Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende oder unvollständige Angaben

Rn. 47 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Umfang der Berichtspflicht im Anhang ergibt sich aus den §§ 284ff. sowie hinsichtlich bestimmter rechtsformabhängiger Zusatzangaben aus den §§ 58 Abs. 2a, 131 Abs. 1 und 3, 152 Abs. 2f., 158 Abs. 1 und 160 AktG (vgl. im Einzelnen BeckOK-HGB (2021), § 284, Rn. 8ff.; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 911ff.). Allerdings ist zu beachten, dass einig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktive latente Steuern

Rn. 106 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 274 regelt die Bildung latenter Steuern bei großen und mittelgroßen KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Kleine und kleinste KapG sowie diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a sind dagegen gemäß § 274a Nr. 4 von den Vorschriften der Steuerabgrenzung befreit. Dementsprechend kann für diese Gesellschaften ein Ausweis ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragestellung in der Hauptversammlung/Protokollverlangen

Rn. 50 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mängel des Anhangs rechtfertigen den Antrag auf Sonderprüfung nur, wenn der Vorstand die fehlenden, unvollständigen oder falschen Angaben in der HV nicht nachgetragen oder richtiggestellt hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ergänzung aufgrund einer Frage eines Aktionärs oder ohne derartigen Anlass erfolgt. Werden Mängel des Anhangs in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Sonderposten der Passivseite

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Digitales Marketingcontroll... / 4.1 Big Data im digitalen Marketingcontrolling

Instrumente des Social Media Monitorings erzeugen ständig neue Daten über das Verhalten einzelner Kunden an verschiedenen Customer Touchpoints. Dies ist eine typische Big Data-Situation. Big Data ist in Deutschland seit Anfang der 2010er Jahre ein Hype-Thema der digitalen Transformation und wird durch die "5 Vs" gekennzeichnet: Volume, Variety, Velocity, Veracity und Value. V...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Gesamtergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. Im Einzelnen sind derzeit insbesondere folgende auf die Gesamtergebnisrechnung bezogene Ausweiswahlrechte in der IFRS-Rechnungslegung relevant: Aufglied...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.2 Umgliederung von Finanzinstrumenten

Rz. 100 Nach der erstmaligen Erfassung der Finanzinstrumente verbleiben die finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich in der jeweiligen Kategorie, in der sie bei erstmaliger Erfassung (Rz. 28) eingeordnet wurden. Eine Umklassifizierung zwischen den Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bew...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.2 Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden

Rz. 13 IAS 40 regelt die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ("Renditeliegenschaften"). Zu dieser Gruppe von Immobilien gehören gemäß IAS 40.5 Grundstücke und Gebäude, die (vom Eigentümer oder Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Keine Finanzinvestitionen liegen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.3 Hedge Accounting

Rz. 102 Wie bereits unter Rz. 27 ausgeführt, besteht gegenwärtig ein Wahlrecht in der Anwendung der Regelungen des IAS 39 und des IFRS 9 zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen.[1] Die verdeckten Wahlrechte unterscheiden sich in Abhängigkeit von IAS 39 und IFRS 9. Rz. 103 hedge accounting nach IAS 39 Eine nach den Regeln des hedge accounting zu bilanzierende Sicherungsbeziehun...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.6 Freibetrag

Bei der Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen ist ein Freibetrag von 200.000 EUR (bis 2019: 100.000 EUR) zu berücksichtigen[1]. Nur der über diesen Freibetrag hinausgehende Hinzurechnungsbetrag ist mit 25 % bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Ermittlung der Finanzierungskostenanteile Der Unternehmer U weist in der...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

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Funktionscontrolling: Mehr ... / 4.1.3 Beiträge zu einer langfristigen Wirksamkeit einer Sanierung

Evidenzbasiert lassen sich folgende Handlungsempfehlungen für eine langfristig erfolgreiche Sanierung formulieren:[1] Sanierungsmanagement Durchsetzung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung Aktives Online- und Offline-Marketing Gezielte Innovation in Richtung eines nachhaltigen und vom Mitbewerb nur schwer imitierbaren USP Konsequentes Nutzen von Netzwerken Sicherstellung der Veränd...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.1 Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Verarbeitung muss leicht verfolgt werden können Der Grundsatz der leichten Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem steuerlichen Bereich, sondern auch aus dem Handels- und ggf. Berufsrecht. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle mit dem dabei angewandten Buchhaltungssystem bzw. Aufzeichnungsverfahren relativ ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gem. Art. 4 Rechnungswesengesetz[26] ist der Unternehmer mit Sitz in der Republik Kroatien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen unter den Bedingungen, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen sind. Die generelle Buchführungspflicht ist ebenfalls im Rechnungswesengesetz geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Auswei...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Buchführungspflicht

Rz. 113 Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Dazu gehört neben den Unterlagen der Rechnungslegung auch der Geschäftsbericht. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Jahresabschluss und weitere unternehmensspezifische Daten sind im IES zu melden. Rz. 114 Alle Handelsgesellschaften, öffentliche Untern...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

Rz. 228 Abschnitt 9 des Zweiten Buches des NL-BGB enthält die Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Bericht der Geschäftsführung, die auch für die B.V. gelten. Art. 2:361 Abs. 1 NL-BGB definiert den Jahresabschluss als (i) Bilanz und (ii) Gewinn- und Verlustrechnung mit (iii) Erläuterung und den konsolidierten Jahresabschluss, falls die Rechtsperson einen konsolidier...mehr

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Brasilien / 3. Jahresabschluss

Rz. 110 Die Limitada ist zur jährlichen Errichtung eines Inventars (inventário, Art. 1187 CC), der Vermögensaufstellung (balanço patrimonial, Art. 1188 CC) und der Gewinn- und Verlustrechnung (balanço de resultado econômico, Art. 1189 CC) verpflichtet, Art. 1065, 1179 CC. Die Vermögensaufstellung und die Gewinn- und Verlustrechnung sind im Diário aufzuführen, Art. 1184 § 2 C...mehr

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Argentinien / II. Buchführungspflicht

Rz. 80 Gemäß Art 62 i.V.m. Art. 299 Abs. 2 LSC sind nur SRLs, deren Kapital ARG $ 50.000.000[42] übersteigt, verpflichtet, einen Jahresabschluss i.S.d. Art. 63–65 und gemäß Art. 66 LSC zu erstellen. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang zum Jahresabschluss (Jahresbericht).[43] Rz. 81 Die Verabschiedung des Jahresabschlusses und ...mehr

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Finnland / II. Buchführungspflicht

Rz. 167 Die Aktiengesellschaft ist nach KPL 1:1 buchführungspflichtig. Die Rechnungslegungsperiode beträgt grundsätzlich 12 Monate (KPL 1:4). Sie wird entweder im Gründungsvertrag oder in der Satzung bestimmt (OYL 2:2.2). Der Vorstand und – sofern vorhanden – der geschäftsführende Direktor sind verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen und den datierten Jahresabschluss ...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Grundlagen

Rz. 474 In England bestehen für die dem Companies Act unterfallenden Gesellschaften nach dem CA (Sec. 471 CA 2006) Pflichten, einen Jahresabschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gemäß den allgemeinen handelsrechtlichen Grundlagen der Rechnungslegung (UK GAAP), die größenabhängig unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung der jeweiligen Ltd. vorgeben, zu e...mehr

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Russland / II. Buchführungspflicht

Rz. 108 Jedes Unternehmen in Russland ist verpflichtet, jährlich einen Abschluss zu erstellen. Das Wirtschaftsjahr in der Russischen Föderation entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Die Aufstellungsfrist beträgt 90 Tage nach Jahresende. Für die Aufstellung von Abschlüssen wurden spezielle Formblätter entwickelt und vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmi...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 146 Die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten enthalten nicht durchwegs Regelungen über die Aufstellung von Jahresabschlüssen (annual financial statements). Sofern gesellschaftsrechtlich eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht, dient diese jedoch in erster Linie der Information der Gesellschafter und nicht dem Gläubigerschutz. Auch fehlt es i.d.R. an Bilanzierungs-, Bew...mehr

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Schweden / III. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 139 Das Buchführungsgesetz schreibt vor, dass Aktiengesellschaften ihre laufende Buchführung (löpande bokföring) mit einem Rechenschaftsbericht (Årsredovisning) beenden sollen.[166] [167] Diese Vorschrift trifft alle Aktiengesellschaften, Privat-ABs und Publikums-ABs. Rz. 140 Der Rechenschaftsbericht besteht neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus einem Verwaltung...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Gesetzliche Vorgaben zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 476 Die grundsätzliche Vorgabe des Gesetzes ist, dass die Bilanz einen wahrheitsgemäßen Überblick über die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres (true and fair view) ermöglichen und die Gewinn- und Verlustrechnung einen zutreffenden Einblick in das Geschäftsergebnis der Gesellschaft vermitteln muss (Sec. 393 CA 2006). Rz. 477 Für sog. kl...mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Einreichung des Jahresabschlusses zum Companies House

Rz. 486 Der Jahresabschluss einer Gesellschaft muss zusammen mit dem Geschäftsbericht der Geschäftsführer und dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers grundsätzlich auch dem Register in englischer Sprache eingereicht werden (Sec. 441 CA 2006). Bei kleinen Gesellschaften besteht das Wahlrecht, die Gewinn- und Verlustrechnung oder den Director’s Report nicht dem Register vor...mehr

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Deutschland / 1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 217 Die GmbH ist zur regelmäßigen Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang umfasst (§§ 264 Abs. 1, 242 HGB). Neben dem Jahresabschluss ist von mittleren und großen GmbHs ein Lagebericht[108] (§ 267 HGB) aufzustellen. Rz. 218 Ob eine Gesellschaft als klein, mittelgroß oder groß zu qualifizieren ist, bestimmt...mehr

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Österreich / 2. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 210 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 222 Abs. 1 UGB). Der Jahresabschluss besteht aus:mehr

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Estland / 1. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 118 Nach dem Ende des Geschäftsjahres erstellt der Geschäftsführer den Buchführungsabschluss und den Geschäftsbericht nach den Vorschriften des BFG. Der Jahresbericht besteht aus Jahresabschluss, Geschäftsbericht, Prüfbericht und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Unterlagen sind auf Estnisch zu erstellen. Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden gem. § 179 ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Buchführungspflicht

Rz. 127 Grundsätzlich sieht das VAE-Gesellschaftsgesetz eine Buchführungspflicht und Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) durch den Geschäftsführer vor. Eine Publizierung des Jahresabschlusses oder Eintragung im Handelsregister erfolgt nicht.mehr

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Pakistan / II. Buchführungspflicht

Rz. 117 Die Buchführungspflicht der Gesellschaft ergibt sich aus den sec. 220 f. Nach sec. 233 sind die directors verpflichtet, vor dem annual general meeting eine Bilanz (balance sheet) und eine Gewinn- und Verlustrechnung (profit and loss account) aufzustellen und den geprüften Jahresabschluss dem annual general meeting vorzulegen. Der Inhalt der Bilanz ist in sec. 225 fes...mehr

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Japan / 4. Abschaffung des Mindestgrundkapitalsystems

Rz. 48 Bereits als 1950 das System des authorized capital eingeführt wurde, hatten Aktiengesellschaften nicht die Pflicht, das dem Kapitalbetrag entsprechende Vermögen auch tatsächlich zu erhalten (Kapitalerhaltungsregel). Verlorengegangenes Vermögen musste nicht wieder aufgefüllt werden. Daran änderte auch das seit 1990 existierende System des Mindestgrundkapitals nichts. E...mehr

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Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

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Deutschland / 4. Publizitätspflicht

Rz. 224 Die GmbH ist zur Offenlegung ihrer Rechnungslegung verpflichtet (vgl. §§ 325 ff. HGB). Danach sind die Geschäftsführer verpflichtet, den Jahresabschluss nebst Lagebericht im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und zum Handelsregister einzureichen, wobei größenabhängige Erleichterungen bestehen: Kleine Gesellschaften müssen lediglich Bilanz und einen um die Gewinn- und ...mehr

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China / 5. Genehmigungs- oder Registrierungsantrag

Rz. 19 Hierauf können die zukünftigen Gesellschafter den Registrierungsantrag oder, sofern nach den Marktzugangsbedingungen in einer bestimmten beschränkten Branche noch eine Genehmigung erforderlich ist, einen Genehmigungsantrag einbringen. Rz. 20 Das GAI führt nun ausdrücklich in Gesetzesform ein Konzept zur Verwaltung von Auslandsinvestitionen ein, welches in Art. 4 GAI al...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Jahresabschluss, Jahresabschlussprüfer

Rz. 147 Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Regelungen des Companies Act und der Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Reihe von verpflichtenden Anlagen und Offenlegungen. Hierbei ist auch für kleine Gesellschaften eine vergleichsweise große Zahl an Detaildarstellungen a...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Buchführungspflichten

Rz. 113 Die Grundlagen der Buchführung sind im Gesetz über die Buchführung (vom 6.11.2001, Nr. IX-574 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)) geregelt, das sich an den International Accounting Standards (IAS) orientiert, und im Gesetz über den Jahresabschluss der Gesellschaften (vom 23.11.2001, Nr. IX-575 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)). Unternehmen können i.d....mehr

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Bulgarien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 123 Die Besteuerung der durch Körperschaften erzielten Gewinne ist im Körperschaftsteuergesetz (Закон за корпоративното подоходно облагане) geregelt. OOD unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %. Bemessungsgrundlage ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Finanzergebnis (Gewinn oder Verlust vor Steuern), angepasst entspr...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 83 Abgesehen von einer gegenteiligen Bestimmung in der Satzung darf jeder Geschäftsführer alle Handlungen vornehmen, die notwendig oder nützlich für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft sind, mit Ausnahme derer, welche den Beschlüssen der Gesellschafter vorbehalten sind. Außerdem vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft gegenüber Dritten sowie vor Gericht, se...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Sonstige Vereinbarungen

Rz. 60 Ein Standard-Gesellschaftsvertrag enthält meistens folgende Regelungspunkte: Name, (juristischer) Sitz, Unternehmensgegenstand, Dauer, Kapital, Geschäftsanteile, Einschränkungen der Übertragung von Geschäftsanteilen, Übertragung von Geschäftsanteilen, Verwaltung, Vertretung, Vertretung im Falle von Verhinderung oder Abwesenheit, Geschäftsjahr, Bilanz und Gewinn- und V...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 93 Die Geschäftsführung hat jedes Jahr ein Inventar der Guthaben und Schulden sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, in welcher die notwendigen Amortisationen getätigt werden (vgl. Rdn 83). Die Bilanz erwähnt separat das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen und auf der Passivseite die Schulden der Gesellschaft sich selbst gegenüber, die Verpflichtungen, di...mehr

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Griechenland / II. Buchführungspflicht

Rz. 130 Den Geschäftsführern trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (Art. 22 G. 3190/1955). Am Ende jedes Geschäftsjahres müssen die Geschäftsführer den Jahresabschluss aufstellen (Art. 22 Abs. 1 G. 3190/1955). Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Gewinnausschüttungsverzeichnis und dem Anhang. Für ihre Ausstellung komme...mehr