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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6 B ... / 1. Inhalt und Stellung der Zugangsbewertung im Bewertungssystem

Jürgen Dräger, Tobias Müller
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Rn. 145

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Unmittelbar nach der Entscheidung für eine Einstellung eines (positiven oder negativen) WG in die Bilanz dem Grunde nach (Bilanzansatz, s §§ 4,5 Rn 594 ff (Briesemeister)) stellt sich die Frage nach dem ersten Bewertungsschritt, der Ausgangsbewertung (s Rn 36) oder Zugangsbewertung. Folgerichtig nennt der Bewertungsparagraph gleich einleitend (§ 6 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG) diese Ausgangsgrößen (ohne sie allerdings zu definieren):

  • AK (s Rn 150 ff)
  • HK (s Rn 255 ff)
  • der "an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350 f).

Diese Wertermittlung ist "historisch", dh muss nicht für das laufende Geschäftsjahr bzw die aktuelle Bilanz erfolgen. Sie kann schon viele Jahre zuvor – eben mit dem bilanzmäßigen Zugang – erfolgt sein. Das Anlagegitter gem § 268 Abs 2 HGB zeigt diese Rechengröße dementsprechend als erste Kolonne mit Bezugnahme auf die Bilanz des Vorjahres.

 

Rn. 146

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Der systematische Aufbau des Bewertungsschemas entspricht materiell demjenigen des HGB (§ 253 Abs 1 S 1 HGB) und wird so auch von den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen bestätigt. Deshalb lassen sich auch die entsprechenden handelsrechtlichen Darstellungstechniken (insb das Anlagegitter gem § 268 Abs 2 HGB aF bzw § 284 Abs 3 HGB) ohne Probleme als Rechenhilfe für die steuerliche Gewinnermittlung verwenden. Wegen der Besonderheit des "an deren Stelle tretenden Wertes" s Rn 350 ff.

Der konkrete Wertansatz in der jeweiligen Bilanz blickt also bis zum Abgang des WG auf diese "historischen" Ausgangsgrößen. Sie stellen einen Höchstwert (s § 253 Abs 1 S 1 HGB: "höchstens") dar, der nicht überschritten werden darf.

 

Rn. 147

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Die IFRS bestimmen diese Bewertungsregel ("historical cost") als Regel, wenn auch nicht in der abstrakten Form des HG...

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