Bei der Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen ist ein Freibetrag von 200.000 EUR (bis 2019: 100.000 EUR) zu berücksichtigen[1]. Nur der über diesen Freibetrag hinausgehende Hinzurechnungsbetrag ist mit 25 % bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Finanzierungskostenanteile

Der Unternehmer U weist in der Gewinn- und Verlustrechnung 01 folgende Aufwendungen aus:

 
Zinsaufwand 180.000 EUR
Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter 200.000 EUR
Pacht Betriebsgrundstück 520.000 EUR
   
Ermittlung der Hinzurechnung:  
Zinsen 180.000 EUR
Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter  
(20 % von 200.000 EUR) + 40.000 EUR
Pachtzahlungen für Grundstücke  
(50 % von 520.000 EUR) + 260.000 EUR
  480.000 EUR
Freibetrag (ab 2020) ./. 200.000 EUR
verbleiben: 280.000 EUR
davon 25 % als Hinzurechnung 70.000 EUR

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