Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.5 Auf langjähriger Übung beruhende Forderungen

Rz. 46 Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden auch Forderungen ausgewiesen, die mit Lieferungen und Leistungen zusammenhängen, die aber nicht auf Verträgen beruhen. Hierzu rechnen vor allem Forderungen, die aufgrund langjähriger Übung zwischen dem Unternehmer und seinen Geschäftspartnern entstehen, die den Unternehmer bei gehöriger Sorgfalt nach den Umständen mit G...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.2 Teilwert in der Steuerbilanz

Rz. 50 Dem niedrigeren Wert in der Handelsbilanz entspricht der niedrigere Teilwert in der Steuerbilanz. Es darf nur dann der niedrigere Teilwert ausgewiesen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.[1] Das gilt wie für die Forderungen des Anlagevermögens[2] auch für die Forderungen des Umlaufvermögens, im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Rz. 16ff....mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3.3 Zahlungsmittel, Bankguthaben

Rz. 104 Flüssige Mittel (Bankguthaben, Sorten, Währungsschecks) sind zum Zuflusszeitpunkt allgemein mit ihrem Nennbetrag einzubuchen. Für die Erstverbuchung von Sorten und Bankguthaben ist es grundsätzlich zulässig, den Devisenkassamittelkurs zu diesem Zeitpunkt anzusetzen.[1] Da bei Bankguthaben die Restlaufzeit zum Abschlussstichtag nicht mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.5 Buchung und Bilanzierung

Rz. 78 Bei den zweifelhaften Forderungen wird eine Wertberichtigung i. H. d. Unterschieds zwischen dem Nennwert der Forderung und ihrem wahrscheinlichen Wert gebucht. Die uneinbringlichen Forderungen werden abgeschrieben. Hier entfällt also ein Wertberichtigungsposten. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich bei der Bewertung der Forderungen. Bei der Abschreibung der Forder...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.5.1 Handelsrecht

Rz. 15 Ausleihungen sind nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (keine planmäßige Abschreibung). Es kommt daher handelsrechtlich nur eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB infrage. Bei einer vorübergehenden Wertminderung besteht handelsrechtlich, da es sich um Finanzanlagen handelt, ein Abschreibungswa...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.3 Arten

Rz. 7 Die zum Anlagevermögen rechnenden Forderungen werden in der Bilanz für Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften (§ 264 a HGB) unter den Finanzanlagen gegliedert.[1] Diese Gliederung ist auch für Unternehmen anderer Rechtsformen wie folgt üblich. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,[2] sons...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.5 Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen aus Hochinflationsländern

Rz. 162 Bei einem Konzernunternehmen, dessen Berichtswährung der Währung eines Hochinflationslandes entspricht, ist zu beachten, dass aufgrund einer starken Geldentwertung eine Währungsumrechnung zum aktuellen Stichtagskurs, insbesondere bei langfristig im Unternehmen gebundenen Vermögensgegenständen, zu einer deutlichen Unterbewertung führen würde.[1] Die handelsrechtlichen...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2 Grundsätze der Währungsumrechnung nach HGB/EStG

Rz. 15 Als der Bewertung zuzuordnendes Rechnungslegungsproblem müssen die Grundsätze der Währungsumrechnung konsequenterweise den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB) genügen. Es empfiehlt sich daher, auch die Grundsätze der Währungsumrechnung in Grundsätze mit vornehmlich formeller und solche mit mehr materiell-inhaltlicher Ausrichtung ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.2 Form der Übermittlung

Rz. 100 Aus elektronischen Buchführungssystemen sollen die Daten voll automatisiert in die Positionen des durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermittelnden Datensatzes, die sog. E-Bilanz, übernommen werden. So soll mit dem Verfahren eine voll elektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt gewährleistet werden. Nach dem Gesetzgeber ist d...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3.3 Summenmussfelder

Rz. 105 Der Bilanzposten "Forderungen gegen Gesellschafter" setzt sich aus einer Reihe von Unterposten zusammen. Die Summe der Unterposten ergibt den Wert des Postens "Forderungen gegen Gesellschafter". Felder für Posten, in die die Summe aus Unterposten einfließt, sind zwingend auszufüllen. Diese Pflicht besteht auch für alle darunterliegenden Ebenen.[1] Daher sind für die u...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 5 Restlaufzeiten, Vermerkpflicht

Rz. 96 Kapitalgesellschaften und unter §§ 264 a ff. HGB fallende KapCo-Gesellschaften müssen den Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten vermerken.[1] Es kommt nicht auf die ursprüngliche Fälligkeit, sondern auf die zum Bilanzstichtag noch verbleibende Restlaufzeit an.[2] Rz. 97 Bei Ratenzahlungen sind die...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.1.1 Der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung

Rz. 16 Aus dem in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kodifizierten Grundsatz der Einzelbewertung folgt unmittelbar der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung. Danach ist jeder Vermögensgegenstand und jeder Schuldposten sowohl im Zeitpunkt, in dem der betreffende Geschäftvorfall stattgefunden hat, als auch zum Zwecke der bilanziellen Bewertung zum Bilanzstichtag prinzipiell e...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.2 Materielle Umrechnungsgrundsätze

Rz. 23 Für den Geltungsbereich der materiellen Umrechnungsgrundsätze ist § 256a Satz 2 HGB zu beachten. Hiernach sind bei der Währungsumrechnung im Rahmen der Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von bis zu einem Jahr das Anschaffungskosten-, das Realisations- und das Imparitätsprinzip nicht anzuwenden. Fragl...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3 Umrechnungskurse

Rz. 38 Die Darstellung der Devisenkurse wurde in den Teilnehmerländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zum 1.1.1999 von der Preis- auf die Mengennotierung umgestellt. Dies bedeutet, dass der Wechselkurs nicht mehr den Preis in EUR angibt, der für eine bestimmte Einheit ausländischer Währung zu zahlen ist, vielmehr ist der EUR die feste Bezugsgröße, auf...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.2.2 Die Vorsichtsgrundsätze bei der Währungsumrechnung

Rz. 31 Als dem Bereich der Bewertung zugewiesenes Problem unterliegt die Währungsumrechnung sowohl dem allgemeinen Vorsichtsprinzip, als auch dessen besonderen Ausprägungen, dem Imparitätsprinzip und dem Niederstwertprinzip. Rz. 32 Das allgemeine Vorsichtsprinzip kann insbesondere dann eine umrechnungsbezogene Anwendung finden, wenn am Anschaffungs- oder am Bilanzstichtag ein...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3.2 Kassa-, Terminkurs

Rz. 42 Großbanken sowie die Europäische Zentralbank ermitteln den Kassakurs geschäftstäglich aus vorgenommenen Devisenhandelsgeschäften, bei denen die Erfüllung der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen spätestens 2 Geschäftstage (regelmäßig am 2. Geschäftstag) nach Abschluss erfolgt. Wegen des in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB enthaltenen Stichtagsprinzips sind sie für die bilanz...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz

Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufvermögen gehören, das strenge Niederstwertprin...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 1 Begriff

Rz. 1 Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Rz. 2 Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, durch Vertrag oder ausnahmsweise durch einseitiges Rechtsgeschäft. Das Recht des Gläubigers auf die Leistung, die Forderung...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 116 Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 250 Abs. 1 HGB in der Handelsbilanz und nach § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG in der Steuerbilanz Ausgaben vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sind die Ausgaben in Fremdwährung zu erbringen, bedingt die Beschaffungsnotwendigkeit eine Währungsumrechnung in EUR...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.1 Qualifikation

Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dienen auf Dauer kann sein, dass die vereinbarte (Mindest-)Laufzeit ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.2 Nutzungsentgelt

Rz. 5 Das Entgelt kann in regelmäßigen Zinsen oder in einer Gewinnbeteiligung bestehen. Ist der Darlehensgeber am Gewinn beteiligt, handelt es sich um ein sog. partiarisches Darlehen ("Beteiligungsdarlehen").[1] Nach der Rechtsprechung des BGH ist für die Abgrenzung der stillen Gesellschaft[2] vom partiarischen Darlehen entscheidend darauf abzustellen, ob die Vertragspartner ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.1 Erstmalige Übermittlung

Rz. 99 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Die Bilanzposten, mit denen die Forderungen abschlossen werden, waren daher erstmalig in den Unterlagen zur Steuererklärung für den Veranlagungsze...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3.2 Mussfelder

Rz. 104 Mussfelder müssen zwingend mit Werten befüllt werden. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Wird eine Position für ein Mussfeld in der Buchführung des Unternehmens nicht geführt und ist sie aus ihr auch nicht ableitbar, ist hierfür ein Leervermerk auszufüllen und an die Finanzverwaltung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4.2 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 95 Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, können sowohl Unternehmen sein, an denen eine Beteiligung gehalten wird, als auch Unternehmen, die ihrerseits eine Beteiligung an der bilanzierenden Gesellschaft halten. Gemäß § 271 Abs. 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung e...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3 Positionen für Forderungen

Rz. 102 In der Kerntaxonomie wird unterschieden nach[1] unzulässigen Positionen, rechnerisch notwendigen Positionen, Summenmussfeldern, Mussfeldern, Mussfeldern, Kontennachweis erwünscht, rechnerisch notwendige Positionen, Davon-Positionen und Auffangpositionen. Unzulässige Positionen werden als "für handelsrechtlichen Einzelabschluss unzulässig" und als "steuerlich unzulässig",[2] A...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.4 Wechselforderungen

Rz. 35 Das Konto "Wechselforderungen aus Lieferungen und Leistungen" ist ein Unterkonto der Kontengruppe "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Hier werden aber nur die Besitzwechsel gebucht, also die Wechsel, die von Kunden zur Begleichung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hereingegeben werden. In der Bilanz werden dann die Forderungen aus Lieferungen un...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.3 Behandlung von Umrechnungsdifferenzen

Rz. 152 Bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode ergeben sich Umrechnungsdifferenzen daraus, dass nicht sämtliche Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Stichtagskurs umgerechnet werden, sondern das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Posten der Erfolgsrechnung zu Durchschnittskursen. 3.3.3.1 HGB Rz. 153 Nach § 308a Satz 3 HGB sind Umrech...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.1 Begriff und Arten

Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrundsatz besonders sorgfäl...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3.1 Geld-, Brief-, Mittelkurs

Rz. 39 Der Geldkurs ist jener Kurs, zu dem Kreditinstitute EUR ankaufen und Fremdwährung verkaufen,[1] der höhere Briefkurs jener, zu dem Kreditinstitute EUR verkaufen und Fremdwährung ankaufen.[2] Ein Mittelkurs errechnet sich als arithmetisches Mittel aus beiden Kursen. Rz. 40 Die unter Beschaffungs- bzw. Veräußerungsgesichtspunkten bezogen auf den Fremdwährungsbetrag getro...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.3 Eingeforderte Nachschüsse, Nachschusskapital

Rz. 42 Über ihre Einlagen hinaus können Gesellschafter einer GmbH verpflichtet sein, weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Es handelt sich um sog. Nachschüsse. Das Recht der Gesellschaft ist in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist und den Gesellschaftern kein Recht zusteht, sich durch Verweisung auf den Geschäftsantei...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.2.2 Abschreibungsgebote

Rz. 71 Steuerrechtlich gibt es für die Bewertung der Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter folgende Abschreibungsgebote: Allgemein sind abnutzbare Anlagegegenstände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG, anzusetzen.[1] Gebäude und selbstständige Gebäudeteile sind linear nach § 7 Abs. 4 EStG abzuschreiben.[2] Geschäf...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 9 Besonderheiten bei Konzernabschlüssen

Rz. 74 Gemäß § 290 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland grundsätzlich in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mitt...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3.1 Vorräte

Rz. 89 Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren und die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfasst. Für die Zugangsbewertung ist als Umrechnungskurs grundsätzlich der Devisengeldkurs im Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht zu verwenden.[1] Bei gleichzeitiger Entstehung einer Währung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 61 Uneinbringlich sind Forderungen u. a. in folgenden Fällen: [1] Eine Forderung wurde durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt. Der Schuldner hat wirksam die Einrede der Verjährung erhoben. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist mangels Masse eingestellt worden. Wegen der Forderung des Schuldners ist fruchtlos die Zwangsvollstreckung betr...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.5 Rückstellungen

Rz. 112 Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Rückstellungsbewertung ist zukunftsorientiert, da für die Höhe der Rückstellung auf die zu erwartenden Preis- und/oder Kostenverhältnisse im Erfüllungszeitpunkt abzustellen ist.[1] Die unter Einschränkung des Stichtagsp...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.7 Umrechnungsprobleme bei Auslandsbetriebsstätten

Rz. 119 Die Währungsumrechnungsprobleme, die bei der Unterhaltung von Niederlassungen im Ausland auftreten, sind von der rechtlich relevanten Struktur der Auslandsniederlassung und von der Organisationsform des betrieblichen Rechnungswesens abhängig. Grundsätzlich gilt § 256a HGB auch für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Zweigniede...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 1 Währungsumrechnung als Problem der Rechnungslegung

Rz. 1 Fragen der Währungsumrechnung treten sowohl im Einzelabschluss im Rahmen der Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften als auch bei der Erstellung des Konzernabschlusses im Rahmen der Umrechnung jener Einzelabschlüsse zum Konsolidierungskreis gehörender Unternehmen auf, die nicht in der Berichtswährung des Konzernabschlusses aufgestellt sind. Rz. 2 Fremdwährungsgeschäfte...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1.2 Deutsches Steuerrecht

Rz. 11 Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn aus gewerblicher Betätigung durch Vermögensvergleich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln (§ 5 Abs. 1 EStG), gelten die Bewertungsvorschriften des HGB , soweit dem nicht spezielle steuerliche Bewertungsregelungen entgegenstehen (§ 5 Abs. 6 EStG). Wegen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Ab...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3.1 Positionen für Forderungen in der Kerntaxonomie

Rz. 103 Mit BMF-Schreiben vom 24.5.2016 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.0, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zu verwenden. Für Forderungen gibt es in der Kerntaxonomie im Wesentlichen die Positionen:[1]mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Rz. 91 Es ist zu unterscheiden zwischen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die bei den Finanzanlagen auszuweisen sind, und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Umlaufvermögen gehören. Nach dem Vorsichtsgrundsatz sind Forderungsrechte gegen verbundene Unternehmen im Zweifel als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und daher als Forderungen gegen verbundene ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen

Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Maschinen nach bestimmten Kundenaufträgen. Seine Forderungen beruhen auf Werklieferungsverträgen. Ein Bauunt...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.2 Eingefordertes Kapital

Rz. 40 Bei den Kapitalgesellschaften wird auf der Passivseite der Posten "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesen. Das ist der Teilposten vom Kapital, auf den sich die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt und zu deren Einzahlung die Gesellschafter sich verpflichtet haben. Es ist ein fester Betrag. Praxis-B...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.4 Forderungen aus Hilfsgeschäften

Rz. 45 Im Zuge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde der Begriff der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB neu definiert: Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger dir...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.1 Sachanlagevermögen einschließlich geleisteter Anzahlungen

Rz. 44 Die Anschaffungskosten der Gegenstände des Sachanlagevermögens sind, wie dargelegt, im Zeitpunkt der rechtlichen Erstverbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs zu diesem Zeitpunkt umzurechnen. Rz. 45 Werden für die Anschaffung Anzahlungen in Fremdwährung geleistet, so sind diese sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich aktivierungspflichtig und gehen mit erbrach...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.3 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 52 Es sind die bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die sich auf den Bilanzstichtag beziehen.[1] "Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind nicht dazu bestimmt, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Sie werden stattdessen regelmäßig für den Verkauf oder den Verbrauch gehalten. Demgemäß kommt dem Zeitpunkt der Veräußerung oder ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.1 Ausländische Wertpapiere

Rz. 47 Wertpapiere werden i. d. R. bei Bankinstituten deponiert. Ungeachtet der Aufbewahrungsart der Wertpapiere (Streifbanddepot, Girosammelverwahrung), muss für die Anschaffungskostenbewertung die Summe der in ausländischer Währung geleisteten Zahlungen zum Mittelkurs des Anschaffungszeitpunktes erfolgen. Für die Ermittlung eines ggf. währungsbedingt niedrigeren beizulegen...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen

Rz. 101 Grundsätzlich ist bei der Erstverbuchung von Fremdwährungsforderungen, die aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen entstanden sind, der Devisenbriefkurs zum Zeitpunkt der Forderungsentstehung, d. h. der Lieferung oder Leistung, maßgeblich.[1] Nach DRS 25.13 darf statt der differenzierten (Geld- oder Brief-)Kurse der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmal...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 105 Für die Währungsumrechnung des bilanzrechtlich anzusetzenden EUR-Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) einer in Fremdwährung zu tilgenden Valutaverbindlichkeit ist grundsätzlich der Devisenkassageldkurs im Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung der Verbindlichkeit maßgeblich. Nach DRS 25.13 darf statt der differenzierten (Geld- oder Brief-)Kurse der Devisenkassam...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 54 vorläufig frei Rz. 55 Zweifelhafte Forderungen (Dubiose) sind Forderungen, die wahrscheinlich nur zu einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert beglichen werden. Sie dürfen nur mit dem wahrscheinlichen Wert ausgewiesen werden. Der Unterschied zwischen dem Nennbetrag und dem wahrscheinlichen Wert ist durch Abschreibung zu berücksichtigen.[1] Rz. 56 Sind Umstände bekannt g...mehr