Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG).[1] § 99 GBV (Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf) enthält Ausführungsbestimmungen und nimmt Bezug auf Abs. 3. Die Vorschrift enthält...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 150 Das Erbbaurecht in seinen verschiedenen Ausprägungen hat folgende Rechtsgrundlagen:mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für Briefgrundpfandrechte aus der Zeit vor 1939 vereinfachte Verfahren zur Neuerteilung eines Briefes sowie zur Briefvorlage bei Umwandlung des Grundpfandrechtes oder Löschung. Der Gesetzgeber trägt damit dem möglichen Umstand Rechnung, dass der Grundpfandrechtsbrief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Im Beitrittsgebiet können auch besatz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsgeschichte

Rz. 2 § 1 GBO wurde geändert durch das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993,[1] durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVGBG) vom 11.8.2009[2] und durch das FGG-ReformG vom 17.12.2008.[3] Der Vorbehalt betreffend die Grundbuchführung in Baden-Württemberg ist m.W.v. 1.1.2018 durch das Gesetz vom 5.12.2014[4] entfallen.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Inhalt der Meldung

Rz. 12 Die Meldung muss die für die Prüfung wesentlichen Angaben enthalten. Wesentlich sind die folgenden Angaben: Familienname, den Vorname und das Geburtsdatum der vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Inland beschäftigten Arbeitnehmer, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, der Ort der Beschäftigung, der Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforde...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009.[1] Auf § 135 GBO nehmen Bezug die folgenden Vorschriften: § 136 GBO (Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbucha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahme: Protokollierung in bestimmten Fällen

Rz. 16 Somit verbleiben für eine Protokollierung die Sachverhalte, in denen der Notar ein berechtigtes Interesse bejaht und den Grundbuchinhalt mitteilt, obwohl keine der vorstehenden Fallgruppen einschlägig ist.[17] Dies könnte etwa der Fall sei, wenn der Notar kollegialiter Einsichten für einen anderen Notar vornimmt. Da allerdings die Vermutung für die Verwendung im Rahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 220b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) ergänzte auf Vorschlag des Finanzausschusses (BT-Drucks 18/1995 S 104) den § 3 Nr 6 EStG in S 1 und fügte eine beispielhafte Aufzählung in S 2 ein, und z...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind arbeitgeberseitige Leistungen (auch Sachbezüge), die während des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden. Zu den Sozialleistungen gehören u. a. das Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes oder Mutterschaftsgeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 23c SGB IV erläutert die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetz (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) der S 4 aufgehoben. Die Regelung (eingefügt 1979) sollte eine Benachteiligung der Grenzgänger zur Sc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Löschungsvormerkung bis 1978

Rz. 69 Durch Gesetz v. 22.6.1977 (BGBl 1977, 998) ist das Recht der Löschungsvormerkung grundlegend geändert worden.[181] § 1179 BGB in der bis zum 1.1.1978 geltenden Fassung ist anzuwenden auf eine Löschungsvormerkung, die bis zum 31.12.1977 eingetragen worden ist; auf eine Löschungsvormerkung, die nach diesem Zeitpunkt eingetragen wurde, sofern der Antrag vor dem 1.1.1978 ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / Zusammenfassung

Überblick Die Versicherungspflicht Beschäftigter ist regelmäßig von einer Beschäftigung und einer tatsächlichen Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt abhängig. Verschiedene Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistungen zu erbringen haben. Die Beschäftigten erhalten ein Arbeitsentgelt, das durch tatsächliche Arbeitsleistun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wertsicherungsvereinbarungen im Grundbuch

Rz. 23 Wertsicherungsvereinbarungen machen die Höhe einer Geldschuld vom Preis oder einer Menge anderer Güter oder Leistungen abhängig, um die Geldschuld vom Nennbetrag der geltenden Währung (Nennwertprinzip) zu lösen und wertbeständig zu halten, ändern aber nichts am Regelungsgehalt des S. 2. Sie unterliegen seit dem 14.9.2007[79] zum Schutz der Preisstabilität einer differ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bindung an tatsächliche Feststellungen, Abs. 3 i.V.m. § 74 Abs. 3 FamFG

Rz. 50 Nach Abs. 3 GBO i.V.m. §§ 74 Abs. 3 S. 4 FamFG, 559 Abs. 1 ZPO unterliegt der Beurteilung des Gerichts der Rechtsbeschwerde nur dasjenige Parteivorbringen, das aus der Beschwerdeentscheidung oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Ist die Sachverhaltsschilderung unklar und unbestimmt, dann darf das Rechtsbeschwerdegericht nicht von sich aus versuchen, die tatsächl...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt dieses Gesetz mit folgenden Maßgaben:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Tausch/Plenker, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das SteueränderungsG 2007, DB 2006, 1512; Radschun, Pauschaler Kilometersatz bei D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesetzlich vorgemerkter Löschungsanspruch

Rz. 72 Der Gesetzgeber trug mit dem Gesetz v. 22.6.1977 der Kreditpraxis Rechnung, die stets einen Löschungsanspruch und eine Löschungsvormerkung gegenüber vorrangigen Grundpfandrechten forderte. Diese bisherige Praxis wurde zum gesetzlichen Regelfall gemacht: Nach § 1179a Abs. 1 S. 1 BGB hat jeder nachrangige Grundpfandrechtsgläubiger gegenüber dem Grundstückseigentümer ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Entsprechende Anwendung von Vorschriften des EGBGB

Rz. 7 Abs. 2 erklärt einige grundlegende Bestimmungen des EGBGB auf das Grundbuchrecht für entsprechend anwendbar. Rz. 8 Art. 1 Abs. 2 EGBGB besagt, übertragen auf das Grundbuchrecht folgendes: Soweit in der GBO oder der ÄndVO 1935 die Regelung den Landesgesetzen vorbehalten oder bestimmt ist, dass landesgesetzliche Vorschriften unberührt bleiben oder erlassen werden können, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 2 [Beschwerdeverfahren]

Gesetzestext (1) Weist das Grundbuchamt einen Antrag des in § 1 bezeichneten Inhalts zurück, so ist die Beschwerde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zulässig. Auf den zur Zustellung bestimmten Ausfertigungen der Verfügung, durch die der Antrag zurückgewiesen wird, soll vermerkt...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / X. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind in das Grundbuch einzutragen, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, vorgelegt wird, wenn a) si...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entstehen

Rz. 13 Bruchteilseigentum entsteht durch rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Eigentumsübergang auf mehrere Personen, sofern sich nicht aus dem Gesetz oder aus den Vereinbarungen ein anderes Gemeinschaftsverhältnis ergibt.[17] Rz. 14 Unzulässig ist die quotenmäßige Vorratsteilung des Alleineigentums in gewöhnliches Miteigentum und Belastung eines angeblichen Miteigentumsant...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2 Persönlicher Anwendungsbereich des BetrAVG

In den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes fallen zunächst Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Eingeschränkt wird der Anwendungsbereich für die Möglichkeit des gesetzlichen Anspruchs auf die Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG, die nur Arbeitnehmern offensteht, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Die Insolvenzsicherung der §§ 7 ff. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht, EU-Recht

Rn. 2580 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1, Art 7 des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG vom 28.05.2007, BGBl I 2007, 914) fügte mit Wirkung ab 01.01.2007, also rückwirkend in § 3 EStG die Nr 70 ein, die sich mit Steuervergünstigungen in Bezug auf REIT (real estate investment trusts, zur Legaldefinition s § 1 Abs 1 REITG) b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Altersabhängige Begrenzung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 6 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 6 Hs 1 EStG idF bis Ende 2017 galt ein Dienstverhältnis, das schon vor Vollendung des 27. Lebensjahres des Pensionsberechtigten bestanden hatte, Zitat "als zu Beginn des Wj begonnen, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet". Zum dem 01.01.2018 wurde das Mindestalter 27 für die Bewertu...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2 Bremen

In Bremen[1] gilt Folgendes: Den beiden Kammern gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben die Arbeitnehmerkammern von allen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe die Vollversammlung der Kammer festsetzt. Beitragspflicht besteht nicht bei weniger als 250 EUR monatlich....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausgeschlossene Fälle (§ 9 Abs. 2 GBBerG)

Rz. 24 In bestimmten Fällen ist keine Dienstbarkeit entstanden. Diese Fälle berücksichtigt § 9 Abs. 2 GBBerG. Denn die Bestellung von Dienstbarkeiten ist nur notwendig, soweit Leitungsrechte nicht durch allgemeines Bundesrecht abgesichert sind. Ergibt sich schon aus Gesetz oder Rechtsverordnung eine Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung der Grundstücksnutzung, ist d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Überleitungsrecht im Beitrittsgebiet

Rz. 169 In den neuen Bundesländern können folgende Nutzungsrechte bestehen:[671]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Materiell-rechtlicher Erlöschenstatbestand

Rz. 2 § 5 Abs. 1 GBBerG bestimmt, dass alle zugunsten natürlicher Personen eingetragenen unveräußerlichen und unvererblichen Rechte zu einem bestimmten Zeitpunkt erlöschen. Solche Rechte sind Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte, die kraft Gesetzes nicht veräußerlich sind und mit dem Tod des Berechtigten erlöschen, §§ 1059, 1061 BGB. Umgekehrt gilt § 5 GBBer...mehr

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Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 1670 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 EStG ist konstitutiv (glA FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023, 373); Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/009, 1575); die Vorschrift befreit die eigentlich lstpfl Vorteile des ArbN aus der privaten Nutzung von bestimmter betrieblicher ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung in das Grundbuch. Mit der Führung der Verzeichnisse nach § 12a GBO und spätestens seit Einführung des maschinell geführten Grundbuchs hat die Grundbucheinsicht mit der Möglichkeit umfangreicher Recherchen große Bedeutung erlangt.[1] Die Grundbucheinsicht steht seit jeher im Spannungsfeld zwischen Publizit...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

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Vorbemerkungen Vorbemerkungen / E. Weitere Sondergesetze

Rz. 5 Die Regelungen der Grundbuchberichtigung sowie der Klarstellung werden ergänzt durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMaßnG) vom 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986), das beispielsweise Erleichterungen bei der Briefvorlage für alte Grundpfandrechte beinhaltet. Weiterhin enthält das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 21.12.1993 (BGBl I 199...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Die Gesetzesgenese

Rz. 78 § 15 Abs. 3 GBO wurde auf Betreiben des Bundesrates im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer [153] eingefügt. Parallel wurde § 378 FamFG um einen neuen Abs. 3 mit folgendem Wortlaut erweitert: (3) Anmeldungen in Registersachen mit Ausnahmen der Genosse...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 34 [Änderungsvorschrift]

Rz. 1 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 Änderungen der Kostenordnung, die ihrerseits mit Wirkung vom 1.8.2013 durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) vom 23.7.2013 (BGBl I S. 2586) abgelöst worden ist. Vom Abdruck wurde abgesehen. Abs. 2 wurde aufgehoben durch Art. 91 Nr. 2 des Gesetzes vom 19.4.2006 (BGBl I S. 866).mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 1. Charakteristische Merkmale des Arbeitsverhältnisses

Rz. 5 Vom Arbeitsverhältnis als Unterform des Dienstverhältnisses unterscheidet sich das "freie" Dienstverhältnis – häufig auch als "freie Mitarbeit" bezeichnet – durch einen geringeren Grad persönlicher (nicht notwendigerweise auch wirtschaftlicher) Abhängigkeit.[6] Unter einem Arbeitnehmer verstand schon die bisherige Rechtsprechung denjenigen, der aufgrund eines privatrech...mehr

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Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG)

Rn. 1119b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss des ArbG zum (Saison-)Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (synchron mit § 3 Nr 28a ins Gesetz eingeführt durch Art 2 Nr 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen, § 12 MuSchG aF (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 4)

Rn. 49 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Sonderunterstützung wurde im Familienhaushalt beschäftigten Frauen gewährt, deren Arbeitsverhältnis vom ArbG nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats durch Kündigung aufgelöst worden ist (§ 9 Abs 1 S 2 Hs 1 MuSchG aF). Diese Regelung in § 12 MuSchG wurde jedoch durch Art 1 Nr 8, Art 7 des Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzrechts v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Friederichs/Köhler, Gesetz zur Förderung von Wagniskapital beschlossen, DB 2004, 1638; Bauer/Gemmeke, Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital, DStR 2004, 1470; Watrin/Struffert, BB-Forum: Steuerbegünstigung für das Carried Interest, BB 2004, 1888; Geerling/Ismer, Die Aufweichung der Abfärbewirkung und die Auswirkung auf die Besteuerung des Carried Interest, ...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung / 2.1 Besatzung von Handelsschiffen

Von der angemeldeten Lohnsteuer kann der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer der Besatzungsmitglieder eigener oder gecharterter Handelsschiffe abziehen.[1] Der vollständige Einbehalt wurde verlängert und gilt bis zum 31.5.2027.[2] Der Lohnsteuereinbehalt durch den Reeder gilt für den Kapitän und alle Besatzungsmitglieder (einschließlich des Servicepersonals), die ein Seefahrt...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / Zusammenfassung

Begriff Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die er für den Arbeitnehmer nach den im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) aufgeführten Anlageformen erbringt. Regelmäßig erfolgt die Anlage aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers. Die Verwendung von Teilen des üblichen Arbeitslohns ist auch zuläs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Progressionsvorbehalt

Rn. 2078 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zeitlich synchron (s Art 3 Nr 2, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetz (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) sieht § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst i EStG vor, das nach § 3 Nr 60 EStG nF steuerfreie Anpassungsgeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Der...mehr

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Entwicklungshelfer / Zusammenfassung

Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zwischen dem Träger des Entwicklungsdienstes und dem Entwicklungshelfer wird ein Dienstvertrag geschlossen (§ 4 Entwicklungshelfergesetz EhfG). Ist der Träger nicht anerkannt i.S.d. § 2 Abs. 2 EhfG, ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VIII. Übertragung des Gesellschaftsanteils auf den Partner

Rz. 52 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass ein Partner seinen Gesellschaftsanteil bei Trennung auf den anderen übertragen muss. Eine Übertragung auf den einzigen verbleibenden Mitgesellschafter ist zulässig. Mit Wirksamkeit der Abtretung wächst das Gesellschaftsvermögen dem verbliebenen Gesellschafter an. Die Gesellschaft wird liquidationslos beendet, ohne dass ein ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 3. Verwendung des Baugelds

Rz. 203 Soweit der Baugeldempfänger selbst an den Bauleistungen beteiligt ist, darf er das Baugeld in Höhe des angemessenen Werts der von ihm erbrachten Leistungen[245] für sich behalten, § 1 Abs. 2 BauFordSiG. In diesem Zusammenhang gehören auch Wagnis und Gewinn, Allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten etc. zu den erbrachten Leistungen. Rz. 204 Darüber hinaus dar...mehr