Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS)

Rn. 138 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ebenso bestehen mangels künftiger Verpflichtung zur Konzern-RL nach Maßgabe des Zweiten Unterabschn. des HGB Unklarheiten dahingehend, wie mit MU umzugehen ist, die qua § 315e Abs. 1f. verpflichtet sind, ihren KA in Übereinstimmung mit den von der EU legitimierten (endorsed) IFRS aufzustellen (auf § 315e Abs. 3 sei hier lediglich verwiesen)....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vermerk zu (IFRS-)Einzelabschlüssen nach § 325 Abs. 2a

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Große KapG i. S. d. § 267 Abs. 3 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. v. § 264a haben die Möglichkeit, anstelle eines HGB-JA einen IFRS-EA offenzulegen, der nach den in § 315e Abs. 1 bezeichneten internationalen RL-Standards aufgestellt worden ist (vgl. § 325 Abs. 2a; hierzu grundlegend HdR-E, HGB § 325, Rn. 114ff.; zum Geltungsbereich nach ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 103 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS wird nicht explizit zwischen "Vermögenswerten/Schulden" einerseits und "RAP" andererseits unterschieden. Im Folgenden werden die korrespondierenden (IFRS-)Normen zu den oben beschriebenen Sachverhalten der "deutschspezifischen" RAP skizziert: Obgleich keine eigenständigen Bilanzposten darstellend, ergibt sich aus dem ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Befreiender IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2af.

I. Befreiende Offenlegung Rn. 114 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die R...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4 Abbildung der Steuern im IFRS-Abschluss

4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschluss...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 416–482 kommentiert von Pfirmann/Dusemond/Lorson/Metz)

I. Vorbemerkungen Rn. 416 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken n...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2 sowie hierzu und nachfolgend ausführlich iGAAP (2019B), S. 452ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Klassifizierung und Folgebewertung

Rn. 457 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zum Zwecke der Folgebewertung hat eine Klassifizierung der Finanzinstrumente im Zugangszeitpunkt zu erfolgen (vgl. zur Bewertung ausführlich GAAP-EY (2020), S. 3695ff. sowie zur Klassifizierung und Bewertung iGAAP (2019B), S. 58ff., 153ff.). Dabei ist v.a. zwischen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zu unterscheid...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Befreiende Offenlegung

Rn. 114 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die Rede sein (vgl. Beck Bil-K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 417 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes in der Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (zu den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 vgl. HdR-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rn. 442 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wenn ein langfristiger Vermögenswert (vgl. IFRS 5.3) (oder eine Veräußerungsgruppe (vgl. IFRS 5.4), die mindestens einen langfristigen Vermögenswert beinhaltet) nicht mehr im UN eingesetzt werden soll, sondern am BilSt nur noch zur Veräußerung bereitsteht, richtet sich der Ausweis und die Bewertung nach IFRS 5 (vgl. grundlegend und weiterführ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fertigungsaufträge

Rz. 451 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Vorräte, hier fertige oder unfertige Erzeugnisse sowie Leistungen, dürfen weder nach IFRS noch nach HGB mit einem über den AHK liegenden Fair Value bewertet werden (vgl. HdR-E, HGB § 253, Rn. 440). Bei einem Fertigungsauftrag handelt es sich um einen Vertrag über die kundenspezifische Herstellung einzelner Vermögenswerte oder einer Anzahl von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der Tax Reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Weitere Voraussetzungen

Rn. 129 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 325 Abs. 2b knüpft der Gesetzgeber die freiwillige Offenlegung eines IFRS-EA an deutlich definierte formale Voraussetzungen: der BV oder Vermerk über dessen Versagung bezüglich des IFRS-EA ist im UN-Register offenzulegen (Nr. 1), der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und ggf. der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe de...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 431 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der die Wertminderungen regelnde IAS 36 ist für die Folgebewertung von bestimmten, meist langfristigen Vermögenswerten relevant (hier: Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 und Anteile an TU, Gemeinschafts- und assoziierten UN, sofern diese nicht nach IFRS 9 bewertet werden). Nach IAS 36.9 hat ein UN an jedem BilSt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Rn. 444 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. zu Beispielen von akquirierten sowie selbst ers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Definition und Zugangsbewertung

Rn. 455 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Ein Finanzinstrument ist nach IAS 32.11 ein "Vertrag, der gleichzeitig bei dem einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt". Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben schuldrechtlichen Instrumenten auch gehaltene EK-Instrume...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk bei Konzernabschlussprüfungen

Rn. 80 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 298 Abs. 2 Satz 1 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung der Anhänge ist aber auf nach HGB erstellte JA und KA beschränkt, da auf einen nach § 315e erstellten IFRS-KA und einen IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a wegen fehlender Verweise die Regelung des § 298 Abs. 2 keine Anwendung fin...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. h...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeine Anforderungen

Rn. 29 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV muss nach § 322 Abs. 1 Satz 2 neben der Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der AP sowie der Angabe der angewandten RL- und Prüfungsgrundsätze auch eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses enthalten. Diese Beurteilung muss nach § 322 Abs. 2 Satz 1 zweifelsfrei anzeigen, ob ein uneingeschränkter BV, ein eingeschränkter BV, ein Vers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vorgaben zur Auszeichnung und Taxonomie

Rn. 55g Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 verlangt eine Auszeichnung des KA entsprechend der Art. 4 und 6 der ESEF-VO. Anders als Art. 4 der ESEF-VO schränkt § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ihrem Wortlaut nach diese Vorgabe nicht auf IFRS-KA ein. Dies ist aber auch nicht erforderlich, weil die unter § 328 Abs. 1 Satz 4 fallenden UN (vgl. HGB § 328, Rn. 55c) durch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anschaffungskostenmodell versus Neubewertungsmodell

Rn. 425 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für die Folgebewertung kennen die IFRS im Gegensatz zum HGB kein geschlossenes Bewertungskonzept. Einzelne IFRS-Standards enthalten stattdessen unterschiedliche Bewertungsmodelle (zum ausführlichen Vergleich wird auf Petersen/Bansbach/Dornbach (2019), S. 53ff., m. w. N., verwiesen). Bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten handelt es...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Lagebericht

Rn. 128 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der befreiende IFRS-EA ist nach § 325 Abs. 2a Satz 4 um einen Lagebericht i. S. d. §§ 289ff. zu erweitern; dabei muss er bezüglich des Inhalts (vgl. § 289) "in dem erforderlichen Umfang auch auf den Einzelabschluss nach Satz 1 Bezug nehmen". Hiervon bleibt die Verpflichtung unberührt, in den Lagebericht ggf. auch eine nichtfinanzielle Erklär...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands

Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern, letztere untergli...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Widerruf eines erteilten BV ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus allg. Rechtsgrundsätzen sowie den Berufsgrundsätzen (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), § 322, Rn. 171; WP-HB (2023), Rn. N 58). Wenn der AP nach der Erteilung des BV erkennt, dass die Voraussetzungen für dessen Erteilung nicht vorgelegen haben, muss er prüfen, o...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 1.27 f.) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit eingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung noch Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Gründe für Einschränkungen der positiven Gesamtaussage i. R.e. eingeschränkten BV können sich grds. aus zwei verschiedenen Tatbeständen ergeben (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten

Rn. 472 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten sind als (eine feste Zahl von GE repräsentierende) monetäre Posten zu jedem BilSt zum Stichtagskurs in die Berichtswährung (Euro) bzw. unter bestimmten Voraussetzungen in die funktionale Währung (vgl. IAS 21.9ff.) umzurechnen (vgl. IFRS 9.B5.7.2 i. V. m. IAS 21.23(a)). Dabei entste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 2 Abs. 1 WPO haben WP die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von JA wirtschaftlicher UN, durchzuführen und BV über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen zum BV sind in § 322 verankert und bilden die Grundlagen des BV sowohl für HGB-JA, IFRS-EA sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Rn. 110 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Um eine UN-Verbindung als "verbundenes UN" i. S. d. § 271 Abs. 2 klassifizieren zu können, muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 (Konzerntatbestand) vorliegen (vgl. die Übersicht unter HdR-E, HGB § 271, Rn. 112). Der handelsrechtliche Konzernbegriff ist – ebenso wie der aktienrechtliche Begriff des Konzerns (vgl. § 18 AktG) – ein "r...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 264 Abs. 1 Satz 2 werden kap.-marktorientierte KapG (i. S. d. § 264d), die keinen KA aufstellen müssen, verpflichtet, den JA um eine KFR und einen EK-Spiegel zu erweitern. Sie haben ein Wahlrecht, zusätzlich über die Segmente zu berichten. § 264 Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten bei Zusammenfassung von einzelgesellschaftlicher Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung

Rn. 162 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach den §§ 298 Abs. 2 Satz 1 und 315 Abs. 5 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU sowie der Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden. § 298 Abs. 2 Satz 2 verlangt für diesen Fall eine gemeinsame Offenlegung des JA und KA. Aus dem zusammengefassten Anhang muss hervorgehen, welche Angaben sich auf d...mehr