Bei der Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen ist ein Freibetrag von 200.000 EUR (bis 2019: 100.000 EUR) zu berücksichtigen[1]. Nur der über diesen Freibetrag hinausgehende Hinzurechnungsbetrag ist mit 25 % bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.
Praxis-Beispiel
Ermittlung der Finanzierungskostenanteile
Der Unternehmer U weist in der Gewinn- und Verlustrechnung 01 folgende Aufwendungen aus:
Zinsaufwand | 180.000 EUR |
Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter | 200.000 EUR |
Pacht Betriebsgrundstück | 520.000 EUR |
Ermittlung der Hinzurechnung: | |
Zinsen | 180.000 EUR |
Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter | |
(20 % von 200.000 EUR) | + 40.000 EUR |
Pachtzahlungen für Grundstücke | |
(50 % von 520.000 EUR) | + 260.000 EUR |
480.000 EUR | |
Freibetrag (ab 2020) | ./. 200.000 EUR |
verbleiben: | 280.000 EUR |
davon 25 % als Hinzurechnung | 70.000 EUR |
[1] § 8 Nr. 1 GewStG.
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