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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6 B ... / aa) Entstehungsgeschichte, Definition, Regelungsbereiche

Jürgen Dräger, Tobias Müller
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Rn. 255

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Die HK stellen vergleichbar den AK eine wesentliche Ausgangsgröße für die bilanzrechtliche Bewertung von WG dar (s Rn 36 und 145). In § 6 Abs 1 EStG werden explizit die WG des AV (Nr 1) sowie Grund und Boden, Beteiligungen, UV (Nr 2) als Bewertungssubstrat erwähnt. Nr 3 erklärt diese Bewertungsgrößen (AK und HK) durch Verweis auch für Verbindlichkeiten als anwendbar. Zur Kürzung der HK als Ausgangsgröße der AfA nach § 7 EStG durch die Übertragung stiller Reserven s Rn 181.

 

Rn. 256

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Gleichwohl enthält das EStG keine Definition der HK. Dies beruht auf dem traditionellen deutschen Bilanzrechtsverständnis der Einheit von handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung. "Maßgeblich" ist entsprechend für die Anwendung in der StB die Definition der HK in § 255 Abs 2 HGB (s §§ 4, 5 Rn 336 (Hoffmann)). Das Steuerrecht hat kein Problem damit, diese Definitionsnorm unverändert v Handelsrecht zu übernehmen (zB s BFH v 04.07.1990, GrS 1/89,BStBl 1990, 830 Rz 41), und zwar nicht nur für die steuerliche Gewinnermittlung, sondern auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA bei den Überschusseinkünften (s Rn 286).

 

Rn. 257

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Diese – der Verwendung der AK-Definition des § 255 Abs 1 HGB vergleichbare – Rechtsdogmatik (s Rn 150) iS einer nahtlosen Verzahnung handels- und steuerrechtlicher Rechnungslegungsgrundlagen zeigt sich besonders deutlich in der Entstehungsgeschichte der 4. EG-Richtlinie. Diese ist maßgeblich beeinflusst von deutschen Bilanzierungsvorstellungen und damit der inhaltlichen Übereinstimmung der HK mit der bisherigen BFH-Rspr und Verwaltungsauffassung.

Art 35 Abs 3 der 4. EG-Richtlinie lautet:

Zitat

a) Zu den HK gehören neben den AK der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe die dem einzel...

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