Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundsachverhalte

Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen unter dem Wesentlich...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.1 Konzept der Fair Presentation

Die EFRAG arbeitet das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (11/2025).19 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geltend heraus. Auch wenn die Absätze in den Dokumenten als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung verstanden wissen. Ziel soll es sei...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen verstehen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeits...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde um weit mehr als die Hälfte gekürzt. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfordern können, da sie aus ihrer Sicht erst...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.6 Segmentberichterstattung

Rz. 85 Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IFRS 8 i. V. m. § 315e HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirtsc...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3 Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB

Rz. 101 Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ist es gem. § 296 HGB erlaubt, Tochterunternehmen wahlweise nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum einen besteht dieses Einbeziehungswahlrecht, wenn eine der 3 in Abs. 1 genannten sachlichen Begründungen zutrifft, wobei rechtssystematisch höchst umstritten ist, dies als Wahlrecht statt als Einbeziehungsverbot auszugesta...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 83 Weiteres selbstständiges, seit 2005 von allen Mutterunternehmen,[1] seit dem Geschäftsjahr 2017 unter Beachtung der Regelungen des DRS 22 pflichtgemäß zu erstellendes Rechenwerk des Konzernjahresabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB die Eigenkapitalveränderungsrechnung.[2] Der Zweck dieses Rechenwerks liegt darin, über die Veränderung des Eigenkapitals zwischen 2 Bila...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / Zusammenfassung

Überblick Der Konzernabschluss bildet die im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen ab wie ein einziges Unternehmen. Die Verpflichtung resultiert für deutsche Unternehmen aus § 290 HGB für Kapital- und über § 264a HGB gleichgestellte Handelsgesellschaften. Für alle übrigen Unternehmen entspringt eine Verpflichtung aus § 11 PublG. Befreiungsmöglichkeiten ergeben sich a...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 6 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 132 Das in § 294 Abs. 1 HGB verankerte Weltabschlussprinzip sieht für inländische Kapitalgesellschaften vor, dass neben dem Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf deren Sitz in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, der gem. § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 244 HGB in EUR aufzustellen ist, wodurch sich ein Zwang zur Umrechnung nicht in EUR aufgestellte...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4 Bestandteile des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 70 Nach § 297 Abs. 1 HGB, auf den auch das PublG verweist, sind die Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, die durch eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden können. Somit besteht bezüglich der Hauptbestandteile des ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 9 Befreiende Offenlegung eines IFRS-Abschlusses

Rz. 54 Gem. § 325 Abs. 2a HGB kann bei der Offenlegung an die Stelle des Jahresabschlusses bei großen Kapitalgesellschaften ein befreiender Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt worden ist. Eine große Kapitalgesellschaft, die von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, hat die dort genannt...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 4 Gegenüberstellung der handelsrechtlichen Vorschriften mit den Normen der IFRS

Rz. 44a Im Normengefüge der IFRS hat sich die (konzern-)bilanzielle Abbildung der betrieblichen Altersversorgung nach der einschlägigen Norm des IAS 19 (rev. 2018) zu richten. Die diesem Standard inhärente Systematik zur Aufwandserfassung unterscheidet sich deutlich von dem balance sheet approach geprägten Vorgehen nach HGB. Im Folgenden werden allerdings lediglich diejenige...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 4.2.1 Bilanzielle Darstellung

Rz. 44e Das Planvermögen, das bei der Ermittlung des in der (Konzern-)Bilanz zu erfassenden Betrags als Abzugsposten eingeht, ist gem. IAS 19.113 mit seinem beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten. Dabei greift (auch) IAS 19 auf die allgemeine Fair Value-Hierarchie des IFRS 13 zurück.[1] Sollte das Planvermögen qualifizierte Versicherungspolicen beinhalten, bemisst s...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 10 Offenlegung des Konzernabschlusses

Rz. 57 Soweit eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB einen Konzernabschluss aufzustellen hat (§§ 290 ff. HGB), wird auch der Konzernabschluss von der Offenlegungspflicht erfasst. Nach § 325 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Konzernabschluss, spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, auf das e...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.3 Bilanzielle Auswirkungen einer Saldierung

Rz. 41 Anders als nach dem IFRS-Neubewertungsmodell bei Sachanlagen[1] sieht der deutsche Gesetzgeber aufgrund der Zeitwertbewertung des ausgelagerten Vermögens keinen Bedarf zur planmäßigen Abschreibung. Einhergehend mit der Bestimmung des Zeitwerts des ausgelagerten Vermögens kommt ausweislich der Begründung des Rechtsausschusses die Berücksichtigung von planmäßigen Abschr...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.1 Definition eines CTA

Rz. 8 Im anglo-amerikanischen Raum ist der Begriff des Contractual Trust Arrangement[1] unbekannt. Der deutschspezifische Terminus bezeichnet allgemein bestimmte Formen von treuhandrechtlichen Konstruktionen, die der Funktionsweise des internationalen Trust nachgebildet sind[2] und die dazu dienen, Pensionsverpflichtungen wirtschaftlich auszulagern.[3] Eine genaue Definition...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 4.1 Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden

Rz. 44b IAS 19 definiert die Höhe des Bilanzansatzes für Pensionsverpflichtungen und damit der zu bilanzierenden Schuld (defined benefit obligation (DBO)) als Nettogröße:[1] Zum bilanziellen Ansatz gelangen grundsätzlich nur die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen (DBO). Ausgehend von der DBO wird die bilanzielle Schuld errechnet, indem das Vermögen, das der Deck...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 7 CTA in der Praxis

Rz. 65 Pensionsrückstellungen im Allgemeinen[1] sowie CTA-Modelle im Besonderen besitzen heutzutage einen enormen Einfluss auf die Jahres- bzw. Konzernabschlüsse deutscher Großunternehmen. Da es sich bei Pensionsverpflichtungen um sehr langfristige Verpflichtungen handelt, werden sie auch in den Folgejahren das Bilanzbild wesentlich prägen. Insofern bedarf es immer einer Ana...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 4.2 Bewertung und Ausweis des zu verrechnenden Vermögens

4.2.1 Bilanzielle Darstellung Rz. 44e Das Planvermögen, das bei der Ermittlung des in der (Konzern-)Bilanz zu erfassenden Betrags als Abzugsposten eingeht, ist gem. IAS 19.113 mit seinem beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten. Dabei greift (auch) IAS 19 auf die allgemeine Fair Value-Hierarchie des IFRS 13 zurück.[1] Sollte das Planvermögen qualifizierte Versicherungs...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.1 Bilanzpolitische Gründe

Rz. 52 Wie bereits in den einleitenden Worten angedeutet, besteht der Hauptgrund für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen in der Gestaltung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses durch die Möglichkeit der Saldierung von Pensionsverpflichtungen mit dem sie deckenden Vermögen. Diese Tendenz wird letztlich durch den faktischen Zwang, den die internationalen Kapitalmärkte wi...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / Zusammenfassung

Überblick Langfristige Pensionsverpflichtungen prägen die unternehmerische Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem nicht unerheblichen Maße. Mit den Neuerungen i. R. d. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aus dem Jahre 2009 hat der Gesetzgeber erstmalig die Möglichkeit eröffnet, nach dem Vorbild der IFRS ein gesondertes Planvermögen zu schaffen, w...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3 Handelsrechtliche Abbildung (HGB)

Rz. 25 An dieser Stelle wird nicht die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung in Gänze dargestellt;[1] vielmehr erfolgt lediglich eine Darstellung der für die Abbildung eines CTA spezifischen handelsrechtlichen Vorschriften.[2] Rz. 26 Die wohl wichtigste Neuerung des BilMoG bei der bilanziellen Abbildung der betrieblichen Altersversorgung betraf die Bilanzierung dem ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.2 Verminderung von Offenlegungspflichten

Rz. 96 Da die Offenlegungspflichten abhängig von der Größenklasse i. S. d. § 267 HGB sind, kann eine Strategie darin bestehen, zwecks Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen eine publizitätsfreundlichere Größenklasse anzustreben. Neben dem Einsatz bilanzpolitischer Instrumente,[1] z. B. offene Absetzung erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen von den Vorräten gem. § ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 4.2.2 Darstellung in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung

Rz. 44f IAS 19.57 definiert diejenigen Beträge, die in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung zu erfassen sind. Hierzu zählen unter anderem die "Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert)", die es gem. IAS 19.57(c) erfolgswirksam auszuweisen gilt, sowie die Änderungen aus der Neubewertung, die gem. IAS 19.57(d) im "Sonstigen Ergebnis" ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.2 Sonstige Gründe

Rz. 55 Neben rein bilanziellen Gründen gibt es aber noch zahlreiche weitere Gründe zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bzw. des sie deckenden Vermögens, die in der Literatur angeführt werden. Diese werden im Folgenden skizziert und z. T. auch bezüglich ihrer Aussagekraft relativiert. Rz. 56 1. Die gegenwärtige Finanzierungsstrategie ist bei den betreffenden Unternehme...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.2 Bewertung und Ausweis des zu verrechnenden Vermögens

Rz. 32 Um die bilanziell auszuweisende Pensionsrückstellung zu errechnen, ist der Wert des Planvermögens von jener Versorgungsverpflichtung abzuziehen, zu deren Erfüllung es dient. Damit hat sowohl die Höhe des Minuenden (Pensionsverpflichtung) als auch des Subtrahenden (Wert der Vermögensgegenstände) unmittelbare Auswirkungen auf die zu bilanzierende Pensionsrückstellung. I...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.16 DRS 16 – Halbjahresfinanzberichterstattung

Rz. 44 Am 5.5.2008 hat der DSR den DRS 16 Zwischenberichterstattung verabschiedet, der am 24.7.2008 auf Veranlassung des BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Er ersetzt den bis dahin für Zwischenberichterstattung geltenden DRS 6. Durch Überarbeitungen des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung war auch eine Anpassung der Zwischenberichterstattung notwendig, was zur ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.28 DRS 28 – Segmentberichterstattung

Rz. 66e Der HGB-Konzernabschluss kann gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.[1] Nach § 264 Abs. 1 Nr. 2 HGB kann auch der handelsrechtliche Einzelabschluss freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Die Segmentberichterstattung dient der Gewährung von zusätzlichen Informationen über die wesentlichen Gesch...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.3 DRS 3 – Segmentberichterstattung

Rz. 16 DRS 3 regelte die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann (DRS 3 Tz. 3). Der DRS 3 wurde mit DRS 28 ab dem Geschäftsjahr 2021 ersetzt, der den Management Approach des IFRS 8 auf (freiwillige) deutsche Segmentberichte überträgt.[1] Rz. 17–18 vorläufig freimehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / Zusammenfassung

Überblick Die Deutchen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden vom privatwirtschaftlich organisierten Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erstellt und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bekannt gemacht. Damit geht die Vermutung einher, dass bei Beachtung der DRS die GoB für die Konzernrechnungslegung eingehalten werden. In die GoB ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.21 DRS 21 – Kapitalflussrechnung

Rz. 57 DRS 21 wurde vom BMJV am 8.4.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ersetzt DRS 2. Wichtige Änderungen betreffen: die konkrete Zuordnung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen und die Definition des Finanzmittelfonds. Weiterhin werden parallel die direkte und die indirekte Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätig...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.23 DRS 23 – Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)

Rz. 64a Der Gesetzgeber hat insbesondere bei der Kapitalkonsolidierung viele Lücken im HGB gelassen, da er prinzipienorientiert nur die Basisfälle geregelt hat. Beispiele dafür sind etwa die Übergangskonsolidierung, die Frage der Abbildung von Veränderungen der Anteile an Tochterunternehmen ohne Statuswechsel oder die Vorgehensweise der Konsolidierung von mehrstufigen Konzer...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.26 DRS 26 – Assoziierte Unternehmen

Rz. 66c Der DRS 26 wurde am 16.10.2018 vom BMJV bekannt gemacht und ersetzt DRS 8 – Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss – ab dem Geschäftsjahr 2020. Eine frühere Anwendung ist nach DRS 26.94 empfohlen. Inhaltlich konkretisiert der DRS 26 die sehr kurzen prinzipienorientierten Regelungen der Behandlung von assoziierten Unternehmen im Konz...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.12 DRS 12 – Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

Rz. 37 Der Standard wurde am 22.10.2002 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 12 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 begann. Grun...mehr