Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Rechnungsabgrenzung

Roß/Ummenhofer, Keine Bilanzverlängerung durch Rechnungsabgrenzungsposten, DB 43/2025, S. 2585; Cremer, Disagio – Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz – Beispielsfälle zur Buchung und Bilanzierung eines Fälligkeits-, Raten- und Annuitätendarlehens, NWB 13/2024, S. 14 – Beilage; Richter/Meyering, Geringwertige Rechnungsabgrenzungsposten in der handels- und steuerrechtl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.48 Grund und Boden

Lüdenbach, Bilanzierung eines Erbbaurechts inklusive Erschließungsbeiträgen, PiR 5/2025, S. 161; Jüttner, Planen, bauen, bewerten und bilanzieren – Abgrenzung von Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen, b+b 10/2024, S. 32; Antonakopoulos...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.105 Umlaufvermögen

Freyenfeld/Freber/Beißel, Die Bilanzierung von Kryptowerten, DStR 48/2025, S. 2796; Haller/Klostermann/Ziegler, Bilanzierung von crypto assets – Internationale Normierungsdiskussion und Berichterstattungspraxis, KoR 6/2025, S. 197; Zawodsky/Thoß, Kryptowerte: Strenge Dokumentationspflichten durch neues BMF-Schreiben – Anmerkungen zum BMF-Schreiben v. 6.3.2025, StuB 10/2025, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.70 Konzernabschluss nach HGB

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.52 Herstellungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Regelungslücken in IAS 23, PiR 7/2025, S. 215; Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach IFRS – Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Vergleich zum HGB, BBK 9/2025, S. 401; Währisch, Zur Berücksichtigung von Zinsen in den handelsrecht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.2 Aktiengesellschaft

Binnewies/Grajcarek, Zum Zeitpunkt der Aktivierung des festen Ausgleichsanspruchs des außenstehenden Aktionärs, AG 23/2025, S. 906; Rabenhorst, Kapitalmarktorientiert, kapitalmarktnotiert, öffentlich gehandelt: Begriffsverwirrung mit Auswirkungen auf Unternehmen und Abschlussprüfer, BB ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.119 Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: länderbezogene Berichterstattung

Freidank, Ertragsteuerinformationsbericht ante portas – Umsetzung, offene Fragen, Prüfung, Gestaltungsspielräume, Ubg 1/2026, S. 18; Rimmelspacher/Kliem, Form- und Formatvorgaben für den Ertragsteuerinformationsbericht, WPg 17/2025, S. 905; Troidl/Brüggemann, Externe inhaltliche Prüfung des künftigen Ertragsteuerinformationsberichts – Zur Vertretungskompetenz für die Erteilu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Boxberg/Seidler, BB 2025, 2923-2927, Going Concern – wesentliche Neuerungen des ISA 570 (Revised 2024), BB 50/2025, S. 2923; Ebeling/Häsner, Umgang mit handelsrechtlichen Distanzierungstend...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss

Rinker, Zwischen Gestaltungsspielraum und Manipulation – Eine Abgrenzung von Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung, IRZ 7-8/2025, S. 293; Bleiber, Finanzkennzahlen – Bilanzgestaltung: Eine Aufgabe für das ganze Jahr, b+b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Böcking/Stein, Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informationsorientierten Klima- und Umweltschutz, DK 9/2025, S. 340; Wulff, Der beizulegende Wert börsennotierter Aktien des Anlagevermögens im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung, DB 36/2025, S. 2179; Künkele/Mitrovic, Pho...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.104 Übertragung/Überführung von Einzelwirtschaftsgütern

Petersen/Dorn, Der Transfer von Wirtschaftsgütern aus der ver...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.4 Diskontierung der Passivseite

Die Deutsche Bundesbank hat sich in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 29. Januar 2026 zur Anwendung von Abzinsungssätzen bei der Diskontierung der Passivseite geäußert. Die Diskontierung habe den regulatorischen Vorgaben zufolge grundsätzlich mit einem risikolosen Zins zu erfolgen, um einen zu niedrigen Ansatz der Verbindlichkeiten auszuschließen.[1] Das mit einer Emiss...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 CSRBB

Berücksichtigung von CSRBB in der Risikotragfähigkeitsrechnung (RTF-Rechnung) Die Aufsicht stellt klar, dass CSRBB grundsätzlich in der RTF-Rechnung zu berücksichtigen ist und die Vorgaben aus dem RTF-Leitfaden einzuhalten sind. Eine Berücksichtigung von CSRBB außerhalb der RTF-Rechnung – in Anwendung des BTR 5 MaRisk – ist zu prüfen. Die Aufsicht erwartet für SNCIs und Insti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.4 Vereinfachung der ESRS Set 1

Der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) hat sich umgehend nach Beschäftigung mit den Vorschlägen bereit erklärt, sich an dem vorgeschlagenen Vereinfachungsprozess über die ESRS zu beteiligen. Am 31.7.2025 wurde ein Entwurf der Überarbeitung des ESRS Set 1 zur Konsultation bis zum 29.9.2025 veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden dann sehr zügig eingearbeitet. Ende Novem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6 IFRS

6.1 Ausweis Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.1 Ausweis

Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäfts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.4 Angabepflichten im Anhang

Rz. 53a Bei Änderung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind analog zum HGB Angaben notwendig (IFRS 18.33 ff.). Darüber hinaus bestehen Angabepflichten auch aus den Einzelstandards.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

Zusammenfassung Überblick Anlagevermögen ist nach § 247 HGB von jedem Unternehmen gesondert in der Bilanz auszuweisen. Voraussetzung für die Zuordnung von Gegenständen in das Anlagevermögen ist, dass sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In der Praxis hat diese Bestimmung zu vielen gerichtlichen Abgrenzungsentscheidungen geführt, es bleibt aber ein s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / Zusammenfassung

Überblick Anlagevermögen ist nach § 247 HGB von jedem Unternehmen gesondert in der Bilanz auszuweisen. Voraussetzung für die Zuordnung von Gegenständen in das Anlagevermögen ist, dass sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In der Praxis hat diese Bestimmung zu vielen gerichtlichen Abgrenzungsentscheidungen geführt, es bleibt aber ein subjektiver Spie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.3 Ansatz und Bewertungsunterschiede

Rz. 52 Die IFRS sehen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kein Ansatzwahlrecht, sondern eine Ansatzpflicht vor. Ansonsten sind die grundsätzlichen Ansatzvorschriften vergleichbar. Besondere Herausforderungen ergeben sich allerdings aus der Definition der Vermögenswerte, da diese einen zukünftigen Nutzenzufluss aus dem betreffenden Potenzial voraussetzt.[1] Dies ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 3.2 Erfassung und Nachweis immaterieller Vermögensgegenstände

Rz. 25 Infolge der Aktivierungspflicht für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen diese ebenfalls in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Für immaterielle Vermögensgegenstände gelten dabei im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für Sachanlagen. Auch wenn einzelne Positionen bereits voll abgeschrieben sind, sollten sie i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.3 Zeitpunkt der Zuordnung zum Anlagevermögen

Rz. 8 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen. Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es möglich ist, dass sich die Zweckbest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.2 Dauerndes Dienen

Rz. 4 Auch wenn die Definition des Anlagevermögens durch Verwendung der Formulierung "dauernd … zu dienen" vordergründig auf ein zeitliches Abgrenzungskriterium abzustellen scheint, richtet sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen[1] grundsätzlich nach der betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände, die sich zum einen anhand der Art u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 2 Gliederung und Ausweis des Anlagevermögens

2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2 Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema

2.2.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 13 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grundsätzlich zwingend anzuwenden, Abweichungen sind nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen zulässig. Solche Tatbestände regelt § 265 Abs. 4–8 HGB. Danach gilt zunächst allgemein, dass Unternehmen, die mehrere Geschäftszweige haben, den Jahresabschluss anhand der für den wichtigsten Geschäftszwei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

7.1.1 Ausweis Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.9)[1] mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4 Bewertung des Anlagevermögens – Überblick

4.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze Rz. 28 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Anlagevermögens. Der Wertverzehr abnutzbarer Vermögensgegenstände ist nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB mittels planmäßiger Abschreibungen zu berücksichtigen. Dazu ist ein Abschreibungsplan zu erstellen, a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3 Finanzanlagen

7.3.1 Ausweis Rz. 73 Bei den Finanzanlagen ist die Übermittlung der in Kerntaxonomie 6.9 Zeile 160–306 aufgeführten Positionen zwingend erforderlich. Auch im Bereich der Finanzanlagen sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an angabepflichtigen Positionen vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Entgegen den Vorgaben des HGB muss zudem bei den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2 Sachanlagen

7.2.1 Ausweis Rz. 68 Im Bereich der Sachanlagen sind die in den Zeilen 92-159 der Kerntaxonomie 6.9 genannten Positionen zu übermitteln. Rz. 69 Bei dem Feld "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grund und Boden-Anteil bzw. Gebäude-Anteil nicht zuord...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 3.3 Erfassung und Nachweis von Finanzanlagen

Rz. 27 Auch Finanzanlagen müssen in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Dabei richtet sich die Art der Bestandsermittlung und des Bestandsnachweises nach der Art der Finanzanlage und ihrem Aufbewahrungsort. Im Einzelnen gilt:[1] Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind im Bestandsverzeichnis unter Angabe des Beteiligungsunternehmens, seiner Rechtsform...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 28 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Anlagevermögens. Der Wertverzehr abnutzbarer Vermögensgegenstände ist nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB mittels planmäßiger Abschreibungen zu berücksichtigen. Dazu ist ein Abschreibungsplan zu erstellen, aus dem sich ersehen lässt, wie sich die An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 5.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 41 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie im jeweiligen konkreten Fall Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte genutzt und Ermessensspielräume ausgefüllt werden.[1] Dies gilt insbesondere für den Ansatz von aktivierungsfähigen En...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 5 Angabepflichten im Anhang

Rz. 38 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, nach § 264a Abs. 1 HGB von bestimmten Personengesellschaften bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von publizitätspflichtigen Unternehmen zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zu informieren. Welche Angaben der Anhang enthalten soll, bestimmen die §§ ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.4 Offenlegung des Anlagevermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 18 Zu den nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Während große Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei kleinen Kapitalgesellschaften, wenn sie eine Bilanz präse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.3 Abbildung der Entwicklung des Anlagevermögens im Anlagespiegel

Rz. 17 Neben der vertikalen Gliederung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB schreibt § 284 Abs. 3 HGB eine weitere horizontale Gliederung vor: In Form eines Anlagegitters oder Anlagespiegels ist die zeitliche Entwicklung der Positionen des Anlagevermögens abzubilden, um einen Einblick in das im Anlagevermögen gebundene Kapital, in die Altersstruktur der Vermögensgegenst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 3 Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 20 Grundlegende Voraussetzung für die Bilanzierung des Anlagevermögens ist dessen vollständige Erfassung am Bilanzstichtag durch eine Inventur.[1] Die Pflicht zur jährlichen Inventur und zur Erstellung eines Inventars ergibt sich aus § 240 Abs. 1 HGB. In das Inventar sind sämtliche Gegenstände des Anlagevermögens aufzunehmen. Aufgrund des unterschiedlichen Charakters der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1 Begriff, Abgrenzung, Zuordnung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.[1] Als Anlagevermögen sind nach § 247 Abs. 2 HGB "nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen". Ein Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zugerechnet werden soll, muss demnach 2 Vorausset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4.4 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 36 Grundsätzlich gilt für das Anlagevermögen nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB das Prinzip der Einzelbewertung. Unter gewissen Voraussetzungen kann jedoch von diesem Prinzip abgewichen werden, um eine Vereinfachung beim Nachweis, bei der Inventur sowie bei der Bewertung bestimmter Gegenstände des Anlagevermögens zu erreichen, indem Bewertungsvereinfachungsverfahren eingesetzt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.2 Sonder- und Bilanzpositionen zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 14 Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuweisen. Für Ausnahmefälle wird in Teilen der Literatur ein Ausweis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen für besondere Vermögensgegenstände aus Gründen der Bilanzklarheit vorgeschlagen, wobei etwa der Vorabbau im Tagebau, Kernelemente und Filmvermögen des Filmverleihers in Betracht komm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 5.3 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 42 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 13 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grundsätzlich zwingend anzuwenden, Abweichungen sind nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen zulässig. Solche Tatbestände regelt § 265 Abs. 4–8 HGB. Danach gilt zunächst allgemein, dass Unternehmen, die mehrere Geschäftszweige haben, den Jahresabschluss anhand der für den wichtigsten Geschäftszweig geltenden Gliederung zu e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 5.1 Allgemeine Angabepflichten

Rz. 39 Nach § 284 Abs. 1 HGB sind diejenigen Angaben in den Anhang aufzunehmen, die nach den jeweiligen Einzelvorschriften des HGB für die Bilanz und GuV vorgeschrieben sind, sowie die Angaben, die deswegen zu machen sind, weil ein Wahlrecht zu Angaben in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend ausgeübt wurde. Die Pflichtangaben umfassen Angaben hinsichtlich der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 5.5 Sonstige Angaben

Rz. 45 Weitere Angabepflichten zum Anlagevermögen im Anhang ergeben sich aus zahlreichen Einzelvorschriften, die zum Teil Wahlrechte für alternative Angaben in Anhang und Bilanz bzw. GuV enthalten. Die wichtigsten dieser Angabepflichten beziehen sich auf Abschreibungen des Geschäftsjahres auf die Posten des Anlagevermögens, die nach § 284 Abs. 3 HGB im Anlagespiegel im Anhang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4.5 Bewertungseinheiten

Rz. 37 Gem. § 254 HGB können Bewertungseinheiten im Handelsrecht gebildet werden, die auch steuerrechtlich anerkannt sind. Hierbei werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu...mehr