Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.4 Anhang

Rz. 34 Ein Zwischenbericht verfügt nicht über einen Anhang, wie er nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB zwingend Bestandteil eines Jahresabschlusses ist. Jedoch sind zu den Zahlenangaben innerhalb der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Zwischenberichts dennoch zusätzliche Erläuterungen verpflichtend von dem Unternehmen zu tätigen. Diese können ebenfalls kürzer ausfalle...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 6.1 Grundsätzliche Abgrenzung

Rz. 70 Mit unterschiedlichen Transparenzstandards nutzt die Börse ihren Gestaltungsspielraum über die gesetzlich definierten Marktsegmente hinaus, entsprechende Rahmenbedingungen für den Kapitalmarktzugang bereitzustellen. Dabei ist für den Emittenten jeweils eine Notierung im Amtlichen Handel oder im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse Voraussetzung zur Aufn...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 6.3 Prime Standard

Rz. 73 Unternehmen, die im Prime Standard notiert sind, erfüllen über die Anforderungen des General Standard hinausgehende Transparenzanforderungen. § 52 BörsO FWB orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen des WpHG. Für konzernrechnungspflichtige Unternehmen im Prime Standard verlangt § 52 Abs. 1 BörsO FWB einen Halbjahresfinanzbericht gem. § 115 Abs. 2–4 WpHG und ei...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.3 Regelmäßige versus anlassbezogene externe Rechnungslegung

Rz. 6 Die regelmäßige externe Rechnungslegung von börsennotierten Gesellschaften umfasst den Jahresabschluss, einschließlich des Lageberichts, der Kapitalflussrechnung, die Veränderungsrechnung des Eigenkapitals sowie die periodische Zwischenberichterstattung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass periodisch – grundsätzlich zu vorher bekannt gemachten Terminen – bestimmte Tei...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.3 Erklärung der Geschäftsführung (Bilanzeid)

Rz. 45 Gem. § 117 WpHG i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG hat ein Halbjahresfinanzbericht wie ein Jahresfinanzbericht[1] eine den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und des § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB entsprechende Erklärung zu enthalten. Bei dieser Erklärung handelt es sich um die sogenannte "Versicherung der gesetzlichen Vertreter",[2] die auch kurz als Bilanzeid bezeichnet wi...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.3 Erfassung und Bewertung von Aufwendungen

Rz. 65 Der zentrale Grundsatz der Zwischenberichterstattung – dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zu verwenden – wird explizit für die Aufwendungen in IAS 34.30 veranschaulicht. Dieser zeigt die Erfassung und Bewertung von Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen von Vorräten, von Restrukturierungsmaßnahmen oder von Wertminderungen ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.2 Erfassung und Bewertung von Erträgen

Rz. 59 Für die Erfassung und Bewertung von Erträgen im Zwischenbericht sind grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien wie für den letzten Jahresabschluss anzuwenden. Das Realisationsprinzip bei der Vereinnahmung der Erträge führt zu einer periodengerechten Gewinnermittlung innerhalb des zu berichtenden Zwischenberichtszeitraums. Rz. 60 Die Realisierung...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.2 Zwischenlagebericht

Rz. 38 Der Zwischenlagebericht wurde gesetzlich verbindlich in dieser Form erst durch das TUG eingeführt. Beim Zwischenlagebericht sind grundsätzlich gemäß DRS 16.37 die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und bei konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen wegen § 342 HGB grundsätzlich auch der DRS 20 zu beachten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zwischenl...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.4 Prüfung der Zwischenberichterstattung

Rz. 49 Anders als noch im Referentenentwurf zum TUG ist weiterhin gesetzlich zwingend keine Prüfung der Zwischenberichterstattung – insbesondere des verpflichtenden Halbjahresfinanzberichts – durch den Abschlussprüfer vorgesehen.[1] Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis des Emittenten erfolgen. In der Praxis üblich ist hier jedoch nur eine sogenannte prüferische Durchsicht...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 18 In der Vergangenheit war die Zwischenberichterstattung in Deutschland gesetzlich nur vergleichsweise dürftig geregelt. Lediglich § 44b BörsG a. F. verpflichtete Emittenten von Aktien zu der Veröffentlichung eines damals sogenannten Halbjahresberichts.[1] Die Einzelheiten hierzu waren in den §§ 53 ff. BörsZulV a. F. geregelt. Zur Zwischenberichterstattung war kein Zwis...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.3 Deutscher Rechnungslegungs Standard 16

Rz. 22 Das DRSC hat vorausschauend bereits am 17.11.2006 einen neuen Standard zur Zwischenberichterstattung im Entwurf veröffentlicht und damit zur Diskussion gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das TUG ebenfalls noch im Entwurfstadium.[1] Damals sollte dieser noch die Nummer 21 tragen.[2] Nach einer unerträglich langen Phase als sogenannter "near final draft" ist der Deutsche...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 2 Zentrale Problemstellung der Zwischenberichterstattung

Rz. 10 Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen 3 Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. Den einzelnen dogmatischen Konzeptionen lieg...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 4.3.2 Berücksichtigung von notwendigen Reparaturen

Rz. 53 In § 249 Abs. 2 HGB a. F. (vor HGB-Änderung durch das BilMoG) konnten für (Groß-)Reparaturen sog. Aufwandsrückstellungen gebildet werden. Durch das BilMoG ist diese Möglichkeit seit 2010 ersatzlos entfallen. Rz. 54 Eine Rückstellung für Reparaturen ist jedoch sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz zwingend, wenn für diese Reparaturen eine Leistungsv...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 4.3.3 Rückstellung für unterlassene Instandhaltung

Rz. 58 Im Zusammenhang mit den Rückstellungen für Reparaturen sind die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung zu sehen, für die gem. § 249 Abs. 1 HGB eine Passivierungspflicht besteht, soweit sie im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden.[1] Das Passivierungswahlrecht für jene unterlassenen Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalb des ges...mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 2 Wann ist ein Unternehmen saniert? Zur Bedeutung der unterschiedlichen Begriffe

Rechtsfragen drehen sich zum großen Teil um die richtige Auslegung von Begrifflichkeiten. Der Begriff der Restrukturierung etwa meint etwas anderes, je nachdem, ob damit eine "leistungswirtschaftliche Restrukturierung" gemeint ist, oder aber eine "Restrukturierung der Passivseite der Bilanz". Die leistungswirtschaftliche Restrukturierung ist dabei weitgehend deckungsgleich m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.2 Spezielle Ziele der Geschäftsführung und der Gesellschafter

Rz. 13 Im Einzelfall können mit Bilanzpolitik auch andere Ziele verfolgt werden, die mit den Unternehmenszielen nicht identisch sein müssen. Dabei ist zuallererst an das grundsätzliche Bestreben der Geschäftsleitung zu denken, die eigene Leistung nach außen hin möglichst positiv darzustellen, um die eigene Position zu erhalten bzw. auszubauen.[1] Aus diesem Grund wird die Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.2 Kategorien der Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Die bilanzpolitischen Instrumente zur Sachverhaltsgestaltung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:[1] zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, dauerhafte oder originäre Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag nicht rückgängig gemacht werden, und vorübergehende Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden. Rz. 36 Zeitliche Verlagerung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ANWENDUNGSÜBERSICHT IFRS

Anwendungshinweise Sofern in der letzten Spalte keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Abschluss für das Jahr 2025 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung. Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS 9 IFRS 9: Finanzinstrumente (Financial Instruments)

Schrifttum Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewertung von Finanzinstrumenten – Waren die Konditionen der UBS-Pflichtwandelanleihe fair?, IRZ 2008, S. 355–...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. IFRS 18 im Kontext von Finanzinstrumenten

Tz. 356 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Nach langjähriger Bearbeitung wurde IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements im April 2024 vom IASB veröffentlicht. Dieser ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden (gilt auch für Zwischenabschlüsse ab diesem Zeitpunkt) und wird den bisher gültigen Standard IAS 1 ablösen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewertung von Finanzinstrumenten – Waren die Konditionen der UBS-Pflichtwandelanleihe fair?, IRZ 2008, S. 355–357; Anzing...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung, Aufbau und Bedeutung von IFRS 9

Tz. 1 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments sowie die Interpretationen I...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Anhang I: Checkliste für angabepflichtige Informationen

Stand: EL 58 – ET: 01/2026 PDF-Dokument öffnen.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8 ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77 ff; s Entw eines Schr des BMF, Stand 18.09.2024, Rn 78 ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Wertminderungsprüfung

Tz. 248 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zur Wertminderungsprüfung wurden gegenüber der Vorgängerregelung in IAS 39 grundlegend überarbeitet. Nach IAS 39.59 durfte eine Wertberichtigung erst und nur dann vorgenommen werden, wenn objektiv nachweisbar ein Verlust eingetreten war (sog. incurred loss) – was im strengen Sinne dann eigentlich keine Wertberichtigung (impa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial liability at fair value through profit or loss (zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis)

Tz. 75 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis" umfasst drei Arten an finanziellen Verbindlichkeiten (vgl. IFRS 9 Appendix A). Dabei handelt es sich um solche, die die Definition als "zu Handelszwecken gehalten" erfüllen (vgl. Tz. 69 und insbeson...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern

Tz. 177 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Vermögenswerte, deren Vertragsbedingungen eine Anpassung der Höhe oder des zeitlichen Eintritts der zu empfangenden Zahlungen gestatten, bedürfen einer gesonderten Betrachtung für Zwecke des SPPI-Tests. Als Beispiel für eine Anpassung der Zahlungshöhe sei eine Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag genannt, der zufolge der Gläubi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 125 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bevor ein Unternehmen prüfen kann, ob es zur Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt ist, sind vorab zwei Aspekte zu klären: aus wessen Sicht und was soll ausgebucht werden? Die Frage nach dem "wer" bezieht sich auf die Abschlussperspektive, aus der die Ausbuchungsprüfung vorgenommen werden soll – Einzel- oder Konzernabschlus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 116 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 IFRS 9 trat verpflichtend erstmals für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 begannen, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig war (vgl. IFRS 9.7.1.1). Wie eingangs dargestellt, ist der Standard in Tranchen erarbeitet und seit der erstmaligen Veröffentlichung im November 2009 mehrfach ergänzt und geändert ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Voraussetzungen an eine Sicherungsbilanzierung

Tz. 312 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits erwähnt, gibt der IASB bilanzierenden Unternehmen in Fragen der Sicherungsbilanzierung keinen allgemeinen Freifahrtschein, sondern macht die Anerkennung einer in der betrieblichen Risikosteuerung getätigten Sicherung für Bilanzierungszwecke von einer Reihe formaler Voraussetzungen abhängig, die nachfolgend wiedergegeben sind und ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Übergangsvorschriften

Tz. 350 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 IFRS 9 war dem Grunde nach rückwirkend anzuwenden, so dass erforderliche Wertanpassungen einzelner Finanzinstrumente gem. IAS 8 durch eine Korrektur der Gewinnrücklagen in der Eröffnungsbilanz des Erstanwendungszeitraums vorgenommen wurden (vgl. IFRS 9.7.2.1 und 15). Von dieser Generalnorm bestanden allerdings eine Vielzahl von Einzelausnahm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfassung von Wertänderungen

Tz. 229 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wertveränderungen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden während der Haltedauer dem Grunde nach nicht ausgewiesen, sondern erst dann gezeigt, wenn das Finanzinstrument ausgebucht oder reklassifiziert wird (vgl. IFRS 9.5.7.2). Ausnahmen von dieser Regel bestehen in der effektivzinskonformen Ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Begriffliche Abgrenzung von Kapitalbetrag und Zins

Tz. 170 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Kapitalbetrag eines finanziellen Vermögenswerts wird als dessen beizulegender Zeitwert zum Zugangszeitpunkt definiert, der sich im Zeitablauf aber ändern kann (insbesondere durch Tilgungen; vgl. IFRS 9.4.1.3 (a) iVm. B4.1.7B). Es mutet kurios an, dass der IASB an dieser Stelle auf den bewerteten Zugangsbetrag abstellt und nicht etwa den ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung zur Anwendbarkeit dieses Abschnitts

Tz. 266 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen weisen gegenüber den vorangegangenen Abschnitten eine einschneidende Besonderheit auf: Da sich der IASB im Zuge der Entwicklung von IFRS 9 nicht in der Lage sah, eine endgültige Regelung zu dynamischen Sicherungsstrategien vorzulegen, hat er beschlossen, die existierenden Regelungen z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 28 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB übernimmt für IFRS 9 explizit vier Begriffsabgrenzungen aus IAS 32 (vgl. IFRS 9 Appendix A und IAS 32.11; s. dazu IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 9ff.). Dabei handelt es sich um die Termini Finanzinstrument, finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit sowie Eigenkapitalinstrument. Hinzu kommen Definitionen für das Kreditrisiko ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 330 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.11):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 276 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Festlegung der sich qualifizierenden Sicherungsinstrumente weicht der IASB von seiner bisherigen und in IAS 39 niedergelegten Linie ab, wonach mit Ausnahme der Absicherung von Währungsrisiken ausschließlich Derivate als Sicherungsinstrumente infrage kamen. Viele derer, die im Zuge der Entwicklung der Überarbeitung Stellung zu den Kon...mehr