Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 20 Im Weiteren bestehen abschlusspolitische Potenziale bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises und der Durchführung der Konsolidierung. Insbesondere bei Letzterem haben sich in der Vergangenheit viele Bereinigungen von Wahlrechten in den Rechnungslegungssystemen ergeben. So hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des BilMoG fast alle Konsolidierungswahlrechte aus de...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"). Der Konzernabschluss ist so aufzustellen, als wenn der Konzern nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich eine Einheit wäre; es gilt...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.2 Konsolidierungskreis

Rz. 21 Eine erste abschlusspolitische Stellschraube bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises resultiert aus der Frage, wann ein Tochterunternehmen vorliegt. Sowohl nach IFRS als auch nach HGB wurden hier Verschärfungen dahingehend vorgenommen, dass nun auch einzig auf eine wirtschaftliche Betrachtung abzustellen ist, um etwa Zweckgesellschaften einbeziehen zu müssen.[1]...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.4.2 Ausweis- und Gliederungswahlrechte

Rz. 48 Über § 298 Abs. 1 HGB gelten alle Ausweisregeln für den Einzelabschluss grundsätzlich auch für den Konzernabschluss und haben damit Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Als Beispiele sind das Wahlrecht zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB) oder der Ausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, entw...mehr

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Konzernabschlusspolitik nach HGB und IFRS

Zusammenfassung Überblick Der Konzernabschluss ist sowohl durch die mögliche Ablösung von den Einzelabschlüssen als auch die Besonderheiten der Konzernbilanzierung ein eigenständiger Gegenstand der Abschlusspolitik. Speziell ist hierbei die primäre Orientierung an der Informationsfunktion des Konzernabschlusses. Die Ausschüttung und Steuerbemessung spielt (mit Ausnahme ggf. d...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.2 Währungsumrechnung

Rz. 19 Während nach § 308a HGB eine klare Vorgabe zur Umrechnung von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen vorliegt,[1] fordern die IFRS die Einteilung der umzurechnenden Tochterunternehmen nach IAS 21 in 2 unterschiedliche Kategorien. Aus der Zuordnung folgt dann eine unterschiedliche Umrechnungsmethode mit jeweils anderer Behandlung der...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 7 Weiterführende Literatur

Freidank/Meuthen, Rechnungslegung und Rechnungslegungspolitik, 3. Aufl. 2033. IDW, WP Handbuch, 19. Aufl. 2025. Lachnit/Müller, KoR 2003, S. 540 ff. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 23. Aufl. 2025. Potthast/Müller, StuB 2020, S. 428 ff.mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / Zusammenfassung

Überblick Der Konzernabschluss ist sowohl durch die mögliche Ablösung von den Einzelabschlüssen als auch die Besonderheiten der Konzernbilanzierung ein eigenständiger Gegenstand der Abschlusspolitik. Speziell ist hierbei die primäre Orientierung an der Informationsfunktion des Konzernabschlusses. Die Ausschüttung und Steuerbemessung spielt (mit Ausnahme ggf. der globalen Min...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.4.1 Konzernabschlussstichtag

Rz. 46 HGB Der Stichtag für den Konzernabschluss wird seit Einführung des TransPuG durch den Stichtag des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens bestimmt (§ 299 Abs. 1 HGB). Liegt der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens um nicht mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so besteht ein Wahlrecht zur Aufstellung eines Zwi...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.3 Erstkonsolidierungszeitpunkt

Rz. 29 Der Konzernabschluss ist grundsätzlich nicht mehr direkt durch die Wahl des Erstkonsolidierungszeitpunktes beeinflussbar. Gem. § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB ist die Bewertung zum Erwerbszeitpunkt der Anteile vorzunehmen. Bei sukzessivem Erwerb ist der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, heranzuziehen (§ 301 Abs. 2 Satz 2 HGB). Ein Erstkonsolid...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.5 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 37 Ebenso wie bei der Schuldenkonsolidierung kann gem. § 304 Abs. 2 HGB auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung ist. Wird eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt, gibt es ein Wahlrecht, die im Konzern hergestellten Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen dem Konzernhöchstwert und dem Konzernmindestwert ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.2 Einschätzungsspielräume im Rahmen der Wesentlichkeitsbestimmung

Rz. 49c Bezüglich der großen Einschätzungsspielräume gibt es formale Begrenzungen der Nutzung für das erstellende Unternehmen. In den ESRS wird zwischen grundlegenden und – bislang etwas unglücklich in den offiziellen Dokumenten übersetzt – "sich verbessernden qualitativen" Merkmalen von Informationen unterschieden (ESRS 1.19). In einem eigenen Anhang (Anlage B des ESRS 1) w...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.4 Pooling-of-Interest-Methode

Rz. 31 Bei der in § 302 HGB a. F. unter bestimmten Bedingungen alternativ zur Erwerbsmethode ("purchase method") bis zum Geschäftsjahr 2009 erlaubten Interessenzusammenführungsmethode ("Pooling-of-Interest"-Methode) war der entstehende Unterschiedsbetrag mit den Rücklagen zu verrechnen; es wurde kein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Dadurch wurde die Struktur der Konz...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.8 Quotenkonsolidierung und Equity-Methode

Rz. 43 HGB Gemeinschaftsunternehmen können quotal oder nach der Equity-Methode bilanziert werden (§ 310 Abs. 1 HGB). Bei quotaler Einbeziehung sind durch den Verweis in § 310 Abs. 2 HGB auf die Vollkonsolidierung grundsätzlich die gleichen konzernbilanzpolitischen Spielräume gegeben wie bei Tochterunternehmen. Durch die anteilige Einbeziehung aller Aktiva und Passiva ergibt s...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 39 Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bietet kaum bilanzpolitische Spielräume. Bei untergeordneter Bedeutung ist gem. § 305 Abs. 2 HGB ein Konsolidierungsverzicht möglich. Im Zusammenhang mit der Quotenkonsolidierung besteht die Möglichkeit, Beziehungen zwischen 2 quotal konsolidierten Unternehmen mit unterschiedlicher Einbeziehungsquote in Höhe der niedrigeren Quot...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abg...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2 Rechnungslegungspolitik im Nachhaltigkeitsbericht

5.2.1 Grundsachverhalte Rz. 49b Mit dem verpflichtenden und/oder dem indirekt durch die Wertschöpfungskette oder von anderen Stakeholdern geforderten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht[1] erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte ana...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2 Maßnahmen auf der Ebene der HB II

4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkun...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht, Nachhaltigkeitsbericht und anderen ergänzenden/freiwilligen Berichten

5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichtete...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.4.3 Ergebnisverwendung

Rz. 49 Das Gesetz sieht für den Konzernabschluss keine eigene Ergebnisverwendung vor, jedoch wird mit § 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB eine Wiederholung des Ergebnisverwendungsvorschlags bzw. des -beschlusses des Mutterunternehmens verlangt.mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4 Instrumente der Konzernabschlusspolitik

4.1 Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene Rz. 12 Als Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene kommen im Wesentlichen Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, da hierdurch die Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss geschaffen wird, oder die Ausnutzung von Ermessensspielräumen, die im Rahmen der Konzernabschlusserstellung nicht geregelt werden. Letztere en...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3 Konsolidierungsmaßnahmen

4.3.1 Grundsachverhalte Rz. 20 Im Weiteren bestehen abschlusspolitische Potenziale bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises und der Durchführung der Konsolidierung. Insbesondere bei Letzterem haben sich in der Vergangenheit viele Bereinigungen von Wahlrechten in den Rechnungslegungssystemen ergeben. So hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des BilMoG fast alle Konsolidi...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3 Kapitalkonsolidierung

Rz. 25 Die Kapitalkonsolidierung stellt ein weites bilanzpolitisches Betätigungsfeld dar, was aber inzwischen zumindest hinsichtlich der expliziten Wahlrechte stark eingeschränkt ist. 4.3.3.1 Neubewertung Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets s...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.4 Konzernabschlussebene

Rz. 45 Auf der Konzernabschlussebene kann nur noch formelle Konzernabschlusspolitik betrieben werden, vor allem durch die Wahl des Konzernabschlussstichtages, durch die Festlegung von Ausweis- und Gliederungsfragen sowie durch die Vornahme der Ergebnisverwendung. 4.4.1 Konzernabschlussstichtag Rz. 46 HGB Der Stichtag für den Konzernabschluss wird seit Einführung des TransPuG du...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 2 Ziele der Konzernabschlusspolitik

Rz. 6 Bei den Zielen der Konzernabschlusspolitik ist zwischen internen und externen Zielen zu differenzieren. Interne Ziele ergeben sich aus dem Informationsbedürfnis des Managements zur Steuerung des Konzerns. Externe Ziele sind gerichtet auf die Informationsbedürfnisse externer Adressaten, vor allem Anteilseigner und Kapitalgeber. Rz. 7 Durch die Beeinflussung der Darstellu...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 49b Mit dem verpflichtenden und/oder dem indirekt durch die Wertschöpfungskette oder von anderen Stakeholdern geforderten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht[1] erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte analysieren und in ihrer E...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.3 Wahlrechte aus den themenspezifischen ESRS

Rz. 49d Weiterer Spielraum ergibt sich ganz konkret durch die in den ESRS benannten 269 Wahlrechte, die künftig deutlich abgebaut werden sollen, und darüber hinaus durch eine auffällige Diskrepanz zwischen den Zielen der themenspezifischen ESRS und den konkret anzugebenden Informationen. Grundsätzlich haben alle ESRS ein zumeist sehr breites, aber konkretes Ziel vorangestell...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 3 Träger und Objekte der Konzernabschlusspolitik

Rz. 11 Träger der Konzernabschlusspolitik sind primär die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des Mutterunternehmens und sekundär ggf. auch die Mitglieder des Aufsichtrats sowie die Organmitglieder der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Erstere können die HB II, dies ist der auf das für den Konzernabschluss maßgebende Recht übergeleitete Einzelabschl...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.4 Übergangserleichterungen

Rz. 49e Etwas anders könnte das Thema bei den Übergangsbestimmungen auszulegen sein. Diese sind explizit zur Erleichterung des Übergangs bestimmt worden und umfassen allgemeine Phase-in-Regelungen zu den vorliegenden ESRS sowie spezielle Regelungen für ausgewählte (Querschnitts-)Sachverhalte. ESRS 1.137 verweist auf seine Anlage C, die eine Liste von Angabepflichten bzw. auc...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.3 Ertragsteuerinformationsbericht und Vergütungsbericht

Rz. 49g Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber z. B. den Ertragsteuerinformationsbericht, bei dem rechnungslegungspolitisch freiwilige Ergänzungen überaus sinnvoll erscheinen,[1] um eine falsche Darstellung zu vermeiden. Weiter verlangt wird der Vergütungsbericht nach § 162 AktG, bei dem ebenfalls Darstellungsentscheidugnen zu treffen sind und weitergehende Erläuterungen si...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht

Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – ausgewertet wird, werden andere Berichte, wie ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.1 Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene

Rz. 12 Als Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene kommen im Wesentlichen Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, da hierdurch die Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss geschaffen wird, oder die Ausnutzung von Ermessensspielräumen, die im Rahmen der Konzernabschlusserstellung nicht geregelt werden. Letztere entstehen aus Auslegungsspielräumen wegen un...mehr

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Konzernanhang / 4.2 Angabepflichten bei der IFRS Erstanwendung

Rz. 75 Die bei der erstmaligen Anwendung genutzten Vereinfachungsregeln sind im Konzernanhang anzugeben, wobei diese Angaben die entstehenden Gestaltungsspielräume bei der Erstanwendung kaum einzugrenzen vermögen.[1] Zusätzlich sind nach dem Willen des IASB gem. IFRS 1.23 ergänzende Anhangangaben für den ersten veröffentlichten IFRS-Abschluss notwendig.[2] Dies betrifft insb...mehr

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Konzernanhang / 4 Konzernanhang nach IFRS

4.1 Grundsachverhalte Rz. 73 Der Konzernanhang bildet auch nach IAS 18.10 zusammen mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung den vollständigen Konzernabschluss. Eine Differenzierung von Einzel- und Konzernabschluss ist nach den IFRS bis auf konkrete Ausnahmen z. B. in IFRS 12 ebenso wenig vorgesehen wie größenabhängige oder ...mehr

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Konzernanhang / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 73 Der Konzernanhang bildet auch nach IAS 18.10 zusammen mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung den vollständigen Konzernabschluss. Eine Differenzierung von Einzel- und Konzernabschluss ist nach den IFRS bis auf konkrete Ausnahmen z. B. in IFRS 12 ebenso wenig vorgesehen wie größenabhängige oder rechtsformspezifische...mehr

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Konzernanhang / 4.3 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 77 Die IFRS regeln sowohl die Einzel- als auch die Konzernabschlusserstellung, jedoch ohne dafür – wie das HGB – abgestufte Regelungen vorzuhalten. Vielmehr sind, soweit nicht explizit auf Einzel- und Konzernabschlussspezifika Bezug genommen wird, alle Einzelstandards sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse relevant, sodass keine expliziten Unterschiede zwische...mehr

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Konzernanhang / Zusammenfassung

Überblick Der Konzernanhang bildet mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel den Konzernabschluss, der um eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden kann. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313, 314 HGB beschrieben, die auf Art. 28 der RL 2013/34/EU fußen. Darüber hinaus ergeben sich a...mehr

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Konzernanhang / 5 Weiterführende Literatur

Armeloh, Die Berichterstattung im Anhang: Eine theoretische und empirische Untersuchung der Qualität der Berichterstattung im Anhang börsennotierter Kapitalgesellschaften, 1998. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 23. Aufl. 2025. Müller, IFRS: Grundlagen und Erstanwendung: Gestaltung und Auswirkung der Umstellung – IFRS Best Practice Bd. 1, 2007. Weber, IFRS: Anh...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

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Konzernanhang / 3.1 Unterschiede zum Einzelabschluss

Rz. 10 Über die Ausführungen zum Anhang des Einzelabschlusses hinaus[1] ist insbesondere der Grundsatz der Wesentlichkeit, eine Konsolidierung und der Berichterstattung in der einheitlichen Währung EUR genauer zu beschreiben. Die Wesentlichkeit wird einerseits vom Gesetzgeber explizit in gesetzlichen Regelungen bestimmter Sachverhalte berücksichtigt, wie insbesondere bei § 2...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / Zusammenfassung

Überblick Der Angriff Russlands auf die Ukraine sowie der Konflikt im nahen Osten haben auch Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Das IDW hat bereits im März 2022 einen fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung" veröffentlicht und inzwischen 4 Updates dazu herausgegeben. Der fachliche Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Kri...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 3.7 Auswirkung auf die Zwischenberichterstattung

In einem gesonderten Schreiben vom 18.7.2022 hat das IDW auch speziell auf die Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-)Finanzberichte zum 30.6.2022 hingewiesen. Dies ist – auch wenn das IDW dazu noch keinen weiteren Hinweis veröffentlicht hat – analog auf den Iran-Krieg zu übertragen. Die zum Stichtag bestehenden Unsicherheiten sind nach Auffassung d...mehr

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Konzernanhang / 3.6 Verkürzter Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung

Rz. 24 Der verkürzte Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung gem. § 115 WpHG von Mutterunternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begeben, muss grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen genügen wie der Jahresabschluss. Dennoch ergeben sich aus dem Umstand der verkürzten Darstellung auch im A...mehr