§ 53 ff. BörsZulV a. F. geregelt. Zur Zwischenberichtersta...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4 Umfang eines Zwischenberichtes in Deutschland

4.1 Verkürzter Abschluss 4.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rz. 28 Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden innerhalb der Zwischenberichterstattung ist auf den davor liegenden Jahres- bzw. Konzernabschluss und die hier gewählte Vorgehensweise abzustellen. Entsprechend dem Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sind diese nur in begründeten Ausnahmefällen nic...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 6 Besonderheiten einzelner Börsensegmente

6.1 Grundsätzliche Abgrenzung Rz. 70 Mit unterschiedlichen Transparenzstandards nutzt die Börse ihren Gestaltungsspielraum über die gesetzlich definierten Marktsegmente hinaus, entsprechende Rahmenbedingungen für den Kapitalmarktzugang bereitzustellen. Dabei ist für den Emittenten jeweils eine Notierung im Amtlichen Handel oder im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapie...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1 Begriff und Anlässe der Zwischenberichterstattung

1.1 Begriff Rz. 1 Die Zwischenberichterstattung ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung,[1] welche aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen kann. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Inf...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1 Verkürzter Abschluss

4.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rz. 28 Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden innerhalb der Zwischenberichterstattung ist auf den davor liegenden Jahres- bzw. Konzernabschluss und die hier gewählte Vorgehensweise abzustellen. Entsprechend dem Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sind diese nur in begründeten Ausnahmefällen nicht anzuwenden. Wenn dies...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Zwischenberichterstattung ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung,[1] welche aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen kann. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 28 Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden innerhalb der Zwischenberichterstattung ist auf den davor liegenden Jahres- bzw. Konzernabschluss und die hier gewählte Vorgehensweise abzustellen. Entsprechend dem Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sind diese nur in begründeten Ausnahmefällen nicht anzuwenden. Wenn dies im Rahmen der Zwischenberichterstattung de...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 6.4 Scale Standard

Rz. 75 Der Scale (ehemalig Entry Standard) ist für alle Unternehmen offen, die einen effizienten Handel ihrer Aktien bei geringen formalen Pflichten anstreben. Besonders attraktiv ist er für junge und etablierte mittelständische Unternehmen. Private Equity- und Venture-Capital-Investoren können ihn als Exit-Kanal nutzen. Es gibt keinen Branchenfokus und keine Mindestanforder...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.1 Allgemeines

Rz. 57 Der zentrale Grundsatz der Erfassung und Bewertung im Zwischenbericht ist, dass dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des letzten Geschäftsjahres angewendet werden (DRS 16.20). Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn es zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von Rechtsänderungen oder aus grundsätzlichen und dauerhaften Erwägungen k...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 31 Die Gewinn- und Verlustrechnung kann innerhalb der Zwischenberichterstattung ebenfalls ein höheres Aggregationsniveau besitzen als bei einem Jahresabschluss. Die Gliederungsvorschriften des § 275 HGB brauchen deshalb auch hier nicht zwingend angewendet zu werden. Es können somit Positionsgruppen innerhalb der unterjährigen Gewinn- und Verlustrechnung gebildet werden. ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.2 Anlässe

Rz. 3 Eine Zwischenberichterstattung ist gesetzlich, insbesondere bei sogenannten Inlandsemittenten erforderlich. Diese Verpflichtung umfasst einen sogenannten Halbjahresfinanzbericht.[1] Regelmäßig werden zumindest von den größeren Unternehmen, die Wertpapiere an einer Börse notiert haben, vierteljährlich Quartalsberichte auf freiwilliger Basis oder als Zulassungsfolgepflic...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.2.1 Halbjahresfinanzbericht

Rz. 20 Von Inlandsemittenten ist gem. § 115 Abs. 1 WpHG mindestens ein Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen. Dieser stellt einen wichtigen Teil der regelmäßigen externen Rechnungslegung dieser Gesellschaften dar. Die Verpflichtungen gehen deutlich über die Anforderungen an den früheren Halbjahresbericht des § 40 BörsG a. F. hinaus und stellen die Umsetzung der Europäis...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.2 Bilanz

Rz. 30 Die Bilanz kann innerhalb der Zwischenberichterstattung ein höheres Aggregationsniveau besitzen als bei einem Jahresabschluss (Einzelabschluss nach HGB). Bei Letzterem ist das gesetzliche Gliederungsschema des § 266 HGB verbindlich. Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB brauchen nicht angewendet zu werden. Es können somit Bilanzpositionsgruppen gebildet werden. Ei...mehr