Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1 Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21

Rz. 140 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach den IFRS basiert auf dem Konzept der funktionalen Währungsumrechnung.[1] Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass funktional unterschiedliche Geschäftstätigkeiten eines Konzernunternehmens und ein unterschiedliches Ausmaß der geschäftlichen Verflechtung mit dem Mutterunternehmen eine daran ausgerichtete Währu...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.5.2 IFRS

Rz. 164 Den Besonderheiten der Währungsumrechnung von Einzelabschlüssen in der Berichtswährung (= funktionale Währung) von Hochinflationsländern trägt IAS 29 Rechnung. Die Vorgehensweise war Vorlage für die Indexierungsmethode nach DRS 25. Die nichtmonetären Posten sind mit dem Kaufpreisindex fortzuschreiben (IAS 29.11) und zusätzlich sind Gläubigerverluste und Schuldnergewi...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1.3 IFRS

Rz. 14 Für Unternehmen, die ihren Einzelabschluss nach IFRS erstellen, regelt IAS 21 die Währungsumrechnung. Bei der hier notwendigen Darstellungswährung EUR wird unterstellt, dass sie auch die funktionale Währung, also die Währung des primären Wirtschaftsraums, in dem das Unternehmen tätig ist (IAS 21.8), darstellt. In diesen in der Praxis wichtigsten Fällen unterscheiden s...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1.2 IFRS

Rz. 149 Die modifizierte Stichtagskursmethode nach IAS 21.38 ff. unterscheidet sich nicht von derjenigen nach § 308a Satz 1 HGB. Ohne zwischen monetären und nicht-monetären Bilanzposten zu unterscheiden, sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden gemäß IAS 21.39(a) mit dem Stichtagskurs umzurechnen. Das Eigenkapital (Eigenkapital-Anfangsbestand) wird dagegen zum histor...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.4.1 Umrechnung der Bilanz

Rz. 157 Monetäre Posten der Bilanz sind zum Stichtagskurs (Kurs am Bilanzstichtag) umzurechnen (IAS 21.23(a)). Nichtmonetäre Posten, die zu (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, sind im Regelfall mit dem Kurs zum Erstverbuchungszeitpunkt umzurechnen (IAS 21.23(b)). Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ("fair value") bewe...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB, EStG und IFRS

1 Währungsumrechnung als Problem der Rechnungslegung Rz. 1 Fragen der Währungsumrechnung treten sowohl im Einzelabschluss im Rahmen der Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften als auch bei der Erstellung des Konzernabschlusses im Rahmen der Umrechnung jener Einzelabschlüsse zum Konsolidierungskreis gehörender Unternehmen auf, die nicht in der Berichtswährung des Konzernabsch...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.2.2 IFRS

Rz. 151 Die Aufwands- und Ertragsposten der Berichtsperiode sind nach IAS 21.39(b) grundsätzlich mit dem jeweiligen Wechselkurs am Tag des einzelnen Geschäftsvorfalls, d. h. zu historischen Kursen, umzurechnen. Sofern die Wechselkurse keinen größeren Schwankungen unterliegen, ist aber auch aus Vereinfachungsgründen die Umrechnung zu Durchschnittskursen zulässig (IAS 21.40).[1]mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.2 Bewertung

Rz. 84 In Anwendung von IAS 39.43; IAS 39.AG64; IFRS 9.B5.1.1 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei ihrem Zugang in Höhe des vereinbarten Kaufpreises, abzüglich Preisnachlässen und Rabatten, anzusetzen,[1] wenn sie nicht eine Zinskomponente für ungewöhnlich lange Zielgewährung enthalten. Das folgt aus den Besonderheiten der Forderungen aus Lieferungen und Leist...mehr

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Aktuelle Informationen: CSRD-Umsetzungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Jahresabschluss 2023, Verrechnungspreise, Bilanz Check-up kompakt 2024, Steuer Check-up 2024, IFRS u.v.m.

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Forderungen im HGB-, EStG- und IFRS-Abschluss

1 Begriff Rz. 1 Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Rz. 2 Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, durch Vertrag oder ausnahmsweise durch einseitiges Rechtsgeschäft. Das Recht des Gläubigers auf die Leistung, die ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.1 Bilanzierung

Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. kurzfristig. Sie sind ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.4.1.1 Bilanzierung Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. ku...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.1 Bilanzierung

Rz. 86 Der Ansatz erfolgt nach den für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geltenden Regeln.[1] Bei einigen der sonstigen vertraglichen Forderungen kann es für den Ansatz ausreichend sein, dass ein Anspruch aufgrund Vertrags besteht, z. B. Ansprüche auf Boni, Rückvergütungsansprüche u. dergl.mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.2 Bewertung

2.2.2.1 Zugangsbewertung Rz. 22 Bei ihrem erstmaligen Ansatz werden Ausleihungen zu ihrem beizulegenden Zeitwert (fair Value) bewertet, unter Einschluss von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind.[1] Bei der Erstbewertung entspricht das grundsätzlich den (fortgeführten) Anschaffungskosten der vom Unternehmen hingegebenen Lei...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.1 Bilanzierung

Rz. 21 Als finanzielle Vermögenswerte dürfen Ausleihungen nur dann bilanziert werden, wenn das Unternehmen Vertragspartei geworden ist.[1] Es sind so genannte Finanzinstrumente, Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.[2] Sie unterliegen den Bilanzierungsrege...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.2.1 Zugangsbewertung

Rz. 22 Bei ihrem erstmaligen Ansatz werden Ausleihungen zu ihrem beizulegenden Zeitwert (fair Value) bewertet, unter Einschluss von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind.[1] Bei der Erstbewertung entspricht das grundsätzlich den (fortgeführten) Anschaffungskosten der vom Unternehmen hingegebenen Leistung. Bei einem Agio ode...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.4.2 Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 159 Aufwendungen und Erträge sind grundsätzlich mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umzurechnen; aus Vereinfachungsgründen können Durchschnittskurse (Jahresdurchschnitt bzw. kleinere Periode bei stärkeren Schwankungen) verwendet werden. Für planmäßige Abschreibungen auf Anlagegüter erscheint es sachgerecht, den Betrag der Abschreibung mit d...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2 Sonstige Forderungen

Rz. 85 Auch sonstige vertragliche Forderungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen daher unter IAS 32 und 39. Hierzu gehören, wenn die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle nicht zur Hauptunternehmenstätigkeit gehören, insbesondere:[1] Miet- und Pachtforderungen, Zinsforderungen, vertragliche Schadenersatzansprüche, Forderungen aus dem Verkauf von Anlagegegenständen, Rückver...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.4.3 Behandlung von Umrechnungsdifferenzen

Rz. 160 Bei Anwendung der Zeitbezugsmethode resultieren Umrechnungsdifferenzen daraus, dass nicht sämtliche Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit demselben Wechselkurs, sondern mit unterschiedlichen Kursen umgerechnet werden. Handelt es sich um Differenzen aus der Umrechnung monetärer Posten, sind diese nach IAS 21.28 grundsätzlich erfolgswirksam zu erfas...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.2 Ausschließlichkeit der modifizierten Stichtagskursmethode nach § 308a HGB

Rz. 147 Die in § 308a HGB verankerten Grundsätze über die Währungsumrechnung im Rahmen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung basieren nicht auf dem Konzept der funktionalen Währung. Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind die auf fremde Währung lautenden Jahresabschlussposten eines in den Konzernabschluss einzubeziehenden Tochterunternehmens zum Devisenkassamittelkurs am Abschl...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 23 Für Ausleihungen der Kategorie loans and receivables (Kredite und Forderungen, Forderungsdarlehen) erfolgt eine Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.[1] "Fortgeführte Anschaffungskosten" ist der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurd...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6 E-Bilanz

6.1 Erstmalige Übermittlung Rz. 99 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Die Bilanzposten, mit denen die Forderungen abschlossen werden, waren daher erstmalig in den Unterlagen zur Steuererklä...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2 Anlagevermögen

2.1 Ausleihungen in Handels- und Steuerbilanz 2.1.1 Qualifikation Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dien...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 137 Die Währungsumrechnung im Rahmen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung ist im HGB erst mit dem BilMoG[1] fixiert worden. Herrschte vorher Methodenfreiheit innerhalb der Grenzen der GoB, so wurden mit § 308a HGB – wie mit § 256a HGB für den Einzelabschluss – erstmals ausdrückliche Bilanzierungsvorschriften für die Währungsumrechnung im Rahmen der Konzernrechnu...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.2 Bewertung

Rz. 87 Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung gemäß IAS 39.43 zum beizulegenden Zeitwert (fair value). Praktisch entspricht das den Anschaffungskosten, dem beizulegenden Zeitwert der gegebenen oder erhaltenen Gegenleistung.[1] Da i. d. R. der Abzinsungseffekt unwesentlich sein wird, ist eine Abzinsung regelmäßig nicht erforderlich.[2] Rz. 88 vorläufig frei Rz. 89 vorläu...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.3.1 HGB

Rz. 153 Nach § 308a Satz 3 HGB sind Umrechnungsdifferenzen erfolgsneutral in das Konzerneigenkapital einzustellen und nach den Rücklagen in einem gesonderten Posten "Eigenkapital aus Währungsumrechnung" auszuweisen. Entsprechend dem der Stichtagskursmethode zugrunde liegenden Netto-Investitionskonzept wirken sich währungsbedingte Auf- und Abwertungseffekte zwischen der Beric...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3 Währungsumrechnung im Rahmen der Konzernbilanzierung

Rz. 136 Sowohl nach nationalem Recht wie auch unter Geltung der internationalen Rechnungslegungsstandards gilt das Weltabschlussprinzip. Danach sind in einen Konzernabschluss das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz der Tochterunternehmen einzubeziehen, soweit nicht durch explizite rechtliche Vorgaben eine Einbeziehung zu unterbleiben hat...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1.2 Zuordnung der Währungsumrechnungsmethoden

Rz. 145 Entsprechend den vorstehend beschriebenen Abgrenzungskriterien zur Bestimmung der funktionalen Währung (IAS 21.9 ff.) kommen folgende Währungsumrechnungsmethoden zur Anwendung: Entspricht die funktionale Währung des ausländischen Unternehmens nicht der lokalen Währung ihres Sitzstaates, sondern der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, ist das ausländische Unte...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.3 Langfristige (Auftrags-)Fertigung

Rz. 31 Werden Großobjekte (z. B. Bau von Großanlagen) erst nach mehreren Jahren fertiggestellt, so werden in den Jahren der Herstellung nur die Herstellungskosten aktiviert. Werden zudem Fertigungsgemeinkosten in Ausübung eines Aktivierungswahlrechts nicht als Herstellungskosten aktiviert, so werden diese als Aufwendungen behandelt. In den Jahren, in denen das Projekt noch n...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2 Finanzanlagevermögen

2.4.2.1 Ausländische Wertpapiere Rz. 47 Wertpapiere werden i. d. R. bei Bankinstituten deponiert. Ungeachtet der Aufbewahrungsart der Wertpapiere (Streifbanddepot, Girosammelverwahrung), muss für die Anschaffungskostenbewertung die Summe der in ausländischer Währung geleisteten Zahlungen zum Mittelkurs des Anschaffungszeitpunktes erfolgen. Für die Ermittlung eines ggf. währun...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz

3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufv...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1 Ausleihungen in Handels- und Steuerbilanz

2.1.1 Qualifikation Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dienen auf Dauer kann sein, dass die vereinbarte ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.5 Abschreibungen

2.1.5.1 Handelsrecht Rz. 15 Ausleihungen sind nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (keine planmäßige Abschreibung). Es kommt daher handelsrechtlich nur eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB infrage. Bei einer vorübergehenden Wertminderung besteht handelsrechtlich, da es sich um Finanzanlagen handelt,...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1 Rechtsgrundlagen

2.1.1 HGB Rz. 7 Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Dabei hat er sich einer lebenden Sprache zu bedienen (§ 239 Abs. 1 HGB). Handelsbücher können auch in einer fremden – jedoch lebenden – Sprache und in ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

4.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Rz. 91 Es ist zu unterscheiden zwischen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die bei den Finanzanlagen auszuweisen sind, und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Umlaufvermögen gehören. Nach dem Vorsichtsgrundsatz sind Forderungsrechte gegen verbundene Unternehmen im Zweifel als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3 Währungsumrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode

3.3.1 Umrechnung der Bilanz 3.3.1.1 HGB Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.2 Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung

3.3.2.1 HGB Rz. 150 Die Aufwands- und Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 308a Satz 2 HGB mit den Durchschnittskursen umzurechnen. Die Gesetzesbegründung führt zutreffend aus, dass dem Zeitraumbezug der Erfolgsrechnung nur durch eine Umrechnung zu historischen Kursen hinreichend Rechnung getragen würde.[1] Gleichwohl rechtfertigen letztlich Praktikabilit...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3 Umlaufvermögen

3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2 Sonstige Vermögensgegenstände

3.2.1 Begriff und Arten Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrun...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3 Wertberichtigungen

3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für di...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3 Umlaufvermögen

2.4.3.1 Vorräte Rz. 89 Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren und die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfasst. Für die Zugangsbewertung ist als Umrechnungskurs grundsätzlich der Devisengeldkurs im Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht zu verwenden.[1] Bei gleichzeitiger Entstehun...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2 Unterschiedliche Währungsumrechnungskonzeptionen

3.2.1 Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 Rz. 140 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach den IFRS basiert auf dem Konzept der funktionalen Währungsumrechnung.[1] Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass funktional unterschiedliche Geschäftstätigkeiten eines Konzernunternehmens und ein unterschiedliches Ausmaß der geschäftlichen Verflechtung mi...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2 Währungsumrechnung im Einzelabschluss

2.1 Rechtsgrundlagen 2.1.1 HGB Rz. 7 Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Dabei hat er sich einer lebenden Sprache zu bedienen (§ 239 Abs. 1 HGB). Handelsbücher können auch in einer fremden – jedoch lebend...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.1 Formelle Umrechnungsgrundsätze

2.2.1.1 Der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung Rz. 16 Aus dem in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kodifizierten Grundsatz der Einzelbewertung folgt unmittelbar der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung. Danach ist jeder Vermögensgegenstand und jeder Schuldposten sowohl im Zeitpunkt, in dem der betreffende Geschäftvorfall stattgefunden hat, als auch zum Zwec...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1 Umrechnung der Bilanz

3.3.1.1 HGB Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256a HGB wurde die Unterscheid...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Masch...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4 Besonderheiten bei der Umrechnung offener Währungspositionen nach HGB/EStG

Rz. 43 Wenn sich ein Anspruch oder eine Verpflichtung aus einem Aktiv- bzw. Passivposten in einer bestimmten Währung nicht durch eine (deckungsfähige) Verpflichtung bzw. einen entsprechenden Anspruch in gleicher Währung ausgleichen, spricht man von offenen Währungspositionen. 2.4.1 Sachanlagevermögen einschließlich geleisteter Anzahlungen Rz. 44 Die Anschaffungskosten der Gege...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1.1 HGB

Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256a HGB wurde die Unterscheidung zwische...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1.1 Die Ermittlung der funktionalen Währung

Rz. 141 Ausgangspunkt des Konzepts ist die Ermittlung der sog. funktionalen Währung der ausländischen, in den Konzernabschluss einzubeziehenden Einheit. Steht die funktionale Währung dieser Einheit fest, ist damit auch das Währungsumrechnungsverfahren determiniert. IAS 21.8 definiert die funktionale Währung als die "Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Konzern...mehr