Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Betroffene Posten

Rn. 123 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Seinem Wortlaut nach bezieht sich das Recht des § 265 Abs. 8 zum Verzicht auf den Ausweis von Leerposten auf die "Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung". Da kein Grund gesehen werden kann, weshalb der Gesetzgeber das Wahlrecht nur für bestimmte Angaben gewähren wollte, ist diese Formulierung nach hier vertretener Ansicht wei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Betroffene Jahresabschlussinformationen

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 265 Abs. 2 Satz 1 müssen die VJ-Angaben zu jedem Posten der Bilanz und GuV gemacht werden. Damit sind zunächst diejenigen Posten betroffen, die in § 266 Abs. 2 f. (vgl. i. d. S. auch § 268 Abs. 3) sowie § 275 Abs. 2 f. aufgeführt sind; aufgrund von HGB-Einzelvorschriften (vgl. z. B. §§ 268 Abs. 1 Satz 2 f., Abs. 6; 277 Abs. 3 Satz 1) ent...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formale Darstellung von Anhang und Lagebericht

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit eine notwendige Voraussetzung jeder nützlichen Informationsvermittlung darstellt (vgl. Leffson (1987), S. 179), ist er auch auf die Berichte anzuwenden, durch die Bilanz und GuV der KapG sowie bestimmter anderer Gesellschaften ergänzt werden müssen (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284ff.; ADS (1995), § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweisung des aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Buchgewinns (Satz 1)

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der aus der Kap.-Herabsetzung gewonnene Betrag, der sich aus der Senkung der Kap.-Ziffer auf der Passivseite ergibt und die Differenz zwischen alter und neuer Grundkap.-Ziffer darstellt, ist gemäß § 240 Satz 1 AktG in der GuV als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" gesondert, und zwar hinter dem in § 158 Abs. 1 Nr. 3 AktG genannten Posten "En...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verlagerung in den Anhang zur Erhöhung der Klarheit

Rn. 118 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 dürfen Bilanz- und GuV-Posten zusammengefasst werden, wenn dadurch die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. In solchen Fällen müssen jedoch die zusammengefassten Posten im Anhang gesondert ausgewiesen werden. Es handelt sich daher tatsächlich nicht um eine Zusammenfassung, sondern um eine Informationsverlagerung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bestimmung der Gliederung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Umsetzung des § 265 Abs. 4 Satz 1 im Fall mehrerer Geschäftszweige mit unterschiedlichen Gliederungsvorschriften ist zunächst eine der Gliederungen als Primärgliederung auszuwählen. Die Bilanz bzw. GuV ist dann entsprechend diesem Primärschema zu gliedern und zusätzlich um Posten zu erweitern, welche die Gliederungsvorschriften der andere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinzufügungen zusätzlicher Zwischensummen

Rn. 79a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 5 Satz 2 erlaubt auch das Hinzufügen neuer Zwischensummen. Rn. 79b Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach dem Gesetzeswortlaut sind auch solche zusätzlichen Zwischensummen nur zulässig, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Diese Einschränkung wirkt zunächst unpassend, weil ihrer Natur nach Zwischensummen ni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gliederungsstetigkeit

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur Gliederungsstetigkeit als Unterform der in § 265 Abs. 1 kodifizierten Darstellungsstetigkeit bedeutet, dass das berichtende UN bezüglich der folgenden Wahlrechte und Spielräume grds. an diejenige Entscheidung gebunden ist, die für den vorhergehenden JA getroffen wurde: Wahl des primären Gliederungsformats bei Existenz mehrerer G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Posten, die zusammengefasst bzw. verlagert werden dürfen

Rn. 110 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Dem Wortlaut des § 265 Abs. 7 nach dürfen allein die mit arabischen Zahlen versehenen Posten zusammengefasst bzw. verlagert werden. Streng genommen hätte dies zur Folge, dass in der GuV zwar alle Hauptposten, nicht jedoch die auf der darunter liegenden Gliederungsebene mit Kleinbuchstaben versehenen Unterposten und in der Bilanz zwar die mit a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Klare Bezeichnungen

Rn. 47 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Damit wirtschaftliche Sachverhalte, die im JA abgebildet werden, für Empfänger eindeutig, verständlich und nachvollziehbar sind, müssen Aussagen und Inhalt in einer eindeutigen Beziehung zueinander stehen. Das bedeutet, dass die Posten der Bilanz und GuV unter unmissverständlichen Bezeichnungen ausgewiesen werden müssen, so dass der Leser die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einschränkung des Wahlrechts

Rn. 125 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Ein Leerposten darf nach § 265 Abs. 8 (2. Halbsatz) nicht weggelassen werden, wenn er im VJ einen Betrag aufgewiesen hat. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nach § 265 Abs. 2 zu jedem Bilanz- und GuV-Posten der VJ-Betrag angegeben werden muss. Rn. 126 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gibt ein UN freiwillig Vergleichswerte für mehrere VJ ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Komponentenstetigkeit

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bestimmte Angaben können, sei es aufgrund kodifizierter Wahlrechte oder (wie im Beispiel freiwilliger Angaben) wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben, wahlweise in der Bilanz bzw. GuV oder im Anhang, entweder im Anhang oder Lagebericht, optional im Lagebericht oder anderweitig platziert werden. Für sie verlangt die Komponentenstetigkeit einen gege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Betroffene Posten

Rn. 90 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 6 gilt allein für die mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und GuV. Da in § 275 allein arabische Nummerierungen vorkommen, sind alle Posten der GuV betroffen. Rn. 91 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Einschränkung auf mit arabischen Zahlen versehene Posten ist nach hier vertretener Ansicht damit zu erklären, dass der Geset...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nachweis der Verwendung der aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge (Satz 3)

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 240 Satz 3 AktG ist im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kap.-Herabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gemäß § 229 Abs. 2 AktG gewonnenen Beträge Da eine Einstellung diese...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesen und Zweck des Lageberichts

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Bestandteil des JA, sondern ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen RL (sog. Zwei-Säulen-Modell). Er ergänzt den aus Bilanz, GuV und Anhang bestehenden JA um zusätzliche, v.a. qualitative und prognostische Informationen. Damit geht der Lagebericht in sachlicher und zeitlicher Hinsi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 57 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in den §§ 266, 275 für die Bilanz und die GuV vorgesehenen Gliederungen stellen auf die branchenübergreifenden Bedürfnisse von Industrie- und Handels-UN ab. Besonderheiten einzelner Branchen können zwar durch eine Anpassung nach § 265 Abs. 6 (vgl. HdR-E, HGB § 265, Rn. 81ff.) berücksichtigt werden. Derartige Modifikationen reichen jedoch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Postenstetigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Postenstetigkeit verlangt eine Identität der Zuordnung von gleichartigen Geschäftsvorfällen zu den einzelnen in Bilanz, GuV und Anhang dargestellten Posten im Zeitablauf, um auf diesem Weg für eine Vergleichbarkeit der Einzelposten in aufeinander folgenden JA zu sorgen. Sie bezieht sich damit zunächst auf die im Gesetz angeführten Wahlrec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlich vorgesehenen Gliederungen von Bilanz und GuV decken nicht unbedingt alle in einem UN vorkommenden Geschäftsvorfälle ab. § 265 Abs. 5 Satz 2 regelt daher das Vorgehen, wenn ein UN über VG, Schulden, Erträge oder Aufwendungen verfügt, die unter keinen Bilanz- und GuV-Posten subsumierbar sind.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungsziel

Rn. 81 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Grds. sind die Bilanz und GuV zwingend nach den Vorgaben der §§ 266, 275 zu gliedern. Die in diesen Vorschriften kodifizierten Gliederungen sind jedoch so konzipiert, dass sie weitestgehend alle üblicherweise bei Industrie- und Handels-UN vorkommenden Geschäftsvorfälle abbilden können. Daher ist es möglich, dass die strenge Anwendung der §§ 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 26 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 2 Satz 1 verlangt, zu jedem Bilanz- und GuV-Posten den jeweiligen VJ-Betrag anzugeben. Wie § 265 Abs. 1 dient damit auch Abs. 2 Satz 1 dazu, dem Adressaten einen Vergleich der RL im Zeitablauf zu ermöglichen. Anders als die Vorschrift zur Darstellungsstetigkeit bezieht sich § 265 Abs. 2 Satz 1 jedoch nicht auf die gesamte Pflicht-R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift regelt den Ausweis der Kap.-Herabsetzung in der GuV und dem Anhang und ergänzt somit die Vorschriften der §§ 275–288 und der §§ 158, 160 AktG. Zweck der Vorschrift ist in erster Linie die Information der Aktionäre über die wirkliche Ertragslage der Gesellschaft und Schaffung von Klarheit über die Verwendung der aus der Kap.-Hera...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweisung der Einstellung in die Kapitalrücklage (Satz 2)

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 (3. Alternative) AktG kann eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung auch zum Zweck der Rücklagendotierung vorgenommen werden. Gemäß § 232 AktG sind Beträge, die bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung zum Zweck des Ausgleichs von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste rückblickend nicht erforderlich waren, i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zusammenfassung wegen Unwesentlichkeit

Rn. 116 Stand: EL 35 – ET: 03/2022Kennzahlen Nach § 265 Abs. 7 Nr. 1 dürfen Bilanz- und GuV-Posten zusammengefasst werden, wenn sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds i. S. d. § 264 Abs. 2 unerheblich ist. Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss der betroffene Betrag sowohl quantitativ als auch qualitativ u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Reichweite der Regelung

Rn. 58 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 4 Satz 1 ist zunächst unstrittig auf die Fälle anzuwenden, in denen ein UN in mehreren Geschäftszweigen tätig ist, für die unterschiedliche Gliederungsvorschriften für die Bilanz und/oder GuV zwingend vorgeschrieben sind. Angesichts der Begriffe "bedingt" und "vorgeschrieben" im Wortlaut der Regelung ist jedoch fraglich, ob § 265 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Reichweite des Untergliederungsrechts

Rn. 71 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der erste Teilsatz des § 265 Abs. 5 Satz 1 bezeichnet die weitere Untergliederung der Posten der Bilanz und GuV als "zulässig" und räumt damit diesbezüglich ein Wahlrecht ein. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Der zweite Teilsatz des § 265 Abs. 5 Satz 1 stellt klar, dass mit der Untergliederung keine weiteren Abweichungen von...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung bei mehrfacher Zugehörigkeit

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Bilanzgliederung des § 266 folgt nicht konsequent einem einzelnen Gliederungskriterium, sondern berücksichtigt verschiedene Gesichtspunkte: Art der VG bzw. Schulden (z. B. Verbindlichkeiten versus Rückstellungen); Dauer der voraussichtlichen Zugehörigkeit zum UN (z. B. Wertpapiere des AV versus Wertpapiere des UV); Verflechtungen mit Kontrah...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Bezeichnung von § 247 ist irreführend. Geregelt wird nicht der Inhalt der Bilanz, sondern der Ausweis von Bilanzposten und deren Untergliederung in der Bilanz. Aus der Zuordnung zu den Gliederungsposten können sich weitergehend materielle Konsequenzen für die Folgebewertung ergeben (vgl. HdR-E, HGB § 253). Als Ausweisvorschrift zur Bilanz r...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als Vorschrift des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB gilt § 265 grds. für alle KapG (AG, KGaA, SE und GmbH), über § 264a auch für alle PersG i. S. d. § 264a sowie über § 330 für alle Formblatt-UN. Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Über Querverweise ist § 265 ebenfalls grds. einschlägig für UN, die zur RL nach dem PublG verpflichtet sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Hinzufügung

Rn. 75 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Während Untergliederungen der gesetzlichen Bilanz- bzw. GuV-Gliederung im betroffenen Bereich eine zusätzliche Gliederungsstufe hinzufügen (vgl. HdR-E, HGB § 265, Rn. 65), setzen Hinzufügungen auf gesetzlich vorgesehenen Gliederungsebenen an und bringen hier zusätzliche Einzelposten und/oder "Zwischensummen" (vgl. HdR-E, HGB § 265, Rn. 79aff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Rn. 327 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den §§ 289, 289a–f definieren einige andere spezielle Gesetze und VO Pflichtangaben im Lagebericht. So ist bei AG, KGaA und SE gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG die sog. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht (vgl. § 312 Abs. 3 Satz 1f. AktG) in den Lagebericht aufzunehmen. Der Lagebericht ist unvollständig, wenn diese Schlusserklärung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Alternative (1): Erläuterung bei fehlender Vergleichbarkeit

Rn. 40 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wird die Alternative des § 265 Abs. 2 Satz 2 zur ausschließlichen Erläuterung der fehlenden Vergleichbarkeit gewählt, so bedeutet dies Folgendes:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) § 243 Abs. 2 als Maßstab für eine hinreichende Aufgliederung

Rn. 53 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 247 Abs. 1 fordert für alle buchführungspflichtigen Kaufleute, dass in der Bilanz die einzelnen Posten "hinreichend aufzugliedern" (Herv.d. d.Verf.) sind. Insofern wird hier ein Element der "Klarheit" spezifiziert. Im Bericht des Rechtsausschusses zum HGB 1985 wird als Maßstab für die hinreichende Aufgliederung der "in § 243 Abs. 2 niederge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in den §§ 266, 275 für die Bilanz und GuV vorgesehenen Gliederungen enthalten eine hohe Zahl an Posten. Kommen diese Gliederungen umfassend zur Anwendung, so führt dies zu umfangreichen Rechenwerken, in denen zudem unwesentliche und wesentliche Posten mit derselben Prominenz ausgewiesen werden. Dies beeinträchtigt die Klarheit des Abschl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten der Zusammenfassung und Verlagerung

Rn. 114 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Grds. sind folgende Arten der Zusammenfassung möglich: Zusammenfassung von zwei oder mehreren Posten zu einem einzigen Posten (Variante (1)) Beispiel: Zusammenfassung der Sachanlageposten "Technische Anlagen und Maschinen" und "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" zum Posten "Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Platzierung und Bezeichnung von Untergliederungen

Rn. 72 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Untergliederungen sind grds. in der Bilanz bzw. GuV darzustellen. Führt die Untergliederung jedoch zur Bildung von Posten mit arabischen Zahlen, ist § 265 Abs. 7 Nr. 2 einschlägig, was bei Erfüllung der dort genannten Kriterien die Möglichkeit eröffnet, die Angaben in den Anhang zu verlagern (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 265, Rn. 108ff.). Gleiche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Einstellungspflicht in die Kapitalrücklage

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als Rechtsfolge ist gemäß § 232 AktG der Differenzbetrag zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich eingetretenen Verlust in die Kap.-Rücklage einzustellen. Dies hat insbesondere auch dann zu erfolgen, wenn hierdurch die Kap.-Rücklage einen Betrag von 10 % des Grundkap. überschreitet, da § 231 AktG i. R.d. § 232 AktG keine Anwendung findet (v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Änderung der Gliederung

Rn. 92 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 6 selbst enthält keinen Hinweis darauf, was der Gesetzgeber mit dem Begriff "Gliederung" meint. Die Verwendung des Begriffs in den übrigen Abs. des § 265 verdeutlicht jedoch, dass mit Gliederung die Postenreihenfolge und die Bezeichnung gemeint sind. Die Postenzahl ebenso wie die Gliederungstiefe fallen nicht unter Abs. 6, da sie b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Alternative (2): Anpassung von Vorjahresbeträgen

Rn. 42 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wird die Alternative des § 265 Abs. 2 Satz 3 zur Anpassung der VJ-Beträge gewählt, so bedeutet dies Folgendes:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Keine Zusammenfassung oder Verlagerung bei Formblättern

Rn. 113 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der zweite Teilsatz des § 265 Abs. 7 stellt klar, dass das Wahlrecht des § 265 Abs. 7 nicht zur Verfügung steht, wenn bei der Erstellung der Bilanz- und/oder GuV die Gliederungsvorgaben eines Formblatts zur Anwendung kommen. Diese Einschränkung dürfte jedoch insoweit nicht gelten, wie das entsprechende Formblatt selbst eine Zusammenfassung v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 65 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit den Regelungen zur Gliederung von Bilanz und GuV schreibt der Gesetzgeber einen bestimmten Aggregationsgrad für die Darstellung von VG, Schulden, Aufwendungen und Erträgen vor. Je nach individueller Situation des bilanzierenden UN kann jedoch eine weitergehende Gliederung wünschenswert sein. Vor diesem Hintergrund regelt § 265 Abs. 5 Satz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mindestgliederungstiefe

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 247, Rn. 17, erläutert, erfüllt die in § 266 für kleine KapG vorgeschriebene Bilanzgliederung die Anforderungen des § 247 Abs. 1 an die Gliederungstiefe von Bilanzen von Nicht-KapG, die weder haftungsbeschränkt sind, noch unter das PublG fallen. Wird die Bilanzstruktur gemäß § 266 Abs. 2f. gewählt, erfolgt die Gliederun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen aufgrund des Wortsinns des GoB-Begriffs: Allgemeiner Konsens und Systemgerechtigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Wortsinn des Begriffs "GoB" lässt sich ermitteln, indem man sich den Sinn der drei Begriffe "Grundsatz, Ordnungsmäßigkeit und Buchführung" vergegenwärtigt. Synonyme Begriffe für den Ausdruck "Grundsatz" sind Worte wie "Basis-Regel", "fundamentales Prinzip" oder "allg. Gebot". Der Wortsinn dieser Synonyme macht deutlich, dass es sich bei d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichte zu einzelnen Sachverhalten

Rn. 138 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289 Abs. 2 Satz 1 ist im Lagebericht auch auf die unter Nr. 1 bis 3 genannten Sachverhalte einzugehen. Dies umfasst Angaben zu: Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (Nr. 1); FuE (Nr. 2); bestehenden Zweigniederlassungen (Nr. 3). Zudem ist gemäß § 289 Abs. 2 Satz 2 im Lagebericht auf Angaben im Anhang zum Erwerb eigener Aktien...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Systemgerechtigkeit

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zweckgerechte, auf einem allg. Konsens beruhende Grundsätze müssen i. R.e. Ordnung konkretisiert werden, um eine ordnungsmäßige RL sicherstellen zu können (vgl. ADS (1995), § 243, Rn. 9; Moxter, in: FS RFH/BFH (1993), S. 533 (534); MünchKomm. HGB (2020), § 238, Rn. 23f.). Ein solches System von Grundsätzen und die ihnen entsprechenden RL-Alte...mehr