Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzesänderung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [8] Die von dem ArbG Magdeburg gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG zugelassene Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kl. ist unbegründet. [9] 1. Gem. § 45 Abs. 1 S. 1 RVG steht dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse des Landes Sachsen-Anhalt zu, da das Verfahren vor einem Gericht d...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.5 Ausnahmen (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 schließt ein (teilweises) Nichtleisten der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1 oder der Nr. 2 aus, d. h., es kommt in diesen Fällen zu einer kumulativen Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 16 Dies ist nach Abs. 5 Nr. 1 zunächst der Fal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 Nach § 22 Nr. 4 EStG unterliegen die Bezüge der Abgeordneten im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und in den Parlamenten der Bundesländer unter den in § 22 Nr. 4 EStG genannten Voraussetzungen der ESt. Nach § 57 Abs. 5 EStG werden auch vergleichbare Bezüge an ehemalige Abgeordnete der DDR-Volkskammer, die nach 1990 zufließen, erfasst. Die Steuerpflicht geht zurü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die Anforderungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 3 Änderung der Verhältnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften für Steuerfestsetzungen nach §§ 172ff. AO sind auf Dauerverwaltungsakte wie die Kindergeldfestsetzung nicht zugeschnitten. § 70 Abs. 2 EStG lässt deshalb als sonstige gesetzliche Korrekturvorschrift i. S. d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2d AO die Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 5 Rückwirkende Zahlung (Abs. 3 a. F.) bei  Anträgen vom 1.1.2018 – 17.7.2019

Rz. 18 Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs. 3 EStG). Geht der Antrag bei einer unzuständigen Behörde ein und wird weitergeleitet, gilt der Eingang bei der zuständigen Behörde.[1] Die Gesetzesänderung soll Missbräuche beim Bezug von Kindergeld bekämpfen. § 66 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr

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§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1 Die neue Textfassung

Rz. 190 § 60 Übergangsvorschrift (1) 1 Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2 Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3 Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch z...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Neufassung des § 60 RVG

Für den Wahlanwalt gilt vorbehaltlich der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 5 RVG immer der Tag der unbedingten Auftragserteilung. Das ist in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG geregelt: Zitat (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. (…)mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XI. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 69 Die außergerichtliche Vertretung ist eine Angelegenheit, unabhängig davon, wie lange sie andauert.[11] Rz. 70 Wird nachfolgend Klageauftrag erteilt, gilt für den Klageauftrag neues Recht, wenn zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.[12] Das gilt auch bei einem bedingten Klageauftrag (s.o. Rdn 11).mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XII. Aussetzung

Rz. 71 Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich → zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[13]mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / V. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 60 Soweit ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine eigene Angelegenheit darstellt, gilt neues Gebührenrecht, wenn der Auftrag zu diesem Antrag nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 8. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVIII. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 188 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[43] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / aa) Die Neufassung des Gesetzes

Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Insolvenzgeld

Rz. 1152 Das Insolvenzgeld schützt die vorleistungspflichtigen Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor dem Risiko des Lohnausfalls. Es deckt den Zeitraum der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung ab (§§ 165 ff. SGB III [2796]).[279...mehr

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zfs 01/2021, Auswirkung des... / Sachverhalt

Der Betr. wurde erstinstanzlich wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h außerorts am 18.9.2019 verurteilt. Hiergegen wendet sich der Betr. mit seiner Rechtsbeschwerde, die er auf die Sachrüge stützt. Insb. führt er aus, die "neue StVO" sei wegen eines Zitierfehlers des Gesetzgebers "nicht in Kraft getreten", was sich wegen § 4 Abs. 3...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVII. Trennung

Rz. 148 Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grundsätzlich beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Rz. 149 Anders verhält es sich je...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LVII. Verwaltungsverfahren

Rz. 169 Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst ­danach erteilt worden ist. Rz. 170 Be...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXVIII. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 95 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 35 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 21. Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst danach erteilt worden ist. Beispiel 37 Der Anwa...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Der neue Gesetzestext

Fehlt es im Falle einer Beiordnung oder Bestellung an einem vorherigen Auftrag, ist der Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung maßgebend. Das wird durch § 60 Abs. 1 S. 3 RVG klargestellt: Zitat (…) Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung ein unbedingter Auftrag desjenigen erteilt worden ist, dem er beigeord...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / bb) Nachfolgender Auftrag oder Beginn der Tätigkeit

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 17. Trennung

Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grds. beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Anders verhält es sich jedoch, wenn der bisherige...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG er...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Ermittlung des Ist-Zustandes

Rz. 596 Eine Gefährdung entsteht, wenn Gefährdungsfaktoren mit dem Menschen im Arbeitsprozess zusammentreffen. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA enthält im Anhang 2 eine Übersicht der wesentlichen Gefährdungsfaktoren (Muster Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Ziffer 2.2.; Rdn 619) Im ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kürzung von Sondervergütungen

Rz. 450 Vereinbarungen, die eine Kürzung von Sondervergütungen bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vorsehen, sind zulässig, wenn die Kürzung maximal ein Viertel des arbeitstäglichen Verdienstes pro Tag der Arbeitsunfähigkeit beträgt, § 4a EFZG.[1025] Die Norm bestätigt, dass es kein allgemeines Rechtsprinzip gibt, wonach der Anspruch auf eine Sonderleistung entfällt, wenn wäh...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Rz. 20 Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG e...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LII. Verbundverfahren

Rz. 158 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 20. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 3.2 Intrahandel – Versendung innerhalb der EU

Beim Intrahandel wird im Prinzip nur geprüft, ob die Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern (USt-ID-Nr.) der Käufer enthalten und ob ein Nachweis der Verbringung (z. B. Gelangensbestätigung) in ein anderes EU-Land vorliegt, z. B. die Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke, Frachtbrief oder ähnliches. Achtung Gesetzesänderung Ab dem 1.1.2020 muss für die Steuerfreihei...mehr

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Einsatz von Fremdfirmenpers... / 5.2 Rechtsfolgen eines verschleierten Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Hatten Auftraggeber und Auftragnehmer keinen echten Werk- oder Dienstvertrag abgeschlossen, sondern lag tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung vor, so war der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher (als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) bis zur Gesetzesänderung zum 1.4.2017 trotzdem wirksam, wenn der Verleiher die erforderliche behördliche Erlaubnis zur Überlassung hatte....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Antragstellung durch den Anbieter (§ 89 Abs 1a EStG)

Rn. 27 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit dem AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) ist die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Anbieters zur Stellung des Zulageantrags in Abschnitt XI EStG eingefügt worden. Diese Gesetzesänderung entspringt ebenfalls dem Gedanken, das Riester-Verfahren für den StPfl möglichst unbürokratisch auszugestalten. Indem er seinen Anbieter bevollmä...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 733 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen Einkommensteuer unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einf...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitszimmer

Rz. 672 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 676). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich. Auch wenn das Zim...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten für Lehrzeiten oder sonstige Berufsausbildung

Rz. 12 Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte waren seit dem Inkrafttreten der Vereinfachungsverordnung v. 17.3.1945 am 1.6.1945 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bis zum 30.6.1965 (vor dem Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungs-ÄndG v. 9.6.1965) wurden jedoch gleichwohl nicht für alle Lehrlinge Beiträge eingezogen, weil die Rechtslage z. B. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.6 Vollstreckung

Rz. 11 Der Verpflichtungsbescheid ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 3 vollstreckbar. Damit ist für Maßnahmen gegen bundesunmittelbare Versicherungsträger (§ 90 Abs. 1) der Weg zu den im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) niedergelegten Zwangsmitteln eröffnet. Für Vollstreckungsmaßnahmen gegen landesunmittelbare Versicherungsträger (§ 90 Abs. 2) gelten die en...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / III. Steuerpflicht des späteren lebzeitigen Verzichts auf einen Nießbrauch

Schon bei der Bemessung des Nießbrauchs für den Schenker sollte beachtet werden, dass spätere selbstständige Änderungen der Nießbrauchsvereinbarung erneute Schenkungen an den ursprünglich Beschenkten oder auch Rückschenkungen an den Schenker sein können[27]. Insbe­sondere der Verzicht auf den Nießbrauch ist eine selbstständige steuerpflichtige Zuwendung[28]. Lediglich der be...mehr

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zfs 12/2020, Die Betriebssc... / b) Weitere Prüfungspunkte bei einer dynamischen Verweisung

Bei dieser Auslegung schließt sich dann die Prüfung an, ob SARS-CoV-2 im IfSG bei den oben genannten Klauseln mitenthalten ist und daher bei einer für den VN günstigen Betrachtung im Rahmen einer Auslegung miterfasst sein kann. Denn die dynamische Auslegung stützt sich auf eine Anwendung der §§ 6,7 IfSG, die eine namentliche Nennung des Krankheitserregers fordern. Und dies k...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.1 Rahmenfrist

Rz. 3 Auf die Anspruchsdauer sind die Regelungen der §§ 136 ff. auch anzuwenden, wenn Alg als Gleichwohlleistung gezahlt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.9.2011, L 16 AL 142/11). Damit gilt § 147 auch für solche Leistungsfälle. Rz. 3a Die Regelrahmenfrist beträgt 2 Jahre (§ 143 Abs. 1), ab 1.1.2020 jedoch 30 Monate. Sie beginnt mit dem Tag vor Entstehung des Stammr...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 132 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der Rspr des BFH konnten bis einschließlich VZ 2010 Aufwendungen (zB Veräußerungskosten, AK, Liquidationsverluste) aus einer einnahmelosen Beteiligung in voller Höhe abgezogen werden, wenn keine Einnahmen auf der Vermögens- oder Ertragsebene (und auch keine vGA) zugeflossen waren (BFH v 25.06.2009, IX R 42/08, BStBl II 2010, 220 sowie ...mehr