Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Stahlschmidt, Neueste Entwicklungen bei Fahrtkosten im Steuerrecht, FR 2005, 1183; Karrenbrock/Fehr, Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, DS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht

Rn. 1093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Änderung des ArbeitsförderungsG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer ArbN in den Ruhestand vom 20.12.1988 (BGBl I 1988, 2343) fügte die Nr 28 in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. § 3 Nr 28 EStG ist konstitutiv. Zur Änderung des § 3 Nr 28 EStG Fall 3 durch das StÄndG 2001 s Rn 1101. Rn. 1094 Stand: EL 170 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1320 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MitarbeiterkapitalbeteiligungsG) vom 07.03.2009 (BGBl I 2009, 451) in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung des § 19a EStG für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung, die nach dem 01.04.2009 abgeschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Beschäftigungsort wohnte. Die dazu gefundenen Auslegungsgrundsätze war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 3. Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen u.Ä. (§ 58 Nr. 11 AO)

Tz. 7 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Durch eine Ergänzung des § 58 AO um eine neue Nr. 11 dürfen steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften – ab dem VZ 2026 – ihre Mittel auch für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwenden. Dabei darf der Betrieb einer solchen Anlage aber nicht den Hauptzw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) § 3 Nr 36 EStG nF (ab 01.01.2017)

Rn. 1274d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG nF stellt ab 01.01.2017 (s Rn 1270b) Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung. Rn. 1274e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Neufassung ist eine redaktionelle Folgeänderung aus der Neufassung der §§ 4, 36, 37 SGB XI durch das PSG II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchlaufende Gelder (§ 3 Nr 50 EStG Fall 1)

Rn. 1866 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die erste Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit durchlaufende Gelder von der ESt. Das Gesetz enthält eine Legaldefinition der durchlaufenden Gelder: Zitat "Beträge, die der ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn (= den ArbG) auszugeben". Im Gegensatz zur Variante 2 (Auslagenersatz) erhält der ArbN das Geld im Voraus (§ 669 BGB, ebenso BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2701 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft die Regelung Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 19 EStG) und sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 55e EStG Rz 1 (01/2023)). Da § 50 EStG keine Sonderregelung vorsieht, gilt die Norm in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt als auch beschränkt StPfl (Siebenlist in H/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 43 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1/3 steuerfrei, sondern idR mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr 1 EStG zu versteuern. S dazu ausführlich BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Tz 19 ff.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Die Eingliederungshilfe (§ 418 SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 102 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 418 SGB III aF gewährte bis einschließlich VZ 2004 eine Eingliederungshilfe für Spätaussiedler. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 3 Nr 33, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Aus Aktualitätsgründen wird auf die Darstellung der früheren Rechtslage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 33. Steueränderungsgesetz 1977 vom 16.08.1977, BStBl I 77, 442

Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen des EStG nach diesem Gesetz sind in seinem Art 3 enthalten. Sie betreffen vor allem § 10 mit einer Erhöhung der Grund-Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (DM 1 800 auf DM 2 100) einerseits, einer Verminderung der Absetzungsbefugnis andererseits für bestimmte Steuerpflichtige. Erwähnenswert ist hier noch der neue § 33a Abs 1a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Definition des Auslagenersatzes

Rn. 1867 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die zweite Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit den Auslagenersatz von der ESt. Das Gesetz enthält auch für den Auslagenersatz eine Legaldefinition: Zitat "Beträge, durch die Auslagen des ArbN für den ArbG ersetzt werden". Im Gegensatz zur Variante 1 (durchlaufende Gelder) erhält der ArbN das Geld im Nachhinein (§ 670 BGB).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der gescheiterte Versuch einer Systematisierung des § 3 EStG

Rn. 6 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In der Gesetzgebung der Nachkriegszeit gab es iRd Entwurfs eines 3. SteuerreformG (vom 09.01.1974, BT-Drucks 7/1470, 14) in Art 1 § 6 einen Versuch, den Regelungsinhalt des § 3 EStG sachlich zu gliedern. Diese Regelung wurde jedoch nicht Gesetz. So ist § 3 EStG ein unsystematisches Durcheinander geblieben ( Ross in Frotscher/Geurts, Einführung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2631 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht erfasst die Norm Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bzw sonstige Einkünfte (§ 22 Nr 5 S 1 EStG) (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 55 EStG Rz 3a (01/2023)). § 3 Nr 55 EStG findet in persönlicher Hinsicht bei unbeschränkt wie beschränkt StPfl Anwendung, da § 50 EStG insofern keine Sonderregelung in Bezug a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trinkgelder

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden z. B. in einer Vereinsgaststätte von Gästen oder anlässlich von Vereinsveranstaltungen freiwillig und ohne, dass ein Rechtsanspruch besteht, Trinkgelder an das Bedienungspersonal gezahlt, sind diese in vollem Umfang steuerfrei, wenn sie zusätzlich zur Arbeitsleistung gegeben werden (s. § 3 Nr. 51 EStG, Anhang 10)). Arbeitnehmer des Vereins h...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 6.8 EStR 2012; BMF v 06.12.2005, BStBl I 2005, 1047 (Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen); BMF v 07.03.2013, BStBl I 2013, 275 (Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) v 08.07.2004, BGBl I 2004, 1578).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Steuerermäßigungen

Rn. 77 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerermäßigung nach § 34g EStG gilt ab 1989 (geändert durch HHbegleitgesetz 1989 auf 1984: vgl Rn 80) auch für Beiträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2711 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft die Vorschrift Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem § 19 EStG. § 3 Nr 56 EStG gilt in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt wie beschränkt StPfl, da § 50 EStG insoweit keine Sonderregelung trifft. Zum begünstigten Personenkreis gehören auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, gering...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Übersicht über die Regelung der Fahrtkosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die finanzielle Hilfe für Hinterbliebene (§ 4 AntiDHG)

Rn. 2459 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Stirbt eine unter s Rn 2454 beschriebene Frau oder eine Kontaktperson iSd s Rn 2455 an den Folgen einer im Todeszeitpunkt bestandskräftig anerkannten Hepatitis-C-Virusinfektion, erhalten (Staffelung mE verfassungsrechtlich unbedenklich):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / je) Übersicht über die Regelung der Übernachtungskosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1310 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 38 EStG wurde durch das JStG 1997 (vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2049) neu eingefügt (bestätigt durch Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des HbeglG vom 05.04.2011, BGBl I 2011, 554). Sachprämien, die der StPfl für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2781 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft § 3 Nr 63 EStG Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem § 19 EStG (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 63 EStG Rz 3a (01/2023)). § 3 Nr 63 EStG gilt in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt wie für beschränkt StPfl, da § 50 EStG diesbezüglich keine Sonderregelung enthält (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105; Plenker, Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ausblick auf 2018, BC 2017, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung): BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Rittweger, Die Novelle des AltersteilzeitG, DStR 2000, 161; Moderegger, Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit, DB 2000, 1225; Rittweger, Altersteilzeit – Neuregelungen zum 01.07.2000, DStR 2000, 1097; Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Seifert, Die LSt-Ände...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steueränderungsgesetze 1960 vom 30.07.1960, BStBl I 60, 514 und vom 27.12.1960, BStBl I 61, 18

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das zuletzt genannte Gesetz betrifft Änderung des § 3 Nr 17 EStG 1958 dahin, daß 100 DM des Arbeitslohns für Dezember als "Weihnachts-Freibetrag" steuerfrei bleiben. Wesentlich einschneidendere Änderungen und Ergänzungen enthält das StÄndG v 30.07.60 mit einer ausdrücklichen und gegenständlich näher bezeichneten Einschränkung des Abzugs von B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Überblick

Rn. 1697 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der durch Gesetz zur Änderung des VersicherungsaufsichtsG vom 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1857) ebenfalls – rückwirkend – ab VZ 2000 eingefügte § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG ermöglicht es dem ArbG, einen pauschalen LSt-S von 25 % zu erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Durch die Anpassung des Lohnsteuertarifs für das Jahr 2026 werden die Arbeitnehmer im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes[1] steuerlich entlastet. Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöhen sich und die sog. kalte Progression wird über eine Anpassung des Steuertarifs ausgeglichen und das Kindergeld erhöht. Wichtig Geänderter Programmablaufplan für 2026 Änderun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilwertabschreibung

Rn. 475 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Seit dem VZ 1999 gilt hinsichtlich der Zulässigkeit der Teilwertabschreibung das Tatbestandsmerkmal der "voraussichtlich dauernden Wertminderung". Durch die Einführung in das Gesetz erfordert die Teilwertabschreibung die Erfüllung zweier Tatbestandsvoraussetzungen (vgl BFH v 24.10.2012, I R 43/11, DStR 2013, 21 mit Anm Hoffmann; s Rn 917):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Zeitlicher Anwendungsbereich des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

Rn. 1516a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 40a EStG (in § 52 Abs 4e EStG) enthielt das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital keine spezielle zeitliche Anwendungsvorschrift für § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Daher war unklar, ob § 18 Abs 1 Nr 4 EStG die Regelung der Tz 26 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40 verdrängte. Die FinVerw stellte klar (FinMin Bayern vom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 943a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint sind alle Entschädigungen nach diesem Gesetz. Dies betreffen insbesondere: Rn. 943b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Progress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Breinersdorfer, Praktische Aspekte des neuen MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DStR 2009, 453; Harder-Buschner, MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, NWB 2009, 1252; Niermann, Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DB 2009, 473; Warnke, Förderung der Mitarbeiterbeteiligung durch das MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, EStB 2009...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2691 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft die Regelung sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 55d EStG Rz 1 (01/2023)). Da § 50 EStG keine Sonderregelung vorsieht, gilt die Norm in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt wie beschränkt StPfl (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 55d EStG Rz 1(01/2023). Die Norm wurde durch Art 2 Nr 2...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 3 Erlass von Forderungen bei ehemals Nichtversicherten

Seit dem 1.4.2007 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.[1] Viele ehemals gesetzlich Versicherte nutzten die Möglichkeit nicht, sich umgehend bei einer Krankenkasse zu melden und so einen Versicherungsschutz zu erlangen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch für jeden Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen. Die Regelung über di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsgrundlagen und Folgen einer Nichtanerkennung

Rn. 108a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auch s Rn 22 . Rechtsgrundlage für eine Nichtanerkennung der Mitunternehmerstellung ist vorrangig § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (Tatbestandsmerkmale der Mitunternehmerschaft nicht erfüllt; s Rn 23) iVm § 12 Nr 2 EStG (gewerbliche Einkunftsquelle nicht übertragen), dagegen nicht § 42 AO (glA Westerfelhaus, DB 1997, 2033; aA Messmer, StbJb 1979/80,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 26. Das Zweite Steueränderungsgesetz 1973 vom 18.07.1974, BStBl I 74, 521

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 des Zweiten StÄndG 1973 vom 18.07.1974 (BGBl I 1489) wurden zahlreiche Änderungen des EStG vorgenommen. So wurde der jetzige Abs 1 Satz 2 des § 1 dieser Vorschrift als Abs 4 angefügt (Festlandsockel). § 14a wurde in einigen Punkten geändert. Die wichtigste Änderung war wohl die Anhebung der Veranlagungsgrenze in § 46 Abs 1 für Per...mehr