Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Bevollmächtigte im Grundbuchverfahren – Abs. 1

Rz. 1 Mit Gesetz vom 30.7.2009[1] wurde der Wortlaut des Abs. 2 und Abs. 1 neu eingefügt. Es handelt sich um eine nicht wirklich gelungene Folgeänderung zur rechtspolitisch verfehlten[2] Vertretungsbeschränkung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das FamFG. In familiengerichtlichen Verfahren war dies zuvor durch eine Spezialregelung adäquat aufgefangen worden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zweck und Anwendungsbereich der Baulast

Rz. 170 Mit Ausnahme von Bayern haben alle Bundesländer in ihren Bauordnungen das Institut der Baulast vorgesehen. Die jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnungen lauten wesentlich gleich und gehen auf die entsprechenden Regelungen der Musterbauordnung zurück, die 1960 von einer Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder erarbeitet wurde.[679] Die Baulast dient im ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 359 Innerbetriebliche Mediation ist ein Instrument der Konfliktlösung, das in modernen Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird. Gerade das Arbeitsrecht eröffnet bei Durchführung einer erfolgreichen Mediation die besondere Chance, ohne Rücksicht auf Ansprüche des Einzelnen, auf Positionen und Rechtslagen und ohne Rechtsanwendung den Konflikt nachhaltig und umfassend be...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / A. Einführung

Rz. 1 Die HOAI in der Fassung 2021 ist für alle Architekten – und Ingenieurverträge, die ab dem 1.1.2021 geschlossen wurden – nunmehr eine Orientierungshilfe für eine angemessene Honorierung. Die HOAI 2021 enthält keine verbindlichen preisrechtlichen Vorgaben mehr. Das Honorar ist auch für Grundleistungen frei vereinbar. Der EuGH hat mit Grundsatzurteil v. 4.7.2019 entschied...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1)

Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erhalten (§ 1 Abs 2 WoGG):mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 2.2 Anwendungsbereich

Das MiLoG ist grundsätzlich auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.[1] Insbesondere ist der Anspruch nicht auf Arbeitnehmer begrenzt, die ein Entgelt nur in Höhe des Mindestlohnanspruchs erhalten.[2] Erfasst werden alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im bundesdeutschen Inland beschäftigen, unabhängig von ihrem Sitz im In- oder Ausland.[3] Dabei sieht das Bundesverfassungsgeric...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die Grundbucheintragung durch Nennung aller Gesellschafter

Rz. 36 Mit den umfassenden Änderungen der §§ 705 ff. BGB ist die Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit 1.1.2024 gesetzlich geregelt (siehe Einl. § 4 Rdn 52 ff.). Der Begriff der Teilrechtsfähigkeit, der in der Anerkennung der Handelsgesellschaften durch § 124 HGB seinen Ursprung hat, darf nicht mit der Anerkennung als juristische Person verwechs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Begriff "Aufwandsentschädigung" nach § 3 Nr 12 S 1 und 2 EStG

Rn. 430 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl III 1965, 144 versteht darunter, dass der Empfänger für einen "Aufwand", den er im Interesse seines Dienstherrn gemacht hat, "entschädigt" wird. Daraus ergibt sich, dass sie in aller Regel bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bedeutsam ist. Denkbar sind aber auch andere Einkunftsarten. Eine "Aufwandsentschädi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einhaltung der Amtsbefugnisse

Rz. 108 Die Urkunde muss innerhalb der Grenzen der den Behörden zustehenden Amtsbefugnisse errichtet worden sein. Zwingend folgt daraus die Einhaltung der sachlichen Zuständigkeit. Wird allein die örtliche Zuständigkeit verletzt, so bleibt die Urkunde trotzdem eine wirksame öffentliche Urkunde. Im Einzelnen ist dabei zwischen bewirkenden Urkunden ("Willenserklärungen") und be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Inhalt des Erbscheins

Rz. 48 Der Erbschein ist allein darauf zu prüfen, ob er von der sachlich zuständigen Behörde erteilt worden ist und ob er das Erbrecht formell und unzweideutig bezeugt.[76] Sonst ist er auf seine Richtigkeit nicht nachzuprüfen.[77] Eine weitere Prüfung hat nicht stattzufinden. Das GBA hat daher zu prüfen: Rz. 49 a) Die Angabe des Namens des Erblassers und der Erben. Erbeserben...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 2.2 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines, Normzweck

Rz. 1 Die Bestimmung gibt dem GBA die Vorgehensweise vor, wenn eine beantragte Eintragung nicht erfolgen kann. Sie bildet damit einerseits systematisch den Gegenpart zu §§ 44 ff. GBO, welche die Form und Fassung der Eintragung vorschreiben. § 18 GBO konkretisiert darüber hinaus die Fürsorgepflicht des GBA als Teil der Gerichtsbarkeit (vgl. auch § 139 ZPO für den Zivilprozess...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.10 Zentrales Informationssystem des Zolls; § 16 SchwarzArbG

Rz. 146 § 16 SchwarzArbG wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung[1], das am 10.3.2017 in Kraft getreten ist, neu gefasst. Absatz 1 regelt die automatisierte Verarbeitung von Daten, die zur Erfüllung der Prüfungs- und Ermittlungsaufgaben nach dem SchwarzArbG erhoben und übermittelt sind, in einem zentralen Informationss...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Der öffentliche Wille nach Transparenz

Rz. 13 Der Aspekt der Geldwäsche ist bei Immobilientransaktionen durchaus relevant. Man mag dabei zunächst an den Fall der Angabe eines zu niedrigen Kaufpreises bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages denken, um Notargebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer zu sparen. Bekanntlich ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nach § 117 BGB nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 2 Beantragung

Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 BEEG spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber verlangen. Die 7-Wochenfrist gilt für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes; die Beantragung der Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss spätestens 13 Wochen vor dere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wiederherstellung von Grundbüchern und Wiederbeschaffung von Urkunden

Rz. 2 § 148 Abs. 1 GBO bezieht sich auf die Wiederherstellung ganz oder teilweise zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher sowie der ihnen an Bedeutung gleichkommenden Urkunden, auf welche eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt. Die Bestimmung über die Wiederbeschaffung dieser Urkunden ist erst durch die ÄndVO 1935 in die GBO aufgenommen worden. Ihre Ausdehnung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für eine Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden (Satz 1)

Rz. 3 [Autor/Stand] Bauliche Mängel und Schäden begründen beim Sachwertverfahren gem. § 87 Satz 1 BewG nur dann einen Abschlag, wenn dieser Umstand gemäß dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut weder bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts noch bei der Wertminderung wegen Alters berücksichtigt worden ist. Die beiden Begriffe baulicher Mangel und baulicher Schaden w...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / IV. Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 60 [Autor/Stand] Der Teilerlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken ist nach § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass die vollständige Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre, was eine hohe Hürde für den Erlass in dieser Konstellation bedeutet. Unbilligkeit stellt auf die ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stichtagsprinzip und künftige Änderungen der Pensionsleistungen (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 2 und 4 EStG)

Rn. 169 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach der Teilwertdefinition ist die Teilwertprämie (s Rn 121ff) auf den Beginn des Wj, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, zu ermitteln. Dabei wird fingiert, dass der Umfang der Pensionsverpflichtung zum jeweiligen nachgelagerten Bilanzstichtag schon bei Beginn des Dienstverhältnisses bestand. Es wird also rückprojizierend unterstellt...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / I. Pflichtteilsentziehung

Rz. 64 Als weitere Möglichkeit auf den Pflichtteil in der Verfügung von Todes wegen einzuwirken steht die Pflichtteilsentziehung zur Verfügung, die in § 2333 BGB geregelt ist. Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind für alle Pflichtteilsberechtigten einheitlich in § 2333 BGB geregelt. Nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil wirksam entzog...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / A. Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung

Rz. 1 Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. § 1 Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GGV § 2 Grundsatz für vorhandene Grundbuchblätter

Gesetzestext Die Führung von vorhandenen Gebäudegrundbuchblättern richtet sich nach den in § 150 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Vorschriften. Diese Grundbuchblätter können auch gemäß § 3 fortgeführt, umgeschrieben oder neu gefaßt werden. Rz. 1 Die Norm befasst sich mit bereits bestehenden, d.h. vor Inkrafttreten der GGV angelegten Gebäudegrundbuc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zweck

Rz. 2 Der Zweck der Bestimmung des Abs. 1 ist in sich zwiespältig. Wirklich verständlich wird die Norm wohl nur vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung, da zeitweise die grundbuchförmliche Legitimation des Verfügenden als Voraussetzung der materiellen Wirksamkeit der Verfügung vorgesehen war. Die Bestimmung soll einerseits erreichen, dass der Stand des Grundbuches in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigter

Rz. 242 Die Reallast kann für einen bestimmten Berechtigten (= subjektiv-persönlich) oder für den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstückes[871] (= subjektiv-dinglich) bestellt werden (§ 1105 Abs. 1, 2 BGB). Rz. 243 Die subjektiv-dingliche Reallast ist wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks und selbstständig nicht übertragbar (§ 96 BGB). Bei Teilung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Bußgeldandrohung

Rz. 43 Abs. 3 bestimmt die Höhe der Geldbußen, mit denen die einzelnen Ordnungswidrigkeiten bedroht sind. Der Verstoß gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn zu zahlen, ist als Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 ebenso wie die Ordnungswidrigkeit des Auftraggebers nach § 21 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR bedroht. Die übrigen Ordnungswidrigkeiten wegen Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Teilentgelt für das einzelne Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises

Rz. 138 [Autor/Stand] Wie bereits dargelegt (Rz. 121 f.), ist der Teilwert als Substanzwert, nicht dagegen als (anteiliger) Ertragswert zu verstehen. Wenn demnach § 10 Satz 2 BewG den Teilwert als den Betrag ansieht, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens "im Rahmen des Gesamtkaufpreises" für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, so kann das nicht etwa bedeuten, dass...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 334 Schulden zwei Parteien einander gleichartige Leistungen, so kann grds. jede Partei ihre Forderung gegen die Forderung des jeweils anderen aufrechnen und somit auf einfache Art und Weise unter Vermeidung des ansonsten erforderlichen Leistungsaustauschs sowohl die eigene Verpflichtung erfüllen als auch die eigene Forderung befriedigen. Voraussetzung für eine Aufrechnun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) IPR

Rz. 298 Für bis zum 23.8.1972 geschlossene Ehen ist in seinem Anwendungsbereich das Haager Ehewirkungsabkommen zu beachten (vgl. Rdn 206, 273).[914] Im Übrigen war bis 2011 das gemeinsame Heimatrecht, sonst das Recht des gemeinsamen Wohnsitzes und wiederum hilfsweise polnisches Recht berufen, Art. 17 IPRG, wobei die Anknüpfungen wandelbar waren.[915] In Abweichung davon rich...mehr

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§ 5 Architektenrecht / I. Zur Abgrenzung von Akquisition und vergütungspflichtigem Auftrag

Rz. 1 Anspruchsgrundlage für die Vergütung des Architekten ist und bleibt auch nach der Reform des Bauvertragsrechts[1] § 631 Abs. 1 BGB. Danach ist der Besteller eines Werkes zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Architektenvertrag wird seit 1959 im Regelfall als Werkvertrag angesehen.[2] Dies gilt auch für den Fall, dass nur Teilleistungen beauftragt...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / H. Hinweise zum Aufbau und zum weiteren Umgang mit diesem Buch

Rz. 53 Nachdem das Arbeitsverhältnis in diesem ersten Kapitel (§ 1) zu "benachbarten" Vertragsverhältnissen abgegrenzt und einige allgemeine Hinweise zur Gestaltung von Arbeitsverträgen gegeben wurden, wird im nachfolgenden § 2 dieses Buches die für die Gestaltung von Arbeitsverträgen enorm wichtige AGB-Kontrolle allgemein dargestellt. Hierauf aufbauend finden sich in § 3 da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm regelt die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (UdG) für einzelne Grundbuchgeschäfte. Die Einrichtung von Geschäftsstellen und die Tätigkeit des Urkundsbeamten regelt allgemein § 153 GVG. Dessen Zuständigkeit für Entscheidungen im Grundbuchverfahren war zunächst in der AusfVO zur (AVO v. 8.8.1935, RGBl I S. 117) geregelt und wurde durch das Re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Bewilligungs- und Einigungsprinzip

Rz. 15 § 20 GBO bestimmt in Abweichung von § 19 GBO die Fälle, in denen für die Grundbucheintragung die einseitige Bewilligung des Betroffenen nicht genügt, sondern zur Eintragung des Eigentumswechsels etc. die Einigungserklärungen (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) abgegeben und damit dem GBA in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass we...mehr

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FoVo 01/2024, Pfändung der ... / 2 II. Die Entscheidung

Behandlung nicht gesondert geregelt Der Antrag der Schuldnerin ist teilweise begründet. Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl 2022 I, S. 1743) hat der Gesetzgeber die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien (Zuschüsse und Sachbezüge, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ersuchen einer Behörde

Rz. 2 Zum Begriff Behörde siehe § 29 GBO (vgl. § 29 GBO Rdn 102). Rz. 3 Unter Ersuchen ist der Eintragungsantrag der Behörde zu verstehen, welcher grundsätzlich auch die sonst notwendigen weiteren Erfordernisse weitgehend ersetzt (i.E. siehe Rdn 72). Das Ersuchen hat sich auf eine Grundbucheintragung zu richten. Soweit aufgrund der Mitteilung einer Behörde das GBA eine Eintrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Abruf aufgrund Genehmigung

Rz. 38 Waren die Kosten, um überhaupt am Abrufverfahren teilnehmen zu können, für die Anwender historisch betrachtet sehr hoch und die Kostenstruktur eher inhomogen, hat sich dies durch technischen Fortschritt, insbesondere durch die Entwicklung seit SolumWEB deutlich verbessert. Die Gesamtnutzungskosten sind freilich auch im Lichte der zu beachtenden Sicherheitsinfrastruktu...mehr

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FoVo 01/2024, Die Zustellun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wenn das AG durch den Rechtsmitteldschungel irrt … Die sofortige Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf, §§ 793, 567 Abs. 1 ZPO. Zwar lautet der Tenor der angegriffenen Entscheidung dahingehend, der Erinnerung nicht abzuhelfen (vgl. zum Tenor der Erinnerungsentscheidung Anders/Gehle/Vogt-Beheim, ZPO, Kommentar, 81. Aufl. 2023, § 766 Rn 38 – Zurückweisung). Indes zeigen di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Grundlagen der Umrechnung (Abs. 5)

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Umrechnung der einzelnen Tierbestände erfolgt gem. § 169 Abs. 5 BewG nach den Anlagen 19 und 20 zum BewG . Hierin sind die Gruppen der Zweige des Tierbestandes nach der Flächenabhängigkeit[2] sowie der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten nach dem Futterbedarf niedergelegt. Sofern einzelne Tierarten in der Aufstellung der Flächenabhä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Behördenbegriff – Allgemeines

Rz. 102 Eine öffentliche Behörde wird von der feststehenden Rspr. definiert als ein in den allgemeinen Behördenorganismus eingefügtes, von der physischen Person des Amtsträgers unabhängiges Organ der Staatsgewalt, das dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität nach eigenem Ermessen für unmittelbare oder mittelbare Staatszwecke tätig zu sein.[274] Rz. 103 Für den Behördenb...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 2. Befugnisse des Eigentümers

Rz. 6 Nach dem Gesetzestext kann der Rechtsinhaber mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, also auf seine Sache in beliebiger Weise einwirken (sowohl tatsächlich wie auch rechtlich).[4] Die Reichweite dieser Freiheit unterliegt der Disposition des Gesetzgebers, der sie im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG definieren kann. Weiter kann der Eigentümer über die positive Bef...mehr

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§ 5 Architektenrecht / II. Anwendbare Fassung der HOAI

Rz. 12 Am 1.1.2021 ist die 8. Novelle der HOAI in Kraft getreten. Das Inkrafttreten dieser HOAI 2021 führt – wie es auch schon bei Inkrafttreten früherer Novellierungen der Fall war – zu Problemen, wenn im Architektenvertrag eine stufenweise Beauftragung vereinbart wurde und im Zeitpunkt des Abrufes späterer Stufen nun bereits die neue Fassung der HOAI gilt. Hier stellt sich...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag

Rz. 31 Obschon im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, kann aufgrund der Vertragsfreiheit die vertragsmäßige Bindung im Erbvertrag ausdrücklich oder stillschweigend durch den Vorbehalt des Rechts eingeschränkt oder gelockert werden.[40] Dadurch wird den Vertragschließenden die Option eingeräumt, die betreffenden erbvertraglich bindenden letztwilligen Verfügungen einseitig a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umrechnung des Tierbestandes in Vieheinheiten

Rz. 28 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG stellt nicht den Tierbestand, sondern Vieheinheiten in eine Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das bedeutet, dass der tatsächliche Tierbestand in die im Gesetz verankerten Vieheinheiten umgerechnet werden muss. Diese Umrechnung hat dabei nach Satz 2 der Vorschrift nach dem Futterbedarf der im Bestand enthaltenen Tiere zu ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Tatsächliche Feststellungen und Rechtsausführungen

Rz. 39 Die Begründung muss klar erkennen lassen, auf welchen tatsächlichen Feststellungen die Rechtsausführungen aufbauen. Nur so kann das Gericht der Rechtsbeschwerde (BGH) nachprüfen, ob das Gesetz auf den in Betracht kommenden Sachverhalt richtig angewendet worden ist.[97] Eine strenge Trennung zwischen Tatbestand und Entscheidungsgründen, wie bei Urteilen im Zivilprozess...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 41b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Gesetzliche Rentenversicherung § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragspflichten an den PSVaG

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der PSVaG finanziert seine Insolvenzsicherungsleistungen durch Erhebung von Beiträgen bei den insolvenzsicherungspflichtigen ArbG. Die Finanzierung der Verpflichtungen des PSVaG erfolgt gemäß § 10 Abs 1 BetrAVG durch alle ArbG, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder die betriebliche Altersversorgung...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einzelfälle

Rz. 130 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind alle diejenigen, welchen die Gesetzgebung diese Befugnis ausdrücklich übertragen hat; es sind dies neben den Notaren (§§ 20 ff. BNotO):mehr