Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzesänderung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.1 Grundvoraussetzung: Schwerbehinderung und Merkzeichen "G"

Rz. 8 Früher handelte es sich bei der Vorschrift um einen Mehrbedarf für ältere bzw. gebrechliche Menschen, der das Ziel hatte, ganz allgemein die wirtschaftliche Lage dieser Personengruppe zu verbessern. Seit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) ist daraus jedoch faktisch eine Mehrbedarfsregelung für gehbehinderte Menschen geworden (vgl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1 Gehbehinderte (Abs. 1)

Rz. 7 Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die berechtigten Personen zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs einen Zuschlag von 17 % auf den sich aus der maßgebenden Regelbedarfsstufe ergebenden Betrag. Eine entsprechende Vorschrift enthält § 21 SGB II im Hinblick auf den in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Personenkreis nicht. Allerdings hat § 23 SGB II (bis zum 31.12.2010 § 28...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.2.1 Übernahme freiwilliger Beiträge nach Ermessen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die genannten Tatbestände der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. im Übrigen die Komm. zu § 9 SGB V). Rz. 32 Nach der zum 1.4.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, die zu einer Trennung zuvor gemeinsam in Abs. 2 enthaltener Regelungen zur Übernahme von Beiträgen in ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 EUSt-Behandlung anderer Gegenstände als Waren (§ 21 Abs. 5 UStG)

Rz. 335 Der Besteuerung durch die EUSt unterliegt die Einfuhr von Gegenständen im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet regelt. Die Begriffe "Gegenstand" und "Ware" sind nicht deckungsgleich. Im Zollrecht gibt es keine gesetzliche Definition des Begriffs "Waren". Unter Waren sind die im Gemeinsamen Zolltarif aufgeführte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abfertigungsplätze und Verbindungswege im Ausland (§ 21 Abs. 2a UStG)

Rz. 314 Die Vorschrift des § 21 Abs. 2a UStG wurde durch Gesetz v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 eingefügt. Die Regelung wäre bereits mWv 1.1.1993 erforderlich geworden, weil seitdem durch den neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG nicht mehr die Einfuhr in das "Zollgebiet", sondern die Einfuhr im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg Steuertatbestand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.3 Ausschließliche Wirtschaftszone

Rz. 22 Mit G. v. 25.7.2014[1] passte der Gesetzgeber den erweiterten Inlandsbegriff an. Nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG gehört ab Vz 2015 auch die ausschließliche Wirtschaftszone zum Inland, soweit dort Energieerzeugungsanlagen errichtet oder betrieben werden, die erneuerbare Energien nutzen.[2] Nach Art. 55 SRÜ ist die ausschließliche Wirtschaftszone ein jenseits des Küsten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.2 Personengemeinschaft

Rz. 28 Befindet sich die Beteiligung im Gesamthandseigentum mehrerer Personen (Personenhandelsgesellschaft, GbR), ist zu unterscheiden, ob die Personengesellschaft die Beteiligung veräußert, oder ob die Beteiligung an der Personengesellschaft veräußert wird. In beiden Fällen kann § 17 EStG nur eingreifen, wenn die Personengemeinschaft nicht im Bereich der Gewinneinkünfte, und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.5 Unentgeltliche Übertragung der Anteile

Rz. 154 Eine unentgeltliche Übertragung der Anteile stellt keine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG dar (Rz. 124). Unentgeltlicher Erwerb ist Erwerb durch Erbfall, Vermächtnis, Schenkung, vGA, Kapitalherabsetzung (Sachauskehrung) oder Liquidation.[1]. Kennzeichen des unentgeltlichen Erwerbs ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird. Entgeltlich ist der Erwerb dagegen, w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.6 Wesentliche Beteiligungen innerhalb der letzten fünf Jahre

Rz. 90 Die Beteiligung braucht in der von § 17 EStG vorausgesetzten Höhe nicht im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zu bestehen. § 17 EStG ist schon dann anwendbar, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die Grenze des § 17 Abs. 1 EStG überschritten hat. "Veräußerung" in diesem Sinne ist die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass im Insolvenzverfahren grundsätzlich das Offizialprinzip gilt im Gegensatz zum Dispositionsgrundsatz, der im Zivilprozessrecht sonst Geltung hat. Rn 2 Das Offizialprinzip bezieht sich nicht auf die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Hierzu ist stets der Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners erforderlich (§ 13 Abs. 1). Die insoweit g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2021, Übergangsrecht / II. Auftrag ist entscheidend

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat zu Recht für Rechtsanwalt F die Gebühren nach den neuen Gebührenbeträgen des KostRÄG 2021 festgesetzt. Das bisherige Recht ist nur dann anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Hier verhielt es sich aber so, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 37d EStG i.d.F. des JStG 2007

Leitsatz §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 37d Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) beinhalten eine zulässige unechte Rückwirkung, soweit danach im Jahr 2006 entstandene negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Steuerstundungsmodell, das der Steuerpflichtige am 20.12.2005 gezeichnet hat, der Verlustverrechnungsbeschränkung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Aus- und Fortbildungskosten in einem weiteren (nicht ausgeübten) Beruf

Aus- und Fortbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf fielen bis Vz 2003 unter § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG und waren daher nur beschränkt abziehbar (vgl. jedoch die Erweiterung aufgrund der Rspr. des BFH in Einzelfällen). Nach der Gesetzesänderung v. 21.7.2004 sind sie als vorab entstandene Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar, wenn die Absicht besteht, diesen (neuen) B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.3 § 2a Abs. 3 AO

Rz. 12 Nach § 2a Abs. 3 AO finden die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum fre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Studium

Literatur: Meier, FR 1989, 326; Prinz, FR 1989, 481; Augustin, DStR 1990, 13, 75; Söhn, StuW 2002, 97; Steck, DStR 2005, 1117; Wesselbaum-Neugebauer, FR 2005, 676; Jörißen, FR 2004, 268; BMF v. 4.11.2005, IV C 8 – S 2227 – 5/05, BStBl I 2005, 955; Kreft, GStB 2010, 64; Steck, DStZ 2010, 194; Kreil, DStZ 2011, 796; Ismer, FR 2011, 1051; Förster, DStR 2012, 487; Schulenburg FR...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Zweitstudium

Literatur: Stolz, FR 1979, 242 Zu Kosten des Erststudiums, die grundsätzlich Ausbildungskosten und daher keine Werbungskosten sind, vgl. "Studium". Aufgrund der geänderten Rspr. ist § 12 Nr. 5 EStG eingeführt worden. Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abzugsfähig. Das bedeutet aber andererseits, dass Kosten für ein Zweitstudiu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.5 Feststellungsverfahren

Rz. 132 Ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren ist gem. § 14 Abs. 5 KStG für das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen eingeführt worden. Damit wird die Grundlage für die verfahrensmäßige Bindungswirkung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 20 Inhalt der Anzeigen

Anzeigeninhalt Rz. 1 Die nach Maßgabe der §§ 18, 19 GrEStG abzugebenden Anzeigen müssen zwingend den Inhalt haben, den § 20 GrEStG abschließend beschreibt. Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. d. F. durch Art. 29 Nr. 2 des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) vom 8.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) müssen die nach § 18 GrEStG u. a. von den Notaren und die nach § 19 GrEStG von den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4.1.3 Zeitgesetze

Rz. 64 Die Milderungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 3 StGB bei einer Gesetzesänderung ist nach § 2 Abs. 4 StGB grundsätzlich nicht anzuwenden, wenn das anzuwendende Gesetz nur für eine bestimmte Zeit gelten soll. Zeitgesetze i. d. S. sind zunächst Gesetze, die zu einem bestimmten Ereignis außer Kraft treten, aber auch Gesetze, die erkennbar als vorübergehende Regelung für bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4.1.2 Änderung des Gesetzes

Rz. 63 Maßgeblich für die Bestrafung ist gem. § 2 Abs. 2 StGB bei einer Gesetzesänderung während der Begehung der Tat der Zeitpunkt der Tatbeendigung (s. Rz. 74); auch insoweit ist der Zeitpunkt des Erfolgseintritts ohne Bedeutung. § 2 Abs. 2 StGB ist somit nur anwendbar, wenn sich die Strafandrohung während der fortdauernden oder fortgesetzten Tatbegehung mildert oder versc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.1 Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für Mandanten

Die Weitergabe eines unveränderten Vertragsmusters[1] an den Mandanten fiel nach dem Wortlaut des RBerG nicht darunter (regelt nur die Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten). Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die Weitergabe eines Vertragsmusters wohl überhaupt keine Rechtsdienstleistung, weil damit keine konkrete fremde Angelegenheit erledigt wird. Ein haftungsrechtliches Problem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 1 (§ 138a Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 19 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht zu erstellen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf die Steuerhoheitsgebiete verteilt, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten tätig ist. Nach OECD/EU ist es dem berichtenden multinationalen Unternehmen in Bezug auf die Quellen f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19; Leuthe, Die gewerblich geprägte GbR, 1993; Lieber, Betriebsstättenzurechnung und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 114 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet eine Übergangs- und Bestandsschutzregelung für Bezieher einer Rente wegen Todes aus einem Sozialversicherungsverhältnis (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte). Da mit Wirkung zum 1.1.2002 neben den bis dahin ausschließlich zu berücksichtigenden Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen weitere Einkommensarten (z. B. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 44 § 14a Abs. 6 UStG bringt[1] zusätzliche Verpflichtungen für die Rechnungserteilung bei der Erbringung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG sowie bei der Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25b UStG – Umsätze mit Gebrauchtgegenständen. S. 1 der Vorschrift ist durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. d AmtshilfeRLUmsG mWv. 30.6.2013 neu gefasst worden und verlangt nun die Angabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 17 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschr. ESt-Stpfl., da § 50 Abs. 1 S. 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschr. Stpfl. nicht ausschließt. Rz. 18 Für KSt-Stpfl. enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 KStG eine entsprechende Regelung, die ab Vz 2007 durch G. v. 15.10.2007 den Änderungen des § 10b EStG entsprechend angepasst worden ist. Die Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.1 Personalien des Auftraggebers (Nr. 1 und 2)

Rz. 14 Neben dem Vor- und Zunamen (ggf. auch dem abweichenden Geburtsnamen) und der Anschrift desjenigen, der den Freistellungsauftrag erteilt hat, ist auch dessen Geburtsdatum anzugeben, damit eine einwandfreie Identifizierung möglich ist. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten sind die Daten beider Ehegatten mitzuteilen. Rz. 14a Für nach dem 1.1.2013 zufli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Die im Mehrwertsteuersystem zusammen mit den Vorschriften über den Vorsteuerabzug zentrale Norm zur Rechnungserteilung gem. § 14 UStG hat eine bewegte Entstehungsgeschichte: § 14 UStG in der vorstehend abgedruckten Fassung gilt seit dem 29.12.2020 gem. Art. 11 Nr. 2 i. V. m. Art. 50 Abs. 1 Jahressteuergesetz 2020. Zu diesem Zeitpunkt trat die durch das JStG 2020 angeord...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Rechnungserteilung in anderen Fällen (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 38 Seit 1.8.2004 ist gem. § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG auch bei der Erteilung von Rechnungen an Unternehmer oder juristische Personen eine Frist von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung einzuhalten. Der Leistungsempfänger kann die Einhaltung dieser Frist als eine Nebenpflicht zur Hauptleistung vor den Zivilgerichten einklagen. Ein Urteil, das den leistenden Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Berücksichtigung von Vertragsstörungen durch einen Vertragspartner

Rz. 66 Eine umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastung kann sich auch aus dem Verschulden eines der Vertragspartner ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einer der Vertragspartner in Verzug gerät. Durch den Verzug kann die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Dadurch kann sich eine höhere oder niedrigere Umsatzsteuerbelastung ergeben, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 56 Anspruchsberechtigte nach § 29 UStG können sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger sein. Die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG ist nicht Voraussetzung für die Geltendmachung der Ansprüche nach § 29 UStG. So können auch Endverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb ihrer unternehmerischen Betätigung nach § 2 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Verjährung und Verwirkung

Rz. 72 Der Anspruch auf Ausgleich einer Mehr- oder Minderbelastung bei der USt nach § 29 UStG ist ein Bestandteil des Anspruchs auf Zahlung eines Kaufpreises oder eines Entgelts für eine ausgeführte Leistung und verjährt damit nach den Regeln, die für den jeweiligen Hauptanspruch gelten. Die grundsätzliche Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre Soweit es sich um ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Änderungen bei der Steuerbarkeit

Rz. 32 § 29 Abs. 1 S. 1 UStG regelt, dass ein Ausgleich vorgenommen werden kann, wenn "ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird". Die Regelung umfasst sowohl die Fälle, in denen ein bisher steuerbarer Umsatz nicht steuerbar wird, wie auch den Fall, in dem ein bisher nicht steuerbarer Umsatz durch Gesetzesänderung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [8] Die von dem ArbG Magdeburg gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG zugelassene Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kl. ist unbegründet. [9] 1. Gem. § 45 Abs. 1 S. 1 RVG steht dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse des Landes Sachsen-Anhalt zu, da das Verfahren vor einem Gericht d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.5 Ausnahmen (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 schließt ein (teilweises) Nichtleisten der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1 oder der Nr. 2 aus, d. h., es kommt in diesen Fällen zu einer kumulativen Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 16 Dies ist nach Abs. 5 Nr. 1 zunächst der Fal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 Nach § 22 Nr. 4 EStG unterliegen die Bezüge der Abgeordneten im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und in den Parlamenten der Bundesländer unter den in § 22 Nr. 4 EStG genannten Voraussetzungen der ESt. Nach § 57 Abs. 5 EStG werden auch vergleichbare Bezüge an ehemalige Abgeordnete der DDR-Volkskammer, die nach 1990 zufließen, erfasst. Die Steuerpflicht geht zurü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die Anforderungen der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 3 Änderung der Verhältnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften für Steuerfestsetzungen nach §§ 172ff. AO sind auf Dauerverwaltungsakte wie die Kindergeldfestsetzung nicht zugeschnitten. § 70 Abs. 2 EStG lässt deshalb als sonstige gesetzliche Korrekturvorschrift i. S. d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2d AO die Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 5 Rückwirkende Zahlung (Abs. 3 a. F.) bei  Anträgen vom 1.1.2018 – 17.7.2019

Rz. 18 Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs. 3 EStG). Geht der Antrag bei einer unzuständigen Behörde ein und wird weitergeleitet, gilt der Eingang bei der zuständigen Behörde.[1] Die Gesetzesänderung soll Missbräuche beim Bezug von Kindergeld bekämpfen. § 66 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr