Rn. 40
Stand: EL 35 – ET: 03/2022
Wird die Alternative des § 265 Abs. 2 Satz 2 zur ausschließlichen Erläuterung der fehlenden Vergleichbarkeit gewählt, so bedeutet dies Folgendes:
(1) | Die VJ-Beträge sind trotz der fehlenden Vergleichbarkeit unverändert anzugeben. |
(2) | Die fehlende Vergleichbarkeit ist im Anhang anzugeben und zu erläutern. Hierzu sind
|
Rn. 41
Stand: EL 35 – ET: 03/2022
Quantitative Angaben zum Umfang der Abweichung sind nicht erforderlich und können nach hier vertretener Ansicht auch bei Verschmelzungen und Spaltungen nicht gefordert werden (vgl. mit a. A. ADS (1997), § 265, Rn. 32).
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